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Updated: 16 December 1999 NATO Press Releases

Kommuniqué

Brssel,
15. Dez. 1999


Vorlufige nichtamtliche bersetzung

Kommuniqu

Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Auenminister

  1. Auf unserem heutigen Treffen haben wir die bedeutenden Leistungen der NATO im Jahre 1999 in Erinnerung gerufen:
    • Wir haben auf dem Gipfeltreffen in Washington die Vision der NATO für das 21. Jahrhundert dargelegt sowie ein aktualisiertes Strategisches Konzept gebilligt und auf diesem Gipfel auch den 50. Jahrestag der Allianz gefeiert;
    • wir haben als neue Mitglieder die Tschechische Republik, Ungarn und Polen aufgenommen; und
    • wir haben insbesondere durch die Durchführung unserer Luftoperation und die anschließende Stationierung von KFOR entscheidend zum Ziel der internationalen Gemeinschaft beigetragen, die Grundlage für dauerhaften Frieden und Stabilität im Kosovo zu schaffen.
    • Wir haben die Fortschritte zur Umsetzung der Washingtoner Gipfelentscheidungen überprüft und Schritte zur weiteren Anpassung der Allianz an das neue Sicherheitsumfeld ergriffen. Wir haben das Bekenntnis der Allianz zu ihren grundlegenden Sicherheitsaufgaben, wie sie im Strategischen Konzept definiert sind, sowie die Wichtigkeit unserer individuellen und kollektiven Anstrengungen bekräftigt, um unser Leitziel zu verwirklichen, nämlich Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum zu festigen.
  2. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen auf dem Balkan haben wir in einer Bestandsaufnahme den umfassenden Ansatz und das weitere Engagement der NATO geprüft, Sicherheit, Stabilität, Frieden und Demokratie sowie die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in der Region zu fördern, auch durch die NATO-geführten Operationen in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo sowie die Umsetzung der Südosteuropa-Initiative der NATO. Durch den Ständigen NATO-Rat und die militärischen Dienststellen der NATO überwachen wir die Lage in der ganzen Region weiterhin eng.
  3. Wir zollen den Männern und Frauen aller Nationen, die auf dem Balkan ihren Dienst in der Truppe versehen, Anerkennung für ihren professionellen Einsatz und ihre Pflichterfüllung für Frieden und Stabilität. Wir sprechen den Familien derjenigen unsere tiefe Anteilnahme aus, die für die Sache des Friedens ihr Leben gelassen und Verletzungen davongetragen haben.
  4. Durch die Kosovo-Luftoperation, die den Zusammenhalt sowie die Geschlossenheit der Allianz und ihre Entschlossenheit zum Handeln unter Beweis gestellt hat, wurden die diplomatischen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft gestärkt und die Hauptziele der NATO-Mitglieder und ihrer Partner erreicht. Der humanitären Katastrophe ist ein Ende gesetzt worden; etwa 850.000 Flüchtlinge sind heimgekehrt; eine von der NATO-geführte internationale Friedenstruppe (KFOR) wurde erfolgreich stationiert; und die internationale Gemeinschaft hat die Verantwortung für die zivile Verwaltung durch die VN-Mission im Kosovo (UNMIK) übernommen.
  5. Wir sind entschlossen, unseren Teil dazu beizutragen, um die Ziele der internationalen Gemeinschaft nach Maßgabe der VN-Sicherheitsratsresolution 1244 vollständig zu erfüllen. Wir treten weiterhin für ein friedliches, multiethnisches und demokratisches Kosovo ein, in dem alle Völker in Frieden und Sicherheit leben und die universellen Menschenrechte und Freiheiten gleichberechtigt genießen können, auch durch die Teilhabe an demokratischen Institutionen.
  6. Wir haben die Fortschritte zur Kenntnis genommen, die zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität seit der gemäß Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats erfolgten Stationierung von KFOR im Kosovo erzielt worden sind, besonders den Rückgang der Gewalt und die Wiedereinrichtung ziviler Institutionen. Wir würdigen die Arbeit von UNMIK und freuen uns über das ausgezeichnete Maß an Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen KFOR und UNMIK. Enge zivil-militärische Beziehungen sind wesentliche Voraussetzung für den Erfolg unserer gemeinsamen Ziele und unserer Anstrengungen zum Aufbau des Friedens in der Region. Vor diesem Hintergrund haben wir Dr. Kouchner, den Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, zum morgigen Treffen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats eingeladen.

  7. Wenngleich Fortschritte erzielt wurden, bleibt noch viel zu tun, besonders zum weiteren Schutz aller ethnischen Gruppen und Minderheiten. Wir verurteilen alle Gewaltakte und Drohgebärden, von wem auch immer sie ausgehen. Wir unterstreichen die Entschlossenheit von KFOR, ethnisch motivierter Gewalt ein Ende zu setzen und zügig und entschlossen gegen alle Täter vorzugehen, auch durch den Erhalt einer wirksamen Militärpräsenz in serbischen Minderheitsgebieten. Wir stellen ganz besonders die Entschlossenheit von KFOR heraus, Waffenhandel, unerlaubten Besitz von Waffen und den Aufbau paralleler Strukturen zu bekämpfen, die eine Gefährdung für die Ziele von KFOR oder UNMIK bzw. die Rechtsstaatlichkeit darstellen; ferner die Entschlossenheit von KFOR, die Sicherheit an den inneren und äußeren Grenzen des Kosovo zu überwachen und zu gewährleisten, und mit UNMIK zusammenzuarbeiten, um eine Kantonisierung zu vermeiden.
  8. Die Verwirklichung der Entmilitarisierung und der Auflösung der Kosovo-Befreiungsarmee (KLA) unter der Aufsicht von KFOR war ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines Umfelds für die Aussöhnung nach dem Konflikt. Wir begrüßen die Aufstellung eines zivilen, multiethnischen Kosovo-Schutzkorps (KPC), als weiteren wichtigen Schritt zur Entwicklung einer zivilen Gesellschaft zum Wohle aller Gemeinden. Die enge Kontrolle des KPC durch UNMIK und KFOR ist essentiell. Wir unterstreichen die feste Absicht von KFOR, unter der Gesamtautorität des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, weiterhin tägliche operative Weisungen und Aufträge zu erteilen.

