Kommuniqué

des Nordatlantikrats auf Verteidigungsministerebene

  • Last updated 05-Nov-2008 04:58

  1. Der Nordatlantikrat trat am 2. Dezember 1997 auf der Ebene der Verteidigungsminister in Brüssel zusammen.
  2. Auf ihrem Gipfeltreffen am 8. und 9. Juli in Madrid haben unsere Staats- und Regierungschefs entscheidende Schritte unternommen, die der neuen NATO Form und Gestalt für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts geben sollen. Sie haben die verschiedenen Ansätze der laufenden Anpassung des Bündnisses zusammengeführt, um den tiefgreifenden Veränderungen des sich wandelnden Sicherheitsumfelds Rechnung zu tragen, und die weitere Arbeit durch zukunftsorientierte Weisungen bestimmt. Sie bekräftigten erneut das Bekenntnis der Allianz zur Kernfunktion der kollektiven Verteidigung, zur Stärkung der unersetzlichen transatlantischen Bindung und zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz; vor dem Hintergrund der neuen Sicherheitsherausforderungen, denen die Allianz begegnen muss, unterstrichen sie die Bedeutung einer gesicherten militärischen Leistungsfähigkeit des Bündnisses, die zur Bewältigung des gesamten Aufgabenspektrums unerlässlich ist. Sie haben in vollem Umfang die Beschlüsse der diesjährigen Frühjahrstreffen bestätigt, die die Tendenz zu stärkerer Integration und Kooperation in Europa, einschliesslich des Sicherheits- und Verteidigungsbereichs, zum Ausdruck bringen sollen.
  3. Wir erörterten heute die Umsetzung der Gipfelbeschlüsse auf dem Gebiet der Verteidigung und stellten mit Zufriedenheit die seit dem Gipfeltreffen verzeichneten Fortschritte fest. Bei der Langzeitstudie wurden substantielle Fortschritte erzielt, darüber hinaus ist eine Vereinbarung über eine neue Kommandostruktur insgesamt erreicht worden, insbesondere hinsichtlich der Art, der Anzahl und des Standorts von Hauptquartieren. Die Beitrittsverhandlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Umsetzung der NATO-Russland Grundakte und der Charta NATO-Ukraine ist mit ersten Schritten eingeleitet worden. Bei der Umsetzung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats wurden Fortschritte erzielt. Als Verteidigungsminister werden wir weiterhin voll und ganz an der Gestaltung der neuen Sicherheitsstruktur in Europa mitwirken, zu der das Gipfeltreffen in Madrid so massgeblich beigetragen hat.
  4. Wir erörterten den laufenden Einsatz der NATO-geführten Stabilisierungstruppe SFOR in Bosnien und Herzegowina. Wir begrüssten den aktiven Ansatz von SFOR, der zur beschleunigten Umsetzung der Friedensvereinbarung in Übereinstimmung mit der Erklärung von Sintra und den Beschlüssen des Rats beitragen soll. Teil dieses Ansatzes waren Operationen zur Sicherstellung der Einhaltung von Annex 1A der Friedensvereinbarung durch die Spezialpolizei der Republika Srpska und die Unterstützung des Beschlusses des Hohen Repräsentanten bezüglich der Suspendierung der Programme, die die Friedensvereinbarung nachhaltig und eklatant verletzten. SFOR hat darüber hinaus einen massgeblichen Beitrag zur friedlichen Durchführung der Kommunalwahlen im September und der Parlamentswahlen der Republika Srpska im November geleistet, die beide unter der Aufsicht der OSZE stattfanden. SFOR setzte auch die Unterstützung für die Internationale Polizeitruppe und den internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sowie ein sicheres und gesichertes Umfeld fort, das eine Rückkehr von Flüchtlingen erleichtert. Wir sprachen den Männern und Frauen von SFOR unseren besonderen Dank für ihre herausragende Leistung aus.
  5. Trotz des bereits erzielten Fortschritts bleibt noch viel zu tun, um den Frieden zu konsolidieren und die Gewissheit zu erlangen, dass dieser unumkehrbar geworden ist. Unsere Länder treten für die Aufrechterhaltung und weitere Stärkung von Frieden, Stabilität und Demokratie in Bosnien und Herzegowina ein. Wir sind nach wie vor entschlossen, die Kräfte zu unterstützen, die sich zum Friedensabkommen bekennen, und gegen jene vorzugehen, die den Friedensprozess zu unterlaufen suchen. Wir fordern die Vertragsparteien des Friedensabkommens auf, ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen, einschliesslich der uneingeschränkten Unterstützung bei der Überstellung der wegen Kriegsverbrechen angeklagten Personen an den internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. Wir begrüssen den Fortschritt hinsichtlich der vertrauensbildenden Massnahmen und der Rüstungskontrolle nach Art. 2 und 4 von Annex 1B des Friedensabkommens. Wir messen weiteren Fortschritten auf diesem Gebiet grosse Bedeutung bei. Wir begrüssen die in der kommenden Woche in Bonn stattfindende Ministertagung des Lenkungsausschusses des Rats für die Umsetzung des Friedens, die dem Friedensprozess neue Impulse geben soll.
