Kommuniqué
Brssel,
15. Dez. 1999
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Vorlufige nichtamtliche bersetzung
Kommuniqu
Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Auenminister
- Auf unserem heutigen Treffen haben wir die bedeutenden Leistungen
der NATO im Jahre 1999 in Erinnerung gerufen:
- Wir haben auf dem Gipfeltreffen in Washington die Vision der NATO für
das 21. Jahrhundert dargelegt sowie ein aktualisiertes Strategisches Konzept
gebilligt und auf diesem Gipfel auch den 50. Jahrestag der Allianz gefeiert;
- wir haben als neue Mitglieder die Tschechische Republik, Ungarn und
Polen aufgenommen; und
- wir haben insbesondere durch die Durchführung unserer Luftoperation
und die anschließende Stationierung von KFOR entscheidend zum Ziel
der internationalen Gemeinschaft beigetragen, die Grundlage für dauerhaften
Frieden und Stabilität im Kosovo zu schaffen.
- Wir haben die Fortschritte zur Umsetzung der Washingtoner Gipfelentscheidungen
überprüft und Schritte zur weiteren Anpassung der Allianz
an das neue Sicherheitsumfeld ergriffen. Wir haben das Bekenntnis
der Allianz zu ihren grundlegenden Sicherheitsaufgaben, wie sie im
Strategischen Konzept definiert sind, sowie die Wichtigkeit unserer
individuellen und kollektiven Anstrengungen bekräftigt, um unser
Leitziel zu verwirklichen, nämlich Sicherheit und Stabilität
im euro-atlantischen Raum zu festigen.
- Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen auf dem Balkan
haben wir in einer Bestandsaufnahme den umfassenden Ansatz und das
weitere Engagement der NATO geprüft, Sicherheit, Stabilität,
Frieden und Demokratie sowie die friedliche Beilegung von Streitigkeiten
in der Region zu fördern, auch durch die NATO-geführten
Operationen in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo sowie die Umsetzung
der Südosteuropa-Initiative der NATO. Durch den Ständigen
NATO-Rat und die militärischen Dienststellen der NATO überwachen
wir die Lage in der ganzen Region weiterhin eng.
- Wir zollen den Männern und Frauen aller Nationen, die auf
dem Balkan ihren Dienst in der Truppe versehen, Anerkennung für
ihren professionellen Einsatz und ihre Pflichterfüllung für
Frieden und Stabilität. Wir sprechen den Familien derjenigen
unsere tiefe Anteilnahme aus, die für die Sache des Friedens
ihr Leben gelassen und Verletzungen davongetragen haben.
- Durch die Kosovo-Luftoperation, die den Zusammenhalt sowie die
Geschlossenheit der Allianz und ihre Entschlossenheit zum Handeln
unter Beweis gestellt hat, wurden die diplomatischen Anstrengungen
der internationalen Gemeinschaft gestärkt und die Hauptziele
der NATO-Mitglieder und ihrer Partner erreicht. Der humanitären
Katastrophe ist ein Ende gesetzt worden; etwa 850.000 Flüchtlinge
sind heimgekehrt; eine von der NATO-geführte internationale Friedenstruppe
(KFOR) wurde erfolgreich stationiert; und die internationale Gemeinschaft
hat die Verantwortung für die zivile Verwaltung durch die VN-Mission
im Kosovo (UNMIK) übernommen.
- Wir sind entschlossen, unseren Teil dazu beizutragen, um die Ziele
der internationalen Gemeinschaft nach Maßgabe der VN-Sicherheitsratsresolution
1244 vollständig zu erfüllen. Wir treten weiterhin für
ein friedliches, multiethnisches und demokratisches Kosovo ein, in
dem alle Völker in Frieden und Sicherheit leben und die universellen
Menschenrechte und Freiheiten gleichberechtigt genießen können,
auch durch die Teilhabe an demokratischen Institutionen.