    KFOR wird weiter eng mit UNMIK zusammenarbeiten, um die Anstrengungen dieser Mission zur Einrichtung einer voll funktionsfähigen Verwaltung und demokratischer Institutionen zu unterstützen, die Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte zu fördern und die sichere Heimkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen sicherzustellen. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, dass UNMIK über ausreichende finanzielle und personelle Mittel verfügt, um ihren Auftrag zu erfüllen, besonders im Bereich der örtlichen Verwaltung und der zivilen internationalen Polizei. Wir werden auch in Zukunft alles in unserer Macht Stehende tun, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten und die Durchführung freier und fairer Wahlen, die im nächsten Jahr unter der Schirmherrschaft der OSZE stattfinden sollen, in geeigneter Weise zu unterstützen. Wir werden ferner die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien weiter tatkräftig unterstützen.

  9. Wir appellieren eindringlich an die Führer aller Gemeinden im Kosovo, ungeachtet ihrer ethnischen Abstammung, untereinander und mit der internationalen Gemeinschaft beim Wiederaufbau des Kosovo und der Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Achtung der Menschenrechte zusammenzuarbeiten. Wir fordern insbesondere die Führung der kosovar-albanischen Gemeinschaft auf, der Gewalt zu entsagen, unter Beweis zu stellen, dass sie für ein tolerantes, demokratisches und multiethnisches Kosovo eintritt und mit UNMIK und KFOR gegen diejenigen zusammenzuarbeiten, die Gewalt befürworten und anwenden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den Aufbau einer gemeinsamen Interims-Verwaltungsstruktur durch UNMIK, und insbesondere die Einsetzung eines Interims-Verwaltungsrates. Wir sind ermutigt durch die Zusagen der kosovar-albanischen Seite, diese Strukturen mitzutragen und unterstreichen die Wichtigkeit der baldigen Beteiligung von Vertretern aller Völker des Kosovo, auch der serbischen Gemeinschaft. Wir erwarten von allen Parteien, dass sie uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten, unter anderem auch dadurch, dass sie die Durchführung seiner Ermittlungen erleichtern. Die weitere Unterstützung der internationalen Gemeinschaft wird von einer angemessenen Reaktion auf diese Forderungen abhängen.
  10. Unsere gemeinsamen Anstrengungen im Kosovo zeigen den Wert der Konzeption der sich gegenseitig verstärkenden Institutionen - einer Konzeption, für die die Allianz seit langem eintritt. In diesem Zusammenhang sind unsere individuellen bilateralen Anstrengungen, die substantielle Rolle der EU und anderer internationaler Stellen ein wesentlicher Beitrag zum wirtschaftlichen Wiederaufbau des Kosovo. Unsere Anerkennung gilt auch dem UNHCR für die Organisation von Hilfsanstrengungen und die Wiederansiedlung der Bevölkerungsgruppen, dem VN-Zentrum für Antiminenprogramme für seine Rolle zur Koordinierung der Minenbeseitigung und ebenso der OSZE für ihre Arbeit zum Aufbau der Institutionen, zur Förderung der Menschenrechte und zur Ausbildung der Polizeitruppe im Kosovo. Wir würdigen ferner die bedeutende Rolle der vielen nichtstaatlichen Organisationen.
  11. Wir sprechen Partnerländern der Region unsere große Anerkennung für die tatkräftige praktische und politische Unterstützung aus, die sie während der gesamten Luftoperation und danach geleistet haben. Diese Unterstützung war und ist weiterhin ausschlaggebend für den Erfolg. Wir erneuern insbesondere unseren Dank an Albanien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien für die laufenden Anstrengungen zur Unterstützung von KFOR.
  12. Wir sind Partnern der NATO und anderen Nationen dankbar für die substantiellen Beiträge, die sie leisten, um dem Balkan Frieden und Stabilität zu bringen und die dem Bekenntnis dieser Länder zu unseren gemeinsamen Werten praktisch Ausdruck verleihen.

  13. Die Krise im Kosovo hat gezeigt, wie unumstößlich die Friedensvereinbarung von Dayton/Paris ist. Die Allianz engagiert sich weiter für eine friedliche Zukunft von Bosnien und Herzegowina als einheitlicher demokratischer Staat mit zwei multiethnischen Gebietseinheiten, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska. Wir sind ermutigt durch die weiteren Fortschritte zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung von Dayton. Wir begrüßen die Ernennung von Botschafter Petritsch zum Hohen Repräsentanten, dessen tatkräftiges Vorgehen zur Umsetzung der Vereinbarung von Dayton wir ausdrücklich unterstützen. Wir stellen besonders die Fortschritte in folgenden Bereichen fest:
    • die Entwicklung funktionsfähiger ziviler Institutionen;
    • die wachsende Zahl heimkehrender Flüchtlinge, besonders in Gebiete, in denen die Flüchtlinge eine Minderheit darstellen;
    • den zivilen Wiederaufbau;
    • die Reduzierung von Waffenbeständen; und
    • die Gestaltung der Rolle des Ständigen Militärausschusses.

    Wir begrüßen auch die Fortschritte in den laufenden Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im Rahmen der Vereinbarung von Dayton, die zum Ziel haben, ein regionales Gleichgewicht im ehemaligen Jugoslawien und der umliegenden Region herzustellen. Wir appellieren eindringlich an alle Parteien, ihr Eintreten für den Prozess von Dayton und ihre Zusammenarbeit mit dem Hohen Repräsentanten uneingeschränkt unter Beweis zu stellen, als Grundlage für weitere Fortschritte in der Übertragung der administrativen Verantwortung auf örtliche Behörden.

  14. SFOR hat mitgeholfen, ein stabileres und sichereres Umfeld in Bosnien und Herzegowina zu schaffen. Es ist daher möglich geworden, bedeutende Umstrukturierungen vorzunehmen. Ab Anfang nächsten Jahres wird eine kleinere, flexiblere Truppe in der Region stationiert sein, die weiterhin ohne Einschränkung zur Durchführung ihres Mandats befähigt ist. SFOR wird auch in Zukunft zur Wahrung eines sicheren Umfelds beitragen und bei der zivilen Umsetzung zielgerichtet und konzentriert mitwirken. Dazu befürworten wir uneingeschränkt die enge Arbeitsbeziehung von SFOR mit dem Hohen Repräsentanten und anderen zivilen Stellen in Bosnien und Herzegowina, und ganz besonders die weitere tatkräftige Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemaligen Jugoslawien durch SFOR, um angeklagte Kriegsverbrecher der Gerichtsbarkeit zu überstellen.
  15. Trotz dieser ermutigenden Fortschritte bestehen wichtige Herausforderungen fort, zum Beispiel:
    • die Rückkehr Vertriebener in Minderheitengebiete;
    • die weitere Reduzierung der Streitkräfte beider Gebietseinheiten;
    • weiterer Fortschritt in der humanitären Minenbeseitigung;
    • die Verbesserung der Funktionstüchtigkeit aller gemeinsamen Institutionen, insbesondere des Parlaments von Bosnien und Herzegowina, sowie der Zusammenarbeit zwischen den Gebietseinheiten;
    • die Überstellung angeklagter Kriegsverbrecher an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien;
    • der Kampf gegen Korruption, organisiertes Verbrechen sowie illegale Geheimdienste;
    • die Justiz
    • und Polizeireform; und
    • die Einrichtung eines staatlichen Grenzschutzes.