  6. Unsere Staats- und Regierungschefs haben erklärt, dass die Allianz eine Verpflichtung zur Förderung von Stabilität in der Region eingegangen ist. Die NATO führt gegenwärtig die nach zwölf Monaten vorgesehene Überprüfung der SFOR-Operationen auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahme der NATO-Militärbehörden und in Absprache mit den Nicht-NATO-Truppenstellern durch. Hinsichtlich der verbleibenden sechs Monate des SFOR-Einsatzes bekräftigten wir, dass die Stabilisierungstruppe weiterhin entschlossen, aber unparteiisch bei der Umsetzung ihres Mandats und der Unterstützung der zivilen Umsetzung vorgehen wird. In diesem Sinne sind wir der Auffassung, dass SFOR auf der Grundlage des gegenwärtigen Streitkräfteumfangs, der umsichtig angepasst werden kann, fortgesetzt werden sollte, bis andere Weisung erfolgt. Auf dieser Grundlage haben wir den Ständigen Rat gebeten, die Nicht-NATO-Truppensteller vor dem Treffen der Aussenminister am 16. Dezember zu konsultieren. Mit Blick auf die Zukunft bekräftigten wir das langfristige Interesse der Allianz an Stabilität und einem sicheren Umfeld in Bosnien und Herzegowina, damit das Friedensabkommen weiter umgesetzt werden kann. Wir ersuchten den Ständigen Rat um politisch-militärische Richtlinien für die NATO-Militärbehörden zur unverbindlichen Aufstellung eines Gesamtspektrums unterschiedlicher Optionen, das potentielle Aufgaben und damit verbundene notwendigeKräfte für eine künftige NATO-geführte militärische Präsenz in Bosnien und Herzegowina nach Beendigung des Mandats für SFOR identifiziert. Dies sollte unter Berücksichtigung der am 9. und 10. Dezember in Bonn stattfindenden Konferenz des Rats für die Umsetzung des Friedens und der Beschlüsse der Aussenminister im Nordatlantikrat am 16. Dezember vorangebracht werden. Wir haben ferner ein erstes Massnahmenpaket zur Sicherheitskooperation mit Bosnien und Herzegowina, einschliesslich beider Entitäten und aller drei Parteien, gebilligt. Diese Aktivitäten sollen durch den Ständigen Militärausschuss der bosnischen Präsidentschaft (SCMM) koordiniert werden, mit dem Ziel der Vertrauensbildung und Kooperation zwischen den bosnischen Streitkräften und der Unterstützung der Entwicklung demokratischer Verfahren sowie zentraler Verteidigungsmechanismen wie den SCMM.
  7. Wir begrüssten den erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn und sehen der Unterzeichnung der Beitrittsprotokolle auf dem bevorstehenden Treffen der Aussenminister erwartungsvoll entgegen. Wir erörterten die bereits unternommenen wesentlichen Schritte zur Unterstützung der Vorbereitung der eingeladenen Staaten auf ihre künftigen militärischen Aufgaben und Pflichten als Bündnismitglieder. Insbesondere die Arbeiten, die hinsichtlich der Verteidigungsplanung in der Allianz auf der Grundlage der umfassenden Informationen geleistet wurden, die die drei eingeladenen Staaten in den Antworten auf den Erhebungsfragebogen der NATO zur Verteidigungsplanung übermittelten, haben solide Voraussetzungen für die Entwicklung von Streitkräftezielvorgaben geschaffen und damit die detaillierte Festlegung des militärischen Beitrags zur Allianz, den die künftigen Mitglieder nach ihrem Beitritt leisten werden, wesentlich erleichtert. Wir betonten die Bedeutung einer wirksamen Unterstützung bei der Vorbereitung der zum Beitritt eingeladenen Staaten und begrüssten den Vorschlag, ein Kooperationsprogramm zusammen mit den eingeladenen Staaten zu entwickeln, das PfP-Mittel und -Mechanismen nutzt, umfassend angelegt ist und die Transparenz zwischen multilateralen und bilateralen Hilfsprogrammen sicherstellt.
