Kommuniqué
des Nordatlantikrats auf Verteidigungsministerebene
- Der Nordatlantikrat trat am 17. Dezember 1998 auf der Ebene der Verteidigungsminister in Brüssel zusammen.
- Wir sehen dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats am 24. und 25. April 1999 in Washington mit grosser Erwartung entgegen. Auf dieser historischen Zusammenkunft wird das Bündnis den 50. Jahrestag des Washingtoner Vertrages begehen, der die Grundlagen einer einzigartigen und dauerhaften Partnerschaft zwischen europäischen und nordamerikanischen Bündnispartnern geschaffen hat. Unsere Staats- und Regierungschefs werden in Washington auch die gemeinsame Vision einer erneuerten Allianz vorstellen, die den sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit gesteigerter Effizienz begegnen wird.
- Wir sind entschlossen, voll und ganz zur Verwirklichung dieser Vision beizutragen und das Bündnis in die Lage zu versetzen, das gesamte Spektrum seiner Aufgaben auch weiterhin durchzuführen. Heute haben wir den Fortschritt geprüft, der bei der Umsetzung der Beschlüsse des Madrider Gipfeltreffens im Verteidigungsbereich erzielt wurde; wir haben unsere Verteidigungsfähigkeiten erörtert und Richtlinien für die weitere Arbeit zur Vorbereitung des Washingtoner Gipfeltreffens erteilt. Wir haben ferner über den Stand der Entwicklung in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo gesprochen.
- Wir prüften die zukünftige Entwicklung von SFOR vor dem Hintergrund der Beschlüsse, die der Rat für die Umsetzung des Friedens (PIC) auf seinem Treffen am 15. und 16. Dezember 1998 in Madrid gefasst hat. Obwohl in den letzten Monaten bei der Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens von Dayton Fortschritte erzielt wurden, sind wir besorgt, dass noch viel getan werden muss. Wir billigen insbesondere die Forderung nach beschleunigter Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen vor allem in Minderheitengebiete. Als Verteidigungsminister sind wir weiterhin entschlossen, dazu beizutragen, das ein sich selbst tragender Frieden in Bosnien und Herzegowina geschaffen wird, und appellieren an die Behörden des Landes, ihren vollen Beitrag zur Verwirklichung dieses Zieles zu leisten. Die Präsenz von SFOR bedeutet keine Einschränkung ihrer Pflicht, die Stabilität ihres Landes sicherzustellen. Es muss vermieden werden, dass eine Kultur der Abhängigkeit entsteht. Wie der Rat für die Umsetzung des Friedens feststellte, müssen die Behörden in Bosnien und Herzegowina in stärkerem Masse grössere Verantwortung für Aufgaben übernehmen, die jetzt von der internationalen Gemeinschaft durchgeführt oder koordiniert werden.
- Wir beabsichtigen nicht, die Präsenz von SFOR im gegenwärtigen Umfang unbegrenzt aufrechtzuerhalten. Auf unserem Treffen im Juni dieses Jahres haben wir den Ständigen Rat beauftragt, eine Reihe umfassender Überprüfungen im Abstand von höchstens sechs Monaten in Absprache mit anderen Truppenstellern zur Frage der Zukunft der Truppe durchzuführen. Die erste dieser Überprüfungen wurde vergangene Woche von den NATO-Aussenministern behandelt; wir haben die Ergebnisse heute gebilligt. Bei der Überprüfung insbesondere der Stärke und Zusammensetzung von SFOR haben wir entschieden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Raum für grössere Veränderungen gegeben ist; auch der Auftrag der Truppe sollte nicht verändert werden. Wir haben jedoch erste Massnahmen zur Straffung von SFOR vereinbart. Wir haben ferner unseren Militärbehörden Weisung erteilt, Optionen für mögliche längerfristige und substantiellere Anpassungen der künftigen Stärke und Struktur von SFOR zu untersuchen. Künftige Reduzierungen werden vor dem Hintergrund der Implementierungsfortschritte hinsichtlich des Friedensabkommens beschlossen.
- Wir prüften den Fortschritt auf dem Gebiet des Sicherheitskooperationsprogramms, das zwischen der NATO und Bosnien und Herzegowina eingerichtet wurde, um Stabilität in der Region zu fördern und Versöhnung zwischen den verschiedenen bosnischen Streitkräfte zu stiften, u.a. durch die Entwicklung zentraler Verteidigungseinrichtungen wie den Ständigen Militärausschuss der Regierung von Bosnien und Herzegowina.
