Eine Allianz für das 21. Jahrhundert

Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs <br />der Mitgliedsländer der Nordatlantischen Allianz <br />auf ihrem Gipfeltreffen anläßlich des 50. Jahrestags der NATO

  • Press Release NAC-S(99)64 064
  • Issued on 24 April 1999
  • |
  • Last updated 06-Nov-2008 01:42

  1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Nordatlantischen Allianz, sind in Washington zusammengekommen, um den 50. Jahrestag der NATO feierlich zu begehen und unsere Vision der Allianz des 21. Jahrhunderts darzulegen. Die Nordatlantische Allianz, auf den Prinzipien der Demokratie, der Freiheit der Person und der Rechtsstaatlichkeit gegründet, bleibt auch in Zukunft Fundament für unsere kollektive Verteidigung; sie verkörpert die transatlantische Bindung, die Nordamerika und Europa zu einer einzigartigen Verteidigungs- und Sicherheitspartnerschaft zusammenschweißt.
  2. Die Gründung der Nordatlantischen Allianz erfolgte vor 50 Jahren in einer Zeit der Unruhe und Ungewißheit. Sie hat über fünf Jahrzehnte den Herausforderungen standgehalten und es den Bürgern der Bündnisländer ermöglicht, eine beispiellose Ära in Frieden, Freiheit und Wohlstand zu genießen. Hier in Washington haben wir die bisherigen Leistungen gewürdigt und zur Begegnung der Herausforderungen der Zukunft einer neuen Allianz Form und Gestalt gegeben. Diese neue Allianz wird größer, leistungsstärker und flexibler sein, sich zur kollektiven Verteidigung bekennen und die Fähigkeit besitzen, neue Aufgaben zu übernehmen, auch durch Beiträge zur wirksamen Konfliktverhütung und durch aktive Krisenbewältigung, einschließlich Krisenreaktionseinsätze. Die Allianz wird mit anderen Nationen und Organisationen zusammenarbeiten, um Sicherheit, Wohlergehen und Demokratie in der gesamten euro-atlantischen Region zu fördern. Die heutige Anwesenheit von drei neuen Bündnispartnern - der Tschechischen Republik, Ungarns und Polens - ist sichtbares Zeichen dafür, daß wir die Teilung Europas überwunden haben.
  3. Die Allianz ergreift die Gelegenheit dieses 50. Jahrestags, um den Männern und Frauen der Streitkräfte aller Bündnispartner ihren tiefempfundenen Dank für ihr Engagement, ihre Opfer, ihre Entschlossenheit und ihre Loyalität im Dienste der Freiheit auszusprechen. Die Allianz würdigt die entscheidenden Beiträge, die diese Soldaten im aktiven Dienst und als Reservisten leisten und durch die seit 50 Jahren unsere Freiheit gesichert und unsere transatlantische Sicherheit gewährleistet wird. Unsere Nationen und unser Bündnis stehen in ihrer Schuld und sprechen ihnen unseren tiefen Dank aus.
  4. Die NATO des 21. Jahrhunderts nimmt heute ihren Anfang - eine NATO mit ihren bisherigen Stärken sowie neuen Aufgaben, neuen Mitgliedern und neuen Partnerschaften. Dazu haben wir:
    • ein aktualisiertes Strategisches Konzept gebilligt;
    • unser Bekenntnis zum Erweiterungsprozeß der Allianz bekräftigt und einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft für beitrittswillige Länder gebilligt;
    • die Arbeit an Schlüsselelementen der Entscheidungen von Berlin zum Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der Allianz zum Abschluß gebracht und beschlossen, ihre Effektivität weiter zu steigern;
    • die Initiative zur Verteidigungsfähigkeit auf den Weg gebracht;
    • unsere Beziehungen zu Partnern durch eine vertiefte und operationelle Partnerschaft für den Frieden intensiviert und unsere Konsultationen und Zusammenarbeit im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat verstärkt;
    • den Mittelmeerdialog erweitert; und
    • beschlossen, die Anstrengungen der Allianz gegen Massenvernichtungswaffen und ihre Trägermittel zu erhöhen.
  5. Als Teil der Anpassung der Allianz an die neuen Sicherheitsherausforderungen haben wir unser Strategisches Konzept aktualisiert, um es voll in Einklang mit dem neuen Sicherheitsumfeld des Bündnisses zu bringen. Das aktualisierte Konzept bekräftigt unsere Verpflichtung zu kollektiver Verteidigung und zur transatlantischen Bindung; es trägt den Herausforderungen Rechnung, denen sich die Allianz heute gegenübersieht; es repräsentiert eine Allianz, die bereit ist und über das volle Spektrum an Fähigkeiten verfügt, um Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums zu festigen; es bekräftigt unser Bekenntnis zum Aufbau der ESVI innerhalb der Allianz; es stellt die vertiefte Rolle der Partnerschaft und des Dialogs heraus; es unterstreicht die Notwendigkeit zur Entwicklung des vollen Potentials an Verteidigungsfähigkeiten zur Abdeckung des Spektrums der Allianzaufgaben; hierzu gehören auch besser dislozierbare Streitkräfte mit höherer Durchhalte- und Überlebensfähigkeit sowie größerer Wirksamkeit im Einsatz; das aktualisierte Strategische Konzept gibt den Militärbehörden der NATO die entsprechenden Leitlinien an die Hand.
  6. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bündnis als eine Allianz von Nationen, die dem Washingtoner Vertrag und der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet ist, die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr:
  7. Sicherheit: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen.

    Konsultation: Es dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicherheit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechte Koor-dinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen.

    Abschreckung und Verteidigung: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und wehrt jeden Angriff gegen einen NATO-Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5 und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen ist.

