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Updated: 14-Jul-2004 NATO Press Releases

Press
Release
(2004)096

28 June 2004

Kommuniqué

Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefs
am 28.6.2004 in Istanbul

     

    Events
    NATO Istanbul Summit
  1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Nordatlantischen Allianz, haben heute den bleibenden Wert der transatlantischen Bindung und der NATO als Grundlage für unsere kollektive Verteidigung und als dem essentiellen Forum für Sicherheitskonsultationen zwischen Europa und Nordamerika bekräftigt. Unsere 26 Nationen sind in der Demokratie, der Freiheit der Person und der Rechtsstaatlichkeit eng miteinander verbunden und halten unverrückbar an den Zielen und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen fest. Beseelt von der gemeinsamen Vision, wie sie im Washingtoner Vertrag verankert ist, treten wir weiterhin uneingeschränkt für die kollektive Verteidigung unserer Bevölkerungen, unserer Territorien und unserer Streitkräfte ein. Die transatlantische Zusammenarbeit ist für die Verteidigung unserer Werte und zur Begegnung gemeinsamer Bedrohungen und Herausforderungen, wo immer sie ihren Ursprung haben, von essentieller Wichtigkeit.
  2. Auf unserem letzten Gipfeltreffen in Prag im Jahre 2002 hatten wir vereinbart, unser Bündnis mit neuen Mitgliedern, neuen Fähigkeiten und neuen Beziehungen zu unseren Partnern zu transformieren. Erst vor einigen Monaten sind sieben neue Mitgliedsländer – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien – unserer Allianz in der größten Erweiterungsrunde der NATO-Geschichte beigetreten. Heute, auf unserem Gipfeltreffen in Istanbul, haben wir für diese Transformation die weitere Formgebung und Weichenstellung vorgenommen, um die Strukturen, Verfahren und Fähigkeiten der NATO den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Wir betonen, dass diese Anstrengungen von keinem Land und keiner Organisation als Bedrohung empfunden werden sollte. Unser Bündnis übernimmt ein volles Aufgabenspektrum und fördert Stabilität, wo dies zur Verteidigung unserer Sicherheit und unserer Werte erforderlich ist.
  3. Heute haben wir:
    • entschieden, die NATO-geführten Internationalen Streitkräfte zur Förderung der Sicherheit (International Security Assistance Force – ISAF) in Afghanistan auszuweiten, unter anderem durch die Einrichtung mehrerer weiterer Regionaler Wiederaufbau-Teams (Provincial Reconstruction Teams – PRT) und durch die Erweiterung unserer Unterstützung für die bevorstehenden Wahlen;
    • vereinbart, die erfolgreiche SFOR-Operation des Bündnisses in Bosnien und Herzegowina zum Abschluss zu bringen und in diesem Zusammenhang die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt, in dem Land eine neue und eigenständige Mission nach Maßgabe eines VN-Mandats gemäß Kapitel VII und auf der Grundlage der zwischen unseren beiden Organisationen geschlossenen Berlin-Plus-Vereinbarungen durchzuführen;
    • bestätigt, dass eine robuste KFOR-Präsenz weiter erforderlich ist, um im Kosovo die Sicherheit weiter zu festigen und den politischen Prozess zu fördern;
    • entschieden, den Beitrag der Operation Active Endeavour, des Einsatzes unserer Seestreitkräfte im Mittelmeer, zur Bekämpfung des Terrorismus auszuweiten;
    • entschieden, der Regierung des Irak gemäß der getrennten Erklärung, die wir zum Irak abgegeben haben, NATO-Unterstützung bei der Ausbildung ihrer Sicherheitskräfte anzubieten;
    • ein erweitertes Maßnahmenpaket vereinbart, um unseren individuellen und kollektiven Beitrag zum Kampf der internationalen Gemeinschaft gegen den Terrorismus zu verstärken;
    • entschieden, die Transformation unserer militärischen Fähigkeiten weiterzuführen, um sie für das gesamte Spektrum der Allianzaufgaben moderner zu gestalten sowie besser einsetzbar und verlegefähiger zu machen;
    • bekräftigt, dass die Tür zur NATO für neue Mitglieder offen bleibt; wir ermutigen Albanien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien1) , die Reformen weiterzuführen, die erforderlich sind, um auf dem Wege zur NATO-Mitgliedschaft weiter voranzukommen;
    • eine Reihe von Schritten unternommen, um die euro-atlantische Partnerschaft, speziell durch ein schwerpunktmäßiges Engagement mit unseren Partnern in den strategisch wichtigen Regionen des Kaukasus und Zentralasiens, zu stärken;
    • entschieden, unseren Mittelmeerdialog auszuweiten und durch unsere Istanbuler Kooperationsinitiative dem weiteren Mittleren Osten unsere Zusammenarbeit anzubieten.
  4. Zu Frieden und Stabilität in Afghanistan beizutragen, ist Schlüsselpriorität für die NATO. Die NATO-Führung der VN-mandatierten ISAF-Kräfte in Afghanistan ist Zeichen der Bereitschaft des Nordatlantikrats, Entscheidungen über die Einleitung von Operationen zu treffen, um unsere kollektive Sicherheit zu gewährleisten. Es ist das Ziel der NATO, bei der Entstehung eines sicheren und stabilen Afghanistans mitzuwirken, das sich auf eine breite, geschlechter-sensitive, multi-ethnische und parlamentarisch legitimierte Regierung abstützt, die in die internationale Gemeinschaft integriert ist und mit seinen Nachbarstaaten zusammenarbeitet. Herstellung und Wahrung des Friedens in Afghanistan ist für das Wohlergehen des afghanischen Volkes und für unseren gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus von essentieller Wichtigkeit. Wir bleiben dieser Sache verpflichtet und sichern zu, für ISAF die Kräftebeiträge zu leisten, die für den erfolgreichen Abschluss unserer Mission in Afghanistan benötigt werden.