- SFOR spielt bei der Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität und der Schaffung eines sicheren Umfelds in Bosnien und Herzegowina weiterhin eine entscheidende Rolle und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Aufgabe des Wiederaufbaus von Bosnien und Herzegowina als ein einheitlicher, demokratischer und multiethnischer Staat. Wir haben die kontinuierliche und effektive Unterstützung für die Implementierung der zivilen Aspekte der Friedensabkommen zur Kenntnis genommen, u.a. die Unterstützung des Hohen Repräsentanten und anderer internationaler Einrichtungen, wie z.B. den Hohen Kommissar für Flüchtlinge der VN, die VN-Mission in Bosnien und Herzegowina, die internationale Polizeitruppe der VN, den Internationalen Strafgerichtshof der VN für das ehemalige Jugoslawien und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. SFOR unterstützt auch die Streitkräfte der Entitäten bei der humanitären Aufgabe der Minenräumung als wichtigen Beitrag zum zivilen Wiederaufbau und Neuanfang. Die multinationale Spezialeinheit erwies sich als ein nützliches Mittel, um die Flexibilität und Effektivität von SFOR zu erhöhen. Wir äussern unseren aufrichtigen Dank gegenüber den Männern und Frauen von SFOR, die keine Mühe gescheut haben, um ihrer Pflicht für Frieden und Versöhnung gerecht zu werden.
- Hinsichtlich der Krise im Kosovo begrüssen wir die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der NATO über die Einrichtung einer Luftverifikationsmission, die die OSZE-Bodenmission ergänzt, um die Einhaltung der VN-Sicherheitsratsresolutionen 1199 und 1203 zu verifizieren. Anhaltender Druck der internationalen Gemeinschaft hat wesentlich dazu beigetragen, dieses Ergebnis zu erreichen und eine humanitäre Katastrophe abzuwenden; dies gilt auch und weiterhin für die Drohung mit dem Einsatz von NATO-Luftstreitkräften. Wir beabsichtigen, diesen Druck aufrechtzuerhalten. Das Bündnis wird die Einhaltung durch die Luftverifikationsmission über dem Kosovo unter der Bezeichnung "Eagle Eye" mit Beteiligung von Partnern weiter verifizieren. Wir begrüssen den Aufbau der OSZE-Verifikationsmission und nehmen mit Zufriedenheit die enge Zusammenarbeit und Koordination mit der OSZE bei dieser Aufgabe zur Kenntnis, einschliesslich der Vorkehrungen für Informationsaustausch, die eine rechtzeitige und genaue Berichterstattung an den Ständigen Rat der OSZE und den Nordatlantikrat über die Situation im Kosovo ermöglichen werden. Das Bündnis wird den VN-Generalsekretär in regelmässigen Abständen über seine Einschätzung zur Einhaltung unterrichten.
- Wir erinnern die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien an ihre Verantwortung, die auch die Sicherheit und den Schutz der Verifikateure im Kosovo betrifft. Um jedoch Verifikateure in einem Notfall evakuieren zu können, stationiert die NATO jetzt eine Notfalltruppe (extraction force) unter der Bezeichnung "Joint Guarantor" in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien . Wir bringen unsere Anerkennung für die Zusammenarbeit und Unterstützung der Regierung des Landes bei der Bereitstellung von Einrichtungen für NATO-Operationen zum Ausdruck.
- Wir sind, vor allem aufgrund jüngster Vorfälle, besorgt über die anhaltende Gewalttätigkeit im Kosovo und fordern alle Parteien auf, Gewalttätigkeit und provozierendes Verhalten jeder Art einzustellen, alle einschlägigen VN-Sicherheitsratsresolutionen strikt zu erfüllen und die Krise im Kosovo durch freie und offene Verhandlungen mit internationaler Beteiligung im Geiste des Kompromisses und der Versöhnung einer Lösung zuzuführen. Wir schliessen uns den NATO-Aussenministern an und bringen unsere Unterstützung für eine Lösung zum Ausdruck, die einen erweiterten Status für Kosovo und ein weitaus grösseres Mass an Autonomie und Selbstverwaltung vorsieht, gleichzeitig jedoch die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien sicherstellt und die Menschen- und Bürgerrechte aller Bewohner des Kosovo, ungeachtet ihrer ethnischen Abstammung sichert. Stabilität im Kosovo ist unserer Ansicht nach mit der Demokratisierung der Bundesrepublik Jugoslawien verknüpft, und wir unterstützen diejenigen, die sich für diesen Prozess ernsthaft engagieren.
