Kommuniqué
des Nordatlantikrats auf Außenministerebene
- Unsere Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem Gipfeltreffen am 08. und 09. Juli in Madrid historische Entscheidungen zur Umformung der Allianz getroffen. Wir begrüßen heute den bedeutenden Fortschritt, den die Allianz erzielt hat, um diese weitreichende Vision in die Praxis umzusetzen. Insbesondere:
- werden wir heute die Beitrittsprotokolle der Tschechischen Republik, Ungarns und Polens zum Nordatlantikvertrag unterzeichnen;
- haben wir die politisch-militärische Weisung zur Entwicklung von Optionen für eine zukünftige NATO-geführte Militärpräsenz in Bosnien und Herzegowina nach dem Ablauf des SFOR-Mandats gebilligt;
- ist bedeutender Fortschritt zur Langzeitstudie erzielt worden, und es wurde eine Einigung über eine neue Kommandostruktur insgesamt erreicht, besonders über Art, Anzahl und Standorte von Hauptquartieren.
Darüber hinaus:
- werden wir in den kommenden Monaten mit den drei eingeladenen Ländern eng zusammenarbeiten, aufbauend auf den erfolgreichen Beitrittsgesprächen in diesem Jahr, und wir werden auf die zeitgerechte Ratifizierung der Beitrittsprotokolle hinarbeiten;
- haben wir die ersten Schätzungen der kostenmäßigen Auswirkungen des Beitritts der drei eingeladenen Staaten abgeschlossen und bekräftigt, daß die Kosten handhabbar sein werden;
- sehen wir im Januar 1998 der Fortführung intensivierter Dialoge mit denjenigen Nationen entgegen, die die NATO-Mitgliedschaft anstreben oder sonst den Wunsch hegen, einen Dialog mit der NATO über Fragen der Mitgliedschaft zu führen;
- wollen wir das Potential des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der neue Konsultations- und Kooperationsstränge mit Partnern erschlossen hat, und das der erweiterten Partnerschaft für den Frieden (PfP) durch die Steigerung des Umfangs und der Intensität von Partnerschaftsaktivitäten voll ausschöpfen;
- werden wir unsere Konsultationen und Zusammenarbeit mit Rußland unter der Ägide des Ständigen Gemeinsamen NATO-Rußland-Rats tatkräftig weiterführen und sehen der Umsetzung des Arbeitsprogramms für 1998 erwartungsvoll entgegen;
- werden wir unser Programm für Konsultationen und Zusammenarbeit mit der Ukraine im Rahmen der neuen Charta zwischen der NATO und der Ukraine fortführen und noch heute einen Arbeitsplan für 1998 mit der Ukraine annehmen;
- haben wir durch unsere Kooperationsgruppe Mittelmeer eine neue Runde individueller Dialoge mit unseren sechs Partnern am Mittelmeerdialog geführt und ein Arbeitsprogramm für die Zusammenarbeit aufgestellt;
- begrüßen wir den bedeutenden Fortschritt in unserer internen Anpassung und würdigen den Fortschritt in der weiteren erfolgreichen Umsetzung des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF);
- stellen wir mit Befriedigung fest, daß bedeutender Fortschritt zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) in der Allianz erzielt worden ist;
- werden wir konstruktiv auf den schnellstmöglichen Abschluß der Verhandlungen zur Anpassung des KSE-Vertrags hinarbeiten, der zum Ziel hat, Sicherheit und Stabilität zu stärken, und haben dazu Vorschläge eingebracht.
- Es ist unser Ziel, Frieden und Stabilität im euro-atlantischen Raum zu festigen, auf der Grundlage von Solidarität und Zusammenhalt im Bündnis, wie dies in unserem gemeinsamen Bekenntnis zur Kernfunktion der kollektiven Verteidigung und in der Wahrung einer starken transatlantischen Bindung, einer neuen kooperativen Partnerschaft mit anderen euro-atlantischen Nationen, dem Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der NATO sowie der Leistungsfähigkeit der Allianz für das volle Spektrum ihrer Aufträge zum Ausdruck kommt.
- Vor dieser Zielsetzung ist die NATO-Erweiterung Teil eines umfassenden Prozesses. Hierzu gehört nicht nur die Entscheidung unserer Staats- und Regierungschefs, die Tschechische Republik, Ungarn und Polen zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der NATO einzuladen, sondern auch die weitere Öffnung der Allianz für neue Mitglieder nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags, die breitangelegte Zusammenarbeit mit Partnern im EAPR und im Rahmen der erweiterten PfP, eine starke, stabile und dauerhafte Partnerschaft mit Rußland, eine ausgeprägte Partnerschaft mit der Ukraine und ein erweiterter Mittelmeerdialog.
- Wir haben einen Bericht des Generalsekretärs über den erfolgreichen Abschluß der Beitrittsgespräche mit der Tschechischen Republik, Ungarn und Polen entgegengenommen. Wir werden noch heute die Protokolle für ihren Beitritt zum Nordatlantikvertrag unterzeichnen und erwarten die zeitgerechte Ratifizierung der Beitrittsprotokolle durch unsere jeweiligen Länder, um es den drei eingeladenen Staaten zu ermöglichen, dem Nordatlantikvertrag rechtzeitig zum 50. Jahrestag der Allianz im April 1999 beizutreten. Wir sind überzeugt, daß der Beitritt der eingeladenen Staaten zur Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Allianz beitragen wird. Wir freuen uns über die sorgfältigen und detaillierten Vorbereitungen, die die drei Nationen für die Beitrittsgespräche getroffen haben. Wir begrüßen es, daß die eingeladenen Länder ihre Bereitschaft bekräftigt haben, die Rechte und Pflichten der NATO-Mitgliedschaft zu übernehmen und die damit verbundenen politischen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie haben ihre Absicht bekräftigt, sich voll an der Militärstruktur und der kollektiven Verteidigungsplanung der NATO zu beteiligen und zur Teilnahme am vollen Spektrum der Allianzaufgaben die Masse ihrer Streitkräfte der Allianz zu unterstellen. Alle drei Länder unterstützen uneingeschränkt die weitere Öffnung der Allianz für neue Mitglieder in Übereinstimmung mit Artikel 10 des Washingtoner Vertrags und den weiteren Ausführungen hierzu in Absatz 8 der Gipfelerklärung von Madrid.