  5. In Konsultation mit den afghanischen Behörden werden wir ISAF schrittweise auf ganz Afghanistan ausweiten, und zwar durch den Einsatz zusätzlicher Regionaler Wiederaufbau-Teams durch Führungsnationen. Wir werden die Absprache und Zusammenarbeit mit der Operation Enduring Freedom weiterführen, wo angezeigt. Die erfolgreiche Durchführung landesweiter Wahlen wird ein entscheidender Meilenstein im demokratischen Aufbau und der friedlichen Weiterentwicklung Afghanistans sein. Entsprechend der Bitte von Präsident Karzai unterstützen die ISAF-Kräfte zur Zeit den Prozess der Wählerregistrierung und werden den afghanischen Behörden bei der Gewährleistung der Sicherheit während der Wahlperiode im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitergehende Unterstützung gewähren. Nach der Wahl wird es Aufgabe der afghanischen Regierung sein, einen zukunftsorientierten Plan zu entwickeln, der die Vision der Bonner Vereinbarung Wirklichkeit werden lässt, nationale Aussöhnung, dauerhaften Frieden, Stabilität und Achtung der Menschenrechte zu fördern. ISAF hilft bei der Entwaffnung der Milizen und der Sicherstellung von Waffen. Der Bonner Prozess ist auf gutem Wege, und legitimierte politische Institutionen sind im Aufbau begriffen. Wiederaufbauprojekte, die Reform des Sicherheitssektors und andere Initiativen verbessern die täglichen Lebensbedingungen vieler Einwohner. Wir verurteilen mit Nachdruck die zunehmenden Angriffe auf ziviles Hilfspersonal, das einen wertvollen Beitrag zur Zukunft Afghanistans leistet.
  6. Wir fordern die afghanischen Behörden auf, die Entwaffnung, Demobilisierung und den Reintegrationsprozess energisch weiterzuführen, insbesondere den Abzug militärischer Kräfte aus Kabul und anderen städtischen Gebieten. Wir werden die afghanischen Behörden im Rahmen des ISAF-Mandats dabei auf geeignete Weise unterstützen, entschlossen gegen die Herstellung und den Handel von Drogen vorzugehen. Wir sind bereit, der afghanischen Regierung beim Aufbau einer besseren Zukunft für Afghanistan zu helfen, im Zusammenwirken mit der Operation Enduring Freedom, der VN-Unterstützungsmission für Afghanistan, der Europäischen Union und mit anderen internationalen Organisationen vor Ort. Wir appellieren auch an die Nachbarn Afghanistans, zu dieser Anstrengung entsprechend der Wünsche der afghanischen Behörden beizutragen. Wir würdigen die Rolle Kanadas im Rahmen von ISAF und sehen der zukünftigen Rolle des EUROCORPS erwartungsvoll entgegen.
  7. Das Sicherheitsumfeld in der strategisch wichtigen Balkanregion ist stabil, bleibt aber zerbrechlich. Das Bündnis setzt sich weiter für Frieden und Stabilität auf dem Balkan sowie die territoriale Integrität und Souveränität aller Länder der Region ein. Wir engagieren uns so lange weiter, bis Frieden und Sicherheit fest verankert sind und die schrittweise Integration aller Balkanstaaten in euro-atlantische Strukturen Wirklichkeit geworden ist. Alle Länder der Region müssen Eigenverantwortung für die dringenden Reformen und ihre Umsetzung übernehmen. Engere Zusammenarbeit in ihrer Region wird zur Förderung von Stabilität und Wohlstand beitragen. Wir begrüßen Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGhJ), wo diese stattfindet, betonen aber, dass alle betroffenen Länder uneingeschränkt mit dem IStGhJ zusammenarbeiten müssen, um speziell diejenigen der Gerichtsbarkeit zuzuführen, die vom Strafgerichtshof angeklagt worden sind, namentlich Radovan Karadzic und Ratko Mladic sowie Ante Gotovina, und zwar nach Maßgabe der Resolutionen 1503 und 1534 des VN-Sicherheitsrats.
  8. Angesichts der positiven Entwicklung der Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina haben wir beschlossen, die erfolgreiche SFOR-Operation des Bündnisses in Bosnien und Herzegowina bis Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen. Wir begrüßen die Bereitschaft der Europäischen Union, eine neue, eigenständige robuste Mission unter VN-Mandat nach Kapitel VII in diesem Land auf der Grundlage der zwischen unseren beiden Organisationen getroffenen Berlin-Plus-Vereinbarungen einzusetzen und sehen der weiteren engen Zusammenarbeit erwartungsvoll entgegen. Das langfristige politische Engagement der NATO für Bosnien und Herzegowina bleibt unverändert, und die Einrichtung des NATO-Hauptquartiers in Sarajevo wird die verbleibende NATO-Präsenz in dem Land bilden. Das NATO-Hauptquartier Sarajevo, dem als Hauptauftrag die Beratung in Fragen der Verteidigungsreform zufällt, wird ebenfalls bestimmte operative Unterstützungsaufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Bekämpfung des Terrorismus, bei gleichzeitigem Schutz der Streitkräfte; im Rahmen seiner Mittel und Möglichkeiten die Unterstützung des IStGhJ in Bezug auf die Festnahme der wegen Kriegsverbrechen angeklagten Personen; sowie den Austausch nachrichtendienstlicher Informationen mit der EU. Die Vereinbarungen von Dayton/Paris bleiben weiterhin als Grundlage für Frieden und Stabilität in Bosnien und Herzegowina in Kraft.
  9. Im Kosovo bleibt eine robuste KFOR-Präsenz von essentieller Wichtigkeit, um die Sicherheit weiter auszubauen und den politischen Prozess zu fördern. Wir bekräftigen unser Engagement für ein sicheres, stabiles und multi-ethnisches Kosovo, auf der Grundlage der vollständigen Umsetzung der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der vereinbarten Politik, dass Normenerfüllung Vorrang vor der Klärung der Statusfrage hat, und des Mechanismus für die Überprüfung der Normenerfüllung. Wir verurteilen mit Nachdruck den Ausbruch von Gewalttätigkeiten, der Menschenleben gekostet hat, sowie die Zerstörung religiöser und kultureller Stätten im März 2004 und werden keine Aktivitäten hinnehmen, die darauf abzielen, den politischen Prozess zu untergraben. Wir fordern alle Parteien auf, den Wiederaufbau zu beschleunigen und Voraussetzungen für die sichere Heimkehr Vertriebener zu schaffen. Wir drängen alle Gemeinschaften, konstruktiv darauf hinzuarbeiten, die international aufgestellten Normen zu erfüllen, sich auf allen Ebenen im Dialog zu engagieren und an den örtlichen zivilen Institutionen teilzuhaben. Wir fordern sie ebenfalls auf, die bevorstehenden Wahlen im Oktober fair und friedlich auszurichten und an diesen Wahlen teilzunehmen. Wir begrüßen die Ernennung von Herrn Søren Jenssen-Petersen durch den VN-Generalsekretär zu seinem VN-Sonderbeauftragten im Kosovo. Um den Prozess weiter voranzubringen, wird die NATO auch in Zukunft gemeinsam mit den VN, der EU, der OSZE und mit anderen internationalen Organisationen sowie der Kontaktgruppe, wo angezeigt unter Teilnahme an deren Treffen, auf weitere Fortschritte im Kosovo hinarbeiten.