- Wir begrüssen die Ratifizierung der Beitrittsprotokolle Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns durch alle Parlamente der Bündnisstaaten und sehen dem Beitritt unserer neuen Bündnispartner vor dem Gipfeltreffen in Washington erwartungsvoll entgegen. Seit unseren letzten Treffen wurden weitere Massnahmen zur möglichst engen Beteiligung Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns an den Bündnisaktivitäten ergriffen. Die drei eingeladenen Länder setzen ihre Vorbereitungen auf die militärischen Aufgaben und Pflichten der Bündnismitgliedschaft fort. Sie haben Fortschritte bei der Umsetzung der für sie entwickelten Streitkräftezielvorgaben erzielt. Insbesondere durch die Umsetzung dieser auf prioritäre militärische Erfordernisse der Allianz abzielenden Planvorgaben arbeiten die drei eingeladenen Länder zusammen mit den NATO-Militärbehörden darauf hin, dass ihre Streitkräfte und militärischen Strukturen den Erfordernissen in Schlüsselbereichen der Allianz zur Vorbereitung der Mitgliedschaft entsprechen.
- Als Verteidigungsminister bekräftigen wir erneut, dass die Tür zur NATO-Mitgliedschaft nach Artikel 10 des Nordatlantikvertrags und gemäss Ziffer 8 der Erklärung von Madrid weiter offensteht. Wir erörterten einen Bericht über den intensivierten Dialog zu Fragen der Mitgliedschaft. Der Ständige Rat wird für das Gipfeltreffen in Washington ein umfassendes Massnahmenpaket entwickeln, das den Erweiterungsprozess fortführt, unser Eintreten für die Politik der offenen Tür praktisch umsetzt und unsere Bereitschaft unterstreicht, Beitrittsaspiranten bei der Erfüllung von NATO-Standards zu unterstützen.
- Wir billigten einen umfassenden Bericht über die Fortschritte der letzten Monate hinsichtlich der internen Anpassung des Bündnisses, die auf folgende, in Bezug zueinander stehende Bereiche abzielt: die neue militärische Kommandostruktur des Bündnisses, das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (CJTF) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI). Wesentliche Ziele dieser Anpassung sind die Stärkung der militärischen Leistungsfähigkeit des Bündnisses zur Durchführung des Gesamtspektrums seiner Aufgaben, die Wahrung der transatlantischen Bindung und die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses. Die Allianz bleibt das massgebliche Forum für Konsultation zwischen den Bündnispartnern und Ort für Vereinbarungen hinsichtlich der sicherheits- und verteidigungspolitischen Verpflichtungen der Bündnispartner nach dem Washingtoner Vertrag.
- Wir billigten einen detaillierten Plan, der von den NATO-Militärbehörden zur Umsetzung der neuen militärischen Kommandostruktur der NATO vorgelegt wurde. Dieser Plan ist ein wichtiger Abschnitt in der Phase des Übergangs zu der im vergangenen Jahr vereinbarten neuen Kommandostruktur. Unser Ziel ist, die notwendigen Vorbereitungen für einen einzigen, unwiderruflichen Beschluss des Rates abzuschliessen, mit dem die Anforderungen für die Aktivierung aller 20 Hauptquartiere der neuen Kommandostruktur insgesamt bis Anfang März 1999 gleichzeitig gebilligt werden. Wir erteilten den NATO-Militärbehörden Weisung, ihre Arbeit zügig voranzubringen, damit dieser Beschluss zum vorgesehenen Zeitpunkt durch den Rat gefasst werden kann. Die neue Kommandostruktur wird insgesamt funktional, militärisch effizient und kostenwirksam sein. Sie wird uns auch die Bereitstellung europäischer Führungsvorkehrungen zur Vorbereitung, Unterstützung, Durchführung und Führung von WEU-Operationen ermöglichen.
- Alliierte Streitkräftekommandos (CJTF) sind ein wesentlicher Bestandteil der internen Anpassung des Bündnisses. Sie werden die für ein breites Spektrum von Eventualfalloperationen notwendige militärische Flexibilität ermöglichen. Darüber hinaus werden sie die Einbeziehung von Staaten ausserhalb des Bündnisses in NATO-geführte Operationen erleichtern. Ferner ist die Bereitstellung von CJTF-Hauptquartieren für WEU-geführte Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten ein wichtiges Instrument zur Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des Bündnisses. Die zweite Phase der Umsetzung des CJTF-Konzepts, die die Erfahrungen der ersten beiden CJTF-Erprobungen berücksichtigt, ist eingeleitet worden. Sie wird abgeschlossen mit einer gründlichen Bewertung der Fähigkeit der Allianz, land- und seegestützte CJTF-Hauptquartiere sowohl kleineren als auch grösseren Umfangs einzusetzen, und ferner die Notwendigkeit prüfen, zusätzliche Stamm-Hauptquartiere für CJTF-Kernstäbe einzurichten. Die für März 1999 vorgesehenen Ergebnisse dieser Arbeit werden in der dritten und letzten Phase der Umsetzung des CJTF-Konzepts der Allianz zugrundegelegt.
