Kommuniqué
der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe
- Der Verteidigungsplanungsausschuss und die Nukleare Planungsgruppe der Nordatlantikpakt-Organisation traten am 17. Dezember auf Ministerebene in Brüssel zusammen.
- Wir begrüssen das im nächsten Frühjahr in Washington stattfindende Gipfeltreffen als ein herausragendes Ereignis für die Allianz. Wir gehen davon aus, dass auf dem Gipfeltreffen auch das Strategische Konzept zum Abschluss gebracht wird, an dem sich unsere Verteidigungsplanung in der Zukunft ausrichten soll.
- Wir bekräftigten, dass die transatlantische Bindung und das fortdauernde Eintreten für kollektive Verteidigung auf der Grundlage des Verteidigungsplanungsprozesses und der integrierten militärischen Struktur des Bündnisses auch weiterhin die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Allianz gewährleisten und darüber hinaus die Fähigkeit sichern, das ganze Spektrum ihrer Aufgaben zu erfüllen und Stabilität und Sicherheit im gesamten euro-atlantischen Raum zu stärken. Verteidigungsplanung auf einer kollektiven Grundlage stellt nach wie vor den massgeblichen Rahmen dar, innerhalb dessen die Verteidigungsplanung national und auf Bündnisebene abgestimmt wird. Wir treten weiterhin dafür ein, dass unser Planungsprozess als ein einziges kohärentes System die individuellen und kollektiven Fähigkeiten für Abschreckung und kollektive Verteidigung, Nicht-Artikel-5-Krisenreaktionseinsätze, Unterstützung für WEU-geführte Operationen und Zusammenarbeit mit unseren Partnern wie bisher entwickeln kann.
- Vor diesem Hintergrund billigten wir die Ministerrichtlinie 1998. Dieses grundlegende Verteidigungsplanungsdokument der NATO analysiert die Auswirkungen des gegenwärtigen strategischen Umfelds, untersucht politische, militärische und wirtschaftliche Faktoren hinsichtlich ihrer Folgen für die militärischen Fähigkeiten des Bündnisses und gibt den NATO-Militärbehörden und Nationen politische Richtlinien für den Zeitraum bis zum Jahr 2006 und darüber hinaus, einschliesslich der Entwicklung der NATO-Streitkräfteziele in 2000. Zur Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der NATO steht das Bündnis bereit, als Teil der Vorbereitung auf das gesamte Aufgabenspektrum WEU-geführte Operationen zu unterstützen, und wird diese Fähigkeit fortentwickeln. Die Ministerrichtlinie enthält darüber hinaus einen Beitrag der WEU.
- Die Ministerrichtlinie befasst sich mit den militärischen Forderungen, die notwendig sind, um den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft entgegenzutreten, u.a. Dislozierbarkeit, Effektivität der Streitkräfte, Interoperabilität, Überlebensfähigkeit, Durchhaltefähigkeit, Informationsüberlegenheit, Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs der NATO und insgesamt die Fähigkeit des Bündnisses, gemeinsame und teilstreitkraftübergreifende Operationen durchzuführen, einschliesslich Operationen mit Beteiligung von Nicht-Bündnispartnern. Der Beitrag multinationaler Kräfte wird ebenfalls berücksichtigt. Die Richtlinie unterstreicht erneut die Wichtigkeit, Fähigkeiten zu entwickeln, um dem gesamten Spektrum der mit der Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen und deren Trägermittel verbundenen Risiken begegnen zu können.
- Als Teil der Ministerrichtlinie haben wir Richtlinien über die zur Verteidigung notwendigen Ressourcen erlassen. Diese Ressourcen-Richtlinie soll den Nationen fachlichen Rat hinsichtlich der finanziellen Anstrengungen vermitteln, die zur Bewältigung des Gesamtspektrums der Rollen und Aufgaben des Bündnisses erforderlich sind, und den NATO-Militärbehörden die Streitkräfteplanung innerhalb eines realistischen Finanzrahmens ermöglichen. Vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen, die mit dem Gesamtspektrum der Bündnisaufgaben verbunden sind, ist uns bewusst, dass die Verteidigungsausgaben innerhalb des Planungszeitraums zunächst stabilisiert werden müssen; dass unzureichend finanzierte Bereiche wirksamer zu berücksichtigen und Investitionen bei entscheidenden Fähigkeiten im Rahmen des Möglichen zu verbessern sind; und dass der insgesamt rückläufige Trend der Verteidigungsausgaben in bestimmten Fällen umgekehrt werden muss. Wir bleiben entschlossen, die erforderlichen Mittel aufzubringen, die die personelle Ausstattung, Ausrüstung, Ausbildung und Durchhaltefähigkeit unserer Kräfte im Hinblick auf das Gesamtspektrum ihrer Bündnisrollen und -aufgaben sichern, und dabei erhöhte Anforderungen an Standardisierung, verbesserte Mobilität und Transportfähigkeit und den erhöhten Bedarf an Kommunikations- und Informationssysteme sowie an Verstärkungsfähigkeiten zu berücksichtigen und eine gerechte Verteilung der Verteidigungslasten zu gewährleisten.