  10. Die maritime Überwachungs- und Begleitschutzoperation der NATO unter der Bezeichnung Active Endeavour ist Beweis für die Entschlossenheit und Fähigkeit des Bündnisses zur Reaktion auf den Terrorismus. Im März dieses Jahres wurde die Operation auf den gesamten Mittelmeerraum ausgeweitet. Die Arbeiten sind angelaufen, um den Beitrag dieser Operation zum Kampf gegen den Terrorismus noch weiter auszubauen, unter anderem auch durch den unterstützenden Beitrag von Partnerländern, einschließlich der Partner am Mittelmeerdialog. Wir begrüßen die Angebote unterstützender Beiträge Russlands und der Ukraine und haben beide Länder dazu eingeladen, die Modalitäten ihrer Beteiligung zu erörtern. Alle Unterstützungsangebote dieser Art, auch durch andere interessierte Länder, werden fallweise gewürdigt. Bei der Überprüfung des Auftrags für die Operation Active Endeavour wird die NATO in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht möglicherweise die Gefährdung mit berücksichtigen, dass terroristische Verbindungen sich im Handel mit nuklearen, chemischen und biologischen Waffen sowie entsprechenden Einsatzmitteln und damit zusammenhängender Materialien betätigen oder solche Mittel zum Einsatz bringen.
  11. Wir zollen den Männern und Frauen aus allen Nationen, die ihren Dienst im Rahmen NATO-geführter Operationen versehen, unseren Respekt für ihre Professionalität und ihr Pflichtbewusstsein für die Sache des Friedens und der Sicherheit. Wir wissen, wie sehr der Erfolg unserer Operationen von den Beziehungen abhängt, die sie zu den Regierungen und Menschen in den verschiedenen Einsatzgebieten herstellen. Wir sind allen, die in Ausübung ihrer Mission ihr Leben verloren oder Verletzungen davongetragen haben, für ihr Opfer zu tiefstem Dank verpflichtet und sprechen ihren Familien sowie denen, die ihnen in Liebe zugetan sind, unser tiefempfundenes Mitgefühl aus.
  12. Der Terrorismus und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel stellen gegenwärtig die Hauptbedrohungen für das Bündnis und die internationale Sicherheit dar.
  13. Wir verurteilen den Terrorismus, ungeachtet seiner Beweggründe oder Erscheinungsformen, auf das Schärfste und werden ihn so lange wie nötig bekämpfen. Das Bündnis bietet einen essentiellen transatlantischen Rahmen für die Antwort auf den Terrorismus, die die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen Nordamerika und Europa zwingend voraussetzt. Wir verpflichten uns zur Fortsetzung unseres Kampfes gegen den Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen, und zwar in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Vereinten Nationen. Unsere Vorgehensweise gegen den Terrorismus und seine Wurzeln wird die vollständige Umsetzung der Resolution 1373 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Kampf gegen den Terrorismus einschließen und auch weiterhin vielschichtig sowie umfassend sein und politische, diplomatische, wirtschaftliche und – wo erforderlich – militärische Mittel einbeziehen. Fortdauernde Terrorakte, unter anderem im letzten Jahr in Istanbul und im März dieses Jahres in Madrid, haben die akute Bedrohung aufgezeigt, die vom Terrorismus für die ganze Welt ausgeht. Die Verteidigung gegen den Terrorismus kann Aktionen durch die Streitkräfte der NATO auf der Grundlage von Entscheidungen durch den Nordatlantikrat umfassen, zur Abschreckung vor, Abwehr gegen, Unterbindung von und zum Schutz vor terroristischen Angriffen oder der Androhung solcher Angriffe, die aus dem Ausland gegen die Bevölkerungen, die Menschen, die Infrastruktur sowie die Streitkräfte eines Mitgliedstaates gesteuert werden, und sie wird Aktionen gegen diese Terroristen und diejenigen, die ihnen Zuflucht gewähren, einbeziehen. Dementsprechend haben wir heute ein erweitertes Maßnahmenpaket vereinbart, um unseren individuellen und kollektiven Beitrag zum Kampf der internationalen Gemeinschaft gegen den Terrorismus zu verstärken, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zu verhindern, dass Massenvernichtungswaffen in die Hände von Terroristen fallen. Zu diesen Maßnahmen zählen:
    • der verbesserte Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse unter unseren Nationen, unter anderem über unsere Arbeitseinheit für die terroristische Bedrohungsanalyse (Terrorist Threat Intelligence Unit) und eine Überprüfung unserer bestehenden nachrichtendienstlichen Strukturen im NATO-Hauptquartier;
    • eine verbesserte Fähigkeit zur zügigen Reaktion auf nationale Unterstützungsersuchen zum Schutz vor und der Nachsorgebehandlung nach Terroranschlägen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Waffen, einschließlich der weiteren aktiven Unterstützung des multinationalen CBRN-Bataillons;
    • die Unterstützung bei der Absicherung bestimmter Großveranstaltungen, unter anderem mit Flugzeugen des luftgestützten Führungs- und Überwachungssystems der NATO;
    • eine Erweiterung des Beitrags zum Kampf gegen den Terrorismus durch die Operation 'Active Endeavour';
    • eine fortgesetzt robuste Anstrengung durch unsere Operationen auf dem Balkan und in Afghanistan, um dabei mitzuwirken, Voraussetzungen zu schaffen, die dem Terrorismus den Nährboden entziehen;
    • die Verbesserung der Fähigkeiten zur Verteidigung gegen Terroranschläge, unter anderem durch unser Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer, moderner Technologien; und durch
    • die Verstärkung der Zusammenarbeit mit unseren Partnern, unter anderem durch die Umsetzung unseres Aktionsplans zur zivilen Notstandsplanung und des Partnerschafts-Aktionsplans zum Terrorismus, sowie mit anderen internationalen und regionalen Organisationen, einschließlich der aktiven Fortführung der Konsultation und des Informationsaustausches mit der Europäischen Union.