- Viel ist bereits erreicht, um die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der NATO zu schaffen, wie von den Ministern auf ihren Treffen in Berlin und Brüssel im Juni 1996 in Auftrag gegeben. Die Vorbereitungen für WEU-geführte Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten sind inzwischen gut vorangekommen. Diese wichtige Arbeit wird in enger Zusammenarbeit und Absprache zwischen NATO und WEU durchgeführt. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten standen folgende Bereiche im Mittelpunkt jüngster Arbeiten:
- die Entwicklung klarer, voll kompatibler gemeinsamer Vorkehrungen für NATO-WEU-Konsultationen in einer Krise, die zu einer WEU-Operation unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten führen könnte;
- die Fortsetzung der Arbeiten zur Entwicklung von Vorkehrungen für die Freigabe, Beobachtung und Rückgabe bzw. Rückruf von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten für WEU-geführte Operationen;
- die Einbeziehung der WEU in den Verteidigungsplanungsprozess der NATO; als Teil dieses Prozesses hat die WEU erneut ihren Beitrag zur NATO-Ministerrichtlinie 1998 eingebracht;
- die Berücksichtigung von Forderungen für WEU-geführte Operationen im Rahmen der militärischen Planungen und Übungen der NATO;
- die Ausbildung und Übungen zur Erprobung und Verbesserung verschiedener Vereinbarungen für NATO-Unterstützung einer WEU-geführten Operation; ein gemeinsamer NATO-WEU-Workshop zum Krisenmanagement, der im September stattfand, hat zur Bestätigung der NATO-WEU-Konsultationsvorkehrungen im Falle einer WEU-geführten Operation unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten beigetragen; ein gemeinsames Krisenmanagement-Seminar im Februar 1999 zur Praktizierung dieser Vorkehrungen wird eine gemeinsame NATO-WEU-Krisenmanagement-Übung im Jahr 2000 vorbereiten.
- Mit der Ausgestaltung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der NATO werden die kooperativen Beziehungen zwischen NATO und WEU zur Gewährleistung detaillierter Koordinierung zwischen beiden Organisationen kontinuierlich gestärkt, u.a. auch durch Konsultationen im gemeinsamen NATO-WEU-Rat. Wir begrüssen den Beitrag, den der WEU-Ministerrat am 16. und 17. November in Rom zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität geleistet hat.
- Wir erteilten dem Ständigen Rat Weisung, die weitere Arbeit zu den anstehenden Fragen hinsichtlich der internen Anpassung des Bündnisses energisch voranzubringen und insbesondere sicherzustellen, dass die Hauptelemente der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI), wie in dem uns vorgelegten Bericht ausgeführt, bis zum Washingtoner Gipfel abgeschlossen sind. Wir erwarten darüber hinaus, dass der Rat Empfehlungen über die optimale weitere Verbesserung der Effektivität der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) im Bündnis unter Berücksichtigung des Beitrags aller europäischer Bündnispartner bis zum Washingtoner Gipfeltreffen ausspricht.
- Wir erörterten den Fortschritt hinsichtlich der Überprüfung und wo erforderlich Aktualisierung des Strategischen Konzepts der Allianz, wie von unseren Staats- und Regierungschefs auf ihrem Madrider Gipfeltreffen im Juli 1997 in Auftrag gegeben. Diese Arbeit muss sicherstellen, dass das Strategische Konzept voll auf das neue Sicherheitsumfeld des Bündnisses abgestimmt ist. Es sollte unsere Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung und transatlantischen Bindung bekräftigen und sicherstellen, dass das Bündnis bereit ist und über ein ganzes Spektrum von Fähigkeiten verfügt, um das Sicherheits- und Stabilitätsumfeld für Nationen im euro-atlantischen Raum im 21. Jahrhundert zu verbessern, auch durch Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaft und, wo angezeigt, durch Nicht-Artikel-5-Operationen, die, wie in Bosnien und Herzegowina, mit möglicher Beteiligung von Partnern durchgeführt werden können. Der Ständige Rat erhielt Weisung, diese Arbeit energisch voranzutreiben, deren Ergebnis unseren Staats- und Regierungschefs auf ihren Gipfeltreffen in Washington im April nächsten Jahres vorgelegt werden soll. Als Verteidigungsminister halten wir es für besonders wichtig sicherzustellen, dass das aktualisierte Strategische Konzept Richtlinien für die Entwicklung militärischer Fähigkeiten enthält, die dem Gesamtspektrum der Aufgaben des Bündnisses angemessen sind.