  8. Auf ihrem Treffen in Madrid stellten die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses fest, dass die Aufnahme neuer Mitglieder Auswirkungen auf die Mittel des Bündnisses haben wird. Sie beauftragten den Ständigen Rat, die konkrete Analyse der finanziellen Auswirkungen der bevorstehenden Erweiterung zügig abzuschliessen und dabei die laufenden Arbeiten über die militärischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Wir nahmen einen Bericht der zuständigen Allianzgremien über die finanziellen Auswirkungen des Beitritts Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns zur Kenntnis, der auf einer umfassenden Analyse der NATO-Militärbehörden beruht. Wir stellten fest, dass die eingeladenen Staaten ihre Verteidigungsausgaben wesentlich erhöhen und einen adäquaten Beitrag zu den gemeinsam finanzierten NATO-Haushalten leisten wollen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen und geplanten militärischen Kräfte und Fähigkeiten der jetzigen Bündnispartner und der drei eingeladenen Staaten ausreichen, um die kollektive Verteidigung aller Mitglieder des erweiterten Bündnisses im gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld voll und ganz zu gewährleisten, und dass Polen, die Tschechische Republik und Ungarn darüber hinaus wertvolle Beiträge zur Durchführung des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisses leisten werden. Er enthält eine erste Bewertung der für eine gemeinsame Finanzierung in Frage kommenden Kosten, die sich über zehn Jahre auf etwa 1,5 Milliarden US-Dollar belaufen, wobei 1,3 Milliarden US-Dollar auf das Sicherheitsinvestitionsprogramm entfallen. Die Auswirkungen dieser Kosten auf die gemeinsam finanzierten Haushalte der Allianz werden in einem weiteren, auf unserem Frühjahrstreffen vorzulegenden Bericht über den Mittelfristigen Ressourcen-Plan der NATO bewertet. In diesem Zusammenhang stellen wir die wichtige Funktion der gemeinsam finanzierten militärischen Programme für die Integration der neuen Mitglieder fest. Insgesamt hat die Analyse der finanziellen Auswirkungen des Beitritts der drei neuen Mitglieder die Zuversicht unserer Staats- und Regierungschefs bestätigt, dass die Kosten, die dem Bündnis durch den Beitritt der drei eingeladenen Staaten entstehen werden, im jetzigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld in Europa zu bewältigen sein und die erforderlichen Mittel für die Bestreitung dieser Kosten in Übereinstimmung mit unseren vereinbarten Verfahren zur Verfügung gestellt werden, die vorsehen, dass jeder Bündnispartner einen angemessenen Anteil trägt.
  9. Die Erweiterung der NATO ist Teil eines umfassenden Prozesses, der folgende Elemente einschliesst: breitangelegte Kooperation mit Partnern im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und im Rahmen des Programms der vertieften Partnerschaft für den Frieden; eine starke, stabile und dauerhafte Partnerschaft mit Russland, die auf der am 27. Mai 1997 in Paris unterzeichneten Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation beruht; eine ausgeprägte Partnerschaft mit der Ukraine, die mit der am 9. Juli im Madrid unterzeichneten Charta begründet wurde, und ein vertiefter Mittelmeerdialog. Diese Elemente tragen insgesamt dazu bei, die Voraussetzung für einen euro-atlantischen Raum zu schaffen, der durch kooperative Sicherheit und zuverlässige Stabilität gekennzeichnet ist; sie werden ergänzt durch die Arbeit der OSZE, insbesondere zu einem "Gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert", in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Gipfeltreffens der OSZE 1996 in Lissabon.
  10. Als Verteidigungsminister treten wir voll und ganz für die Umsetzung des Prozesses gemäss Ziffer 8 der Erklärung von Madrid zur euro-atlantischen Sicherheit und Zusammenarbeit ein, in der die Staats- und Regierungschefs der Allianzmitglieder erneut deutlich bekräftigten, dass die NATO nach Artikel 10 des Nordatlantikvertrages für neue Mitglieder offen bleibt. Wir begrüssen die Fortsetzung der intensivierten Dialoge des Bündnisses mit interessierten Partnern, deren Modalitäten vereinbart worden sind und die die ganze Bandbreite politischer, militärischer, finanzieller und sicherheitspolitischer Fragen erfassen, die sich auf eine Mitgliedschaft beziehen.
  11. Wir nahmen den Bericht des erweiterten Politischen Ausschusses auf Gesandtenebene (SPC/R) über die Umsetzung der vertieften Partnerschaft für den Frieden mit Anerkennung entgegen. Wir begrüssten den bereits erreichten Fortschritt, insbesondere Entscheidungen zur Einrichtung von PFP-Stabselementen auf strategischer und regionaler Ebene der militärischen Kommandostruktur der NATO, und gaben einen Bericht für Mai 1998 bezüglich der Möglichkeit, diese Elemente auch auf subregionaler Ebene einzurichten, in Auftrag. Wir begrüssten ferner Vorschläge zur Weiterentwicklung des Planungs- und Überprüfungsprozesses (PARP) mit dem Ziel der Einführung ministerieller Richtlinien und der prioritären Entwicklung von Partnerschaftszielen für interessierte Partnerstaaten, die Schaffung internationaler militärischer Dienstposten für Partner in der Partnerschaftskoordinierungszelle und die Auswahl erster PfP-Projekte, die im Rahmen des NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramms unterstützt werden sollen. Wir begrüssen auch die inzwischen eingeleiteten Arbeiten des Bündnisses zur Schaffung eines politisch-militärischen Rahmens für NATO-geführte PfP-Operationen. Wir erklären, dass wir die Konsultationen im Rahmen des EAPR über Fragen der regionalen Zusammenarbeit uneingeschränkt unterstützen. Diese Bestrebungen sind Eckpfeiler der neuen Partnerschaft und Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer mehr operativ ausgerichteten Partnerschaft, in der die Partner verstärkt an der Planung und Durchführung von PfP-Aktivitäten, Übungen und Operationen beteiligt sind und an den neuen Aufgaben des Bündnisses mitwirken. Mit Zufriedenheit haben wir auch die Massnahmen zur Kenntnis genommen, die im PfP-Rahmen zur Unterstützung Albaniens bei der Umstrukturierung seiner Streitkräfte eingeleitet wurden.