  14. Die Politik des Bündnisses der Förderung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung spielt auch in Zukunft eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung der Sicherheitsziele unserer Allianz; dies schließt die Verhinderung der Weitergabe und Verwendung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Einsatzmittel ein. Wir unterstreichen die Wichtigkeit der Einhaltung und vollständigen Umsetzung ihrer bestehenden internationalen Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverpflichtungen durch alle Staaten sowie die Stärkung bestehender internationaler Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge sowie multilateraler Nichtverbreitungs- und Exportkontrollregime. Die baldige Aufnahme aller NATO-Mitglieder in alle einschlägigen bestehenden Nichtverbreitungsregime würde in diesem Zusammenhang eine positive Rolle spielen.
    Heute:
    • unterstreichen wir unser Engagement zur Stärkung des Nichtverbreitungsvertrags (NVV), als Eckpfeiler für Nichtverbreitung und Abrüstung, und zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung des Vertrags durch alle Vertragsstaaten;
    • unterstreichen wir die Wichtigkeit anderer internationaler Verträge, die hiermit im Zusammenhang stehen, einschließlich des Übereinkommens über das Verbot biologischer, toxischer und chemischer Waffen und des Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Flugkörper;
    • sagen wir unsere nachhaltige Unterstützung für die Resolution 1540 des VN-Sicherheitsrats zu, in der alle Staaten aufgefordert werden, wirksame nationale Exportkontrollen zu verhängen, Gesetze anzupassen und durchzusetzen, durch die die Proliferation unter Strafe gestellt wird sowie gemeinsam mit anderen die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um nichtstaatliche Akteure am Erwerb von MVW zu hindern und den illegalen Handel mit MVW und damit zusammenhängender Materialien zu unterbinden;
    • treffen wir die Entscheidung, unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Verringerung und Sicherung nuklearer und radiologischer Materialien zu verstärken;
    • treffen wir die Entscheidung, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel zu verhindern und einzudämmen und gemeinsam auf die Verwirklichung dieser Ziele hinzuarbeiten;
    • begrüßen wir die Annahme des Aktionsplans der G 8 zur Nichtverbreitung vom 10. Juni; und
    • begrüßen die Aufdeckung des Proliferationsnetzwerks von A.Q. Khan und die laufenden Ermittlungen in diesem Zusammenhang.
  15. Das Bündnis unterstreicht seine nachhaltige Unterstützung der Ziele der Initiative zur Sicherstellung der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation Security Initiative – PSI) und ihrer Erklärung zu Unterbindungsgrundsätzen, um eine abgestimmtere und effektivere Grundlage zu schaffen, um Transporte von Massenvernichtungswaffen, Trägermitteln und damit zusammenhängender Materialien von und zu staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, die Anlass zur Sorge der Weiterverbreitung geben, zu verhindern und zu stoppen. Das Bündnis begrüßt PSI-Anstrengungen, die im Einklang mit nationalen rechtlichen Befugnissen sowie geltendem Völkerrecht und internationalen Rahmenvereinbarungen, einschließlich der VN-Sicherheitsratsresolutionen, stehen. Wir fordern unsere Partner und andere Länder auf, gemeinsam mit uns die Ziele der PSI zu unterstützen und umzusetzen.
  16. Die Allianz begrüßt die von Libyen eingeleiteten Schritte zur Umsetzung seiner am 19. Dezember 2003 angekündigten Entscheidung, seine MVW-Programme unter internationaler Kontrolle zu beenden und seine ballistischen Flugkörper auf eine Reichweite von unter 300 km zu begrenzen. Wir zählen auf weitere Fortschritte. Gleichzeitig drängen wir Libyen, fundamentale Menschenrechte zu achten.
  17. Wir erneuern unsere Verpflichtung zum KSE-Vertrag, als einem Eckpfeiler der Sicherheit in Europa, und bekräftigen unser Festhalten am baldigen Inkrafttreten des angepassten Vertrags. Wir erinnern daran, dass die Erfüllung der noch offenen Istanbuler Verpflichtungen zur Republik Georgien und zur Republik Moldau die Voraussetzungen dafür schaffen wird, dass Bündnisländer und andere Vertragsstaaten die Ratifizierung des angepassten KSE-Vertrags voranbringen können. Wir nehmen den Fortschritt zur Kenntnis, der im Jahre 2003 beim Abzug russischer Streitkräfte aus der Republik Moldau erzielt worden ist. Wir bedauern, dass dieser Fortschritt im Jahre 2004 nicht weitergeführt wurde und dass die im Rahmen der OSZE auf den 31. Dezember 2003 vereinbarte Terminverlängerung für den Abschluss nicht eingehalten wurde. Es ist von essentieller Wichtigkeit, dass die Anstrengungen intensiviert werden, um den Abzug so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen. Wir werden diesen Prozess über die OSZE weiter begleiten und unterstützen. Wir drängen auf die zügige Lösung der zwischen Georgien und Russland noch offenen Fragen, wie sie in ihrer gemeinsamen Erklärung von Istanbul vom 17. November 1999 festgehalten sind und appellieren dazu an die Parteien, Verhandlungen auf entsprechend hoher Ebene wiederaufzunehmen. Wir begrüßen die Haltung derjenigen Nicht-KSE-Staaten des Bündnisses, die ihre Absicht bekundet haben, mit dem Inkrafttreten des angepassten Vertrags um Beitritt zu ersuchen. Ihr Beitritt wäre ein wichtiger zusätzlicher Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in Europa.
  18. Wir begrüßen die Fortschritte in der Transformation in der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses. Dies ist eine langfristige Anstrengung, die fortgeführt werden muss, wenn die NATO in der Lage sein soll, das volle Spektrum ihrer Aufgaben in einem fordernden Sicherheitsumfeld wahrzunehmen und ihren operationellen Verpflichtungen zu entsprechen sowie den Bedrohungen zu begegnen, mit denen wir uns heute konfrontiert sehen, unter anderen dem Terrorismus sowie der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Die NATO muss befähigt sein, Streitkräfte zum Einsatz zu bringen, die zügig verlegt werden können, um Operationen kontinuierlich über Zeit und Raum zu führen.