    Dementsprechend erwarten wir von den Gebietseinheiten, dass sie uneingeschränkt zusammenarbeiten, in Abstimmung mit der Präsidentschaft, dem Ministerrat und auf allen anderen Ebenen. Wir begrüßen den Geist der Zusammenarbeit zwischen den gemeinsamen Institutionen und den Behörden beider Gebietseinheiten während der Vorbereitung zur Ausrichtung des Gipfeltreffens im Rahmen des Stabilitätspakts. Wir appellieren an die Präsidentschaft, die in der New Yorker Erklärung vom 15. November eingegangenen Verpflichtungen ohne Abstriche zu implementieren und die Arbeit des Ständigen Militärausschusses zu unterstützen. Wir fordern ferner von allen Parteien, dass sie voll und ganz mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten, besonders durch die Auslieferung von Angeklagten, die sich auf ihrem Territorium aufhalten. Ein dauerhafter Friede kann nur auf der Grundlage von Recht und Gesetz hergestellt werden. Wir betonen, dass die Umsetzung marktwirtschaftlicher Reformen von grundlegender Wichtigkeit ist.

    Zusammen werden alle diese Schritte die Anstrengungen des Hohen Repräsentanten verstärken, die Führer und Behörden von Bosnien und Herzegowina zu den "Herren des Verfahrens" im Prozess der Umsetzung des Friedens und der Wegbereitung zur Integration ihres Landes in euro-atlantische Institutionen zu machen. Im gemeinsamen Vorsitz über den Arbeitstisch für Sicherheitsfragen im Rahmen des Stabilitätspakts kann Bosnien und Herzegowina eine wichtige Rolle zur Förderung der Stabilität in der Region spielen.

  16. Die fortbestehenden Spannungen zwischen Belgrad und der demokratisch gewählten Regierung Montenegros bereiten uns weiterhin Anlass zur Sorge. Wir verfolgen daher die Entwicklungen dort mit großer Aufmerksamkeit. Wir fordern beide Seiten auf, ihre Differenzen friedlich und pragmatisch zu lösen und sich jeder destabilisierenden Maßnahme zu enthalten. Wir sagen unsere Unterstützung für das Ziel einer demokratischen Bundesrepublik Jugoslawien zu, die die Rechte aller Minderheiten schützt, auch in Wojwodina und im Sandjak. Damit würde der Weg für eine zukünftige Rückkehr der Bundesrepublik Jugoslawien in die euro-atlantische Staatengemeinschaft eröffnet.
  17. 14. Die anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Kroatien werden für die Zukunft des Landes von ausschlaggebender Bedeutung sein. Wir hoffen, dass die gesamte kroatische Führung die Chance ergreift, die Umsetzung der Friedensvereinbarungen von Dayton mit neuem Leben zu erfüllen und ihr Bekenntnis zu demokratischen Wahlen und einem geregelten verfassungsrechtlichen Prozess unter Beweis stellt. Die nächste kroatische Regierung hat die Gelegenheit, sich auf eine engere Beziehung zu den euro-atlantischen Institutionen hinzubewegen.

  18. Es bleibt unser Ziel, alle Länder Südosteuropas in die euro-atlantische Gemeinschaft einzubeziehen. Dazu bauen wir auf der bereits umfassenden Zusammenarbeit der Allianz in der Region auf, wie sie durch die Führungsrolle der NATO in den SFOR- und KFOR-Einsätzen sichtbar zum Ausdruck kommt. Die auf unserem Washingtoner Gipfeltreffen auf den Weg gebrachte Südosteuropa-Initiative dient ebenfalls der Verwirklichung dieses Ziels, auch durch Instrumente der Partnerschaft für den Frieden, den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und das Konsultationsforum, die alle eine wichtige Rolle in unseren Anstrengungen zur Konfliktnachsorge spielen, um dauerhaften Frieden in der Region zu schaffen. Wir haben heute einen konsolidierten Fortschrittsbericht über die Südosteuropa-Initiative entgegengenommen und stellen mit Zufriedenheit die breitgefächerten Aktivitäten fest, die bereits auf den Weg gebracht worden sind, durch die Länder der Region und durch die Bündnispartner, mit dem Ziel, Hilfsprogramme für die Staaten der Region in geeigneter Weise aufeinander abzustimmen.
  19. Die Südosteuropa-Initiative der NATO fördert die regionale Sicherheit und Zusammenarbeit; sie unterstützt und ergänzt die Ziele des Stabilitätspakts für Südosteuropa, wie von den Ministern im Juni in Köln gebilligt und von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen in Sarajewo im Juli bekräftigt. Die NATO beteiligt sich voll an der Arbeit des Regionaltisches und der Arbeitstische, die eingerichtet wurden, um den Stabilitätspakt zu implementieren. Die Allianz wird weiter zum Erfolg des Stabilitätspakts beitragen, indem sie ihre Fülle an Erfahrung und Fachwissen auf dem Gebiet praktischer militärischer und verteidigungsbezogener Kooperation einbringt und dafür Sorge trägt, dass unsere Anstrengungen zu den Zielen des Stabilitätspaktes beitragen und diese ergänzen.

    Wir begrüßen den konstruktiven Beitrag von Partnern und anderen Nationen Südosteuropas zur Stabilisierung dieser Region. Wir begrüßen das Engagement Montenegros im Rahmen des Stabilitätspakts und sehen dem Zeitpunkt erwartungsvoll entgegen, wo die Bundesrepublik Jugoslawien in der Lage sein wird, bei dieser Anstrengung die ihr gebührende Rolle zu spielen.

    Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, mit Nachdruck die verschiedenen Anstrengungen im Rahmen der Südosteuropa-Initiative sowie den Beitrag der Allianz zu den Zielen des Stabilitätspakts weiterzuführen und bis zu unserem nächsten Treffen über den Fortschritt zu berichten.