Wir werden die eingeladenen Länder schrittweise soweit wie möglich und wo angezeigt an Aktivitäten der Allianz beteiligen, um sie darauf vorzubereiten, die Aufgaben und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen. Dazu begrüßen wir den Vorschlag, ein Kooperationsprogramm mit den eingeladenen Ländern zu entwickeln, unter Nutzung der Instrumente und Mechanismen der Partnerschaft für den Frieden, ein Programm, das umfassend ist und die Transparenz zwischen bi- und multilateralen Unterstützungsprogrammen sicherstellt.
- Wie von unseren Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Madrid bekräftigt, wird die Aufnahme neuer Mitglieder für die Allianz Auswirkungen auf die Ressourcen zur Folge haben. Wir haben einen Bericht über die kostenmäßigen Auswirkungen des Beitritts der drei eingeladenen Staaten zur Kenntnis genommen, besonders in bezug auf die gemeinsam finanzierten Haushalte. Er enthält eine erste Bewertung der Kosten, die für eine gemeinsame Finanzierung in Frage kommen würden, im Gegenwert von ca. 1,5 Mrd. US-Dollar über einen Zeitraum von 10 Jahren, wovon 1,3 Mrd. US-Dollar auf das Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO entfallen würden.
Insgesamt hat die Analyse der kostenmäßigen Auswirkungen des Beitritts der drei neuen Mitglieder die Zuversicht unserer Staats- und Regierungschefs bestätigt, daß im gegenwärtigen und absehbaren Sicherheitsumfeld in Europa die Kosten der Allianz in Verbindung mit dem Beitritt der drei eingeladenen Staaten handhabbar sein werden und daß die Ressourcen, die zur Deckung dieser Kosten erforderlich sind, bereitgestellt werden. Die Analyse kommt ferner zu dem Schluß, daß die verfügbaren und geplanten Streitkräfte und die Fähigkeiten der jetzigen Bündnispartner und der drei eingeladenen Staaten ausreichen, um die kollektive Verteidigung aller Mitglieder der erweiterten Allianz im jetzigen und absehbaren Sicherheitsumfeld uneingeschränkt sicherzustellen. Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Tschechische Republik, Ungarn und Polen ebenfalls wertvolle Beiträge zur Fähigkeit der Allianz leisten werden, das volle Spektrum ihrer Aufträge zu erfüllen. Die neu beitretenden Länder übernehmen alle Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft und sind bereit, die hieraus resultierenden Lasten auf sich zu nehmen. Sie planen, ihre Verteidigungsausgaben bedeutend zu steigern und angemessen zu den gemeinsam finanzierten Haushalten der Allianz beizutragen.
- Wir treten weiterhin für den laufenden Prozeß der Erweiterung nach Maßgabe von Absatz 8 der Madrider Gipfelerklärung ein, worin unsere Staats- und Regierungschefs klar bekräftigt haben, daß die Tür zur NATO für neue Mitglieder gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrags offenbleibt, und wir begrüßen die wertvollen Anstrengungen durch Länder, die die Mitgliedschaft anstreben. Dazu führen wir unsere aktive Zusammenarbeit mit denjenigen Nationen weiter, die ihr Interesse an der NATO-Mitgliedschaft bekundet haben, sowie mit denjenigen, die die Mitgliedschaft eventuell in der Zukunft anstreben. Wir werden ihre aktive Teilnahme am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden weiter anregen. Wir werden ebenso unsere intensivierten Dialoge mit denjenigen Nationen weiterführen, die eine NATO-Mitgliedschaft anstreben oder sonst den Wunsch hegen, einen Dialog zu Fragen der Mitgliedschaft zu führen. In diesem Zusammenhang haben wir Modalitäten zur Fortführung der intensivierten Dialoge gebilligt. Diese Dialoge, die bereits angelaufen sind, werden das volle Spektrum politischer, militärischer sowie finanz- und sicherheitspolitischer Fragen umfassen, die sich auf eine mögliche NATO-Mitgliedschaft beziehen, unbeschadet einer Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt. Wir werden diesen Prozeß ständig verfolgen und erwarten eine Überprüfung des Erweiterungsprozesses auf dem Treffen unserer Staats- und Regierungschefs im Jahre 1999. Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, uns auf unserem Frühjahrstreffen über die intensivierten Dialoge zu berichten.
- Durch die Entscheidungen auf dem Gipfeltreffen in Madrid und den Ministertagungen in Sintra in diesem Jahr wurde der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) als übergreifender Rahmen für den Ausbau der politischen und sicherheitspolitischen Dimension unserer Partnerschaft und für die praktische Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden ins Leben gerufen. Wir freuen uns auf unser morgiges Treffen mit unseren Kollegen im EAPR. Der EAPR wird die politischen und sicherheitspolitischen Konsultationen sowie die Zusammenarbeit vertiefen und noch zielgerichteter gestalten und die Transparenz unter seinen 44 Mitgliedstaaten erhöhen. Unsererseits werden wir den EAPR als aktionsorientiertes Forum weiterentwickeln, mit praktischen, kooperationsbezogenen Aufgaben auf seiner Agenda. Dazu wollen wir mit unseren Partnern den EAPR-Aktionsplan für 1998 bis 2000 verabschieden.