  19. In der Verwirklichung der Ziele, die wir uns aus dem Prager Gipfel im November 2002 gesetzt hatten:
    • hat das multinationale chemische, biologische, radiologische und nukleare Abwehrbataillon soeben seine volle Einsatzbereitschaft hergestellt;
    • werden die operationell flexiblen NATO-Reaktionskräfte wie geplant die erste Stufe ihrer Einsatzfähigkeit noch in diesem Jahr erreichen;
    • ist die Umsetzung der verschlankten Führungsvorkehrungen der NATO auf gutem Wege, einschließlich der Einrichtung des Alliierten Hauptquartiers für Transformation;
    • schreitet die Umsetzung der nationalen Prager Fähigkeitsverpflichtungen weiter voran und multinationale Aktivitäten – in Bezug auf den strategischen See- und Lufttransport, die Luftbetankung und das Bodenüberwachungssystem des Bündnisses – erzielen weiter Fortschritte; sie werden unsere militärischen Fähigkeiten in vielen Bereichen verbessern;
    • prüfen wir Optionen zur Begegnung der wachsenden Bedrohung des Bündnisgebiets, seiner Streitkräfte und seiner Bevölkerung durch Raketensysteme, und zwar durch politische und verteidigungsrelevante Anstrengungen im geeigneten Mischverhältnis, im Zusammenwirken mit der Abschreckung. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die von uns in Prag zur Prüfung von Optionen beschlossene Durchführbarkeitsstudie zur Raketenabwehr in Angriff genommen worden ist und werden die Bedrohungen durch Flugkörpersysteme weiter bewerten.
  20. Um den Herausforderungen der heutigen Zeit begegnen zu können, benötigen wir die passenden Fähigkeiten. In einigen Fällen konnten Nationen Ressourcen aus nicht mehr erforderlichen nationalen Kräftestrukturen und/oder Fähigkeiten freisetzen und in dislozierbare Fähigkeiten reinvestieren. Wir benötigen auch die größere Bereitwilligkeit und Bereitschaft der Nationen, diese Kräfte und Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen. Die NATO muss dazu befähigt sein, schnell zu agieren und ist dazu auch entsprechend ausgerichtet. Gleichzeitig wollen wir unseren politischen Entscheidungsprozess durch tiefgehende Konsultationen ausweiten, um so den Weg zu ebenen zu gemeinsamer Zweckbestimmung und Entschlossenheit, zur Definition klarer Strategien und Ziele vor Durchführung einer Operation sowie erweiterter Planung zur Unterstützung nationaler Beiträge zu Operationen – unter Anerkennung des souveränen Rechts aller unserer Nationen, über den Einsatz ihrer Streitkräfte selbst zu entscheiden.
  21. Um unsere Fähigkeit zur erfolgreichen Durchführung von Operationen und zur Stärkung der Nahtstelle zwischen der politischen Einigung über die Einleitung von Operationen und die Bereitstellung der erforderlichen Streitkräfte zu steigern, haben wir heute:
    • die Zusage begrüßt, die die sieben neuen Mitglieder des Bündnisses im Rahmen der Prager Verpflichtung zu Verteidigungsfähigkeiten abgebeben haben und unsere Unterstützung dazu bekräftigt; wir begrüßten die Zusammenarbeit zwischen der NATO-Gruppe zur Prager Verpflichtung und der EU-Gruppe zum Aktionsplan für europäische Verteidigungsfähigkeiten; wir werden unsere nationale Planung mit entsprechender Schwerpunktsetzung wahrnehmen, um die noch bestehenden kritischen Engpässe zu beseitigen, unsere nationalen Verpflichtungen umzusetzen, multinationale Kooperationsprojekte, an denen sich unsere Länder beteiligen, weiter voranzubringen und die Interoperabilität unserer Verteidigungsfähigkeiten herzustellen und sie dem sich ständig weiterentwickelnden Sicherheitsumfeld anzupassen;
    • den Bericht unserer Verteidigungsminister begrüßt über weitere Schritte zur Verbesserung der Einsetzbarkeit unserer Streitkräfte durch die Annahme hoher politischer Ziele in Istanbul und die Ergänzung dieser Ziele durch individuelle nationale Ziele zur Einsetzbarkeit, und vereinbarten, unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten und Verpflichtungen, unsere Anstrengung zu intensivieren, und Landstreitkräfte für dislozierte Operationen im NATO-Rahmen oder unter einer anderen Ägide zu strukturieren, vorzubereiten und auszurüsten;
    • die Veränderungen in den Planungsprozessen des Bündnisses begrüßt, durch die sie auf gegenwärtige und zukünftige operative Erfordernisse besser eingehen können. Wir haben dem Ständigen NATO-Rat die Weisung erteilt, uns zur Prüfung umfassende politische Leitlinien zur Unterstützung des Strategischen Konzepts für alle fähigkeitsbezogenen Fragen der Allianz, die Planungsdisziplinen und Nachrichtengewinnung vorzulegen; diese sollten auf alle Erfordernisse des Bündnisses zugeschnitten sein, unter Einbeziehung von Kräften, die zur Interoperabilität befähigt, dislozierbar und in der Lage sind, größere sowie kleinere Operationen durchzuführen, sie falls erforderlich zeitgleich zu führen und in einem äußerst schwierigen Umfeld gemeinsam eingesetzt zu werden. Die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Planungsdisziplinen der Allianz, einschließlich der Operationsplanung, sind weiter zu analysieren;
    • die Fortschritte begrüßt in der Arbeit zur Verbesserung des Prozesses der Kräftegenerierung für NATO-vereinbarte Operationen und die Reaktionskräfte der NATO, unter anderem durch die Verwirklichung eines längerfristigen und umfassenderen sowie pro-aktiven Ansatzes und die Erleichterung der Entscheidungen, die in jeder Phase den erforderlichen militärischen Fähigkeiten Rechnung tragen.
    • die Weisung erteilt, dass die Arbeit zur taktischen Raketenabwehr zügig weitergeführt wird; in diesem Zusammenhang nahmen wir die grundsätzliche Zustimmung zur Einführung eines NATO-Programms für eine nach Höhen gestaffelte Raketenabwehr zur Kenntnis; wir begrüßten die Bereitschaft der entsprechenden Nationen, dem Bündnis die Task Force für die trinationale erweiterte Flugabwehr zur Verfügung zu stellen; und wir nahmen Kenntnis von der laufenden Arbeit der NATO-Militärbehörden in Bezug auf die Verteidigung dislozierter NATO-Kräfte, einschließlich der NATO-Reaktionskräfte, gegen taktische ballistische Flugkörper.