  20. In ihrem Strategischen Konzept hat die NATO sich verpflichtet, zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen. Unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Aufbau von Frieden und Sicherheit im Kosovo, zur Unterstützung einer friedlichen Zukunft für Bosnien und Herzegowina sowie zur Erweiterung der Zusammenarbeit - einschließlich der Sicherheitskooperation - in Südosteuropa sind beispielhaft für solche Beiträge durch die Allianz, ebenso wie die jüngsten Initiativen zur Förderung praktischer regionaler Zusammenarbeit im EAPR/PfP-Rahmen. Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, weiter Mittel und Wege zu prüfen, um einen wirksamen und kohärenten Beitrag der Allianz zu den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Konfliktverhütung und -entschärfung zu gewährleisten und uns Empfehlungen zu unterbreiten, wo und soweit angezeigt.
  21. Unsere Erfahrung im Kosovo hat bestätigt, dass die NATO ihre Verteidigungsfähigkeiten weiter anpassen und verbessern muss, um die Wirksamkeit zukünftiger multinationaler Operationen über das gesamte Spektrum der Allianzaufträge sicherzustellen. Die Umsetzung der in Washington vereinbarten Initiative zur Verteidigungsfähigkeit (DCI) wird sicherstellen, dass die NATO-Kräfte sich den Herausforderungen in Bezug auf Mobilität, Dislozierbarkeit, Durchhaltefähigkeit, Wirksamkeit im Einsatz, Überlebensfähigkeit und Interoperabilität sowie Wirksamkeit der Führungs- und Fernmeldesysteme stellen können. Die Initiative wird auch größere Interoperabilität zwischen Streitkräften der Allianz und gegebenenfalls zwischen Streitkräften von Bündnispartnern und Partnern fördern. Die Initiative zur Verteidigungsfähigkeit ist von essentieller Bedeutung für die Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeiten und des europäischen Pfeilers der NATO, damit europäische Bündnispartner in der Lage sein werden, einen stärkeren und kohärenteren Beitrag zur NATO zu leisten. Sie wird auch ihre Fähigkeit verbessern, EU-geführte Operationen durchzuführen, wenn die Allianz als Ganzes nicht engagiert ist. Wir sind ermutigt durch die bislang erzielten ersten nützlichen Ergebnisse zur Umsetzung der DCI und erwarten weitere essentielle Verbesserungen der Verteidigungsfähigkeiten des Bündnisses. Obgleich die Umsetzung der Initiative in erster Linie eine nationale Aufgabe ist, wird die Bereitstellung angemessener Ressourcen, einschließlich multinationaler, gemeinschaftlicher und gemeinsamer Finanzvorkehrungen, hierbei ein kritischer Faktor sein.
  22. Die Entwicklung einer wirksamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität wird die Allianz stärken; wir bleiben weiterhin bereit, gemeinsame Sicherheitsziele durch diese Allianz zu verfolgen, wo immer möglich. Wir treten dafür ein, den europäischen Pfeiler der Allianz zu stärken. Auf der Grundlage der bestehenden Vorkehrungen zwischen der NATO und der WEU, wie in Berlin vereinbart und auf unserem Washingtoner Gipfel bekräftigt, unterstützen wir die Entwicklung innerhalb der NATO von trennbaren, jedoch nicht getrennten Fähigkeiten, die den europäischen Forderungen Rechnung tragen und zur Sicherheit der Allianz beitragen könnten. Diese Entwicklungen werden auch zu einer stärkeren und ausgewogeneren transatlantischen Beziehung führen.
  23. Wir haben die Arbeit zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz in Angriff genommen, wie im Kommuniqué des Washingtoner Gipfels und im Strategischen Konzept vorgegeben. In diesem Zusammenhang haben wir Diskussionen in der Allianz eingeleitet, um uns mit Mitteln und Wegen zu befassen, die Entwicklung wirksamer gegenseitiger Konsultation, Kooperation und Transparenz sicherzustellen, auf der Grundlage der zwischen NATO und WEU bestehenden Mechanismen; ferner mit der Frage der Beteiligung europäischer Bündnispartner, die nicht der EU angehören; sowie mit praktischen Vorkehrungen für den gesicherten EU-Rückgriff auf Planungskapazitäten der NATO und für den raschen EU-Rückgriff auf kollektive Kräfte und Fähigkeiten der NATO, von Fall zu Fall und im Konsens, wie in Washington vorgegeben.
  24. Die Arbeit der Allianz zur Washingtoner Gipfelagenda wird laufend weitergeführt und berücksichtigt die weitere Entwicklung relevanter Vorkehrungen in der EU. Dazu nehmen wir die Ergebnisse des Treffens des Europäischen Rats in Helsinki über die Stärkung der gemeinsamen europäischen Politik für Sicherheit und Verteidigung und für die Entwicklung von Modalitäten für die Beziehungen zwischen der EU und NATO zur Kenntnis, die einen bedeutenden Beitrag zum Prozess der Stärkung unserer Allianz und ihres europäischen Pfeilers darstellen. Wir erkennen die Entschlossenheit der Europäischen Union an, die Kapazität für autonome Aktionen zu besitzen, so dass sie Entscheidungen treffen und militärische Maßnahmen billigen kann, sofern die Allianz als Ganzes nicht engagiert ist. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dieser Prozess unnötige Duplizierung vermeiden wird und nicht die Schaffung einer europäischen Armee impliziert. Dazu:
    • a) nehmen wir Kenntnis von der Entscheidung der Europäischen Union, ein gemeinsames europäisches Leitziel aufzustellen und kollektive Fähigkeitsziele zu entwickeln, um die europäischen militärischen Fähigkeiten zu verbessern. Der Beitrag der nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner zu diesem Prozess ist und bleibt wichtig. Wir begrüßen die Entschlossenheit aller europäischen Bündnispartner, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um ihre Verteidigungsfähigkeiten zu stärken. Die Leit- und Fähigkeitsziele der EU und die Zielsetzungen der NATO-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit werden sich gegenseitig verstärken und - vorbehaltlich der erforderlichen Entscheidungen - bestehende Verteidigungsplanungsverfahren nutzen, gegebenenfalls auch die in der NATO verfügbaren Verfahren sowie den PfP-Planungs- und Überprüfungsprozess, wobei wir zur Kenntnis nehmen, dass darüber hinaus die EU-Minister ein Verfahren für die Konsultation und regelmäßige Überprüfung des erzielten Fortschritts entwickeln werden;

      b) bekräftigen wir unsere Bereitschaft, in Übereinstimmung mit unseren in Washington getroffenen Entscheidungen die erforderlichen Vorkehrungen für den raschen Rückgriff der Europäischen Union auf trennbare, aber nicht getrennte kollektive Kräfte und Fähigkeiten der NATO zu definieren und anzunehmen, und zwar für Operationen, in denen die NATO als Ganzes militärisch als Allianz nicht engagiert ist, unter Einhaltung der Erfordernisse für NATO-Operationen und der Kohärenz der NATO-Kommandostruktur;

      c) nehmen wir die Entscheidung der EU zur Kenntnis, in der Zukunft geeignete Strukturen aufzustellen, um den erforderlichen Dialog, die Konsultation und Kooperation mit europäischen NATO-Mitgliedern sicherzustellen, die nicht der EU angehören, und zwar über Fragen, die sich auf die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Krisenmanagement beziehen. In diesem Zusammenhang unterstreichen wir, wie schon auf dem Washingtoner Gipfel, die Wichtigkeit, für alle Bündnispartner zufriedenstellende Lösungen für die erforderliche Einbeziehung der nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner in diese Strukturen zu finden.