    Und es stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch:

    • Krisenbewältigung: Es steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens, im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung aktiv einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.
    • Partnerschaft: Es fördert eine breit angelegte Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen Raum mit dem Ziel, Transpa-renz, gegenseitiges Vertrauen und die Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu erhöhen.
  8. Wir begrüßen aufs herzlichste die Teilnahme der drei neuen Bündnispartner - der Tschechischen Republik, Ungarns und Polens - an ihrem ersten Gipfeltreffen der Allianz. Mit ihrem Beitritt zum Nordatlantikvertrag wird ein neues Kapitel in der Geschichte der Atlantischen Allianz aufgeschlagen.
  9. Wir bekräftigen heute unser Bekenntnis zur Offenheit der Allianz nach Artikel 10 des Nordatlantikvertrags und in Übereinstimmung mit Absatz 8 der Madrider Gipfelerklärung. Wir versichern, daß die NATO auch in Zukunft neue Mitglieder willkommen heißen wird, die in der Lage sind, die Prinzipien des Vertrags zu fördern und zu Frieden und Sicherheit im euro-atlantischen Raum beizutragen. Dies ist Teil eines evolutionären Prozesses, der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in ganz Europa Rechnung trägt. Unser Bekenntnis zur Erweiterung ist Teil einer breiteren Strategie der Projizierung von Stabilität und Zusammenarbeit mit unseren Partnern zum Aufbau eines einen und freien Europas. Der laufende Erweiterungsprozeß stärkt die Allianz und festigt die Sicherheit und Stabilität der euro-atlantischen Region. Die drei neuen Bündnispartner werden nicht die letzten sein.

    Auf dem Gipfeltreffen in Madrid haben wir die Fortschritte festgestellt, die eine Reihe die Mitgliedschaft in der Allianz anstrebender Ländern erzielt haben, um den Verantwortlichkeiten und Pflichten einer möglichen Mitgliedschaft gerecht zu werden.

    Heute würdigen und begrüßen wir die fortwährenden Anstrengungen und Fortschritte sowohl in Rumänien als auch Slowenien. Wir würdigen und begrüßen ebenfalls fortwährende Anstrengungen und Fortschritte in Estland, Lettland und Litauen. Seit dem Gipfeltreffen in Madrid stellen wir positive Entwicklungen in Bulgarien fest, die wir begrüßen. Wir stellen ebenfalls neuere positive Entwicklungen in der Slowakischen Republik fest, die wir begrüßen. Wir sind dankbar für die Zusammenarbeit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien* mit der NATO in der gegenwärtigen Krise und begrüßen ihre Reformfortschritte. Wir begrüßen die Zusammenarbeit Albaniens mit der Allianz in der gegenwärtigen Krise und ermutigen es zu seinen Reformanstrengungen.

    Wir begrüßen die Anstrengungen und Fortschritte, die beitrittswillige Länder seit unserem letzten Treffen erzielt haben, um politische, militärische und wirtschaftliche Reformen voranzubringen. Wir würdigen die erzielten Resultate und erwarten weitere Fortschritte dieser Länder zur Festigung ihrer demokratischen Institutionen sowie Umstrukturierung ihrer Wirtschaft und Streitkräfte. Wir tragen den Anstrengungen dieser beitrittswilligen Länder und einer Reihe anderer Partnerstaaten, die Beziehungen mit ihren Nachbarn zu verbessern und zu Sicherheit und Stabilität der euro-atlantischen Region beizutragen, Rechnung. Wir wollen unsere Zusammenarbeit mit beitrittswilligen Ländern weiter vertiefen und sie politisch und militärisch stärker in die Arbeit der Allianz einbeziehen.

    Die Allianz erwartet, daß es in den kommenden Jahren weitere Einladungen an Staaten aus-sprechen wird, die willens und fähig sind, die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, insofern die NATO feststellt, daß die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und strategischen Interessen des Bündnisses dienen und die europäische Sicherheit und Stabilität insgesamt verbessern würde. Um diesem Engagement Substanz zu verleihen, wird die NATO eine aktive Beziehung zu denjenigen Nationen weiterpflegen, die ein Interesse an der NATO-Mitgliedschaft bekundet haben sowie zu denjenigen, die eine Mitgliedschaft möglicherweise in der Zukunft wünschen. Die Nationen, die ein Interesse an einem NATO-Beitritt bekundet haben, werden weiterhin aktiv für eine zukünftige Mitgliedschaft in Erwägung gezogen. Kein demokratisches Land in Europa, dessen Beitritt die Ziele des Vertrags erfüllen würde, wird hiervon ausgeschlossen, ungeachtet seiner geographischen Lage und jeweils unter Berücksichtigung seiner eigenen Kriterien. Alle Staaten haben das unveräußerliche Recht, die Mittel und Wege selbst zu wählen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Um darüber hinaus Sicherheit und Stabilität in ganz Europa zu festigen, sollten weitere Schritte im laufenden Erweiterungsprozeß der Allianz den Sicherheitsinteressen aller Bündnispartner in ausgewogener Weise Rechnung tragen.

    Wir begrüßen die Beitrittswünsche der neun Länder, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt an der Mitgliedschaft in der Allianz interessiert sind. Wir sind daher bereit, ihnen Rat, Hilfe und praktische Unterstützung zuteil werden zu lassen. Dazu haben wir heute einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft gebilligt, der folgende Elemente enthält:

    • die Präsentation individueller nationaler Jahresprogramme durch beitrittswillige Länder über ihre Vorbereitungen auf eine mögliche zukünftige Mitgliedschaft, unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher, verteidigungspolitischer Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischer und rechtlicher Aspekte;
    • einen gezielten und offenen Rückkopplungsmechanismus über Fortschritte beitrittswilliger Länder mit ihren Programmen, einschließlich politischer und technischer Anleitung, sowie jährliche Treffen im Format 19+1 auf Ratsebene zur Bewertung der Fortschritte;
    • eine Koordinierungsstelle zur Feinabstimmung der Unterstützung durch die NATO und durch Mitgliedstaaten für beitrittswillige Länder auf verteidigungspolitischem und militärischem Gebiet;
    • einen Verteidigungsplanungsansatz für beitrittswillige Länder einschließlich der Erarbeitung und Überprüfung vereinbarter Planungsziele.

    Wir erteilen den NATO-Außenministern die Weisung, den Erweiterungsprozeß, einschließlich der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, ständig zu überprüfen und uns hierüber zu berichten. Wir werden den Prozeß auf unserem nächsten Gipfeltreffen überprüfen, der spätestens im Jahre 2002 stattfinden wird.