  12. Partnerschaft für den Frieden ist zentraler Bestandteil unserer Bemühungen, die praktische Zusammenarbeit der NATO mit den Partnerstaaten auf dem Gebiet der Sicherheit auszubauen. Wir sehen dem morgigen zweiten Treffen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats auf Verteidigungsministerebene mit Erwartung entgegen; wir werden dort die Verwirklichung unserer Zusage einleiten und den EAPR als massgebliches Forum für die Mitwirkung der Partner und Vertiefung der sicherheitspolitischen Konsultationen und praktischen Kooperation nutzen.
  13. Wir werden als Verteidigungsminister uneingeschränkt dazu beitragen, der neuen Partnerschaft zwischen der NATO und der Russischen Föderation Substanz zu verleihen. Wir begrüssen das morgige erste Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats auf der Ebene der Verteidigungsminister. Wir haben mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsprogramme des Rats für das laufende und das nächste Jahr eine wachsende Zahl politisch-militärischer Projekte enthalten. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir den ausdrücklichen Wunsch, zur Arbeit des Rats und der Umsetzung der Bestimmungen hinsichtlich der politisch-militärischen Angelegenheiten gemäss der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation beizutragen. Wir messen der Entwicklung eines individuellen Partnerschaftsprogramms mit Russland im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden besondere Bedeutung bei. Wir begrüssten, dass die Russische Föderation einen militärischen Vertreter bei der NATO ernannt hat. Das erste Treffen des Ständigen Gemeinsamen Militärausschusses auf CHOD-Ebene am 4. Dezember wird das beiderseitige Verständnis zwischen der NATO und der Russischen Föderation in Militärfragen weiter vertiefen. Diese wertvollen Entwicklungen werden insgesamt die Einsatzbereitschaft für gemeinsame Ziele, die die Zusammenarbeit zwischen der NATO und Russland in IFOR und SFOR geprägt hat, weiterhin fördern.
  14. Wir unterstützen voll und ganz die Entwicklung der politisch-militärischen Aspekte der Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine. Dieser Prozess wird von einer intensivierten praktischen militärischen Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine im PfP-Rahmen ausgehen und dabei auch die Teilnahme an IFOR und SFOR berücksichtigen. Wir unterstützen die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Reform des Verteidigungsbereichs, die ihre Arbeit in Kürze aufnehmen soll.
  15. Sicherheit in ganz Europa ist eng verknüpft mit Stabilität und Sicherheit im Mittelmeerraum. Wir bekräftigen deshalb unsere Unterstützung eines vertieften Dialogs zwischen der NATO und sechs Mittelmeerländern, Ägypten, Israel, Jordanien, Marokko, Mauretanien und Tunesien. Wir begrüssen die ersten Treffen dieser Länder in der Kooperationsgruppe Mittelmeer, die auf dem Gipfeltreffen in Madrid eingesetzt wurde und die Gesamtverantwortung für den Mittelmeerdialog trägt. Wir sehen einem Fortschrittsbericht über die Umsetzung des ersten Arbeitsprogramms im Rahmen des vertieften Mittelmeerdialogs mit Erwartung entgegen; auf dieser Grundlage sollen Vertrauensbildung und Zusammenarbeit in der Region weiter gestärkt werden.
  16. Wir begrüssten die weiteren Fortschritte auf dem Gebiet der internen Anpassung des Bündnisses. Die Arbeiten seit dem Gipfeltreffen haben sich auf drei Hauptbereiche konzentriert, die in Bezug zueinander stehen: die Entwicklung der künftigen Kommandostruktur des Bündnisses, die Umsetzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos (CJTF) und die Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) in der Allianz. Wir billigten einen umfassenden Bericht über die verschiedenen Aspekte dieser Arbeiten.
  17. Bei der Langzeitstudie wurden substantielle Fortschritte erzielt, darüber hinaus wurde eine Einigung über eine neue Kommandostruktur insgesamt erreicht, insbesondere über die Art, die Anzahl und den Standort von Hauptquartieren. Die Struktur wird zwei strategische Kommandos (SC) umfassen, das SC Atlantik und das SC Europa. Das SC Atlantik wird aus drei Regionalkommandos (RC) bestehen, das RC West (Norfolk), das RC Ost (Northwood) und das RC Südost (Lissabon) sowie STRIKFLTLANT und SUBACLANT, beide in Norfolk. Im SC Europa werden zwei RCs vorgesehen, das RC Nord (Brunssum) und das RC Süd (Neapel). Zwei Teilstreitkraftkommandos (CC), das CC Luft (Ramstein) und das CC See (Northwood), unterstehen dem RC Nord sowie drei teilstreitkraftübergreifende subregionale Kommandos (JSRC), das JSRC Mitte (Heidelberg), das JSRC Nordost (Karup) und das JSRC Nrd (Stavanger). Dem RC Süd werden zwei CCs unterstehen, das CC Luft und das CC See (beide in Neapel) sowie vier JSRCs, das JSRC Südost (Izmir), das JSRC Mitte-Süd (Larissa), das JSRC Süd (Verona) und das JSRC Südwest (Madrid). Insgesamt wird damit eine Verringerung von gegenwärtig 65 Hauptquartieren auf 20 Hauptquartiere in der vorgeschlagenen neuen Kommandostruktur vorgenommen. Wir beauftragen die NATO-Militärbehörden, einen detaillierten Plan, wie vom Militärausschuss vorgeschlagen, für den Übergang zur neuen Kommandostruktur zu entwickeln, der von den Ministern im nächsten Jahr erörtert und gebilligt wird.