      Wir nehmen zur Kenntnis, dass die nicht zur EU gehörenden europäischen NATO-Mitglieder, sofern sie dies wünschen, sich in dem Fall an einer Operation beteiligen werden, bei der NATO-Kräfte und -Fähigkeiten zum Einsatz kommen und dass sie auf Entscheidung durch die EU eingeladen werden, sich an anderen EU-geführten Operationen zu beteiligen. Wir halten diese EU-Entscheidungen für wichtige Schritte zur Verwirklichung der Ziele, die unsere Staats- und Regierungschefs auf dem Washingtoner Gipfel ins Auge gefasst haben. Die Beteiligung nicht zur EU gehörender europäischer Bündnispartner wird die Wirksamkeit EU-geführter militärischer Operationen erhöhen und unmittelbar zur Wirksamkeit und Vitalität des europäischen Pfeilers der NATO beitragen.

      d) erkennen wir die Entscheidung der Europäischen Union an, permanente politische und militärische Strukturen sowie Interimsgremien ins Leben zu rufen, sowie ihr Engagement, unter der portugiesischen Präsidentschaft, Modalitäten für die umfassende Konsultation, Kooperation und Transparenz zwischen der NATO und der EU zu entwickeln. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dies, wie mit allen der portugiesischen Präsidentschaft überantworteten Aufgaben, vorrangig weiterverfolgt werden soll. Wir teilen die Absicht der EU zur Entwicklung geeigneter Modalitäten für eine enge und vertrauensvolle Beziehung zwischen den zwei Organisationen. Wir begrüßen als ersten Schritt die informellen Kontakte zwischen dem NATO-Generalsekretär und dem Hohen Repräsentanten der EU für gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik.

