Kommuniqué

der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe

  • Last updated 05-Nov-2008 04:58

  1. Der Verteidigungsplanungsausschuss und die Nukleare Planungsgruppe der Nordatlantikpakt-Organisation traten am 2. Dezember auf Ministerebene in Brüssel zusammen.
  2. Das Gipfeltreffen in Madrid hat den umfassenden Wandel des Bündnisses vorangebracht, einschliesslich der Anpassung der Verteidigungsfähigkeiten der NATO und ihrer militärischen Struktur, die erforderlich sind, um das Gesamtspektrum der Rollen und Aufgaben der Allianz durchführen zu können. Die militärische Leistungsfähigkeit des Bündnisses wird für Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum unverzichtbar bleiben.
  3. Wir bekräftigen deshalb unsere Entschlossenheit, die Leistungsfähigkeit und Kohärenz unserer individuellen und kollektiven militärischen Fähigkeiten sicherzustellen, um das gesamte Aufgabenspektrum des Bündnisses, einschliesslich der Kernaufgabe der kollektiven Verteidigung, durchführen zu können. In diesem Zusammenhang bleibt das kollektive Verteidigungsplanungssystem des Bündnisses von ausschlaggebender Bedeutung. Neben der Fähigkeit zur Abschreckung und kollektiven Verteidigung muss dieses System jetzt auch die notwendige Flexibilität gewährleisten, um den Anforderungen eines sich verändernden und komplexeren Sicherheitsumfelds gerecht zu werden.
  4. Das Verteidigungsplanungssystem hat sich als ein Mittel zur Vorbereitung der zum Beitritt eingeladenen Staaten bewährt. Es spielt eine zentrale Funktion bei der Vorbereitung Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns auf die militärischen Aufgaben und Pflichten der Mitgliedschaft im Bündnis. Wir sind erfreut darüber, dass die drei eingeladenen Staaten sich bereit erklärten, mit ihrem Beitritt einen angemessenen und wesentlichen militärischen Beitrag im Bündnis zu leisten und sich voll und ganz am Verteidigungsplanungssystem zu beteiligen. Wir nahmen einen Bericht über die Streitkräftestrukturen und -Pläne dieser Länder entgegen, der auch die Streitkräftebeiträge angibt, die sie mit ihrem Beitritt zu leisten beabsichtigen. Wir billigten ferner die Richtlinien zur Entwicklung von Streitkräftezielvorgaben, die zusammen mit den drei eingeladenen Staaten bis zum nächsten Frühjahr für die weitere Arbeit aufgestellt werden sollen, wobei die Fähigkeit der Streitkräfte dieser Länder, mit den Allianzkräften zu operieren, zunächst im Vordergrund steht.
  5. Wir haben die nationalen Verteidigungspläne für den Zeitraum 1998-2002 und darüber hinaus erörtert und einen fünfjährigen Streitkräfteplan angenommen, der gewährleisten soll, dass unsere Verteidigungsplanung weiterhin den Anforderungen eines sich verändernden Sicherheitsumfelds entspricht. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass unsere Streitkräftestruktur weiterhin in der Lage ist - und im Falle Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns zum Zeitpunkt ihres Beitritts sein wird - , den Erfordernissen zur Erfüllung der NATO-Kernfunktionen der Abschreckung und der kollektiven Verteidigung voll und ganz gerecht zu werden. Die Anpassung der Allianzstreitkräfte wird fortgesetzt, um den mit der Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen und ihrer Trägersysteme verbundenen Risiken und potentiellen Bedrohungen besser zu begegnen. Diese Anpassung wird unter Beibehaltung der Fähigkeit zur Durchführung von Artikel-5-Operationen auch die Möglichkeit der stärkeren Inanspruchnahme unserer Kräfte für Nicht-Artikel-5-Operationen berücksichtigen, die zunehmend in Zusammenarbeit mit unseren Partnern durchgeführt werden könnten. In diesem Zusammenhang werden die Arbeiten zur weiteren Klärung der Frage der Verfügbarkeit von Streitkräften für diese Aufgaben fortgesetzt. Wir haben ferner durch das NATO-Verteidigungsplanungssystem die militärischen Forderungen für WEU-Operationen sowie die Kräfte und Fähigkeiten bewertet, die für diese Forderungen zur Verfügung stehen könnten, und werden diese Arbeiten weiter vertiefen. Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Anpassung der NATO-Streitkräftestruktur an neue Gegebenheiten haben wir mit Nachdruck festgestellt, dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die personelle Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung im Rahmen unserer gestrafften militärischen Fähigkeiten sicherzustellen.