- Wir freuen uns über den Fortschritt zur Umsetzung des EAPR-Grundlagendokuments seit seiner Annahme im Mai dieses Jahres in Sintra. Wir begrüßen die sich vertiefenden Konsultationen über politische und sicherheitspolitische Fragen, einschließlich Konsultationen mit begrenztem Teilnehmerkreis zwischen dem Bündnis und einer nicht festgelegten Anzahl von Partnerstaaten, mit Schwerpunkt auf bestimmte Aufgaben oder - bei einer Ad-hoc-Zusammenkunft - auf einschlägige regionale Fragen. Wir nehmen ferner mit Befriedigung die wachsende Anzahl von Kooperationsaktivitäten unter der Ägide des EAPR zur Kenntnis, der sich auf die Grundsätze der Integration und Selbstdifferenzierung gründet, auch auf den Gebieten der Verteidigungswirtschaft, der Wissenschaft, in verteidigungsbezogenen Umweltfragen, der Zusammenarbeit in der Friedenswahrung sowie der zivilen Notstandsplanung. Wir begrüßen es, daß immer mehr Partner nach der Brüsseler Vereinbarung diplomatische Vertretungen bei der NATO einrichten.
- Die Partnerschaft für den Frieden stellt weiterhin den Schwerpunkt unserer Anstrengungen dar, mit Partnern neue Muster der praktischen Zusammenarbeit über ein breites Spektrum sicherheitsrelevanter Fragen aufzubauen. Wir freuen uns über den seit unserem Treffen in Sintra im Mai erzielten Fortschritt. Wir begrüßen die Entscheidungen, auf strategischer und regionaler Ebene der militärischen Kommandostruktur der NATO PfP-Stabselemente aufzustellen, und nehmen zur Kenntnis, daß die Verteidigungsminister für Mai 1998 einen Bericht in Auftrag gegeben haben, der die Möglichkeit untersuchen soll, auch auf subregionaler Ebene PfP-Stabselemente einzurichten. Wir begrüßen auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des Planungs- und Überprüfungsprozesses und die Einrichtung internationaler militärischer Dienstposten für Partner bei der Partnerschaftskoordinierungszelle. Wir nehmen mit Befriedigung die Identifizierung der ersten PfP-Projekte zur Kenntnis, die im Rahmen des NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramms unterstützt werden sollen, sowie den Beginn der Arbeit mit Partnern an der Entwicklung eines politisch-militärischen Rahmens für NATO-geführte PfP-Operationen. Wir fordern alle Partnerländer auf, die neuen Möglichkeiten voll zu nutzen, um sich dem Bündnis über die erweiterte PfP enger anzuschließen.
Wir wollen auf der morgigen EAPR-Sitzung mit unseren Partnern das Konzept billigen, ein euro-atlantisches Katastrophenansprech- und -koordinierungszentrum sowie eine euro-atlantische Katastrophenansprecheinheit aufzubauen.
Wir erteilen dem Ständigen Rat den Auftrag, die Leistungsfähigkeit des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats und der erweiterten Partnerschaft für den Frieden im Zusammenwirken mit Partnern weiter zu erhöhen und uns hierzu auf unserem nächsten Treffen zu berichten.
- Die Partnerschaft für den Frieden hat ihren Wert unter Beweis gestellt, zu Stabilität in Europa beizutragen, und zwar durch die spezielle Unterstützung, die die Allianz weiterhin Albanien im PfP-Rahmen und unter Nutzung der Erfahrung der von Italien geführten multinationalen Schutztruppe beim Wiederaufbau der albanischen Streitkräfte nach der Krise leistet, in die das Land Anfang 1997 geraten war. Wir begrüßen die freiwilligen Beiträge, die Nationen für Albanien leisten.
- Die Unterzeichnung der Grundakte zwischen der NATO und Rußland im Mai dieses Jahres in Paris kennzeichnete den Beginn einer von Grund auf neuen Beziehung zwischen der NATO und Rußland. Wir freuen uns, daß sich die Konsultationen in dem durch die Grundakte geschaffenen Ständigen Gemeinsamen Rat zu praktischer Zusammenarbeit entwickeln, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms für 1997, das wir mit Außenminister Primakow auf dem ersten Treffen des Ständigen Gemeinsamen Rates auf Ministerebene im September des Jahres gebilligt haben. Seitdem haben die NATO und Rußland bedeutende Fortschritte im Aufbau der in der Grundakte vorgesehenen tieferen Beziehung erzielt. Die NATO und Rußland haben gemeinsame Konsultationen über viele der Fragen geführt, die für die Sicherheit im euro-atlantischen Raum von zentraler Bedeutung sind, so auch die Lage in Bosnien und die laufende Umsetzung des Friedensabkommens, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen sowie die Durchführung friedenserhaltender Operationen. Wir sind ermutigt durch den Fortschritt, der in den Arbeitsgruppen zur zivilen Notstandsplanung, Friedenserhaltung sowie zur Konversion des Verteidigungssektors erzielt worden sind. Wir begrüßen das Eintreten Rußlands für ein breites Spektrum von Kooperationsaktivitäten einschließlich der Entwicklung eines aktiven individuellen Partnerschaftsprogramms im PfP-Rahmen sowie die Ernennung eines russischen Militärischen Vertreters beim NATO-Hauptquartier. Damit wird ein neues Kapitel in der verteidigungsbezogenen und militärischen Zusammenarbeit zwischen der NATO und Rußland aufgeschlagen.
Wir freuen uns daher auf unser morgiges zweites Treffen mit dem Außenminister der Russischen Föderation im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rates. Auf diesem Treffen wollen wir ein inhaltsreiches Arbeitsprogramm für 1998 billigen, durch das unsere Zusammenarbeit weiter vertieft und das gegenseitige Vertrauen weiter gestärkt werden. Wir erwarten insbesondere den Ausbau der NATO-Öffentlichkeitsarbeit in Rußland und rechnen damit, bis zum 31. Januar 1998 ein NATO-Dokumentationszentrum in Moskau zu eröffnen, wie dies in der Grundakte vorgesehen ist. Die zeitgerechte Einrichtung militärischer Verbindungsmissionen auf verschiedenen Ebenen, wie in der Grundakte vorgesehen, wird die Ziele der Grundakte zweckdienlich fördern. Wir ermutigen Rußland, im EAPR und der erweiterten PfP eine aktive Rolle zu spielen.