  25. Wir begrüßen die Teilnahme von Dr. Javier Solana an unseren Gesprächen. Als Generalsekretär der Westeuropäischen Union symbolisiert seine Präsenz die enge Beziehung, die sich zwischen der NATO und der WEU entwickelt hat. Die Allianz setzt ihre Arbeit mit der WEU zur Fertigstellung und Umsetzung von Vorkehrungen fort, um die Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen für den Fall einer WEU-geführten militärischen Operation unter Verwendung von Kräften und Fähigkeiten der NATO zu erleichtern. Wir sehen der praktischen Erprobung dieser Vorkehrungen in einer für Februar 2000 geplanten NATO/WEU-Krisenmanagementübung erwartungsvoll entgegen.
  26. Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, seine Arbeit nach den Vorgaben des Washingtoner Gipfels unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Entwicklungen fortzuführen und uns auf unserem nächsten Treffen darüber zu berichten.
  27. Die Allianz bekräftigt ihr Bekenntnis zur Offenheit für neue Mitglieder. Die NATO erwartet, dass sie in den kommenden Jahren weitere Einladungen an Staaten aussprechen wird, die willens und fähig sind, die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, insofern die NATO feststellt, dass die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und strategischen Interessen der Allianz dienen und die europäische Sicherheit und Stabilität insgesamt verbessern würde. Die drei neuen Mitglieder werden nicht die Letzten sein.
  28. Auf dem Washingtoner Gipfel haben die Staats- und Regierungschefs der NATO einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft (MAP) gebilligt, um das Bekenntnis der NATO zur Offenheit der Allianz zu bekräftigen. Wir haben heute einen Bericht über die bisherige Umsetzung dieses Aktionsplans entgegengenommen. Wir freuen uns, dass dieser Prozess gut angelaufen ist und auf positive Resonanz bei den neun beitrittswilligen Ländern gestoßen ist. Diese Länder haben nationale Jahresprogramme vorgelegt, die die Allianz in die Lage versetzen, ihnen bei ihren Vorbereitungen auf eine mögliche zukünftige Mitgliedschaft direkte Beratung, Rückkopplung und Unterstützung zuteil werden zu lassen.
  29. Wir halten alle beitrittswilligen Länder an, sich realistische, mit entsprechenden Prioritäten und Terminvorgaben versehene Ziele zu setzen und hierfür die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Wir sind bereit, den beitrittswilligen Ländern in ihren Anstrengungen zu helfen, diese sich selbst gesetzten Ziele zu verwirklichen. Dazu werden wir gemeinsam mit ihnen Planungsziele im verteidigungspolitischen/militärischen Bereich und auf den Einzelfall zugeschnittene individuelle PfP-Partnerschaftsprogramme entwickeln. Im kommenden Frühjahr werden Treffen des Rats mit jedem der beitrittswilligen Länder stattfinden, um den erzielten Fortschritt zu untersuchen. Wir werden den Erweiterungsprozess einschließlich der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft laufend überprüfen. Wir erwarten den jährlichen konsolidierten Fortschrittsbericht über Aktivitäten im Rahmen des Aktionsplans zur Mitgliedschaft auf unserem nächsten Treffen.
  30. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat bleibt das Schlüsselforum für regelmäßige Konsultationen über sicherheits- und verteidigungsrelevanten Fragen zwischen der Allianz und ihren Partnern. Wir begrüßen die Ausweiterung von Aktivitäten im EAPR/PfP-Rahmen, um die praktische Zusammenarbeit, einschließlich der regionalen Kooperation, zu fördern, speziell in Südosteuropa sowie im Kaukasus und in Zentralasien. Die erweiterte Zusammenarbeit, unter anderem zur Unterstützung der Friedenserhaltung, der weltweiten humanitären Maßnahmen zur Minenbeseitigung und zur Begegnung der Herausforderungen, die sich aus den Risiken leichter und kleinkalibriger Waffen ergeben, unterstreicht die Rolle des EAPR als vitale und dynamische Institution zur Festigung von Sicherheit im euro-atlantischen Raum.
  31. Wir freuen uns über die Fortschritte in der Umsetzung der Washingtoner Gipfelentscheidung, die Partnerschaft für den Frieden weiter auszubauen und operativer zu gestalten. Wir begrüßen die Verabschiedung der ersten Ministerrichtlinie für den PfP-Planungs- und Überprüfungsprozess (PARP) sowie die Entwicklung von Partnerschaftszielen als wesentlichen Schritt nach vorn, um die Streitkräfteplanungsprozesse von Partnern enger an die der Bündnismitglieder heranzuführen. Wir begrüßen auch die Fortschritte, die erzielt worden sind, um Partner, als truppenstellende Nationen, in die Konsultationen, Planung, Durchführung und politische Aufsicht über die laufenden Operationen auf dem Balkan einzubeziehen, in Übereinstimmung mit dem politisch-militärischen Rahmen für NATO-geführte PfP-Operationen. Wir billigen das Konzept operativer Fähigkeiten, das die PfP-Einsatzpotentiale stärken, die Fähigkeit sowie Interoperabilität von Partnerkräften verbessern und die Gesamtbefähigung der Allianz ausbauen wird, auf den Einzelfall zugeschnittene Truppenkontingente zusammenzustellen, um nach dem Beispiel von SFOR und KFOR zukünftige NATO-geführte PfP-Operationen durchzuführen und über längere Zeit in Gang zu halten. Die Konzeption wird sich weiter entwickeln. Wir würdigen die substantiellen Fortschritte, die bisher mit dem Programm zur Erweiterung der Aus- und Fortbildung erzielt worden sind. Wir erwarten einen Bericht des Ständigen Rats über die Fortschritte dieser wichtigen Initiativen auf unserem Frühjahrstreffen im Jahre 2000.
  32. Wir begrüßen die jüngste Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments durch Irland und freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit Irland in der PfP und im EAPR.
  33. Wir messen Konsultationen und praktischer Zusammenarbeit mit Russland weiterhin große Wichtigkeit bei. Es bleibt unser Ziel, eine starke, stabile und dauerhafte Partnerschaft im Rahmen der NATO-Russland-Grundakte aufzubauen.
  34. Wir stellen die Fortschritte in den jüngsten Konsultationen im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rats über Fragen fest, die sich auf die Operation im Kosovo beziehen. Wir nehmen mit Zufriedenheit die wertvolle Erfahrung praktischer Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften der NATO und Russlands sowohl bei SFOR als auch KFOR zur Kenntnis.
  35. Wir regen an, dass Russland die Zusammenarbeit über die breitgefächerten Themenbereiche, wie sie in der Grundakte vorgesehen sind, wiederaufnimmt und sich aktiv im EAPR und in der Partnerschaft für den Frieden engagiert. Gleichzeitig betonen wir, dass die weitere Entwicklung unserer Zusammenarbeit davon abhängt, dass Russland internationale Normen und Verpflichtungen respektiert.
  36. Wir sind tief beunruhigt über den Konflikt in Tschetschenien, laufende Berichte über Opfer unter der Zivilbevölkerung dort und die Notlage der Vertriebenen. Wir verurteilen besonders russische Drohungen gegen unbewaffnete Zivilpersonen, wie zum Beispiel in Grosny. Wir erkennen das Recht Russlands an, seine territoriale Integrität zu wahren und seine Bürger gegen Terrorismus und Gesetzlosigkeit zu schützen. Wir verurteilen den Terrorismus in all seinen Formen, sind aber der Ansicht, dass Russlands Verfolgung einer rein militärischen Lösung des Konflikts seine legitimen Ziele untergräbt. Die fortdauernde unverhältnismäßige und unterschiedslose Anwendung von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ist unvereinbar mit den Verpflichtungen, die Russland in der OSZE übernommen hat und mit seinen Verpflichtungen als Mitglied der Vereinten Nationen sowie des Europarats. In diesem Zusammenhang erinnern wir auch an die Prinzipien der NATO-Russland-Grundakte. Wir appellieren daher eindringlich an Russland, größtmögliche Zurückhaltung zu üben, die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten zu unterlassen und ihre Menschenrechte zu schützen, die Bereitstellung humanitärer Hilfe an die Bedürftigen zu erleichtern und uneingeschränkt mit internationalen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten sowie die Sicherheit für deren Einsätze zu gewährleisten. Angesichts der Wichtigkeit regionaler Stabilität und der Achtung der territorialen Integrität und Souveränität von Nachbarstaaten sind wir tief besorgt über die Auswirkungen der Krise auf die gesamte Region des Kaukasus und unterstreichen die Notwendigkeit, Schritte zu unterlassen, die die regionale Sicherheit weiter untergraben würden.
  37. Wir fordern Russland mit Nachdruck auf, alle Wege für eine politische Lösung des Konflikts zu öffnen. Dazu ist es von essentieller Wichtigkeit, dass die russische Regierung und Vertreter Tschetscheniens sinnvolle Schritte zu einem erneuerten Dialog ergreifen. Wir appellieren auch mit Nachdruck an die Behörden in Tschetschenien, den Terrorismus zu verurteilen und gegen ihn vorzugehen. Wir erwarten, dass Russland die in Istanbul eingegangenen Verpflichtungen respektiert und den heutigen Besuch des amtierenden Vorsitzenden der OSZE in der Region nutzt, um einen politischen Prozess zur Beendigung des Konflikts zu erleichtern.