  6. Wir nahmen die Unterrichtung des amerikanischen Verteidigungsministers hinsichtlich der Ratifizierungsaussichten des zweiten Vertrags über die Reduzierung strategischer Waffen (START II) mit Anerkennung entgegen. In diesem Zusammenhang begrüssten wir die Vereinbarungen, die von den Aussenministern Albright und Primakow am 26. September unterzeichnet wurden, um die Aussichten auf eine russische Ratifizierung von START II wirksam zu unterstützen. Wir äusserten die Hoffnung, dass die Russische Föderation den START-II-Vertrag umgehend ratifizieren wird, damit die vertraglichen Vereinbarungen zum allgemeinen Nutzen umgesetzt werden und Verhandlungen über START III bald beginnen können.
  7. Wir begrüssten darüber hinaus die weiteren, am 26. September von den Vereinigten Staaten sowie der Russischen Föderation, Weissrussland, Kasachstan und der Ukraine unterzeichneten Vereinbarungen, die sich auf den Vertrag von 1972 zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM) sowie die Verteidigung gegen taktische ballistische Flugkörper beziehen. Diese Vereinbarungen werden insgesamt die Wirksamkeit des ABM-Vertrags, der seit mehr als 25 Jahren ein wichtiges Element strategischer Stabilität ist, auf Dauer gewährleisten. Wir unterstützen voll und ganz das Ziel, dass der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) möglichst bald in Kraft treten sollte, und fordern daher alle Staaten auf, den Vertrag unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Wir messen ferner der baldigen Aufnahme von Verhandlungen hinsichtlich eines Vertrags über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Waffenzwecke und für andere Kernsprengkörper (FMCT) weiterhin grosse Bedeutung bei.
  8. Wir begrüssten die Aufnahme eines wechselseitigen Austausches zwischen den Befehlshabern der russischen und der amerikanischen strategischen Streitkräfte und nahmen Kenntnis von dem kürzlichen Besuch des Oberbefehlshabers des amerikanischen strategischen Kommandos bei russischen Nukleareinrichtungen. Wir liessen uns über den Status der taktischen russischen Nuklearkräfte unterrichten. Wir sehen den im Ständigen Gemeinsamen Rat vorgesehenen Konsultationen mit Russland zu Nuklearfragen erwartungsvoll entgegen. Wir bekräftigten erneut unsere Überzeugung, dass dieser Dialog zur Verbesserung der Transparenz beitragen und das Verständnis hinsichtlich der Rolle der Nuklearwaffen in den Sicherheitsstrategien des Bündnisses und der Russischen Föderation verbessern wird.
  9. Wir bekräftigten, dass die nuklearen Kräfte weiterhin eine wesentliche Rolle in der Strategie der NATO spielen werden und der grundlegende Zweck dieser Kräfte politischer Natur ist: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg. Indem sie dafür sorgen, dass ein Angreifer im ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden, machen sie deutlich, dass ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist. Die in der Nuklearpolitik und beim nuklearen Dispositiv der NATO seit Ende des kalten Krieges vorgenommenen Veränderungen gehören zu den besonders weitreichenden Massnahmen im Rahmen der Umgestaltung des Bündnisses. Seit 1991 wurden das nukleare Arsenal und Dispositiv der NATO aufgrund des neuen Sicherheitsumfelds wesentlich reduziert. Die nuklearen Kräfte des Bündnisses sind auf kein Land gerichtet; die NATO hat die Zahl der sowohl konventionell wie nuklear einsetzbaren Flugzeuge reduziert und deren Einsatzbereitschaft abgestuft.