- Zur Unterstützung der Fähigkeit des Bündnisses, das gesamte Spektrum seiner Aufgaben durchzuführen, wurden Arbeiten zur Entwicklung von Vorschlägen für eine Initiative über Verteidigungsfähigkeiten eingeleitet, die auf dem Washingtoner Gipfeltreffen gebilligt werden könnte. Ausgehend von den bisher erzielten Fortschritten könnte eine solche Initiative auf die Entwicklung einer gemeinsamen Bewertung der für das Gesamtspektrum militärischer Operationen notwendigen Forderungen ausgerichtet sein und mit besonderem Schwerpunkt auf Technologie und Interoperabilität, vor allem in Bereichen wie Logistik und Führung und Kommunikation, Fähigkeiten behandeln, die für die erfolgreiche Durchführung teilstreitkraftübergreifender militärischer Operationen wesentlich sind, wie z.B. Bereitschaft, Dislozierbarkeit, Mobilität, Durchhaltefähigkeit, Überlebensfähigkeit und effektiver Einsatz; dabei wären die Richtlinien des aktualisierten Strategischen Konzepts zu berücksichtigen.
- Wir haben einen umfassenden Bericht über weiteren Fortschritt bei der Umsetzung des Grundlagendokuments des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der vertieften Partnerschaft für den Frieden entgegengenommen. Mit dem im Mai 1997 in Sintra eingeleiteten Prozess entsteht ein effizienteres Forum für Konsultation sowie eine stärker operativ ausgerichtete Partnerschaft, die die Fähigkeit der Bündnispartner und Partnerstaaten, zu euro-atlantischer Sicherheit und Stabilität durch politische Konsultation und praktische Kooperation beizutragen, entsprechend verbessert.
- Der EAPR hat sich auch als Forum für politische Konsultation über die Lage im ehemaligen Jugoslawien, einschliesslich Bosnien und Herzegowina und Kosovo, bewährt. Das Euro-Atlantische Koordinierungszentrum für Katastrophenhilfe, das im letzten Frühjahr zur Verbesserung praktischer Zusammenarbeit auf dem Gebiet internationaler Katastrophenhilfe errichtet wurde, hat bereits an der Koordinierung der Notfallunterstützung im Rahmen von Hilfseinsätzen in Albanien und in der Ukraine mitgewirkt. Wir unterstützen den auf den neuesten Stand gebrachten EAPR-Aktionsplan für den Zeitraum 1998-2000, der vergangene Woche von den Aussenministern mit Partnern verabschiedet wurde und die bereits mit Erfolg im EAPR-Rahmen umgesetzten Kooperationsaktivitäten fortführt und erweitert.
- Partnerschaft für den Frieden bleibt das zentrale Element unserer Bemühungen, zusammen mit Partnern neue Muster praktischer militärischer und verteidigungsbezogener Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Fragen zu erstellen. Partner wirken verstärkt mit an der Planung und Durchführung von PfP-Aktivitäten und -Übungen sowie der weiteren Entwicklung des Planungs- und Überprüfungsprozesses (PARP). Die Einführung der PARP-Ministerrichtlinie und der ersten Partnerschaftsziele werden eine wichtige Rolle bei der weiteren Entwicklung einer stärker operativ ausgerichteten Partnerschaft für den Frieden (PfP) spielen. Die nunmehr eingerichteten PfP-Stabselemente bieten weitere Möglichkeiten zur militärischen Zusammenarbeit mit Partnern. Verstärkte regionale Zusammenarbeit entwickelt sich dynamisch fort; die Arbeit des Bündnisses mit Partnern zur Schaffung eines politisch-militärischen Rahmens für NATO-geführte PfP-Operationen, der gleichzeitig mit dem Strategischen Konzept für das Gipfeltreffen in Washington zum Abschluss gebracht werden soll, wird von uns voll unterstützt. Ausgehend von den Erfahrungen mit IFOR/SFOR werden das Potential multinationaler Verbände und der Grundsatz der Multinationalität militärischer Verbände zwischen Partnern sowie zwischen Partnern und Bündnispartnern im Hinblick auf die Stärkung der operativen Fähigkeiten von PfP untersucht.