  38. Wir begrüßen die fortschreitende Entwicklung der ausgeprägten Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine in Übereinstimmung mit der im Jahre 1997 in Madrid unterzeichneten Charta. Wir freuen uns, dass diese Partnerschaft einen Rahmen für Kooperationsinitiativen bietet, wie zum Beispiel das NATO-Informations- und Dokumentationszentrum in Kiew, das aktiv mit Medien, Universitäten und Denkfabriken in der Ukraine zusammenarbeitet. Wir stellen ferner fest, dass ein NATO-Verbindungsbüro seit April in Kiew arbeitsfähig ist und einen wertvollen Beitrag leistet, um der Ukraine die volle Teilnahme an den PfP-Programmen zu erleichtern und im weiter gefassten Rahmen die Zusammenarbeit zwischen der NATO und ukrainischen Stellen auszubauen.
  39. Wir unterstützen weiter die Anstrengungen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Verteidigungsreform und sind auch in Zukunft bereit, wo angezeigt, fachlichen Rat anzubieten, um der Ukraine bei der Umstrukturierung ihres Verteidigungssektors zu helfen. Auf wirtschaftlichem Gebiet begrüßen wir die Einleitung eines Programms zur Umschulung ehemaliger Offiziere. Auch auf den Gebieten der zivilen Notfallplanung, der Luftverkehrsregelung, rüstungstechnischer Partnerschaftsaktivitäten, verteidigungsbezogener Forschung und Technologie sowie im Bereich der Wissenschaft entwickelt sich die Zusammenarbeit weiter. Wir bekräftigen unsere Ansicht, dass eine zügige Ratifizierung des Truppenstatus durch die Ukraine die Ziele unserer Zusammenarbeit fördern wird.
  40. Wir ermutigen die Ukraine, ihre demokratischen und wirtschaftlichen Reformen weiterzuführen und bekräftigen, dass die NATO die Anstrengungen der Ukraine dazu unterstützen wird. In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Engagement der Ukraine, das volle Potential der NATO-Ukraine-Charta auszuschöpfen und würdigen den konkreten Beitrag der Ukraine zu Frieden und Stabilität auf dem Balkan, insbesondere durch ihre Beteiligung an KFOR. Wir freuen uns auf das heutige Treffen der NATO-Ukraine-Kommission auf Ebene der Außenminister.
  41. Der Mittelmeerdialog ist fester Bestandteil des kooperativen Sicherheitsansatzes der Allianz, da die Sicherheit in ganz Europa eng mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeer verknüpft ist. Wir freuen uns über die Fortschritte zur Stärkung des Mittelmeerdialogs, wie auf dem Washingtoner Gipfel vereinbart. Die letzte Runde politischer Konsultationen mit den sechs am Mittelmeerdialog beteiligten Ländern im Oktober und November hat eine Gelegenheit geboten, die Ansichten über die Umsetzung und weitere Entwicklung des Dialogs, einschließlich des Arbeitsprogramms für das Jahr 2000, auszutauschen. Wir erkennen das Interesse unserer Mittelmeerpartner an der Gestaltung des Dialogs, auch durch eine schrittweise Intensivierung der Zusammenarbeit in Bereichen, in denen die NATO besonders wertvolle Beiträge leisten kann.
  42. Wir erkennen die Rolle der jüngst ernannten Kontaktbotschaften an und ermutigen die Kooperationsgruppe Mittelmeer ihre Anstrengungen fortzusetzen, um den Dialog progressiv weiterzuentwickeln. Besuche durch NATO-Vertreter haben die Aussichten auf engere Kontakte und Zusammenarbeit verbessert. Wir fordern Bündnispartner und die Partner am Mittelmeerdialog auf, Veranstaltungen wie die Konferenz von Rom im Jahre 1997 sowie die Konferenz in Valencia im Jahre 1999 auszurichten, als positive Schritte zur Stärkung des gegenseitigen regionalen Verständnisses. Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, uns auf unserem nächsten Treffen über die in Washington vereinbarte politische und praktische Zusammenarbeit im Rahmen des Dialogs zu berichten.
  43. Wir begrüßen die Anpassung der OSZE-Istanbul-Charta für europäische Sicherheit, besonders die Gewichtung in der Charta der engeren Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen. Wir begrüßen auch die Annahme der Plattform für kooperative Sicherheit. Die Annahme des Wiener Dokuments 1999 über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Transparenz in militärischen Angelegenheiten unter OSZE-Teilnehmerstaaten dar. Wir sehen der weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der NATO und der OSZE erwartungsvoll entgegen, besonders in den Bereichen Konfliktverhütung, Friedenserhaltung, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge.
  44. Wir bekräftigen, dass Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung weiter eine wichtige Rolle zur Verwirklichung der sicherheitspolitischen Ziele der NATO spielen.
  45. Das Übereinkommen über die Anpassung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa, das am 19. November auf dem OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul unterzeichnet wurde, wird die weitere Funktionsfähigkeit des KSE-Vertrags als ein Eckpfeiler für Sicherheit und Stabilität in Europa gewährleisten. Die umfassenden Vorschläge der Bündnispartner dienten als wichtige Grundlage für die Verhandlungen, insbesondere zur Einführung eines Systems nationaler Obergrenzen für schwere Ausrüstung und zur Verbesserung der vertraglichen Bestimmungen zu Stabilität, Transparenz und Berechenbarkeit. Der angepasste Vertrag wird die Sicherheit in ganz Europa stärken, nicht zuletzt durch die Einführung einer Struktur größerer Beschränkungen der nationalen und territorialen Obergrenzen, unter gleichzeitiger Wahrung ausreichender Flexibilität für routinemäßige Übungszwecke und effektives Krisenmanagement, so dass die NATO-Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet wird. Wir freuen uns, dass der angepasste Vertrag den Beitritt neuer Vertragsstaaten zulassen und die vertraglichen Auflagen hinsichtlich der Zustimmung des Gastgeberstaats zur Präsenz fremder Streitkräfte stärken wird.
  46. Wir begrüßen die wichtigen politischen Verpflichtungen, die in der KSE-Schlussakte enthalten sind, insbesondere die bilateralen Vereinbarungen zwischen Russland und Georgien sowie zwischen Russland und Moldau zum Abzug russischer Streitkräfte. Entscheidend ist jedoch, dass der KSE-Vertrag wirksam und glaubwürdig bleibt. Die Mitgliedstaaten der NATO sind besorgt über die fortdauernde Nichteinhaltung der ("Flanken"-)Beschränkungen gemäß Artikel V des Vertrags durch Russland. Wir nehmen die Verpflichtung Russlands zur Kenntnis, alle Bestimmungen und Begrenzungen des Vertrags einzuhalten. Wir nehmen ebenfalls die Zusicherungen Russlands zur Kenntnis, dass die Überschreitung der KSE-Obergrenzen durch Russland zeitlich begrenzt ist. Die Bündnispartner erwarten, dass Russland seine Zusage erfüllt, die KSE-Obergrenzen so bald wie möglich einzuhalten und inzwischen ein Höchstmaß an Transparenz für seine im nördlichen Kaukasus dislozierten Kräfte und Waffen in Übereinstimmung mit dem KSE-Vertrag und dem Wiener Dokument herstellt. Ein Inkrafttreten des angepassten Vertrags kann nur bei Einhaltung der vertraglichen Begrenzungen durch alle Vertragsstaaten in Betracht kommen. Auf dieser Grundlage werden wir darauf hinwirken, dass der angepasste Vertrag in Kraft treten kann. Bis zum Abschluss dieses Prozesses bleibt die weitere Implementierung des bestehenden Vertrags und der dazu gehörenden Dokumente von entscheidender Bedeutung.
  47. Die Allianz hält die Wahrung strategischer Stabilität für wichtig. In diesem Zusammenhang fordern wir Russland auf, den START-II-Vertrag unverzüglich zu ratifizieren. Dies würde den Weg für bedeutende Reduzierungen der Kernwaffenbestände ebnen und Verhandlungen über einen START-III-Vertrag ermöglichen, mit dem Ziel zusätzlicher weitreichender Reduzierungen der Arsenale nuklearer Waffen. Wir unterstreichen die Wichtigkeit des erfolgreichen Abschlusses der bevorstehenden Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Frühjahr 2000. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere uneingeschränkte Unterstützung aller Anstrengungen zur weltweiten Einhaltung, vollständigen Implementierung und weiteren Stärkung des NVV als den Eckpfeiler des nuklearen Nichtverbreitungsregimes und als wesentliche Grundlage für die Weiterführung der nuklearen Abrüstung. Wir bekräftigen unser weiteres Eintreten für Anstrengungen, die die Reduzierung von Kernwaffen zum Ziel haben.
  48. Wir treten weiter für das baldige Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ein und fordern alle Länder auf, dem Vertrag beizutreten und ihn so bald wie möglich zu implementieren. Wir fordern den baldigen Beginn von Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper.