  10. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Wahrung der transatlantischen Bindung einschließlich unserer Bereitschaft, gemeinsame Sicherheitsziele wann immer möglich durch die Allianz zu verfolgen. Wir freuen uns über die Fortschritte zur Umsetzung der Entscheidun-gen von Berlin und erneuern unser starkes Engagement zur weiteren Verfolgung des Pro-zesses der Stärkung des europäischen Pfeilers der Allianz auf der Grundlage unserer Brüsseler Erklärung aus dem Jahre 1994 und der in Berlin 1996 vereinbarten Grundsätze. Wir stellen mit Zufriedenheit fest, daß die Kernelemente der Berliner Entscheidungen zur Zeit bereitgestellt werden. Hierzu gehören flexible Optionen für die Auswahl eines euro-päischen NATO-Befehlshabers und von NATO-Hauptquartieren für WEU-geführte Opera-tionen sowie die besondere Aufgabenbeschreibung für den Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (DSACEUR) und ein angepaßtes CJTF-Konzept. Enge Verbindungen sind zwischen den zwei Organisationen hergestellt worden, auch in der Planung, für Übungen (insbesondere für eine gemeinsame Krisenmanagementübung im Jahre 2000) und zur Konsultation. Ferner wurde ein Rahmen für die Freigabe und den Rückruf von Kräften und Fähigkeiten der Allianz geschaffen.
  11. Wir begrüßen den neuen Impuls zur Stärkung einer gemeinsamen europäischen Politik in Sicher-heit und Verteidigung durch den Vertrag von Amsterdam und die seitdem eingeleiteten Überlegungen in der WEU und - nach der Erklärung von St. Malo - in der EU, ein-schließlich der Schlußfolgerungen des Europäischen Rats von Wien. Dies ist ein Prozeß, der Auswirkungen auf alle Bündnispartner hat. Wir bekräftigen, daß eine stärkere europäische Rolle mit zur Vitalität unserer Allianz im 21. Jahrhundert beitragen wird, als Fundament für die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder. In diesem Zusammenhang:
    1. anerkennen wir die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Fähigkeit für autonomes Handeln zu schaffen, so daß sie Entscheidungen treffen und militärische Aktionen billigen kann, an denen die Allianz nicht als Ganzes beteiligt ist.
    2. Im weiteren Verlauf dieses Prozesses sollten NATO und EU die Entwicklung wirk-samer gegenseitiger Konsultation, Kooperation und Transparenz sicherstellen, auf-bauend auf den zwischen NATO und der WEU bestehenden Mechanismen.
    3. Wir begrüßen die Entschlossenheit der Mitglieder der Europäischen Union und anderer europäischer Bündnispartner, die er-forderlichen Schritte zu ergreifen, um ihre Verteidigungsfähigkeiten zu stärken, be-sonders für neue Aufgaben, unter Vermeidung von unnötiger Doppelarbeit.
    4. Wir messen äußerste Wichtigkeit der Sicherstellung der weitestmöglichen Einbe-ziehung der nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner in EU-geführte Krisenreaktionseinsätze bei, auf der Grundlage vorhandener Konsultationsabsprachen innerhalb der WEU. Wir nehmen auch das Interesse Kanadas an der Beteiligung an solchen Einsätzen unter geeigneten Modalitäten zur Kenntnis.
    5. Wir sind entschlossen, die in Berlin im Jahre 1996 getroffenen Entscheidungen, einschließlich des Konzepts zur Nutzung trennbarer, jedoch nicht getrennter NATO-Kräfte und -Fähigkeiten für WEU-geführte Operationen, weiterzuentwickeln.
  12. Auf der Grundlage der vorgenannten Prinzipien und aufbauend auf den Berliner Entscheidungen sind wir daher bereit, die erforderlichen Vorkehrungen zu definieren und anzunehmen, um der EU den Rückgriff auf die kollektiven Kräfte und Fähigkeiten der Allianz zu erleichtern, und zwar für Operationen, an denen sich die Allianz als Ganzes militärisch nicht beteiligt. Der Ständige NATO-Rat wird diese Vorkehrungen billigen, die den Erfordernissen von NATO-Einsätzen und der Kohärenz der NATO-Kommandostruktur Rechnung tragen werden; sie sollten folgende Punkte umfas-sen:
    1. den gesicherten EU-Rückgriff auf Planungskapazitäten der NATO, durch die zur militärischen Planung für EU-geführte Einsätze beigetragen werden kann;
    2. die Annahme der Verfügbarkeit für die EU von vorher identifizierten NATO-Fähigkeiten und gemeinsamen Mitteln zur Nutzung in EU-geführten Operationen;
    3. die Identifizierung einer Reihe von Optionen für ein europäisches Kommando für EU-geführte Operationen, die Weiterentwicklung der Rolle des DSACEUR, damit er seine euro-päischen Verantwortlichkeiten uneingeschränkt und effektiv wahrnehmen kann;
    4. die weitere Anpassung des Verteidigungsplanungssystems der NATO, um die Verfüg-barkeit von Kräften für EU-geführte Operationen umfassender einzubeziehen. Der Rat wird dem nächsten Ministertreffen Empfehlungen zur Beratung vorlegen.

    Wir erteilen dem Ständigen NATO-Rat den Auftrag, diese Maßnahmen laufend weiterzubehandeln, unter Berücksichtigung der Entwicklung relevanter Vorkehrungen in der EU.

