Kampf gegen den Terrorismus:

Anpassung der Verteidigungsfähigkeiten des Bündnisses<br />Treffen auf Ebene der Verteidigungsminister

  • Last updated 03-Nov-2008 19:37

  1. Die Gräueltaten gegen die Vereinigten Staaten vom 11. September waren ein Angriff auf alle Bündnispartner. Die Tatsache, dass zum ersten Mal Artikel 5 des Washingtoner Vertrags ausgerufen wurde, und das innerhalb von einem Tag nach diesen tragischen Ereignissen, war hierfür schlüssiger Beweis und hat gezeigt, dass der umfassende Sicherheitsansatz der NATO auch die Möglichkeit kollektiver Maßnahmen als Reaktion auf einen terroristischen Angriff gegen einen Bündnispartner einschließen kann. So wurde ferner unsere Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass neben Tausenden unschuldigen Menschen die Werte Ziel des Angriffs waren, die die Grundlage unserer Gesellschaften sind. Diese Werte werden wir verteidigen. Individuell und kollektiv müssen wir uns einem veränderten Sicherheitsumfeld stellen.

  2. Die Allianz muss ihre Fähigkeiten an diese Veränderungen in den Grundvoraussetzungen für Sicherheit und Stabilität anpassen. Wir schließen uns voll und ganz der jüngsten Erklärung zum Terrorismus der Außenminister des Bündnisses an. Als Verteidigungsminister ist uns besonders daran gelegen sicherzustellen, dass sich die militärischen Konzepte der Allianz zusammen mit unserer detaillierten Beurteilung der vom Terrorismus ausgehenden Bedrohung weiterentwickeln und dass die Verteidigungsfähigkeiten des Bündnisses angemessen sind, um die gestellten Forderungen zu erfüllen, einschließlich militärischer Reaktionen auf den Terrorismus. Solche Aktionen müssen sich natürlich auf das breite Spektrum nationaler und internationaler Mittel abstützen, von denen die militärischen nur ein Teil sind. Als Ergänzung ziviler Hilfsmittel können verteidigungspolitische und militärische Mittel jedoch für einige Zwecke von essentieller Bedeutung sein, unter anderem auch in der Informationsgewinnung, im Vorgehen gegen Terroristen und gegen diejenigen, die ihnen Zuflucht bieten, im Schutz unserer Bevölkerung, der Infrastruktureinrichtungen und Streitkräfte gegen terroristische Angriffe und ferner in der Behandlung der Folgen von Angriffen, die dennoch stattfinden könnten.

  3. Das Bündnis ist bereits jetzt in der Lage, auf Grund der seit dem Ende des kalten Krieges laufenden Umgliederung seiner Streitkräfte, Militärstrukturen und Verteidigungsplanungsverfahren in bedeutendem Maße zum Kampf gegen den Terrorismus beizutragen. Seit dem 11. September leisten die Bündnispartner, individuell und kollektiv, tatsächlich bereits einen solchen Beitrag. In Verbindung mit der Ausrufung von Artikel 5 haben wir unseren Luftraum für Flugzeuge geöffnet, die an den Operationen der Koalition teilnehmen, Flugzeuge des luftgestützten Frühwarn- und Leitsystems (AWACS) verlegt, um Unterstützung bei der Überwachung des amerikanischen Luftraums zu leisten, Seestreitkräfte in das östliche Mittelmeer verlegt sowie Schritte zur Verstärkung des Schutzes sensitiver Einrichtungen eingeleitet und den Austausch von Informationen und Erkenntnissen gesteigert. Wir prüfen zur Zeit Mittel und Wege, um das Luftverteidigungsdispositiv der Allianz zu verbessern.

  4. Im Lichte der Ereignisse vom 11. September ist bereits eine generelle Neubewertung des Verteidgungsdispositivs und der Verteidigungspläne des Bündnisse eingeleitet worden. Eine neue Beurteilung der Bedrohung durch den Terrorismus ist in Arbeit; Vorschläge zur Verbesserung des Stands der Vorbereitung der Allianz auf Terrorismusanschläge mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen werden eingehend weiterbearbeitet; und die betreffenden Bündnispartner prüfen die Auswirkungen des Terrorismus auf die nationale Verteidigungsplanung im Kontext mit dem Streitkräfteplanungssystem der NATO. Wir führen unsere Anstrengungen energisch weiter, um die Proliferation von Massenvernichtungswaffen und ihrer Einsatzmittel zu verhindern und intensivieren unsere Zusammenarbeit in der zivilen Notfallplanung.