- Wir nahmen den Fortschritt zur Kenntnis, der im Rahmen von Initiativen zur weiteren Verbesserung von PfP-Aus- und -Fortbildung erzielt wurde. Diese sollen ein höheres Mass an Kooperation schaffen und Partnern eine grössere Rolle bei der Entwicklung kooperativer Ansätze vermitteln. Das Konzept für PfP-Ausbildungszentren wird Bündnispartnern und Partnern ferner ermöglichen, zu PfP-bezogener Aus- und -Fortbildung aller Partner beizutragen und Interoperabilität zu fördern. Es stellt einen rationalisierten Ansatz dar, der gemeinsame Initiativen unterstützt und Arbeitsüberschneidung vermeidet. Als weitere vielversprechende Entwicklung haben wir erste durch das PfP-Konsortium der Verteidigungsakademien eingeleitete Aktivitäten und das PfP-Simulationsnetzwerk zur Kenntnis genommen. Der Ständige Rat wird beauftragt, die oben genannten Initiativen und sonstige laufende Arbeiten mit Partnern zu einem kohärenten Massnahmenpaket zu bündeln, um die operativen Fähigkeiten von PfP bis zum Gipfeltreffen in Washington zu stärken.
- NATO/PfP-Hilfsprogramme entwickeln sich zügig zu einem wichtigen Instrument der Bündnispartner und Partner, um Stabilität in sensitive Gebiete, wie z.B. auf dem Balkan, zu projizieren und die Bindungen zwischen PfP-Staaten zu festigen. Als Verteidigungsminister unterstützen wir nachdrücklich den Beschluss des Bündnisses, für 1999 ein umfassendes Hilfsprogramm für Albanien zu erstellen. Die NATO unterstützt auch die ehemalige jugoslawischen Republik Mazedonien bei der Entwicklung ihrer Streitkräfte. Diese Programme sind Ausdruck der weiteren Entschlossenheit des Bündnisses, Stabilität in den Nachbarstaaten des Kosovo zu fördern, und gleichzeitig ein Beispiel für den Beitrag, den PfP zu Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum leisten kann.
- Wir haben den Stand der Umsetzung der NATO-Russland-Grundakte zur Kenntnis genommen. Auf dem morgigen Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats auf der Ebene der Verteidigungsminister werden wir unsere Unterstützung für die wichtige Arbeit des Rates erneut zum Ausdruck bringen, der die Prinzipien des gemeinsamen Interesses, der Reziprozität und der Transparenz zugrundeliegen. Der Rat hat sich auch als ein nützliches Forum für Konsultationen über die Krise im Kosovo und die laufende SFOR-Mission erwiesen, in der die NATO und Russland erfolgreich zusammenarbeiten. Ein substantieller Arbeitsplan für Zusammenarbeit im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rates wurde als Teil des Arbeitsprogramms 1999 vereinbart. Wir sehen der Eröffnung des militärischen Verbindungsbüros der NATO in Moskau erwartungsvoll entgegen. Als Verteidigungsminister treten wir weiterhin für die Stärkung praktischer militärischer Zusammenarbeit mit Russland ein. Wir werden, wo dies möglich ist, die Kooperationsmechanismen von PfP als entscheidendes Mittel praktischer Zusammenarbeit nutzen, z.B. bei einem Spektrum von Operationen zu Krisenmanagement und Friedenserhaltung, bei Ausbildung, Seminaren und Besuchen, bei der Stärkung des militärischen Dialogs und Aktivitäten in bezug auf Rüstungszusammenarbeit.
- Das morgige zweite Treffen der NATO-Ukraine-Kommission auf Verteidigungsministerebene wird umfassende Vorschläge der Ukraine zur weiteren Umsetzung der NATO-Ukraine-Charta behandeln. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, durch PfP die praktische militärische Zusammenarbeit mit der Ukraine auf der Grundlage der politischen-militärischen Bestimmungen der Charta sowie den vereinbarten Arbeitsplan 1999 und den Beitrag der Ukraine zu SFOR zu intensivieren. Die Arbeiten in der Gemeinsamen NATO-Ukraine-Arbeitsgruppe zur Verteidigungsreform verzeichnen rasche Fortschritte auf verschiedenen Ebenen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Ukraine und der NATO über die Entsendung von zwei NATO-Verbindungsbeamten nach Kiew wird die ausgeprägte Partnerschaft mit der Ukraine auf wichtigen Gebieten konkret unterstützen, z.B. zivil-militärische Beziehungen, Ressourcenplanung und -Management im Verteidigungsbereich, Fragen der Laufbahnentwicklung für Offiziere und Unteroffiziere.