  49. Die Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme bleibt unser Hauptziel. Wir treten weiter dafür ein, Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Wir erkennen, dass die Proliferation von nuklearen, biologischen und chemischen Waffen und ihrer Trägersysteme, die eine potentielle Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte der Allianz darstellen, trotz unserer Präventionsanstrengungen auch in Zukunft erfolgen und eine unmittelbare militärische Bedrohung für diese Bevölkerung, Gebiete und Streitkräfte darstellen kann.
  50. Wir messen der vollständigen Implementierung und strikten Verifizierung internationaler Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregime äußerste Wichtigkeit bei. Wir stellen mit Zufriedenheit fest, dass die Implementierung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen gut vorankommt und begrüßen die Fortschritte in den Verhandlungen in Genf über ein rechtsverbindliches Protokoll zur Stärkung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und Toxinwaffen durch die Sicherstellung wirksamer Verifikationsmaßnahmen, um so Vertragstreue und Transparenz zu stärken. Wir drängen auf weitere Anstrengungen, um die restliche Arbeit sobald wie möglich vor der 5. Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und Toxinwaffen im Jahre 2001 zum Abschluss zu bringen.

  51. Wir begrüßen die Fortschritte, die die Allianz in der Umsetzung der Initiative zu Massenvernichtungswaffen (MMD) erzielt hat. Das neue MMD-Zentrum der NATO, das Anfang 2000 arbeitsfähig sein soll, wird ein weiteres wirksames Mittel sein, um sowohl den politischen als auch den verteidigungspolitischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich aus der Proliferation von ABC-Waffen und ihrer Trägersysteme ergeben und wird innerhalb der Allianz aktivere und regelmäßigere Konsultationen und Zusammenarbeit in dieser wichtigen Frage fördern. Bedeutende Fortschritte sind beim Aufbau einer erweiterten Datenbank und eines Datenarchivs zur Erfasssung von Erkenntnissen und Informationen über Massenvernichtungswaffen erzielt worden, um die von den Bündnispartnern gemeinsam zu nutzenden Erkenntnisse und Informationen qualitativ und quantitativ zu verbessern und so die Anstrengungen der NATO-Mitglieder zu unterstützen, die Fragen der Proliferation anzugehen. Wir unterstützen vertiefte Konsultationen in diesen Themenbereichen mit Russland im Ständigen Gemeinsamen Rat, mit der Ukraine in der NATO-Ukraine-Kommission und mit anderen Partnern im EAPR sowie mit den Ländern, die am Mittelmeerdialog teilnehmen.
  52. Auf dem Washingtoner Gipfel haben unsere Staats- und Regierungschefs der Allianz den Auftrag erteilt, Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung im Lichte der gesamtstrategischen Entwicklungen und der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen zu prüfen. Wir haben beschlossen, diesen Prozess in Gang zu setzen und dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, den Hochrangigen Politischen Ausschuss, wo angezeigt verstärkt durch politische und verteidigungspolitische Experten, zu beauftragen, Optionen für die Politik der Allianz zur Förderung vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung zu überprüfen, so dass ein umfassender und schlüssiger Ansatz zur Erfüllung des auf dem Washingtoner Gipfel vereinbarten Auftrags sichergestellt wird. Die verantwortlichen NATO-Stellen werden zu dieser Überprüfung beitragen. Wir haben dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, den Ministern für ihre Beratungen im Dezember 2000 einen Bericht vorzulegen. Wir sind der Ansicht, dass dieser Prozess den Beitrag der Bündnispartner zur Förderung vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung stärken wird.
  53. Zur Steigerung der Effektivität der zivil-militärischen Zusammenarbeit, die im Strategischen Konzept als essentielle Voraussetzung für die operative Fähigkeit des Bündnisses bestätigt wird, steht eine grundlegende Überprüfung der zivilen Notfallplanung der NATO unmittelbar vor dem Abschluss. Wir begrüßen die erzielten Fortschritte. Eine enge Arbeitsbeziehung zwischen den zivilen und militärischen Stellen wird zu einer wirksameren Nutzung ziviler Ressourcen von Bündnispartnern und Partnern bei Aktivitäten der Allianz beitragen, zum Beispiel bei friedensunterstützenden Einsätzen. Wir sehen dem baldigen Abschluss dieser Überprüfung erwartungsvoll entgegen. Wir werden die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit Partnern auf diesem Gebiet weiterführen und weiter festigen, auch durch das Euro-atlantische Koordinierungszentrum für Katastrophenhilfe, das als Beitrag zur Linderung der humanitären Krise in und um Kosovo sowie bei der Unterstützung nationaler Stellen der Bündnispartner bei jüngsten Naturkatastrophen eine wichtige Rolle gespielt hat.
  54. Der Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität dar und kann die territoriale Integrität von Staaten gefährden. Wir verurteilen aufs Neue den Terrorismus und bekräftigen unsere Entschlossenheit, ihn in Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen und nationalen Gesetzen zu bekämpfen. Die terroristische Bedrohung dislozierter NATO-Streitkräfte und NATO-Einrichtungen erfordert die Überlegung über und die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zu ihrem weiteren Schutz, unter voller Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der jeweiligen Gastgebernation.
  55. Auf dem Washingtoner Gipfel haben unsere Staats- und Regierungschefs die Schritte ergriffen, um sicherzustellen, dass unsere Allianz auch in Zukunft Grundlage unserer kollektiven Verteidigung bleibt und weiter eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung eines sicheren und dauerhaften Friedens im euro-atlantischen Raum spielen wird. Heute, an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, können wir mit Zuversicht feststellen, dass die NATO bereit ist, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen.

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