  22. Mit unseren hier in Istanbul getroffenen Entscheidungen und den weiteren Verbesserungen, die wir auf den Weg gebracht und für deren Weiterführung wir dem Ständigen NATO-Rat die entsprechende Weisung erteilt haben, stellen wir sicher, dass die Fähigkeiten der Bündnismitglieder modern, effizient und flexibel sind und den Herausforderungen, mit denen wir heute und eventuell in der Zukunft konfrontiert werden, voll Rechnung tragen.
  23. Wir haben den Generalsekretär und den Ständigen NATO-Rat gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Prozess der Transformation vollständig umgesetzt wird und auch Fragen des Managements und der Finanzierung einbezieht. Wir erwarten das Ergebnis der Überprüfung der NATO-Agenturen, die eine solide Grundlage für die Unterstützungsaktivitäten in den nächsten zehn Jahren bieten sollte. Wir halten den Generalsekretär dazu an, das Projekt für den Bau des neuen NATO-Hauptquartiers zeitgerecht und effektiv weiterzuführen.
  24. Die Rüstungsaktivitäten der NATO müssen den sich ständig weiter entwickelnden militärischen Anforderungen an das Bündnis entsprechen. Wir bekräftigen daher die Wichtigkeit, die wir einer für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Zusammenarbeit der Rüstungsindustrien beimessen.
  25. Wir feiern den Erfolg der NATO-Politik der offenen Tür und bekräftigen heute, dass unsere sieben neuen Mitglieder nicht die letzten sein werden. Die Tür zur Mitgliedschaft bleibt offen. Wir begrüßen die Fortschritte, die Albanien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in der Umsetzung ihrer nationalen jährlichen Programme im Rahmen des Aktionsplans zur Mitgliedschaft erzielt haben und ermutigen sie zur Weiterführung der Reformen, die erforderlich sind, um auf dem Wege zur NATO-Mitgliedschaft voranzukommen. Wir würdigen ebenfalls ihren Beitrag zu regionaler Stabilität und Zusammenarbeit. Wir wünschen allen drei Ländern Erfolg und werden sie in ihren Reformanstrengungen weiter unterstützen. Die NATO bewertet die Kandidatur eines jeden Landes individuell, auf der Grundlage der Fortschritte zur Verwirklichung der Reformziele nach der Vorgabe des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, der weiterhin als Maßstab der laufenden Evaluierung der Bereitschaft eines jeden Bewerbers um Mitgliedschaft dienen wird. Wir erteilen den Außenministern die Weisung, den Erweiterungsprozess, einschließlich der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, laufend zu bewerten und uns dazu einen Bericht vorzulegen. Wir werden die Fortschritte der Bewerber auf dem Wege zu einer Mitgliedschaft auf der Grundlage dieses Berichts auf unserem nächsten Gipfeltreffen prüfen.
  26. Die jüngsten Erweiterungen der NATO und der Europäischen Union sind ein bedeutender Schritt auf dem Wege zu einem einen und freien Europa und nachhaltige Bestätigung, dass unsere Organisationen gemeinsame Werte und strategische Interessen haben. Wir freuen uns über die Fortschritte in der Entwicklung der strategischen NATO-EU-Partnerschaft, auf der Grundlage von und seit dem Abschluss der Berlin-Plus-Vereinbarungen. Die NATO und die EU arbeiten auf dem westlichen Balkan weiter wirksam zusammen und engagieren sich, um den Ländern der Region bei ihrer weiteren Integration in europäische und atlantische Strukturen zu helfen. Die NATO-EU-Beziehungen erstrecken sich inzwischen auf ein breites Spektrum gemeinsam interessierender Themen in Bezug auf Sicherheit, Verteidigung und Krisenmanagement, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus, der Entwicklung schlüssig aufeinander abgestimmter und sich gegenseitig verstärkender militärischer Fähigkeiten sowie der zivilen Notfallplanung. Wir wollen weiter zusammenarbeiten, um die strategische NATO-EU-Partnerschaft fortzuentwickeln, wie zwischen unseren beiden Organisationen vereinbart, im Geiste der Transparenz und unter Achtung der Eigenständigkeit unserer zwei Organisationen.
  27. Aufbauend auf den seit unserem Prager Gipfel erzielten Fortschritten haben wir heute eine Reihe von Schritten unternommen, um die euro-atlantische Partnerschaft weiter zu stärken. Wir tun diese Schritte in der Erwartung, dass alle Partner ihren Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte sowie der anderen grundlegenden Freiheitsrechte und Werte, zu deren Achtung sie sich im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und in der Partnerschaft für den Frieden verpflichtet haben, nachkommen. Wir unterstützen die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten im euro-atlantischen Raum.
  28. Wir haben heute einen Partnerschafts-Aktionsplan zum Aufbau von Verteidigungsinstitutionen auf den Weg gebracht. Wir ermutigen die Partner, dieses neue Instrument zum Aufbau demokratisch verantwortungsbewusster Verteidigungsinstitutionen voll zu nutzen und werden sie dabei unterstützen.
  29. Die militärische Interoperabilität und die Transformation sind von zentraler Wichtigkeit für die Effektivität unserer Partnerschaften, um uns dabei zu unterstützen, den sich ständig weiterentwickelnden Sicherheitsherausforderungen zu begegnen und die Streitkräfte der Bündnismitglieder und Partner in die Lage zu versetzen, bei NATO-geführten Operationen effektiv zusammenzuwirken. Der Wert dieser Zusammenarbeit für das Bündnis, besonders durch die westeuropäischen Partner, wird auf dem Balkan und in Afghanistan ständig unter Beweis gestellt. Wir beabsichtigen daher, unseren Partnern verstärkt Möglichkeiten zu bieten, ihre Beiträge zu NATO-geführten Operationen zu erweitern und ihnen zu helfen, ihre Verteidigungsdispositive nach dem Modell der sich ständig weiterentwickelnden eigenen operativen Rollen und Fähigkeiten der NATO zu transformieren, unter anderem durch die Erweiterung des Konzepts für operative Fähigkeiten. Wir streben die frühestmögliche Einbeziehung von truppenstellenden Nationen in den Entscheidungsprozess an, einschließlich der Möglichkeit der politischen Konsultation. Die neue Kommandostruktur der NATO bietet Möglichkeiten zur Steigerung der Partnerbeteiligung, unter anderem auch durch das Angebot der angemessenen Vertretung beim Alliierten Hauptquartier für Transformation.