  13. Wir haben eine Initiative auf den Weg gebracht, um die Verteidigungsfähigkeiten der Allianz zu verbessern und die Effektivität zukünftiger multinationaler Operationen über das ganze Spektrum der Allianzaufgaben im gegenwärtigen und absehbaren Sicherheitsumfeld, mit besonderem Schwerpunkt die Verbesserung der Interoperabilität zwischen Kräften des Bündnisses (und wo angezeigt, auch zwischen Kräften der Allianz und Partnern) sicherzustellen. Verteidigungsfähigkeiten werden durch Verbesserungen der Dislozierbarkeit und Mobilität von Streitkräften der Allianz, ihrer Durchhaltefähigkeit sowie ihrer Logistik, ihrer Überlebensfähigkeit und ihrer Einsatzwirksamkeit sowie ihrer Führungs- und Informationssysteme gesteigert. In diesem Zusammenhang billigen wir die Entscheidung des Ständigen NATO-Rats, die Umsetzung des Konzepts für ein multinationales gemeinsames Logistikzentrum bis Ende 1999 in Angriff zu nehmen und die Architektur des Führungs- und Fernmeldesystems (C3-System) bis zum Jahre 2002 zu entwickeln, als Grundlage für einen integrierten Verbund von C3-Systemen der Allianz, durch den die Interoperabilität mit nationalen Systemen ermöglicht wird. Wir haben eine Hochrangige Ad-hoc-Lenkungsgruppe eingesetzt, um die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit federführend zu bearbeiten und der Notwendigkeit der Abstimmung und Harmonisierung zwischen relevanten Planungsdisziplinen, einschließlich der Streitkräfteplanung betroffener Bündnispartner, Rechnung zu tragen, um so dauerhafte Verbesserungen der Fähigkeiten und der Interoperabilität zu erzielen. Verbesserungen der Interoperabilität und entscheidender Fähigkeiten sollten auch den europäischen Pfeiler der NATO stärken.
  14. Wir bekräftigen unser Eintreten für die Friedensvereinbarung aus dem Jahre 1995, die in Dayton ausgehandelt und in Paris unterzeichnet worden ist und Bosnien und Herzegowina als einheitlichen, demokratischen und multiethnischen Staat geschaffen hat; wir bekräftigen ferner unser Eintreten für die vollständige Umsetzung der Friedensvereinbarung. Wir erneuern unsere Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Parteien, die die Friedensvereinbarung unterstützen und sie umsetzen wollen.
  15. Das Madrider Treffen des Friedensimplementierungsrates (PIC) im Dezember 1998 hat bestätigt, daß die nächsten zwei Jahre zur Festigung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina von vitaler Bedeutung sein würden und hat erkannt, daß die Präsenz von SFOR weiterhin von essentieller Bedeutung ist, sowohl um den Frieden zu wahren als auch das sichere Umfeld und die Unterstützung für die zivile Umsetzung zu schaffen. Die Rückkehr von Flüchtlingen in Gebiete, in denen sie eine Minderheit sind, bleibt für politische Stabilität und Aussöhnung von vitaler Bedeutung. Wir werden Anstrengungen unterstützen, um diesen Prozeß voranzubringen.
  16. SFOR wird weiter eng und wirksam mit dem Hohen Vertreter, dessen Rolle wir unterstützen, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, der OSZE und anderen wichtigen internationalen Organisationen, der internationalen Polizeitruppe der VN und anderen Stellen zusammenarbeiten, die die zivilen Aspekte der Friedensvereinbarung umsetzen. Wir danken den Männern und Frauen aus der NATO und Partnerländern, die bei SFOR ihren Dienst versehen, für ihren entscheidenden Beitrag und ihre Mitwirkung, um Bosnien und Herzegowina den Frieden zu bringen.
  17. Die Präsenz von SFOR kann jedoch nicht ad infinitum fortgeführt werden. SFOR wird durch effizienzsteigernde Maßnahmen zur Zeit gestrafft. Wir nehmen zur Kenntnis, daß der Ständige NATO-Rat gegenwärtig Optionen zur zukünftigen Stärke und Struktur von SFOR prüft.
  18. Die andauernde Krise in und um Kosovo droht, die Region über die Bundesrepublik Jugoslawien hinaus weiter zu destabilisieren. Die Möglichkeit wachsender Instabilität unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zur Stabilisierung der Krisenregion Südosteuropa. Wir erkennen und unterstreichen, wie äußerst wichtig es ist, Südosteuropa zu einer Region frei von Gewalt und Instabilität zu machen. Eine neue Ebene des internationalen Engagements ist daher erforderlich, um Sicherheit, Wohlergehen und demokratische zivile Gesellschaften aufzubauen, die zu gegebener Zeit voll in die größere europäische Familie einbezogen werden.
  19. Die NATO ist entschlossen, ihre Rolle in diesem Prozeß uneingeschränkt wahrzunehmen, indem sie zum Aufbau sicherer und kooperativerer Beziehungen zu und unter den Ländern der Region beiträgt. Aufgrund der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Diversität und Komplexität der Probleme in jedem Land der Region, müssen internationale Anstrengungen zur Entwicklung und Stabilisierung der Region umfassend, schlüssig und gut aufeinander abgestimmt sein. Dazu müssen die NATO, die WEU, die EU und die OSZE sowie die Vereinten Nationen eng zusammenarbeiten. Den internationalen Finanzinstitutionen kommt ebenfalls eine entscheidende Rolle zu. Die Anstrengungen der Allianz zur Festigung der regionalen Sicherheit und Stabilität in Südosteuropa und zur Hilfe bei der Lösung humanitärer Probleme sowie die Anstrengungen anderer internationaler Organisationen und der Länder der Region selbst müssen sich gegenseitig verstärken.
  20. Wir werden morgen mit Kollegen aus Ländern Südosteuropas zusammentreffen. Wir wollen auf diesem Treffen aufbauen, um die Konsultationen der NATO mit den Ländern der Region weiterzuführen. In diesem Sinne werden wir ihnen ein Konsultationsforum für Sicherheitsfragen anbieten, das alle NATO-Staaten und Länder der Region auf entsprechender Ebene zusammenführt.
  21. Wir erteilen dem Ständigen NATO-Rat die Weisung, auf dem bestehenden EAPR- bzw. PfP-Rahmen aufzubauen, um diesen Vorschlag unter anderem in den folgenden Bereichen mit Substanz zu füllen:
    • Konsultationen im Format 19 + 1, wo angezeigt;
    • Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen des EAPR-Kooperationsmechanismus, unter Berücksichtigung anderer regionaler Initiativen;