- Wir unterstreichen darüber hinaus die Wichtigkeit gemeinsamer Anstrengungen und gemeinsamer Finanzierung, die zu stärkerer Geschlossenheit des Bündnisses beitragen und Ausdruck der Solidarität sind. Wir sind deshalb entschlossen, ausreichende Mittel bereitzustellen, um die Risiken und Herausforderungen zu bewältigen, denen die Allianz sich gegenübersieht, und insbesondere die NATO-Streitkräfteziele sowie die Erfordernisse der gemeinsam finanzierten NATO-Programme zu berücksichtigen.
- Wir haben die nationalen Verteidigungspläne der Bündnispartner für den Zeitraum 1999-2003 und darüber hinaus erörtert und einen fünfjährigen Streitkräfteplan angenommen, der die Erfordernisse des sich wandelnden Sicherheitsumfelds berücksichtigt. Wir werden wie bisher die Kräfte und Fähigkeiten bereitstellen, die für das Gesamtspektrum der Bündnisaufgaben erforderlich sind, so dass die Allianz bereit ist, gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen wirksam gerecht zu werden. Wir erörterten darüber hinaus die Verteidigungspläne Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns, insbesondere die Pläne zur Umsetzung der Streitkräftezielvorgaben. Wir sind überzeugt, dass diese Länder ihre Pläne auf die Erfordernisse künftiger Mitgliedschaft im Bündnis abgestimmt haben und als Bündnispartner einen wertvollen Beitrag zu den Fähigkeiten der NATO leisten werden. Der Prozess der Stärkung ihrer militärischen Fähigkeiten wird in nachfolgenden Planungszyklen im Bündnisrahmen fortgesetzt, wie dies auch bei den jetzigen Mitgliedsstaaten der Fall ist.
- Wir bekräftigten die im Strategischen Konzept festgelegte grundlegend politische Rolle der nuklearen Kräfte des Bündnisses: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg. Nukleare Kräfte spielen eine einzigartige und wesentliche Rolle in der Kriegsverhinderungsstrategie des Bündnisses. Ihre Präsenz sorgt dafür, dass ein potentieller Angreifer im ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen Angriff reagieren würden. Sie tragen damit auf einzigartige Weise dazu bei, deutlich zu machen, dass ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist. Wir erklären, dass die Umstände, unter denen der Einsatz von Nuklearwaffen in Betracht zu ziehen wäre, im gegenwärtigen Sicherheitsumfeld in weiteste Ferne gerückt sind. Wir bestätigten darüber hinaus, dass die nuklearen Kräfte des Bündnisses auf dem für die Verwirklichung der politischen Ziele der NATO erforderlichen niedrigsten Niveau erhalten werden.
- Wir haben die Unterrichtung der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das Vereinigte Königreich bekräftigte sein Bekenntnis zur Aufrechterhaltung einer robusten nuklearen Abschreckungskomponente, die weiterhin in einem NATO-Rahmen zur Verteidigung der Allianz wirken würde. Die Vereinigten Staaten unterrichteten uns über den Stand der bilateralen Verhandlungen mit Russland über START II. In diesem Zusammenhang fordern wir die Russische Föderation erneut auf, den START-II-Vertrag zu ratifizieren, damit die vertraglichen Vereinbarungen zum allgemeinen Nutzen umgesetzt und Verhandlungen über START III aufgenommen werden können. Wir begrüssten die Unterrichtung der Vereinigten Staaten über den Schutz und die Sicherheit des russischen nuklearen Arsenals und würdigten die Bemühungen verschiedener Bündnismitglieder, die Russland bei der verbesserten Lagerung seiner Nuklearwaffen unterstützen. Wir appellierten erneut an Russland, die 1991 und 1992 angekündigten Reduzierungen seiner taktischen Nuklearwaffen zum Abschluss zu bringen und das Arsenal seiner taktischen Nuklearwaffen im Hinblick auf zusätzliche substantielle Reduzierungen weiter zu überprüfen.
- Wir begrüssten die Aufnahme von Fragen zu Nuklearwaffen in das für Konsultationen zwischen der NATO und Russland im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rats vorgesehene Arbeitsprogramm 1999. Wir sehen einem konstruktiven und vertiefteren Austausch erwartungsvoll entgegen und äusserten erneut unsere Überzeugung, dass diese Art des Austausches einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die Transparenz zu verbessern und die weitere Entwicklung gegenseitigen Vertrauens zwischen der NATO und Russland zu fördern.