  18. Nach ihrer Einrichtung wird die neue Kommandostruktur dem Bündnis die wirksamere und flexiblere Durchführung des gesamten Spektrums seiner Rollen und Aufgaben ermöglichen, gleichzeitig allen beteiligten Bündnispartnern eine angemessene Rolle übertragen und die transatlantische Bindung stärken. Mit ihrer Umsetzung werden wir sicherstellen, dass die Struktur insgesamt funktional, militärisch effizient und kostenwirksam ist; wir werden dabei ESVI- und CJTF-Forderungen berücksichtigen und damit die Allianz in die Lage versetzen, auf der Grundlage des Konzepts trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten europäische Führungsvorkehrungen zur Verfügung zu stellen, die die Vorbereitung, Unterstützung, Führung und Durchführung von Operationen unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der WEU ermöglichen. Die neue Kommandostruktur sieht ebenfalls die Teilnahme von Partnerstaaten vor und wird die Integration der künftigen neuen Mitglieder in die militärischen Strukturen des Bündnisses erleichtern.
  19. Die Bündnispartner begrüssen die Absicht Spaniens, so bald wie möglich der neuen Militärstruktur beizutreten. Die uneingeschränkte Teilnahme Spaniens wird den Gesamtbeitrag dieses Landes zur Sicherheit der Allianz verstärken, zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der NATO beitragen und die transatlantische Bindung vertiefen.
  20. Die Umsetzung des CJTF-Konzepts wird die Fähigkeit des Bündnisses zur zügigen und effizienten Planung und Durchführung eines breiten Spektrums militärischer Operationen verbessern. Das Konzept trägt damit massgeblich zur Flexibilisierung der NATO-Fähigkeiten bei. Mit der Möglichkeit, verlegbare Hauptquartiere für WEU-geführte Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten bereitzustellen, werden CJTFs darüber hinaus wesentlich zur Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz beitragen. Sie werden auch verstärkt die Teilnahme von Nicht-NATO-Staaten an NATO-geführten Operationen ermöglichen. Aus diesen Gründen haben wir die weitere erfolgreiche Umsetzung des CJTF-Konzepts mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. Wir begrüssen die erste CJTF-Erprobung, die im vergangenen Monat stattfand. Bei der weiteren Umsetzung des Konzepts werden die Erfahrungen aus dieser Erprobung und allen weiteren Erprobungen berücksichtigt, einschliesslich Erprobungen und Übungen, die zu gegebener Zeit für WEU-Operationen durchgeführt werden.
  21. Auf ihren Treffen in Berlin und Brüssel im Juni 1996 beschlossen die Aussen- und Verteidigungsminister des Bündnisses die Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz auf der Grundlage trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten. Wir nahmen mit Zufriedenheit den weiteren Fortschritt hinsichtlich praktischer Vorkehrungen für WEU-geführte Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten zur Kenntnis. Teil dieser Vorkehrungen sind die detaillierte Entwicklung von Mechanismen für die Identifizierung, Freigabe, Beobachtung und Rückgabe bzw. den Rückruf von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten; ferner Vereinbarungen zu enger Konsultation zwischen NATO und WEU, u.a. hinsichtlich der Planung und Durchführung von WEU-geführten Operationen unter Einsatz dieser Mittel und Fähigkeiten, einschliesslich Massnahmen zur Verbesserung des Austausches von Informationen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen im Rahmen derartiger Operationen; weiterhin die Bereitstellung von HQ-Elementen und Kommandofunktionen im Rahmen der NATO-Kommandostruktur zur Führung und Durchführung von WEU-Operationen; die Entwicklung eines Übungsprogramms zur Erprobung von Verfahren zur Unterstützung WEU-geführter Operationen durch die NATO, mit dem Ziel einer gemeinsamen NATO-WEU-Krisenmanagementübung im Jahr 2000 und anschliessenden CJTF-Übung auf der Grundlage einer WEU-geführten Operation, unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu europäischen Führungsvorkehrungen und Bereitstellung von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten für die WEU; schliesslich die Berücksichtigung der Forderungen für WEU-Operationen durch die NATO-Verteidigungsplanung, u.a. auf der Grundlage typischer Profile für WEU-Aufgaben.