    • ein gezieltes NATO-Programm zur Sicherheitskooperation für die Länder in der Region, wo angezeigt;
    • regional ausgerichtete PfP-Aktivitäten und -Übungen;
    • die bessere Ausrichtung und Koordinierung der bilateralen Unterstützung der Region durch Bündnispartner und Partner.
  22. Die Anstrengungen der Allianz zur Festigung der regionalen Sicherheit in Südosteuropa ergänzen die Anstrengungen anderer internationaler Organisationen sowie die der Länder der Region selbst. Wir begrüßen die bevorstehende Konferenz der Europäischen Union zu einem Stabilitätspakt für Südosteuropa am 27. Mai 1999 und den Kooperationsprozeß Südosteuropa sowie andere regionale Anstrengungen. Die Schlüssigkeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen Initiativen wird von großer Wichtigkeit sein.
  23. Die Sicherheit auf dem Balkan ist wesentliche Voraussetzung für dauerhafte Stabilität im gesamten euro-atlantischen Raum. Unser Ziel ist die Einbeziehung der Länder der Region in die euro-atlantische Gemeinschaft. Wir wollen, daß alle Länder und Völker Südosteuropas Frieden und Sicherheit genießen und normale Beziehungen zueinander herstellen, auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie, der Freiheit der Person und der Rechtsstaatlichkeit.
  24. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu Konsultation, Partnerschaft und praktischer Zusammenarbeit mittels des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der Partnerschaft für den Frieden (PfP). Wir verpflichten uns heute zum Aufbau einer vertieften und operationelleren Beziehung mit Partnern für das 21. Jahrhundert, durch die Stabilität, gegenseitiges Vertrauen und Sicherheit im gesamten euro-atlantischen Raum gestärkt werden. EAPR und PfP haben die politisch-militärischen Beziehungen über den gesamten Kontinent gewandelt und sind zu Instrumenten der ersten Wahl geworden, wenn die Allianz und ihre Partner sich gegenseitig konsultieren und gemeinsam im Streben nach Frieden und Sicherheit zusammenwirken. Wir freuen uns auf die Konsultationen mit unseren Partnern auf dem morgigen EAPR-Gipfeltreffen.
  25. Der im Jahre 1997 gegründete EAPR trägt substantiell zu stärkerer politischer Konsultation und praktischer Zusammenarbeit zwischen der Allianz und ihren Partnern bei und zu Lösungen in Sicherheitsfragen. Wir begrüßen diese erweiterte Dimension politischer Konsultationen, durch die Transparenz und Vertrauen unter allen Mitgliedern des EAPR gefestigt worden sind. Die Allianz und ihre Partner haben sich regelmäßig über regionale Sicherheitsfragen konsultiert, so auch über Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo. Wir haben auch neue Gebiete der Zusammenarbeit erschlossen, zum Beispiel die Friedenserhaltung, das humanitäre Minenräumen, die Kontrolle über den Transfer von Handfeuerwaffen sowie die Abstimmung von Katastrophenhilfe und humanitärer Unterstützung.
  26. Wir begrüßen die erfolgreichen fünf Jahre der PfP durch die Allianz und ihre Partner sowie die vollständige Umsetzung der vertieften PfP seit 1997. Durch die vertiefte PfP wurde sichergestellt, daß die Zusammenarbeit zwischen der NATO und ihren Partnern konkret zur euro-atlantischen Stabilität und Sicherheit beiträgt. Die Beteiligung von 15 PfP-Partnern an IFOR/SFOR zeigt die greifbaren Vorzüge des PfP-Schwerpunkts der Interoperabilität und bietet wertvolle Erfahrungen für zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Allianz und ihren Partnern. Die Präsenz von Partneroffizieren in internationalen Verwendungen in militärischen Hauptquartieren der NATO ermöglicht es Partnern, sich an der Planung für NATO-PfP-Übungen und NATO-geführte PfP-Operationen zu beteiligen. Die vertiefte Partnerschaft für den Frieden hat es der NATO ferner ermöglicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Albanien und der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien bei ihren speziellen Sicherheitsproblemen zu helfen.
  27. Wir begrüßen und würdigen besonders die Initiativen, die darauf abzielen, die Partnerschaft operationeller auszurichten und sicherzustellen, daß Partner stärker in die entsprechende Entscheidungsfindung und Planung einbezogen werden, wie von uns in unserer Madrider Erklärung vorgegeben. Durch diese Schritte wird sichergestellt, daß die Partnerschaft ihre Zielvorgaben noch besser in Angriff nehmen kann und ein solides Fundament für ihre weitere Entwicklung vorhanden ist, als das Kernelement eines kooperativen Sicherheitsnetzwerkes zwischen der NATO und ihren Partnern für das 21. Jahrhundert. Zur Förderung dieses Ziels haben wir heute das folgende umfassende Maßnahmenpaket gebilligt. Wir haben:
    • einen politisch-militärischen Rahmen für NATO-geführte PfP-Operationen gebilligt, durch den die Rolle von Partnern an der politischen Leitung und Aufsicht sowie an Planung und Führungsvorkehrungen für solche Operationen erweitert wird;
    • den erweiterten und angepaßten Planungs- und Überprüfungsprozeß angenommen, durch den die Interoperabilität der für PfP-Aktivitäten gemeldeten Partnerstreitkräfte weiter erhöht wird und gezieltere und gesteigerte Partnerbeiträge in Form von wertvollen Kräften und Fähigkeiten für zukünftige NATO-geführte PfP-Operationen möglich werden;
    • den Rahmen für ein Konzept operativer Fähigkeiten für NATO-geführte PfP-Operationen angenommen, durch das eine vertiefte militärische Zusammenarbeit zwischen der Allianz und Partnern ermöglicht wird, mit dem Ziel, die Voraussetzung für Partnerkräfte und -fähigkeiten zu verbessern, um mit der Allianz in NATO-geführten PfP-Operationen zusammenzuwirken; wir haben dem Ständigen NATO-Rat die Weisung erteilt, die Entwicklung dieses Konzepts weiterzubetreiben;