  5. Darüber hinaus wird durch die Beziehungen der NATO zu ihren Partnern - zu Russland, der Ukraine und den anderen Ländern des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) - ein Netz von Ländern gebildet, die durch ihre zur Regel gewordene Zusammenarbeit miteinander verbunden und in ihrer Verurteilung des Terrorismus vereint sind. Diese Beziehungen haben auf dem Balkan bereits ihre operative Wichtigkeit bewiesen und sind auch im Kampf gegen den Terrorismus wertvoll. Der Wert unserer Zusammenarbeit mit unseren Partnern schlägt sich bereits in den Konsultationen nieder, die über die gegenwärtige Krise geführt werden und in der Tatsache, dass eine Reihe von Partnern zu den Operationen der Koalition beitragen. Wir wollen unsere Beziehungen zu unseren Partnern in Zentralasien und im Kaukasus und ebenso mit unseren Partnern am Mittelmeerdialog vertiefen, die die Angriffe auf die Vereinigten Staaten ebenfalls uneingeschränkt verurteilt haben.

  6. Der Kampf gegen den Terrorismus wird eine ganze Reihe internationaler Organisationen involvieren. Wir unterstützen die Anstrengungen der Vereinten Nationen in ihrer zentralen Rolle auf diesem Gebiet sowie die Anstrengungen der EU, der OSZE, der G-8 und internationaler Finanzinstitute.

  7. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, sowohl konzeptionell als auch in praktischer Hinsicht. Diese Arbeit muss folgende Punkte umfassen:
    • wie bereits früher festgestellt, weitere Überlegungen über die Art und Weise, wie die Allianz im Bereich der Verteidigung zum Kampf gegen den Terrorismus beitragen kann;

    • auf der Grundlage von Weisungen durch den Ständigen Rat und nach Fertigstellung der neuen Bedrohungsanalyse, Erarbeitung eines militärischen Verteidigungskonzepts gegen den Terrorismus durch die militärischen Kommandobehörden der NATO zur Billigung durch den Ständigen Rat;

    • eine Überprüfung der Wirksamkeit der verteidigungspolitischen und militärischen Grundsätze, Strukturen und Fähigkeiten der Allianz für das volle Spektrum ihrer Aufgaben, vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den Terrorismus;

    • weitere Anstrengungen durch die Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für Proliferation (DGP), in Konsultationen mit anderen relevanten Gremien der NATO, um die Allianzfähigkeit zu verbessern, dem möglichen Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Stoffe zu begegnen;

    • weitere Anstrengungen durch die Nationen und die zuständigen Gremien der Allianz zur Erarbeitung möglicher Maßnahmen in allen relevanten DCI-Teilbereichen, sowohl kurz- als auch mittelfristig, oder zusätzliche Anstrengungen, durch die das Verteidigungsdispositiv der Allianz gegen terroristische Angriffe ausgebaut würde;

    • erweiterter Informationsaustausch unter den Bündnispartnern über Warnungen vor Bedrohungen und Bewertungen von Erkenntnissen, Konzepte, Strukturen, Ausrüstungen, Ausbildung und Übungen von Truppen, die zur Bekämpfung der terroristischen Gefahren vorgesehen sind und über andere Maßnahmen, durch die das Verteidigungsdispositiv der Allianz gegen solche Bedrohungen verbessert werden könnte.

  8. Anstrengungen zur Verbesserung der NATO-Fähigkeiten, auf den Terrorismus zu reagieren, müssen fester, wenngleich dringender Bestandteil der laufenden allgemeinen Arbeit sein, durch die die militärischen Fähigkeiten der Allianz ausgebaut werden. Seit unserem letzten Treffen sind im weitergefassten Sinn bereits Fortschritte erzielt worden, aber es bleibt noch eine Menge Arbeit zu tun. Für besonders besorgniserregend halten wir die seit langem bestehenden Mängel in Bereichen, wie zum Beispiel Wirksamkeit im Einsatz, Überlebensfähigkeit, Verlegefähigkeit, Freund-Feind-Identifizierung im Gefecht sowie Führungs- und Kommunikationsmittel, Aufklärung, Überwachung und Zielerfassung. Die vollständige Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit ist von essentieller Wichtigkeit, wenn das Bündnis zur Durchführung seiner Aufgaben befähigt werden soll, unter Berücksichtigung der Bedrohung durch den Terrorismus.

  9. Vor dem Hintergrund dieser Erklärung erteilen wir dem Ständigen Rat die Weisung, diese Punkte regelmäßig zu überprüfen und uns auf unserem nächsten Treffen über die Fortschritte zu berichten, die in Bezug auf die in Absatz 8 aufgeführten Aufgaben sowie ganz allgemein in der Fähigkeit der Allianz aus verteidigungspolitischer und militärischer Sicht erzielt worden sind, um das volle Spektrum ihrer Aufgaben im veränderten Sicherheitsumfeld wahrnehmen zu können, speziell im Lichte der Bedrohung durch den Terrorismus. Der Rat soll ferner Empfehlungen für weitere erforderliche Arbeiten unterbreiten. Darüber hinaus wird das im nächsten Jahr stattfindende Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Prag ein besonders wichtiger Anlass sein, um die Fortschritte zu bewerten, die in der Weiterentwicklung der Fähigkeiten erzielt worden sind, die der Kampf gegen den Terrorismus und andere Herausforderungen erforderlich machen, vor die sich die Allianz gestellt sieht und um weitere Weisung zu erteilen, wo erforderlich.