  22. Wir erörterten die laufenden Arbeiten zu Modalitäten der weiteren Einbeziehung der WEU in den NATO-Verteidigungsplanungsprozess auf der Grundlage der überprüften Verteidigungsplanungsverfahren des Bündnisses. Diese Arbeit wird zusammen mit der WEU durchgeführt. Mit der Herausbildung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der NATO verstärkt sich die Zusammenarbeit mit der WEU. Wir begrüssten deshalb die kontinuierliche Vertiefung der Arbeitsbeziehungen zwischen der NATO und der WEU, die in regelmässigen gemeinsamen Treffen auf Ratsebene sowie zwischen nachgeordneten Gremien zum Ausdruck kommt. Wir begrüssten auch die Ergebnisse des WEU-Ministerrats in Erfurt, die auf verstärkte Kooperation zwischen WEU und NATO abzielen und den Prozess der Umsetzung der politischen Richtlinien der jeweiligen Ministerräte in praktische Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen unterstützen, mit dem besonderen Ziel, Vorkehrungen für WEU-Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten zu schaffen.
  23. Wir erteilten dem Ständigen Rat Weisung, die weitere Arbeit zur internen Anpassung wie erforderlich fortzusetzen und auf unserem nächsten Treffen einen Bericht vorzulegen.
  24. Wir bekräftigen erneut die herausragende Bedeutung des Grundsatzes der Multinationalität in den Allianzstrukturen für die Solidarität und den Zusammenhalt des Bündnisses, die Durchführung seiner Aufgaben und als Bollwerk gegen Renationalisierung. In diesem Zusammenhang begrüssten wir die kürzlich im Oktober unterzeichneten Vereinbarungen zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Fortentwicklung und weiteren Integration des deutsch-niederländischen Korps sowie die Einrichtung eines amphibischen Verbandes (SIAF) durch Italien und Spanien, die jeweils für NATO und WEU zur Durchführung von Aufgaben der kollektiven Verteidigung und friedensunterstützenden Operationen zur Verfügung stehen (SIAF kann darüber hinaus im Rahmen von EUROMARFOR eingesetzt werden).
  25. Auf ihrem Gipfeltreffen im Juli 1997 in Madrid haben unsere Staats- und Regierungschefs eine Überprüfung und, sofern erforderlich, Aktualisierung des Strategischen Konzepts des Bündnisses in Auftrag gegeben. Angesichts der seit 1991 eingetretenen Veränderungen des Sicherheitsumfelds soll diese Arbeit gewährleisten, dass das Strategische Konzept mit der neuen Sicherheitslage und den neuen Herausforderungen in Europa voll im Einklang steht und unser Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung als Kernfunktion des Bündnisses und unersetzlichen transatlantischen Bindung bekräftigen. Heute haben wir das Mandat für die Überprüfung und, sofern erforderlich, Aktualisierung des Strategischen Konzepts gebilligt. Wir erteilten dem Ständigen Rat Weisung, die Arbeit Anfang 1998 einzuleiten, damit diese den Staats- und Regierungschefs auf ihrem nächsten Gipfeltreffen im April 1999 vorgelegt werden kann. Wir messen dieser Aufgabe grosse Bedeutung bei und sehen einem Fortschrittsbericht auf unserem nächsten Treffen entgegen.
  26. Die fortlaufenden Massnahmen des Bündnisses zur Berücksichtigung der mit der Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-) Waffen und ihrer Trägersysteme verbundenen Risiken sind Ausdruck der kontinuierlichen Anpassung der NATO an das neue Sicherheitsumfeld. Hauptziel des Bündnisses und seiner Mitglieder in diesem Zusammenhang ist es, Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Wir begrüssen den Fortschritt hinsichtlich internationaler Vereinbarungen zur Abrüstung und zur Non-Proliferation und messen ihrer uneingeschränkten Umsetzung und strikten Verifikation größte Bedeutung bei. Wir stellen jedoch fest, dass Proliferation, die heute ein Risiko für die Allianz darstellt, trotz dieser präventiven Bemühungen weiterhin auftreten und eine direkte militärische Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte der Bündnispartner darstellen kann. Wir treten weiterhin für die kontinuierliche Verbesserung des Verteidigungsdispositivs des Bündnisses gegen ABC-Waffen ein, zu der die Hochrangige Verteidigungspolitische Arbeitsgruppe für Proliferation (DGP) im Rahmen ihres Mandats einen massgeblichen Beitrag leistet.
  27. Die mit der Weiterverbreitung verbundenen Risiken sind ein entscheidender Faktor des seit 1991 veränderten Sicherheitsumfelds, und wir werden sicherstellen, dass sie in unserer Strategie und Planung vollständig berücksichtigt werden. Mit Besorgtheit haben wir die jüngsten und fortgesetzten Entwicklungen auf dem Gebiet der Proliferation zur Kenntnis genommen, die verstärkt darauf hinweisen, dass wir der sich entwickelnden Bedrohung durch Proliferation entgegentreten müssen.