Die Aktivitäten des Ständigen Gemeinsamen Rates stützen sich auf die Grundsätze der Gegenseitigkeit und Transparenz. Mit dem Einstieg in eine neue Ära der sicherheitspolitischen Beziehungen in Europa treten wir uneingeschränkt dafür ein, gemeinsam mit Rußland darauf hinzuarbeiten, die Vorgaben und das Potential der Grundakte Wirklichkeit werden zu lassen.
- Die Charta über eine Ausgeprägte Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine, die auf dem Gipfel in Madrid durch die Staats- und Regierungschefs der Bündnisstaaten und Präsident Kutschma unterzeichnet wurde, unterstreicht die Ansicht der Allianz, daß die Ukraine im Rahmen der europäischen Sicherheit eine Schlüsselrolle zu spielen hat. Wir bekräftigen unsere feste Überzeugung, daß die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität, demokratische Entwicklung, wirtschaftliche Prosperität der Ukraine sowie ihr Status als Nicht-Nuklearwaffenstaat Schlüsselfaktoren für Sicherheit und Stabilität in Mittel- und Osteuropa sowie auf dem Kontinent insgesamt sind.
Wir wollen ein inhaltsreiches und vielschichtiges Programm für Konsultationen und praktische Zusammenarbeit mit der Ukraine auf den Weg bringen. Wir begrüßen den bedeutenden Fortschritt, der seit Abschluß der Charta zwischen der NATO und der Ukraine in dieser Hinsicht bereits erzielt worden ist, und zwar auf der Grundlage erster Elemente, wie sie am 10. Oktober 1997 in der NATO-Ukraine-Kommission vereinbart wurden. Wir erwarten die Umsetzung des Arbeitsplans für 1998 zwischen der NATO und der Ukraine, den wir zusammen mit dem ukrainischen Außenminister Udovenko noch heute billigen werden, wenn die NATO-Ukraine-Kommission zum ersten Mal auf Ministerebene zusammentrifft. Wir sehen bei dieser Gelegenheit auch der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die zivile Notstandsplanung und die Katastrophenvorsorge zwischen der NATO und der Ukraine entgegen. Wir werden über das NATO-Informations- und Dokumentationszentrum in Kiew weiterhin eine aktive Informationspolitik in der Ukraine unterstützen.
Wir begrüßen ebenfalls die Absicht der Ukraine, eine aktive Rolle im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und der erweiterten Partnerschaft für den Frieden zu spielen. Wir arbeiten mit der Ukraine an der Entwicklung eines noch zielgerichteteren individuellen Partnerschaftsprogramms. Wir freuen über die ersten Schritte, die wir mit der Ukraine unternommen haben, um diese neue Partnerschaft praktisch umzusetzen. Wir sehen weiteren Fortschritten im Jahre 1998 und darüber hinaus mit Interesse entgegen.
- Wir widmen auch weiterhin der Mittelmeerregion unsere große Aufmerksamkeit, da die Sicherheit in ganz Europa eng mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeer verknüpft ist. Der Mittelmeerdialog der NATO hat sich schrittweise weiterentwickelt und trägt somit zu größerer Sicherheit und Stabilität in der Mittelmeerregion bei. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Öffnungs- und Kooperationspolitik der Allianz. Wir begrüßen den Fortschritt, den die auf dem Gipfeltreffen in Madrid ins Leben gerufene Mittelmeerkooperationsgruppe erzielt hat, die unter der Autorität des Nordatlantikrats die Gesamtverantwortung für den Mittelmeerdialog hat, und die Ausdehnung der Dialoge mit unseren Mittelmeerpartnern, auch im Format 16+1. Wir begrüßen ferner die Aufstellung eines Arbeitsprogramms mit angemessener Mittelausstattung für Kooperationsaktivitäten, die mithelfen werden, Vertrauen durch Kooperation in sicherheitsrelevanten Fragen aufzubauen und erteilen dem Ständigen Rat den Auftrag, im nächsten Jahr einen Fortschrittsbericht über seine Umsetzung vorzulegen.
- Wir messen dem baldigen und erfolgreichen Abschluß des internen Anpassungsprozesses der Allianz große Wichtigkeit bei, und zwar auf der Grundlage der in Berlin und Brüssel im Jahre 1996 und der im Anschluß daran getroffenen Entscheidungen. Die grundlegenden Ziele dieser Anpassung bestehen darin, die militärische Leistungsfähigkeit der Allianz für das volle Spektrum ihrer Aufträge einschließlich der kollektiven Verteidigung zu wahren und ihre Fähigkeit zu erhalten, auf ein breites Feld von Krisensituationen zu reagieren, die transatlantische Bindung zu wahren und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) in der Allianz zu entwickeln.
Wir haben einen umfassenden Bericht entgegengenommen, der die Fortschritte beschreibt, die seit dem Gipfeltreffen in Madrid auf den drei Hauptgebieten erzielt worden sind: der Entwicklung der zukünftigen Kommandostruktur der Allianz; der Umsetzung des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos; sowie dem Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz.