- Wir messen der Stabilität im Mittelmeerraum grosse Bedeutung bei nach dem Grundsatz, dass die Sicherheit in Europa eng mit Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum verbunden ist. Ausgehend von unserem kooperativen Sicherheitsverständnis insgesamt bekräftigen wir erneut die Bedeutung des vertieften Mittelmeerdialogs der Allianz. Nach Abschluss des ersten Arbeitsprogramms 1998 begrüssen wir die Tatsache, dass das Arbeitsprogramm 1999 wiederum eine grössere Zahl militärischer Aktivitäten enthalten wird und Kontaktbotschaften nunmehr benannt worden sind. Als Verteidigungsminister sind wir entschlossen, die politischen und militärischen Aspekte des Dialogs weiter zu verbessern. Damit wird zu Vertrauensbildung und gegenseitigem Verständnis zwischen der NATO und den am Mittelmeerdialog beteiligten Ländern beigetragen. Wie die Aussenminister sind auch wir bereit, Möglichkeiten ins Auge zu fassen, um die Zusammenarbeit mit beteiligten Ländern in Vorbereitung für den Gipfel in Washington zu erweitern.
- Die Einsetzung der Kosovo-Verifikationsmission hat eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen der NATO und der OSZE eingeleitet und stellt unsere Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Krisensituationen unter Beweis. Diese Festigung der Beziehungen zwischen sich gegenseitig verstärkenden Institutionen ist für die Rolle von Sicherheitsorganisationen in der künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur von Bedeutung. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch in Zukunft die Anstrengungen der OSZE, eine Dokumenten-Charta für Europäische Sicherheit auf der Grundlage des Beschlusses des OSZE-Ministerrats am 02. und 03. Dezember 1998 zu entwickeln.
- Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-)Waffen und ihrer Trägersysteme gibt dem Bündnis weiterhin Anlass zu ernster Sorge. In diesem Zusammenhang ist es Hauptziel des Bündnisses und seiner Mitglieder, Proliferation zu verhindern, oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Wir messen auch weiterhin der uneingeschränkten Umsetzung und strikten Verifikation internationaler Abrüstungs- und Non-Proliferationsregime als nach wie vor wesentliche Vereinbarungen in diesem Bereich grösste Bedeutung bei. Wir stellen dennoch fest, dass trotz unserer präventiven Bemühungen weiterhin auftreten und eine direkte Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte der Bündnispartner darstellen kann. Es ist deshalb gleichermassen wichtig, das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses gegen ABC-Waffen weiterhin zu verbessern, indem die notwendigen Fähigkeiten für unsere Streitkräfte bereitgestellt und unsere Einsatzdoktrin, Pläne, Ausbildung und Übungen angepasst werden, um die mit diesen Waffen verbundenen Risiken umfassender zu berücksichtigen. Wir bringen unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, unsere Streitkräfte auf die erfolgreiche Durchführung des gesamten Spektrums der Aufgaben vorzubereiten, die sie trotz der Bedrohung durch den Einsatz oder trotz tatsächlichen Einsatzes chemischer oder biologischer Waffen erfüllen müssten. Dabei prüfen wir auch die Möglichkeit eines Informationsaustausches und praktischer Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Militärbehörden des Bündnisses. Auf der Grundlage der erfolgreichen Arbeit der NATO-Gruppen für Proliferation sind wir bereit, die Anstrengungen des Bündnisses zu verstärken, um der wachsenden Proliferationsgefahr entgegenzutreten. Wir schliessen uns den Aussenministern des Bündnisses an, die den Ständigen NATO-Rat beauftragten, für den Washingtoner Gipfel Vorschläge hinsichtlich einer Initiative zu erarbeiten, die die politischen und militärischen Fähigkeiten der Allianz sicherstellt, um den mit der Weiterverbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel verbundenen Herausforderungen angemessen und wirksam zu begegnen.
- Wir erinnern an die Bedeutung, die unsere Regierungen den Allianzvereinbarungen für Konsultation über Gefahren im weiteren Sinne beimessen, einschliesslich der mit illegalem Waffenhandel und Terrorakten verbundenen Risiken, die die Sicherheitsinteressen des Bündnisses berühren. Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität dar und kann die territoriale Integrität von Staaten gefährden. Wir erklären deshalb erneut, dass wir den Terrorismus verurteilen. Unsere Regierungen bleiben entschlossen, ihn in jeder Form in Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen und nationalen Gesetzen zu bekämpfen. Enge internationale Zusammenarbeit ist ein entscheidendes Mittel der Prävention, Abschreckung und Bekämpfung dieses Übels.
- Wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSE-Vertrag jetzt und auch in Zukunft ein Eckpfeiler der Sicherheit in Europa ist. Unser Ziel insgesamt ist verstärkte Sicherheit, Stabilität und Berechenbarkeit, nicht nur für jeden KSE-Vertragsstaat, sondern auch für ganz Europa. Wir treten für eine erfolgreiche Anpassung des Vertrags ein und werden uneingeschränkt dazu beitragen, diese Arbeit bis zum Zeitpunkt des OSZE-Gipfels in Istanbul zum Abschluss zu bringen. Wir werden daher die Anstrengungen zur Lösung noch anstehender Schlüsselfragen und zum Beginn der Textarbeit in den ersten Monaten des nächsten Jahres unterstützen. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir die in Wien unterbreiteten Vorschläge der Allianz; wir schliessen uns der KSE-Erklärung "Zurückhaltung und Flexibilität" an, die unsere Aussenminister und die Aussenminister der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn am 8. Dezember veröffentlichten. Bis zum Inkrafttreten des angepassten Vertrags halten wir die weiterhin strikte Implementierung des bestehenden Vertragswerks und seiner dazugehörigen Dokumente für äusserst wichtig.
- Wir messen der Notwendigkeit einer wirksamen Rüstungszusammenarbeit im Bündnis weiterhin grosse Bedeutung bei und nahmen in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass unsere Nationalen Rüstungsdirektoren gegenwärtig eine umfassende Untersuchung der künftigen Rolle der NATO im Rüstungsbereich durchführen. Wir sehen ihrem Bericht über Mittel und Wege zur Verbesserung des Verfahrens im Rüstungsbereich erwartungsvoll entgegen. Wir nahmen ferner den Fortschritt hinsichtlich des Bodenüberwachungsprogramms der Allianz zur Kenntnis, das ein Gesamtsystem für eine NATO-eigene und von ihr betriebene Kernfähigkeit vorsieht, die durch interoperable nationale Mittel ergänzt wird. Wir haben bei dieser Gelegenheit die Notwendigkeit einer solchen Fähigkeit bekräftigt, die die politische und militärische Entscheidungsfindung, insbesondere im Rahmen des Krisenmanagement unterstützt.
- Wichtige Massnahmen wurden durch den NATO-Ausschuss für Luftverteidigung ergriffen und durch den Rat gebilligt; sie sehen eine Anpassung der Planung zur umfassenden Berücksichtigung neuer Luftverteidigungsforderungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung vorhandener Fähigkeiten vor. Insbesondere die Übereinkunft über Grundsätze der künftigen Anpassung des integrierten Luftverteidigungssystems der NATO wird einen effizienten erweiterten Luftverteidigungsbeitrag zu kollektiver Verteidigung und friedensunterstützenden Einsätzen innerhalb einer erweiterten Allianz unterstützen und die grössere Flexibilität der Luftverteidigung sowie verstärkte Integration mit Seestreitkräften fördern. Das langfristige Luftverteidigungsprogramm der NATO wird zur Zeit überarbeitet, damit mögliche künftige Luftbedrohungen berücksichtigt werden können.
- Hinsichtlich der Frage des Datumswechsels für das Jahr 2000 gehen wir entschlossen vor, um die weitere Leistungsfähigkeit der politischen Konsultationsprozesse des Bündnisses sowie Krisenmanagement und militärische Führung sicherzustellen. Wir unterstützen nachdrücklich die Erprobung und Verifizierung der Jahr 2000-Verträglichkeit sowie die Erarbeitung von Plänen für Systeme, deren Verträglichkeit nicht rechtzeitig hergestellt werden kann.
- Die Integration der drei eingeladenen Länder in das Bündnis, die Operationen der NATO in Bosnien und Herzegowina und ebenso im Kosovo, die neue Kommandostruktur der NATO und andere Bündnisinitiativen bringen die unveränderte Bedeutung der gemeinsam finanzierten militärischen Programme zum Ausdruck. Sie sind konkretes Zeichen der Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit der Bündnispartner. Gemeinsam durchgeführte Projekte und gemeinsame Finanzierung könnten grösseren Wert und stärkere Bedeutung im Zusammenhang mit jeglicher Gipfelinitiative über Verteidigungsfähigkeiten erhalten. Wir bleiben entschlossen sicherzustellen, dass ausreichende Mittel verfügbar gemacht werden, damit das Bündnis weiterhin das ganze Spektrum seiner Aufgaben erfüllen kann. Wir begrüssen weitere Schritte, um die Transparenz des Haushaltsverfahrens zu erhöhen und dem Rat einen umfassenderen und strategischeren Überblick über die gemeinsam finanzierten Militärausgaben der NATO zu ermöglichen.