  28. Wir begrüssen den Fortschritt der NATO-Militärbehörden bei der Umsetzung der politischen Leitlinien der Allianz für militärische Operationen unter ABC-Bedingungen, die die Anpassung der operationellen Doktrin, Konzepte und Pläne der NATO erleichtern und Ausbildung und Übungen schwerpunktmässig auf die mit ABC-Waffen und ihren Trägersystemen verbundenen Risiken ausrichten werden. Die DGP wird die Konsultationen und Kooperationsbemühungen mit Partnerstaaten hinsichtlich der Verteidigungsanstrengungen gegen die mit ABC-Waffen und ihren Trägersystemen verbundenen Risiken fortsetzen und mögliche Bereiche künftiger Zusammenarbeit untersuchen.
  29. Wir nehmen ebenfalls die laufenden Bemühungen der DGP zur Erstellung einer umfassenden Analyse der Fortschritte zur Kenntnis, die das Bündnis bei der Intensivierung und Ausweitung der Verteidigungsanstrengungen im Zusammenhang mit Proliferationsrisiken seit dem Gipfeltreffen 1994 in Brüssel erreicht hat, und erwarten einen Bericht auf unserem Frühjahrstreffen.
  30. Sicherheit in Europa erfordert besonders umfassende Kooperation und Koordination zwischen den teilnehmenden Staaten sowie europäischen und transatlantischen Organisationen. Wir erklären erneut, dass die OSZE in besonderer Weise als Forum zur Stärkung von Kooperation und Interaktion zwischen diesen sich gegenseitig verstärkenden Organisationen und Institutionen geeignet ist und begrüssen die Initiative der OSZE zur Entwicklung einer Plattform für kooperative Sicherheit im Rahmen des Sicherheitsmodells für das 21. Jahrhundert, die die nicht-hierarchische Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsinstitutionen stärken soll. Die Allianz unterstützt diese Initiative und hat zusammen mit anderen Sicherheitsorganisationen bereits dazu beigetragen.
  31. Wir begrüssten den Fortschritt in der Gemeinsamen Beratungsgruppe (GBG) bei der Anpassung des KSE-Vertrags an das sich verändernde Sicherheitsumfeld in Europa, um weitere Stabilität im gesamten Vertragsgebiet zu gewährleisten. In diesen Verhandlungen haben Bündnispartner ihre Absicht mitgeteilt, die Stationierungsanteile ihrer durch den Vertrag begrenzten Ausrüstungen im Rahmen eines angepassten Vertrags auf der Grundlage nationaler und territorialer Obergrenzen insgesamt zu reduzieren. Wir rufen die anderen Vertragsstaaten auf, dies ebenfalls zu tun. Die Allianz tritt weiterhin für die Wahrung der Funktionsfähigkeit des KSE-Vertrags als Eckpfeiler der Sicherheit in Europa ein und wird sicherstellen, dass diese Anpassung die Sicherheit aller Vertragsstaaten stärkt. Wir appellieren an alle Vertragsstaaten, konstruktiv auf das Ziel eines baldigen Abschlusses der Anpassungsverhandlungen hinzuwirken. Bis zum Inkrafttreten des angepassten Vertrags muss sichergestellt werden, dass der jetzige Vertrag unter fortgesetzter Einhaltung seiner Bestimmungen umgesetzt wird.
  32. Wir appellieren darüber hinaus an alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, den Vertrag über den Offenen Himmel zu ratifizieren, damit dieser möglichst bald in Kraft treten kann.
  33. Wir nehmen die Tatsache zur Kenntnis, dass das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und deren Vernichtung am 3. Dezember 1997 in Ottawa, Kanada, zur Unterzeichnung aufliegen wird. Die Auswirkungen dieses bedeutsamen Abkommens für die NATO wird in den kommenden Monaten eingehend geprüft. Wir werden die notwendigen Massnahmen ergreifen, um sicherstellen, dass nationale Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens mit unseren Verpflichtungen aus dem Nordatlantikvertrag vereinbar sind. Wir begrüssen die Bemühungen der Abrüstungskonferenz in der Frage der Antipersonenminen und fordern die Abrüstungskonferenz auf, die Anstrengungen zur Schaffung einer internationalen Vereinbarung mit weltweiter Geltung zu intensivieren.
  34. Wir begrüssen die Ratifizierung des Übereinkommens über das Verbot Chemischer Waffen durch die Russische Föderation als einen wichtigen Schritt zur Stärkung des umfassenden, weltweiten und verifizierbaren Verbots chemischer Waffen. Wir begrüssen, dass die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen hat . Wir fordern alle Staaten, die dem Übereinkommen über das Verbot Chemischer Waffen noch nicht beigetreten sind, auf, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu tun, um die Proliferation chemischer Waffen weltweit zu verhindern.
  35. Wir begrüssen das Ergebnis der kürzlich stattgefundenen Konsultationen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, die den Abrüstungsprozeß voranbringen sollen, und sehen der umgehenden Ratifizierung des START-II-Vertrags durch die Russische Föderation mit Erwartung entgegen. Durch die Reduzierung der dislozierten amerikanischen und russischen strategischen nuklearen Sprengköpfe um 40% und die Beseitigung von Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen wird START II einen erheblichen Beitrag zur internationalen Sicherheit leisten. Mit dem Inkrafttreten von START II wird auch der Beginn von Verhandlungen zu START III möglich, der die strategischen Nuklearkräfte weiter reduzieren und erstmals Massnahmen zur Lagerung strategischer nuklearer Sprengköpfe behandeln wird. Wir fordern Russland auf, die von Präsident Jelzin 1992 angekündigten Zusagen hinsichtlich der substantiellen Reduzierung des Arsenals taktischer Nuklearwaffen zu erfüllen.