  30. Die NATO hat umfassende Grundsätze angenommen, um zu internationalen Anstrengungen beizutragen, den Menschenhandel zu bekämpfen, der eine flagrante Verletzung der Menschenrechte darstellt und der Korruption sowie dem organisierten Verbrechen Vorschub leistet. Wir wollen auch entschlossen mit unseren Partnern zusammenarbeiten, um internationale Anstrengungen dort zu unterstützen, wo die NATO wertvolle Beiträge leisten kann, um diese und andere Formen des illegalen Handels zu bekämpfen.
  31. Im weiteren Ausbau der euro-atlantischen Partnerschaft legen wir den besonderen Schwerpunkt darauf, uns gemeinsam mit unseren Partnern in den strategisch wichtigen Regionen des Kaukasus und Zentralasiens zu engagieren. Dazu hat sich die NATO darauf geeinigt, die Vorkehrungen für die Verbindungsfunktionen zu diesen zwei Regionen zu verbessern, einschließlich der Bestellung von zwei Verbindungsbeamten sowie eines Sonderbeauftragten für die zwei Regionen aus dem Internationalen Stab. Wir begrüßen die Entscheidung Georgiens, Aserbaidschans und Usbekistans zur Entwicklung individueller Partnerschafts-Aktionspläne mit der NATO. Dies stellt einen wichtigen Schritt im Rahmen der Anstrengungen dieser Länder dar, engere Partnerschaftsbeziehungen zur NATO herzustellen. Wir begrüßen die Selbstverpflichtung der neuen Regierung Georgiens zu Reformen.
  32. Wir bleiben der Partnerschaft mit der Republik Moldau verpflichtet und ermutigen sie, in ihrem weiteren Streben nach Festigung der Stabilität in der Region die Partnerschaftsinstrumente als Partner dieses Bündnisses zu nutzen.
  33. Wir freuen uns darauf, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro in der Partnerschaft für den Frieden zu begrüßen, sobald sie die von der NATO aufgestellten Bedingungen erfüllt haben. Wir möchten, dass sie den Beitritt zur euro-atlantischen Partnerschaft schaffen und werden sie bei dieser Anstrengung unterstützen. Wir sind bereit, den Ländern zu helfen, indem wir sie in ausgewählte PfP-Aktivitäten einbeziehen. Jedes Land wird auf dem Wege in die Partnerschaft für den Frieden nach seinen eigenen Leistungen bewertet.
  34. Wir begrüßen die bedeutenden Fortschritte von Bosnien und Herzegowina in der Verteidigungsreform, einer Schlüsselbedingung für die PfP-Mitgliedschaft. Wir drängen auf weitere Fortschritte auf dem Wege zu einheitlichen Streitkräften. Wir haben vereinbart, eine Kontaktbotschaft in Sarajevo zu bestimmen, um das Verständnis über die NATO zu verbessern. Es erfüllt uns mit Besorgnis, dass Bosnien und Herzegowina, und speziell auf Obstruktion ausgerichtete Elemente in der Entität der Republika Srpska, den Verpflichtungen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem IStGhJ nicht nachkommen; hierzu zählt auch das Versäumnis, die wegen Kriegsverbrechen angeklagten Personen festzunehmen und der Gerichtsbarkeit des Tribunals zu überstellen, einer Grundvoraussetzung für den Beitritt des Landes zur Partnerschaft für den Frieden. Wir erwarten systematische Veränderungen, die erforderlich sind, um tragende Strukturen für das Sicherheitssystem und das Justizwesen zu entwickeln.
  35. Serbien und Montenegro verzeichnet ebenfalls Fortschritte in der Verteidigungsreform, und die Regierung hat durch die Verbesserung der Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten eine konstruktive Rolle in der Region gespielt. Wir erwarten weitere Fortschritte in diesen Bereichen, insbesondere im Engagement der Regierung in Fragen des Kosovo. Gleichzeitig sind immer noch Fälle beim internationalen Gerichtshof gegen verschiedene Verbündete anhängig. Wir appellieren an die Regierung, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, speziell mit dem IStGhJ zusammenzuarbeiten und jede erforderliche Unterstützung zu leisten, um sicherzustellen, dass die wegen Kriegsverbrechen angeklagten Personen festgenommen und der Gerichtsbarkeit des Tribunals überstellt werden.
  36. Seit er im Jahre 1994 aus der Taufe gehoben wurde, trägt der Mittelmeerdialog der NATO in hohem Maße zur Vertrauensbildung und Zusammenarbeit zwischen dem Bündnis und seinen Mittelmeerpartnern bei. Im gegenwärtigen Sicherheitsumfeld bieten sich größere Möglichkeiten zur wirksamen Zusammenarbeit mit den Partnern des Mittelmeerdialogs. Entsprechend unserer Prager Entscheidung, den Mittelmeerdialog auf eine höhere Stufe zu heben, laden wir heute unsere Mittelmeerpartner dazu ein, eine anspruchsvollere und erweiterte Partnerschaft zu begründen, die vom dem Prinzip der gemeinsamen Teilhabe geleitet wird und ihren speziellen Interessen und Erfordernissen Rechnung trägt. Das übergeordnete Ziel dieser Partnerschaft wird ihr Beitrag zu regionaler Sicherheit und Stabilität sein, und zwar durch verstärkte praktische Zusammenarbeit, einschließlich der Ausweitung des bestehenden politischen Dialogs, der Verwirklichung der Interoperabilität, der Gestaltung der Verteidigungsreform und des Beitrags zum Kampf gegen den Terrorismus. Unsere Anstrengungen werden andere Mittelmeerinitiativen ergänzen und verstärken, einschließlich der Initiativen der EU und der OSZE.
  37. Wir haben heute ebenfalls entschieden, dem weiteren Mittleren Osten unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit anzubieten, indem wir unsere Istanbuler Kooperationsinitiative ins Leben rufen. Diese Initiative bietet die NATO interessierten Ländern der Region an, zunächst den Ländern des Kooperationsrats der arabischen Golfstaaten, um für beide Seiten gewinnbringende Beziehungen zu fördern und so die Sicherheit und Stabilität zu festigen. Die Initiative konzentriert sich auf praktische Zusammenarbeit in den Bereichen, in denen die NATO einen wertvollen Beitrag leisten kann, besonders im Sicherheits- und Verteidigungssektor. Diese Initiative unterscheidet sich deutlich von anderen Initiativen mit anderen internationalen Akteuren, trägt diesen aber Rechnung und ergänzt sie.