Bedeutende Fortschritte sind zur Langzeitstudie erzielt worden, und eine Einigung über eine neue Kommandostruktur insgesamt wurde erreicht , besonders über Art, Anzahl und Standorte von Hauptquartieren. Die Struktur wird zwei Strategische Kommandos (SC) umfassen, eins für den Atlantik und eins für Europa. Das Strategische Kommando Atlantik wird aus drei Regionalkommandos (RC) bestehen, dem Regionalkommando West (Norfolk), dem Regionalkommando Ost (Northwood) und dem Regionalkommando Südost (Lissabon) sowie STRIKFLTLANT und SUBACLANT, beide mit Standort in Norfolk. Im SC Europa sind zwei Regionalkommandos vorgesehen - das RC Nord (Brunssum) und das RC Süd (Neapel). Zwei Teilstreitkraftkommandos (CC) - das CC Luft (Ramstein) und das CC See (Northwood) - unterstehen dem RC Nord zusammen mit drei teilstreitkraftübergreifenden subregionalen Kommandos (JSRC) - dem JSRC Mitte (Heidelberg), dem JSRC Nordost (Karup) und dem JSRC Nord (Stavanger). Das Regionalkommando Süd wird aus zwei Teilstreitkraftkommandos (CC) bestehen - dem CC Luft und CC See (beide in Neapel) und aus vier teilstreitkraftübergreifenden subregionalen Kommandos (JSRC) - dem JSRC Südost (Izmir), dem JSRC Mitte-Süd (Larissa), dem JSRC Süd (Verona) und dem JSRC Südwest (Madrid). Zusammengenommen stellt dies eine Reduzierung von gegenwärtig 65 Hauptquartieren auf nunmehr 20 in der vorgeschlagenen neuen Kommandostruktur dar. Die militärischen Dienststellen der NATO wurden beauftragt, wie vom Militärausschuß vorgeschlagen, eine detaillierte Planung für den Übergang zur neuen Kommandostruktur zu erstellen und diese im nächsten Jahr zur Prüfung und Billigung durch die Minister vorzulegen.
Die Bündnispartner begrüßen die Ankündigung der Absicht Spaniens, sich der neuen Militärstruktur der Allianz anzuschließen und sich an der neuen Kommandostruktur zu beteiligen, über die nach den vorgenannten Bedingungen Einigung erzielt worden ist. Durch die volle Beteiligung wird Spanien seinen Gesamtbeitrag zur Sicherheit der Allianz erhöhen, bei der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der NATO mitwirken und die transatlantische Bindung festigen.
Durch die Umsetzung des CJTF-Konzepts wird die Fähigkeit der Allianz verbessert, zügig und wirksam ein breites Spektrum militärischer Operationen zu planen und durchzuführen, unter Nutzung multinationaler Truppen mehrerer Teilstreitkräfte, die kurzfristig zusammengestellt und verlegt werden können. Wir freuen uns über den Fortschritt bei der Umsetzung des CJTF-Konzepts und stellen fest, daß eine erste Versuchsübung bereits erfolgreich durchgeführt worden ist.
Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Arbeit zum Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz im engen Zusammenwirken mit der WEU fortschreitet. Wichtige Arbeit zu europäischen Führungsvorkehrungen ist geleistet worden; ebenso über die Konsultation und den Informationsaustausch; die Entwicklung von Mechanismen für die Identifizierung, Freigabe, Beobachtung und Rückführung bzw. den Rückruf von NATO-Kräften und Fähigkeiten, die für WEU-geführte Operationen zur Verfügung gestellt werden; zur Planung und Durchführung WEU-geführter Operationen, bei denen solche Kräfte und Fähigkeiten zum Einsatz gelangen; über die Modalitäten zur Beteiligung der WEU an der Verteidigungsplanung der NATO; und für die militärische Planung und Übungen für typische WEU-Missionen.
Wir begrüßen die immer festeren Kooperationsbeziehungen zwischen der NATO und der WEU sowie die erfolgreiche laufende Konsultation zwischen unseren beiden Organisationen unter der Ägide des Gemeinsamen NATO-WEU-Rats. Wir werden die Vorkehrungen und Verfahren weiterentwickeln, die zur Planung, Vorbereitung, Durchführung und Übung von WEU-geführten Operationen erforderlich sind, bei denen NATO-Kräfte und -Fähigkeiten zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Bereitschaft der WEU, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Konsultationen über die gesamte Arbeit zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität einzutreten und diese abzustimmen, auch durch stärkere Nutzung gemeinsamer Arbeitsgruppen und durch die Möglichkeit, zu speziellen Themen Ad-hoc-Expertengruppen einzusetzen. Wir begrüßen darüber hinaus die Entscheidungen des WEU-Ministerrats in Erfurt, die operativen Fähigkeiten der WEU für das Krisenmanagement und friedenserhaltende Operationen (die Petersberg-Aufgaben) zu verbessern. Wir begrüßen auch die Ergebnisse des Ministertreffens des WEU-Rats in Erfurt, die auf erweiterte Formen der Zusammenarbeit zwischen der WEU und der NATO abzielen, um den Prozeß der Umsetzung der politischen Weisungen nach Maßgabe der jeweiligen Ratsentscheidungen auf Ministerebene in praktische Bindungen zwischen beiden Organisationen zu unterstützen und um insbesondere zu Vorkehrungen für WEU-geführte Operationen zu gelangen, bei denen Kräfte und Fähigkeiten der Allianz zum Einsatz kommen.
Wir erteilen dem Ständigen Rat den Auftrag, die weitere Arbeit fortzuführen, die zur internen Anpassung erforderlich ist, und uns hierzu auf unserem nächsten Treffen zu berichten.