    • das Rahmenprogramm für vertiefte PfP-Aus- und Fortbildung angenommen, um PfP-Aktivitäten auf NATO- und nationaler Ebene zu optimieren und aufeinander abzustimmen, um so laufenden und künftigen Anforderungen an eine vertiefte und operationellere PfP gerecht zu werden. Das Rahmenprogramm umfaßt die Rolle der drei neuen PfP-Instrumente - eines PfP-Konsortiums von Verteidigungsakademien und Instituten für Sicherheitsstudien, eines PfP-Übungssimulationsnetzwerkes und von PfP-Ausbildungszentren. Wir haben dem Ständigen NATO-Rat die Weisung erteilt, ein Erweiterungsprogramm für PfP-Aus- und Fortbildung zu entwickeln.
  28. Wir bleiben unserer Partnerschaft mit Rußland nach der Grundakte zwischen der NATO und Rußland fest verpflichtet. Die NATO und Rußland teilen ein gemeinsames Ziel, nämlich die Festigung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum. Während der gesamten Krise im Kosovo sind die NATO und Rußland gleichermaßen für die gemeinsamen Ziele der internationalen Gemeinschaft eingetreten: Ende der Gewalt, Abwehr einer humanitären Katastrophe und Schaffung von Voraussetzungen für eine politische Lösung. Diese Ziele bleiben weiterhin gültig. Konsultation und Dialog sind in Krisenzeiten von noch größerer Wichtigkeit. Die NATO und ihre Mitgliedsstaaten sind entschlossen, auf den Gemeinsamkeiten mit Rußland für eine internationale Reaktion auf die Krise im Kosovo aufzubauen und bleiben bereit, die Konsultationen und die Zusammenarbeit mit Rußland im Rahmen der Grundakte wieder aufzunehmen.
  29. Enge Beziehungen zwischen der NATO und Rußland sind von großer Wichtigkeit für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum. Seit Abschluß der Grundakte im Mai 1997 ist bedeutender und ermutigender Fortschritt zur Intensivierung der Konsultation und Kooperation mit Rußland erzielt worden. Der Ständige Gemeinsame NATO-Rußland-Rat hat sich zu einem wichtigen Forum entwickelt, um Konsultationen zu führen, Transparenz und Vertrauensbildung zu fördern und die Zusammenarbeit zu pflegen. Die Beteiligung Rußlands an der Umsetzung der Friedensvereinbarung für Bosnien und Herzegowina war ein bedeutender Schritt zu einer neuen Kooperationsbeziehung. Wir haben einen umfassenden Dialog in Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle, einschließlich der Anpassung des KSE-Vertrags, in der Friedenserhaltung und der Frage der Nuklearwaffen entwickelt. Strategie, Verteidigungspolitik, Verteidigungsdoktrinen, Haushaltsbelange und Infrastrukturentwicklungsprogramme sowie die Nichtverbreitung sind weitere Themenbeispiele für diese wachsende Zusammenarbeit.
  30. Wir messen einer starken, dauerhaften und ausgeprägten Partnerschaft zwischen der NATO und Ukraine große Bedeutung bei. Der Ukraine kommt eine wichtige Rolle bei der Festigung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum zu, insbesondere in Mittel- und Osteuropa. Wir freuen uns über die Fortschritte seit der Unterzeichnung der NATO-Ukraine-Charta in Madrid und werden unsere ausgeprägte Partnerschaft weiter stärken. Wir unterstützen auch in Zukunft Souveränität und Unabhängigkeit, territoriale Integrität, demokratische Entwicklung, wirtschaftlichen Wohlstand der Ukraine und ihren Status als Nichtkernwaffenstaat, als Schlüsselfaktoren für Stabilität und Sicherheit in Europa. Wir ermutigen die Ukraine, ihren demokratischen und wirtschaftlichen Wandel fortzuführen, einschließlich ihrer Verteidigungsreform, und erneuern die Unterstützung der NATO für Anstrengungen der Ukraine, die diesem Ziele dienen. Die Fortschritte, die in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Verteidigungsreform erzielt worden sind, finden unsere Anerkennung. Wir begrüßen die Einrichtung eines NATO-Verbindungsbüros in Kiew, um die Rolle der Ukraine als ein besonderer Partner weiter zu festigen. Wir freuen uns auch auf das heutige erste Gipfeltreffen der NATO-Ukraine-Kommission.
  31. Der Mittelmeerdialog ist fester Bestandteil des kooperativen Sicherheitsansatzes der Allianz, da die Sicherheit in ganz Europa eng mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeer verknüpft ist. Wir freuen uns über die Entwicklung unseres Mittelmeerdialogs. Der Dialog ist seinem Wesen nach progressiv, und wir begrüßen den Fortschritt zur Entwicklung noch breiterer und tieferer Kooperation und Dialogführung mit den Ländern in der Mittelmeerregion. Wir billigen den Ausbau der politischen und praktischen Zusammenarbeit im Rahmen des Mittelmeerdialogs, wie vom Ständigen NATO-Rat vereinbart und erteilen diesem die Weisung, die baldige Umsetzung voranzubringen. Wir fordern Bündnispartner und die Partner am Mittelmeerdialog auf, Veranstaltungen wie die Konferenz von Rom im Jahre 1997 sowie die Konferenz in Valencia im Jahre 1999 auszurichten, als positive Schritte zur Stärkung des gegenseitigen regionalen Verständnisses. Wir erwarten weitere Möglichkeiten zur Festigung der Zusammenarbeit auf Gebieten, auf denen die NATO besonders wertvolle Beiträge leisten kann, speziell auf militärischem Gebiet, und in Bereichen, an denen die Dialogländer Interesse bekundet haben. Der Dialog und andere internationale Anstrengungen, so auch der Barcelona-Prozeß der Europäischen Union, ergänzen und verstärken sich gegenseitig und tragen somit zu Transparenz und Vertrauensbildung in der Region bei.
  32. Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen (ABC-Waffen) und ihrer Trägersysteme kann eine unmittelbare militärische Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte von Bündnispartnern darstellen und bleibt daher für die Allianz Grund zu ernster Sorge. Es ist Hauptziel des Bündnisses und seiner Mitglieder, Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Wir bekräftigen unsere volle Unterstützung der internationalen Nichtverbreitungsregime und ihrer Stärkung. Wir erkennen an, daß hier Fortschritte erzielt worden sind. Um auf die Risiken zu reagieren, die durch die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme für die Sicherheit des Bündnisses entstehen, haben wir eine Initiative auf den Weg gebracht, die auf der Arbeit aufbaut, die seit dem Brüsseler Gipfeltreffen geleistet worden ist, um die politischen und militärischen Anstrengungen des Bündnisses auf diesem Gebiet insgesamt zu verbessern.