  36. Wir erinnerten daran, daß unsere Staats- und Regierungschefs die Bedeutung von Konsultationsmechanismen im Bündnis über Bedrohungen allgemeinerer Art bekräftigten, einschliesslich derer, die mit dem illegalen Waffenhandel und terroristischen Akten verbunden sind und die Sicherheitsinteressen des Bündnisses beeinträchtigen, und betonten die Notwendigkeit einer möglichst wirksamen Zusammenarbeit im Einklang mit ihrer jeweiligen innerstaatlichen Gesetzgebung zur Verhinderung und Ausmerzung dieses Übels.
  37. Wir billigten einen Bericht, mit dem die erste Phase einer grösseren Studie unserer Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (CNAD) über die künftige Rolle der NATO im Rüstungsbereich abgeschlossen wird; Ziel ist es, die Rüstungsaktivitäten stärker auf grundlegende militärische NATO-Forderungen und verbesserte Interoperabilität auszurichten. Wir sehen dem Abschluss der Studie im November nächsten Jahres mit Interesse entgegen. Wir messen der Arbeit der CNAD zur Erfüllung der sehr wichtigen Forderung einer minimalen, essentiellen, NATO-eigenen und von ihr betriebenen Kernfähigkeit, die durch interoperable nationale Mittel ergänzt wird, weiterhin grosse Bedeutung bei. Wir nehmen die bisher untersuchten Optionen zur Kenntnis und begrüssen die Entschlossenheit unserer Rüstungsdirektoren, verstärkt nach neuen Konzepten und Beschaffungsoptionen zu suchen, um den Forderungen für die gesamte Bodenüberwachungsfähigkeit der NATO gerecht zu werden; dabei ist eine fliegende Komponente angemessen zu berücksichtigen, die nicht nur eine NATO-eigene und von ihr betriebene Fähigkeit sowie interoperable nationale Mittel umfasst, sondern auch eine NATO-Bodenkomponente mit offener Architektur. Wir sehen den Ergebnissen dieser Arbeit in dem auf unserer Frühjahrstagung 1998 vorzulegenden Jahresbericht mit Interesse entgegen.
  38. Wir sehen der Überprüfung des NATO-Luftverteidigungsprogramms durch den NATO-Ausschuss für Luftverteidigung mit Erwartung entgegen. Wir halten ferner die Arbeiten des Ausschusses für die Koordinierung des europäischen Luftraums für wichtig, insbesondere hinsichtlich der Interoperabilität des Führungssystems der Luftstreitkräfte (ACCS) und des Programms zur Harmonisierung des zivilen Luftverkehrs in Europa, die die Sicherheit im gesamten europäischen Luftraum verbessern sollen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die CNAD kürzlich an Vorschlägen mitgewirkt hat, die, wie gefordert, die Anpassung des künftigen Führungssystems der Luftstreitkräfte der NATO (ACCS) zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Abwehr taktischer Flugkörper vorsehen, und sehen den diesbezüglichen Empfehlungen der NATO-Organisation für das Führungssystem der Luftstreitkräfte entgegen. Wir begrüssen ebenfalls die Vorlage eines detaillierten Planes im kommenden Frühjahr, der die Schritte, Beschlussdokumente und Ressourcen identifiziert, die für die Berücksichtigung von Programmen in der NATO zur Abwehr taktischer ballistischer Flugkörper in verschiedenen Höhenbereichen notwendig sind.
  39. Wir begrüssen die praktischen Massnahmen zur Zusammenarbeit mit Partnern auf dem Gebiet der Verteidigung, die im NATO-Rüstungsbereich bereits eingeleitet wurden, einschliesslich der schrittweisen Öffnung der Arbeitsgruppen zur Beteiligung der Partner und Bemühungen zur Aufnahme eines Dialogs zwischen den Rüstungsindustrien der NATO-Mitgliedstaaten und der Partnerstaaten.
  40. Die umfassende Anpassung der NATO wird fortgesetzt. Die intensivierten Vorbereitungen zur Integration der drei eingeladenen Staaten und der kontinuierliche Fortschritt bei der Anpassung der internen Allianzstrukturen zur Sicherstellung der militärischen Leistungsfähigkeit der NATO, zur Wahrung der transatlantischen Bindung und zur Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz; die erfolgreichen Aktivitäten mit Partnern und die Entwicklung einer starken, stabilen und dauerhaften Partnerschaft mit Russland sowie einer ausgeprägten Partnerschaft mit der Ukraine; unser vertiefter Mittelmeerdialog und unser Engagement in Bosnien und Herzegowina - alle diese richtungweisenden Initiativen sind der Beweis der ungebrochenen Dynamik der Allianz als Dreh- und Angelpunkt der Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.