- Das von unseren Staats- und Regierungschefs im Jahre 1991 in Rom angenommene Strategische Konzept der Allianz gibt die wichtigsten Ziele für das Bündnis vor. Als Außenminister messen wir den weitreichenden positiven politischen Entwicklungen, die sich seit 1991 im Sicherheitsumfeld Europas vollzogen haben und den neuen kooperativen Sicherheitsstrukturen, die im gesamten euro-atlantischen Raum im Aufbau begriffen sind, besondere Bedeutung bei. Wir billigen daher das im Ständigen Rat vereinbarte Mandat zur Überprüfung, und wo erforderlich, zur Aktualisierung des Strategischen Konzepts der Allianz, wie von unseren Staats- und Regierungschefs in Madrid in Auftrag gegeben. Diese Arbeit wird unser Bekenntnis zur Kernfunktion der Allianz der kollektiven Verteidigung und zur unersetzlichen transatlantischen Bindung bekräftigen. Über die umfassende Arbeit, die Anfang 1998 in Angriff genommen wird, erwarten wir auf unserem nächsten Treffen einen Fortschrittsbericht zur Vorlage auf dem nächsten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im April 1999.
- Wir bekräftigen unser Engagement zur weiteren Stärkung der OSZE als einem Hauptinstrument für Frühwarnung, Konfliktverhinderung, Krisenmanagement und Normalisierungsmaßnahmen nach einem Konflikt sowie für die Erweiterung kooperativer Sicherheit und die Förderung von Demokratie und Menschenrechten. Beispiele für die wichtige Rolle, die die OSZE als eine regionale Einrichtung gemäß Kapitel VIII der VN-Charta spielt, sind ihre Aufgaben als ein flexibler Koordinierungsrahmen für internationale Hilfe in Albanien, die Mission in Bosnien und Herzegowina, die Anstrengungen der Minsk-Gruppe und die Mission in Kroatien, die im Jahre 1998 nach Beendigung des UNTAES-Mandats besondere Bedeutung erlangen wird. Wir treten dafür ein, den umfassenden Sicherheitsansatz der OSZE zu unterstützen sowie ihre Arbeit an einem gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodell für Europa im 21. Jahrhundert, in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Gipfeltreffens von Lissabon im Jahre 1996 einschließlich der Überlegung zur Entwicklung einer Charta für europäische Sicherheit. Wir begrüßen die Initiative der amtierenden Präsidentschaft, die nicht-hierarchische Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsinstitutionen zu stärken, die die in den einschlägigen OSZE-Dokumenten enthaltenden Prinzipien und Auflagen akzeptieren und einhalten. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die im Lissaboner Dokument enthaltenen Prinzipien, daß Sicherheitsorganisationen als solche transparent und in ihren Aktionen vorhersehbar sind, daß ihre Mitglieder individuell und kollektiv die Prinzipien und Verpflichtungen der OSZE einhalten und sich ihre Mitgliedschaft auf offene und freiwillige Verpflichtungen stützt. Wir sehen einem produktiven und erfolgreichen Ministertreffen in Kopenhagen in dieser Woche mit Interesse entgegen.
- Die NATO tritt weiterhin für die uneingeschränkte und vorbehaltlose Umsetzung des Friedensabkommens in Bosnien und Herzegowina ein sowie für die Errichtung dieses Landes als einheitlicher, demokratischer und multiethnischer Staat. Wir begrüßen den auf vielen Gebieten erzielten Fortschritt, so auch durch die Durchführung von Wahlen, die Rüstungsreduzierungen sowie die Reform und Umstrukturierung der Polizei. Darüber hinaus sind viele Flüchtlinge zurückgekehrt. Viel mehr hätte jedoch erreicht werden können, wenn die Behörden in Bosnien und Herzegowina ihren Teil uneingeschränkt beigetragen hätten. Der Frieden und die Institutionen der zivilen Gesellschaft, die den Frieden tragen, bleiben zerbrechlich.
Wir unterstützen daher nachdrücklich die Schlußfolgerungen der letzte Woche in Bonn abgehaltenen Konferenz für die Umsetzung des Friedens, die dazu gedacht sind, weiteren Fortschritt in der Festigung des Friedens zu erzielen. Wir unterstützen die Absicht des Hohen Beauftragten, die Umsetzung des Friedensabkommens zu fördern, indem er seine ganze Autorität nutzt, um die Lösung von Schwierigkeiten durch bindende Entscheidungen zu erleichtern, die er in den Fragen für erforderlich hält, die der Rat zur Umsetzung des Friedens identifiziert hat. In diesem Zusammenhang halten wir es ebenfalls für erforderlich, baldigen Fortschritt in so grundlegenden Fragen zu erzielen, wie dem Aufbau gemeinsamer Institutionen, der Schaffung einer gemeinsamen Währung und gemeinsamer Hoheitssymbole sowie der Einrichtung eines einheitlichen Systems zur Registrierung von Kraftfahrzeugen. Wir bekräftigen, daß unsere Länder diejenigen weiterhin unterstützen werden, die die Umsetzung des Friedensabkommens fördern und sich denjenigen widersetzen werden, die den Friedensprozeß unterlaufen wollen.
Die NATO trägt zur Festigung des Friedens bei, indem sie eine Stabilisierungstruppe (SFOR) organisiert und führt, mit der Beteiligung aller 16 Bündnispartner und 20 nicht der NATO angehörenden Ländern einschließlich Rußland und 14 anderen Partnern. Auf unserem heutigen Treffen haben wir die SFOR-Operation nach 12 Monaten ihrer auf 18 Monate befristeten Mission überprüft. Nach Konsultationen mit Nicht-NATO-Truppenstellern in der letzten Woche haben wir bestätigt, daß die SFOR in ihrer gegenwärtigen Truppenstärke, vorbehaltlich umsichtiger Anpassungen, fortgesetzt werden soll, bis andere Weisung ergeht. Dadurch wird SFOR in die Lage versetzt, ihren festen und unparteiischen Ansatz zur Durchführung ihres Mandats und zur Unterstützung der zivilen Umsetzung fortzusetzen. Wir sprechen den Männern und Frauen der SFOR unsere aufrichtige Anerkennung für ihren entscheidenden Beitrag aus. Wir sprechen den Familien derjenigen unsere tiefe Anteilnahme aus, die für den Frieden ihr Leben gegeben oder Verletzungen davongetragen haben.