  33. Die Initiative zu den Massenvernichtungswaffen wird: eine aktivere, strukturierte Debatte in der NATO sicherstellen und zu einem gestärkten gemeinsamen Verständnis der Bündnispartner über Fragen der Massenvernichtungswaffen und nach der Reaktion hierauf führen; die Qualität und Quantität im Austausch von Informationen und Erkenntnissen unter den Bündnispartnern über Fragen der Weiterverbreitung verbessern; die Entwicklung einer Strategie zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Bündnispartner unterstützen, um das Bewußtsein für die Proliferationsthematik und die Anstrengungen der Bündnispartner zur Förderung der Nichtverbreitung zu steigern; bestehende Programme der Bündnispartner erweitern, durch die die militärische Bereitschaft erhöht wird, in einem Umfeld von Massenvernichtungswaffen zu operieren und hieraus resultierenden Bedrohungen zu begegnen; den Prozeß des Informationsaustausches über nationale Programme von Bündnispartnern zur bilateralen Vernichtung von Massenvernichtungswaffen und der Unterstützung hierbei zu stärken; die Möglichkeiten für Bündnispartner erweitern, sich gegenseitig beim Schutz ihrer Zivilbevölkerung gegen die Risiken durch Massenvernichtungswaffen zu unterstützen; und ein Zentrum für Massenvernichtungswaffen im Internationalen Stab bei der NATO einzurichten, um diese Anstrengungen zu fördern. Die Initiative gegen Massenvernichtungswaffen wird politische und militärische Aspekte der Bündnisarbeit zur Reaktion auf Proliferation miteinander verbinden.
  34. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung werden weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung der Sicherheitsziele der Allianz spielen. Die NATO engagiert sich seit langem auf diesem Gebiet. Sowohl die konventionellen als auch die nuklearen Kräfte der Bündnispartner sind seit Ende des kalten Krieges im gewandelten Sicherheitsumfeld in bedeutendem Maße reduziert worden. Alle Bündnispartner sind Vertragsstaaten der zentralen Verträge für Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, des Übereinkommens über das Verbot biologischer und Toxinwaffen sowie des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen und treten für die vollständige Umsetzung dieser Verträge ein. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis, das Sicherheit und Stabilität mit Streitkräften auf möglichst niedrigem Niveau, im Einklang mit den Erfordernissen des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisses zu stärken sucht. Als Teil ihres breit angelegten Ansatzes zur Sicherheit unterstützt die NATO aktiv die Rüstungskontrolle und Abrüstung, sowohl auf konventionellem als auch auf nuklearem Gebiet, und führt ihren Ansatz gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme fort. Im Lichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen wird die Allianz Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie die Rüstungskontrolle und Abrüstung prüfen. Der Ständige NATO-Rat wird den Ministern im Dezember einen Prozeß zur Prüfung solcher Optionen vorschlagen. Die zuständigen NATO-Gremien würden diese Aufgabe übernehmen. Wir unterstützen vertiefte Konsultationen mit Rußland auf diesen und anderen Gebieten im Ständigen Gemeinsamen NATO-Rußland-Rat sowie mit der Ukraine in der NATO-Ukraine-Kommission und mit anderen Partnern im EAPR.
  35. Der KSE-Vertrag ist ein Eckpfeiler der Sicherheit Europas. Wir bekräftigen unser Engagement zur erfolgreichen Anpassung des Vertrags, der das neue Sicherheitsumfeld widerspiegelt und den Weg zu größerer konventioneller Sicherheit und Stabilität in Europa ebnet. Im Laufe der bisherigen Verhandlungen haben Mitglieder der Allianz bereits ihre Absicht erklärt, Reduzierungen von Anteilsanrechten oder Beständen vorzunehmen, und wir fordern andere mit Nachdruck auf, ähnlich substantielle Reduzierungen dieser Art vorzunehmen. In diesem Zusammenhang stellen wir erfreut fest, daß die KSE-Vertragsstaaten in Wien im März 1999 Einigung über noch offene Schlüsselfragen erzielt haben, so daß die Textarbeit unverzüglich fortgeführt werden kann. Die Bündnispartner werden äußerste Anstrengungen unternehmen, damit ein angepaßter Vertrag zum OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul im November 1999 zur Unterzeichnung vorliegt. Bis zum Abschluß des Anpassungsprozesses bleibt die weitere vollständige Implementierung des bestehenden Vertragswerks und seiner dazugehörigen Dokumente von äußerster Wichtigkeit.
  36. Wir fordern Rußland auf, den START-II-Vertrag unverzüglich zu ratifizieren. Damit würde der Weg für bedeutende Reduzierungen der Kernwaffenbestände geebnet und Verhandlungen über einen START-III-Vertrag möglich, mit dem Ziel zusätzlicher weitreichender Reduzierungen. Wir treten weiterhin für das baldige Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ein und fordern alle Länder auf, dem Vertrag beizutreten und ihn schnellstmöglich zu implementieren. Wir unterstützen den baldigen Beginn von Verhandlungen über einen Vertrag über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper.
  37. Wir sind entschlossen, ein rechtsverbindliches Protokoll einschließlich wirksamer Verifikationsmaßnahmen voranzubringen, um die Vertragseinhaltung zu verbessern und Transparenz zu fördern und so die Implementierung des Übereinkommens über das Verbot biologischer und Toxinwaffen zu stärken. Wir unterstreichen noch einmal die Wichtigkeit der weltweiten Geltung und wirksamen Implementierung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen. Wir unterstützen die Anstrengungen zur Minenbeseitigung in Bosnien, die Entwicklung praktischer Initiativen unter der Ägide des EAPR und - für Signatarstaaten - Aktivitäten zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Ottawa.
  38. Wir appellieren an Weißrußland, Rußland und die Ukraine, den Vertrag über den Offenen Himmel unverzüglich zu ratifizieren.