  38. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Mittelmeerdialogs sind der erweiterte Mittelmeerdialog und die Istanbuler Kooperationsinitiative sich gegenseitig ergänzende, fortlaufende und individuell zugeschnittene Prozesse. Sie werden im Geiste der gemeinsamen Teilhabe mit den betreffenden Ländern weiterentwickelt. Die fortlaufende Konsultation und das aktive Engagement werden für ihren Erfolg von essentieller Wichtigkeit sein.
  39. Seit seiner Gründung vor zwei Jahren hat der NATO-Russland-Rat die Qualität der Beziehung zwischen dem Bündnis und Russland auf eine neue Stufe gehoben, zum Nutzen des gesamten euro-atlantischen Raums. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, unseren politischen Dialog auszuweiten und verpflichten uns der Vertiefung unserer Konsultationen in Schlüsselfragen der Sicherheit, unter Einbeziehung Afghanistans und des Balkans, sowie der Bekämpfung des Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel. Unsere praktische Zusammenarbeit hat weitere Fortschritte zu verzeichnen, unter anderem in unmittelbaren Projekten der Streitkräfte. Durch unsere Anstrengungen zur Verbesserung der Interoperabilität haben wir ebenfalls das Fundament für zukünftige operative Unterstützung der NATO-Kräfte gelegt, auch für potentielle gemeinsame friedenserhaltende Operationen. Wir begrüßen die Fortschritte in der Weiterentwicklung der praktischen Zusammenarbeit in den Fragen der taktischen Raketenabwehr, der zivilen Notfallplanung, der Initiative zur kooperativen Nutzung des Luftraums sowie im Such- und Rettungsdienst auf See. Wir erwarten weitere Fortschritte in der Umsetzung der Erklärung von Rom vom Mai 2002 und werden als gleichberechtigte Partner auf gemeinsamen Interessengebieten zusammenarbeiten.
  40. Wir begrüßen die Entschlossenheit der Ukraine in ihrem weiteren Streben nach vollständiger euro-atlantischer Integration. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir die Notwendigkeit konsequenter und messbarer Fortschritte in der demokratischen Reform. Wir halten die Ukraine zur beschleunigten Umsetzung der im NATO-Ukraine-Aktionsplan aufgestellten Ziele an, insbesondere in Bezug auf die Durchführung freier und gerechter Wahlen, der Gewährleistung der Medienfreiheit und der Implementierung der Ergebnisse der Verteidigungsüberprüfung. Wir wollen die Ukraine bei diesen Anstrengungen unterstützen, weisen aber darauf hin, dass eine weitere Stärkung unserer Beziehung überzeugendere Zeichen des Engagements der Ukraine für umfassende Reformen, speziell im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen im Herbst dieses Jahres, voraussetzt. Wir begrüßen die weitere Beteiligung der Ukraine an KFOR im Rahmen des polnisch-ukrainischen Bataillons. Wir stellen die Fortschritte fest, die die Ukraine in der Verteidigungsreform und in der Verstärkung der militärischen und verteidigungsbezogenen Zusammenarbeit mit der NATO erzielt hat, unter anderem auch in der Frage der Unterstützung als Gastgebernation und im strategischen Lufttransport. In diesem Verständnis erteilen wir dem Ständigen NATO-Rat die Weisung, eine Bewertung der NATO-Ukraine-Beziehungen vorzunehmen und nach den Präsidentschaftswahlen den Außenministern entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten
  41. Wir weisen auf die wachsende Bedeutung der Schwarzmeerregion für die euro-atlantische Sicherheit hin. Anrainerstaaten, Mitglieder des Bündnisses und Partner arbeiten gemeinsam darauf hin, zur weiteren Festigung von Sicherheit und Stabilität in diesem Gebiet beizutragen. Unser Bündnis ist bereit, Mittel und Wege zu sondieren, um diese Anstrengungen auf der Grundlage der bestehenden Formen der regionalen Zusammenarbeit zu ergänzen.
  42. Wir begrüßen das Interesse, das mehrere Länder bekundet haben, die als Kontaktstaaten individuelle, für beide Seiten nutzbringende Dialoge in Sicherheitsfragen mit der NATO entwickeln. In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Interesse, das Australien an engerer Zusammenarbeit mit unserer Allianz gezeigt hat.
  43. Die NATO und die OSZE nehmen Aufgaben wahr, die sich weitgehend ergänzen, und sie haben gemeinsame Interessen, in funktioneller wie auch geographischer Hinsicht. Die NATO wird die Zusammenarbeit mit der OSZE in Bereichen wie der Konfliktverhinderung, der Krisenbewältigung sowie der Konfliktnachsorge weiter entwickeln.
  44. Wir begrüßen die Rolle der Parlamentarischen Versammlung der NATO in Ergänzung der NATO-Anstrengungen um Förderung von Stabilität in ganz Europa. Ebenso würdigen wir den Beitrag der Atlantischen Gesellschaften zur Förderung eines besseren Verständnisses der Allianz und ihrer Ziele in unserer Öffentlichkeit.
  45. Das schwierige strategische Umfeld unserer Zeit erfordert einen breitangelegten Sicherheitsansatz, der politische, wirtschaftliche und militärische Elemente umfasst. Wir stehen gemeinsam zu unserer Verpflichtung zu einem solchen Ansatz. Das Bündnis führt anspruchsvolle Operationen in strategisch wichtigen Regionen durch; es nimmt eine Transformation seiner Fähigkeiten vor, um den neuen Bedrohungen zu begegnen, und es arbeitet immer enger mit Partnerstaaten und anderen internationalen Organisationen im Rahmen echter multilateraler Anstrengungen zusammen, um gemeinsamen Sicherheitsproblemen zu begegnen. Wenngleich die Transformation der NATO weitergeht, so hat ihr grundlegender Zweck - auf der Grundlage der gemeinsamen Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit - weiterhin dauerhaft Bestand: als ein essentielles transatlantisches Konsultationsforum und als wirksames Instrument für Europa und Nordamerika zur Verteidigung von Frieden und Stabilität, jetzt und in der Zukunft.
  46. Wir sprechen der türkischen Regierung und der Stadt Istanbul unseren herzlichen Dank für die uns so großzügig gewährte Gastfreundschaft aus. Hier in Istanbul, in einer Stadt, die zwei Kontinente miteinander verbindet, haben wir die existentiell wichtige transatlantische Bindung bekräftigt und strategisch wichtigen Ländern und Regionen neue Angebote zur Zusammenarbeit unterbreitet.
  1. Turkey recognises the Republic of Macedonia with its constitutional name.
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