Um erfolgreich zu sein, muß das Friedensabkommen weiter in einem Umfeld allgemeiner Sicherheit umgesetzt werden. Die Konferenz für die Umsetzung des Friedens hat den sich abzeichnenden Konsens über die Notwendigkeit einer militärischen Präsenz über den Juni 1998 hinaus anerkannt und unterstützt. Es war die Einschätzung der Konferenz, daß eine solche Truppe geeignete Unterstützung für die zivile Umsetzung leisten sollte, und dabei sofort präsent und leistungsstark genug sein soll, um auf Vorfälle in ganz Bosnien und Herzegowina zügig reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund haben wir politisch-militärische Weisungen an die militärischen Dienststellen der NATO gebilligt, um Optionen für eine NATO-geführte militärische Präsenz in Bosnien und Herzegowina nach Ablauf des SFOR-Mandats zu entwickeln. Die militärischen Dienststellen der NATO werden diese Optionen dem Ständigen Rat bis spätestens Mitte Januar 1998 vorlegen, um die rechtzeitige Auswahl einer Option treffen zu können, und zwar nach Beratung mit den Nicht-NATO-Truppenstellern und einer sorgfältigen Beurteilung der zu erwartenden Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina nach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998.
Wir begrüßen die weitere Entwicklung der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen nach Artikel II der Anlage I B des Friedensabkommens und den erfolgreichen Abschluß erklärter Reduzierungsverpflichtungen nach Artikel IV der Anlage I B. Wir gratulieren den Parteien zur Reduzierung von fast 6600 Waffensystemen. Wir unterstreichen die Wichtigkeit der unverzüglichen Einleitung des Prozesses nach Artikel V, um auf dem aufzubauen, was nach Artikel II und IV bereits erreicht worden ist. Schritte in diesem Zusammenhang sollten die Integrität bestehender Vereinbarungen über Rüstungskontrolle sowie vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen nicht präjudizieren. Ein umfassender Sicherheitsdialog würde ein bedeutendes Element beim Aufbau regionaler Stabilität darstellen.
Die langfristige Sicherung des Friedens wird auch weitere Schritte erfordern, um Vertrauen und Zusammenarbeit unter den Streitkräften in Bosnien und Herzegowina zu fördern und die Entwicklung demokratischer Verhaltensnormen sowie zentraler Verteidigungsmechanismen, wie den Ständigen Ausschuß für Militärfragen (SCMM), anzuregen. Die NATO richtet an der NATO-Schule Lehrgänge für Soldaten und Beamte aus dem Verteidigungssektor in Bosnien und Herzegowina aus, um die Aussöhnung unter den ehemals kriegführenden Faktionen zu fördern. Wir haben ebenfalls entschieden, eine erste Reihe von Aktivitäten zur Sicherheitszusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina auf den Weg zu bringen, an der beide Gebietseinheiten und alle drei ethnischen Gruppen teilnehmen sollen. Diese Aktivitäten, die über den SCMM koordiniert werden sollen, umfassen weitere Lehrgänge, Seminare und eine Beurteilung darüber, wie die NATO dem SCMM zur vollen Entfaltung seiner Leistungsfähigkeit helfen kann.
Während die NATO ihren Teil zur Konsolidierung des Friedens beitragen will, liegt die Verantwortung letzten Endes bei den demokratisch gewählten Vertretern von Bosnien und Herzegowina sowie bei den anderen Parteien des Friedensabkommens. Wir werden weiter darauf beharren, daß die Parteien des Friedensabkommens ihre Verpflichtungen ohne Abstriche erfüllen, so auch die Überstellung angeklagter Kriegsverbrecher nach Den Haag. Die Ergebnisse der Wahlen in der Republika Srpska im letzten Monat sind ermutigende Zeichen für eine sich herausbildende echte Mehrparteienpolitik, wie sie für eine starke Demokratie von wesentlicher Bedeutung sind. Wir erwarten die baldige Einrichtung einer neuen Regierung, die für die Umsetzung des Friedensabkommens eintritt und es dadurch dem Volk in diesem Teil Bosnien und Herzegowinas ermöglicht, die Vorzüge des Friedens umfassender zu nutzen.
Wir bekräftigen, daß sich das Interesse der NATO an der Stabilität über Bosnien und Herzegowina hinaus in die angrenzende Region erstreckt. Wir teilen die auf der Konferenz für die Umsetzung des Friedens zum Ausdruck gebrachte Sorge angesichts der eskalierenden ethnischen Spannung im Kosovo und anderen Gebieten. Wir appellieren an die Betroffenen, Aktivitäten zu unterlassen, die die bestehenden Schwierigkeiten weiter verschärfen könnten und durch verantwortungsbewußten Dialog Lösungen anzustreben, die für alle annehmbar sind.
- Wir teilen die Verpflichtung aller 30 Vertragsstaaten zur weiteren uneingeschränkten Umsetzung des KSE-Vertrags und der dazugehörigen Dokumente einschließlich der Flankenvereinbarung. Wir sind überzeugt, daß die KSE-Anpassung die weitere Schlüsselrolle des Vertragswerks in der europäischen Sicherheitsarchitektur und seine Rolle als ein Eckpfeiler für Stabilität und Sicherheit in Europa stärken wird.