  39. Auf der Grundlage der gegenseitigen Stärkung wollen wir die Kontakte und die Zusammenarbeit unseres Bündnisses mit anderen internationalen Organisationen, denen eine Rolle bei der Konsolidierung der Demokratie und Wahrung des Friedens im euro-atlantischen Raum zukommt, intensivieren.
  40. Wie im Washingtoner Vertrag ausgeführt, erkennen wir die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit an. Die Allianz und die Vereinten Nationen haben wirksam bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung in Bosnien und Herzegowina zusammengearbeitet. Wir wollen weitere Kontakte entwickeln und Informationen mit den Vereinten Nationen austauschen, im Rahmen der Zusammenarbeit in der Konfliktverhütung, Krisenbewältigung sowie in Krisenreaktionseinsätzen einschließlich Friedenserhaltung und bei humanitärer Hilfeleistung. In der Krise im Kosovo nutzt die Allianz ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten, um mit UNHCR, der führenden Stelle für Flüchtlingshilfe, und mit anderen relevanten internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um humanitäre Unterstützung zu leisten und den Flüchtlingen zu helfen. Die Allianz wird von Fall zu Fall künftige Zusammenarbeit dieser Art ins Auge fassen.
  41. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Allianz und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist angesichts der Unterstützung, die wir für die von der OSZE geführte Kosovo-Verifikationsmission geleistet haben, erheblich angewachsen. Wir hoffen, diese wichtigen Brücken zwischen unseren zwei Organisationen nutzen zu können, um im Rahmen der Konfliktverhütung, der Friedenserhaltung, der Krisenbewältigung und der Konfliktnachsorge zusammenzuarbeiten, im Geiste des Gemeinsamen Konzepts der OSZE für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen sich gegenseitig verstärkenden Institutionen. Wir werden die Anstrengungen der OSZE zur Entwicklung eines Charta-Dokuments über Europäische Sicherheit weiter unterstützen, das auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul im November 1999 verabschiedet werden kann.
  42. Die Allianz und die Europäische Union haben gemeinsame strategische Interessen. Unsere jeweiligen Anstrengungen zum Aufbau des Friedens im ehemaligen Jugoslawien ergänzen sich gegenseitig. Beide Organisationen leisten entscheidende Beiträge zu Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent. Die Zusammenarbeit zwischen den zwei Organisationen in gemeinsamen Themenbereichen, die von Fall zu Fall festgelegt werden, könnte weiterentwickelt werden, wenn sie die Effektivität von Maßnahmen durch die NATO und die EU steigert.
  43. Die Allianz hat ein umfassendes Programm zur Anpassung ihrer Strukturen auf den Weg gebracht, um das Bündnis besser darauf vorzubereiten, den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen; hierzu gehört die weitere Anpassung der NATO-Kommandostrukturen. Daher begrüßen die Bündnispartner die Entscheidung zur Aktivierung der Umsetzungsphase für die neue Kommandostruktur der Allianz. Dies wird die Fähigkeit der NATO sicherstellen, das gesamte Spektrum ihrer Aufgaben wirksamer und flexibler durchzuführen; ferner die Fähigkeit, eine erweiterte Allianz und unsere operativere Beziehung mit Partnern zu unterstützen, und, als Teil der Entwicklung der ESVI innerhalb der NATO, europäische Führungsvorkehrungen bereitzustellen, die dazu geeignet sind, WEU-geführte Operationen vorzubereiten, zu unterstützen, zu führen und durchzuführen. Nach erfolgreichen Testmanövern haben wir die vollständige Umsetzung des CJTF-Konzepts in Angriff genommen und erhalten damit ein wichtiges neues Instrument zur Krisenbewältigung im nächsten Jahrhundert. Die Bündnispartner begrüßen ferner die vollständige Integration Spaniens in die Militärstruktur der NATO ab Januar des Jahres als einen weiteren bedeutenden Meilenstein für die Allianz.
  44. Der Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität dar, und kann eine Gefahr für die territoriale Integrität von Staaten darstellen. Wir verurteilen aufs neue den Terrorismus und bekräftigen unsere Entschlossenheit, ihn in Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen und nationalen Gesetzen zu bekämpfen. Die terroristische Bedrohung gegen dislozierte NATO-Streitkräfte und NATO-Einrichtungen erfordert die Überlegung über und Entwicklung von angemessenen Maßnahmen zu ihrem weiteren Schutz, unter voller Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der jeweiligen Gastgebernation.
  45. Die Staats- und Regierungschefs der NATO sind der Ansicht, daß ein Schlüssel zum zukünftigen Erfolg der Nordatlantischen Allianz in der wirksamen Produktion und Verfügbarkeit moderner Waffen und Technologien zur Festigung der Sicherheit aller ihrer Mitglieder liegt. Wir sind ferner der Ansicht, daß starke Verteidigungsindustrien auf beiden Seiten des Atlantiks von ausschlaggebender Bedeutung für die Wirksamkeit der NATO-Streitkräfte sind. Dazu begrüßen wir die weitere Zusammenarbeit der Rüstungsindustrien über den Atlantik, um dazu beizutragen, Interoperabilität, Skalenvorteile, Wettbewerb und Innovation sicherzustellen. Wir wollen sicherstellen, daß die Rüstungsaktivitäten der NATO den sich weiterentwickelnden militärischen Anforderungen gerecht werden.
  46. Wir begrüßen die Anwesenheit in Washington des Präsidenten und anderer Vertreter der Nordatlantischen Versammlung. Die Nordatlantische Versammlung spielt eine bedeutende Rolle, da sie die Anstrengungen der NATO ergänzt, Stabilität auf ganz Europa zu übertragen. Wir messen daher der Erweiterung unserer Beziehungen zur Nordatlantischen Versammlung in gemeinsamen Interessensbereichen große Bedeutung bei. Wir würdigen auch den Beitrag, den die Vereinigung Atlantischer Gesellschaften zur Förderung eines besseren Verständnisses der Allianz und ihrer Ziele in unserer Öffentlichkeit leistet.
  47. Wir sprechen der Regierung der Vereinigten Staaten für ihre großzügige Gastfreundschaft anläßlich des 50. Jahrestags des Nordatlantikvertrags unseren tiefen Dank aus.