Die im Juli 1997 erzielte Vereinbarung über die Grundelemente der KSE-Vertragsanpassung war ein wichtiger Schritt im Anpassungsprozeß. Wir nehmen anerkennend den bedeutenden Fortschritt zur Kenntnis, der durch die Hochrangige Arbeitsgruppe der Allianz in der Ausarbeitung der NATO-Position zur Wirkungsweise des zukünftigen Vertragssystems der Begrenzungen, der angemessenen Flexibilitäten und Konsultationsmechanismen erreicht worden ist, mit der Zielsetzung, Sicherheit und Stabilität in Europa zu festigen. Die Einführung illustrativer territorialer Obergrenzen der Bündnispartner, zusammen mit den ihnen zugrundeliegenden Prinzipien, in der Wiener-Verhandlung, ist ein weiterer Beleg für die Wichtigkeit, die wir dem Fortschritt in der KSE-Anpassung und unserer Entschlossenheit beimessen, mit anderen Vertragsstaaten kooperativ zusammenzuwirken. Wir werden so zügig wie möglich auf den Abschluß der Anpassungsverhandlung hinarbeiten, wie in dem am 1. Dezember 1996 in Lissabon vereinbarten Zeitplan vorgesehen. Wir appellieren an die anderen KSE-Vertragsstaaten, sich aktiv an den Verhandlungen zu beteiligen, auch durch das Einbringen vorgeschlagener Obergrenzen für Ausrüstungen nach dem angepaßten Vertrag, unter Berücksichtigung von Reduzierungen ihrer Stationierungsanrechte, wie dies die NATO-Bündnispartner bereits getan haben. Wir hoffen, daß diese gemeinsamen Anstrengungen das Klima der Zusammenarbeit und des Vertrauens erhöhen werden.
- Die Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-) Waffen und ihrer Trägersysteme stellt Risiken für die Allianz dar. Hauptziel des Bündnisses und seiner Mitglieder im Rahmen der Nichtverbreitung ist es, die Proliferation zu verhindern oder sie durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen, sofern sie stattfindet. Wir nehmen den Bericht des Gemeinsamen Ausschusses für Proliferation über die Aktivitäten der Hochrangigen Politisch-Militärischen Arbeitsgruppe für Proliferation und der Hochrangigen Verteidigungspolitischen Arbeitsgruppe für Proliferation zur Kenntnis.
Die Allianz teilt viele der von der Verbreitung von ABC-Waffen ausgehenden Risiken mit ihren Partnern. Wir werden daher im Rahmen des EAPR sowie mit Rußland und der Ukraine einen Dialog zu dieser Frage führen, mit dem Ziel, unsere Zusammenarbeit zur Begegnung dieser Risiken zu erweitern.
- Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Umsetzung des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ) auf gutem Wege ist und die Anzahl der Staaten, die dieses wichtige Dokument ratifizieren, weiter wächst. Wir begrüßen besonders die Ratifizierung des CWÜ Anfang November durch die Russische Föderation. Wir fordern alle Staaten auf, die das Übereinkommen noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, dies zu tun, und wir appellieren an diejenigen Länder, die die Ratifizierung schon vorgenommen haben, ihren Verpflichtungen nach dem CWÜ vollständig nachzukommen.
Wir unterstützen weiterhin Bemühungen, ein wirksames Verifikationsregime auszuhandeln, um die Umsetzung des Übereinkommens über das Verbot von Biologischen Waffen und Toxinwaffen zu stärken.
Wir unterstützen das baldige Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und den baldigen Beginn von Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Waffenzwecke und andere Kernsprengkörper.
Wir appellieren weiter an die Russische Föderation, den START-II-Vertrag sobald wie möglich zu ratifizieren, damit die Verhandlungen zu START III beginnen können. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die am 27. September 1997 durch Außenministerin Albright und Außenminister Primakow unterzeichnete Vereinbarung zur Verbesserung der Chancen für die Ratifizierung von START II durch Rußland. Wir fordern Rußland eindringlich auf, die von Präsident Jelzin 1992 gemachten Zusagen zur substantiellen Reduzierung des Arsenals taktischer Nuklearwaffen zu erfüllen.
Wir messen dem Vertrag über den Offenen Himmel große Bedeutung bei und appellieren an die Russische Föderation, Weißrußland und die Ukraine, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Inkrafttreten dieses Vertragswerks zu ermöglichen.
Wir begrüßen die Unterzeichnung am 3. und 4. Dezember 1997 in Ottawa des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Herstellung, der Lagerung und der Weitergabe von Antipersonenminen und deren Vernichtung. Die Auswirkung dieses Abkommens für die NATO wird in den kommenden Monaten umfassend bewertet. Wir werden die notwendigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, daß nationale Verpflichtungen nach dem Übereinkommen mit unseren Verpflichtungen nach dem Nordatlantikvertrag vereinbar sind. Wir begrüßen die Bemühungen, die in der Abrüstungskonferenz und in anderen Foren zur Frage der Antipersonenminen unternommen werden und fordern die Abrüstungskonferenz eindringlich auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um hier Fortschritt zu erzielen.
- Wir würdigen die Erfolge des NATO-Wissenschaftsprogramms zur Förderung des transatlantischen Austauschs und des Zusammenhalts innerhalb der Allianz. Wir begrüßen laufende Anstrengungen, das Programm den neuen Strukturen und Aufgaben der NATO anzupassen.
- Wir verurteilen aufs schärfste alle Akte des Terrorismus. Wir werden weiter alle Anstrengungen unterstützen, um den Terrorismus zu bekämpfen, auch durch Nutzung von Konsultationsmechanismen im Bündnis über Bedrohungen weitergefaßter Art, die die Sicherheitsinteressen der Allianz berühren. In Übereinstimmung mit unseren jeweiligen nationalen Gesetzen unterstreichen wir die Notwendigkeit zur wirksamsten Zusammenarbeit, um diesem Übel präventiv zu begegnen und es auszumerzen.
- Wir haben gerne eine Einladung der Vereinigten Staaten angenommen, das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Bündnispartner im Frühjahr 1999 in Washington anläßlich des 50. Jahrestags des Nordatlantikvertrags auszurichten.
- Das Frühjahrstreffen 1998 des Nordatlantikrats auf Außenministerebene wird am 28. Mai 1998 in Luxemburg stattfinden.