Wir haben die Fortschritte zur Kenntnis genommen, die zur Wiederherstellung
von Frieden und Stabilität seit der gemäß Resolution
1244 des VN-Sicherheitsrats erfolgten Stationierung von KFOR im Kosovo
erzielt worden sind, besonders den Rückgang der Gewalt und die
Wiedereinrichtung ziviler Institutionen. Wir würdigen die Arbeit
von UNMIK und freuen uns über das ausgezeichnete Maß an
Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen KFOR und UNMIK. Enge zivil-militärische
Beziehungen sind wesentliche Voraussetzung für den Erfolg unserer
gemeinsamen Ziele und unserer Anstrengungen zum Aufbau des Friedens
in der Region. Vor diesem Hintergrund haben wir Dr. Kouchner, den
Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, zum morgigen Treffen
des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats eingeladen.
- Wenngleich Fortschritte erzielt wurden, bleibt noch viel zu tun,
besonders zum weiteren Schutz aller ethnischen Gruppen und Minderheiten.
Wir verurteilen alle Gewaltakte und Drohgebärden, von wem auch immer
sie ausgehen. Wir unterstreichen die Entschlossenheit von KFOR, ethnisch
motivierter Gewalt ein Ende zu setzen und zügig und entschlossen
gegen alle Täter vorzugehen, auch durch den Erhalt einer wirksamen
Militärpräsenz in serbischen Minderheitsgebieten. Wir stellen
ganz besonders die Entschlossenheit von KFOR heraus, Waffenhandel, unerlaubten
Besitz von Waffen und den Aufbau paralleler Strukturen zu bekämpfen,
die eine Gefährdung für die Ziele von KFOR oder UNMIK bzw. die
Rechtsstaatlichkeit darstellen; ferner die Entschlossenheit von KFOR,
die Sicherheit an den inneren und äußeren Grenzen des Kosovo
zu überwachen und zu gewährleisten, und mit UNMIK zusammenzuarbeiten,
um eine Kantonisierung zu vermeiden.
Die Verwirklichung der Entmilitarisierung und der Auflösung
der Kosovo-Befreiungsarmee (KLA) unter der Aufsicht von KFOR war ein
wichtiger Schritt zur Schaffung eines Umfelds für die Aussöhnung
nach dem Konflikt. Wir begrüßen die Aufstellung eines zivilen,
multiethnischen Kosovo-Schutzkorps (KPC), als weiteren wichtigen Schritt
zur Entwicklung einer zivilen Gesellschaft zum Wohle aller Gemeinden.
Die enge Kontrolle des KPC durch UNMIK und KFOR ist essentiell. Wir
unterstreichen die feste Absicht von KFOR, unter der Gesamtautorität
des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, weiterhin tägliche
operative Weisungen und Aufträge zu erteilen.
KFOR wird weiter eng mit UNMIK zusammenarbeiten, um die Anstrengungen
dieser Mission zur Einrichtung einer voll funktionsfähigen Verwaltung
und demokratischer Institutionen zu unterstützen, die Rechtsstaatlichkeit
und Achtung der Menschenrechte zu fördern und die sichere Heimkehr
aller Flüchtlinge und Vertriebenen sicherzustellen. Es wird von
entscheidender Bedeutung sein, dass UNMIK über ausreichende finanzielle
und personelle Mittel verfügt, um ihren Auftrag zu erfüllen,
besonders im Bereich der örtlichen Verwaltung und der zivilen
internationalen Polizei. Wir werden auch in Zukunft alles in unserer
Macht Stehende tun, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten und
die Durchführung freier und fairer Wahlen, die im nächsten
Jahr unter der Schirmherrschaft der OSZE stattfinden sollen, in geeigneter
Weise zu unterstützen. Wir werden ferner die Arbeit des Internationalen
Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien weiter tatkräftig
unterstützen.
- Wir appellieren eindringlich an die Führer aller Gemeinden
im Kosovo, ungeachtet ihrer ethnischen Abstammung, untereinander und
mit der internationalen Gemeinschaft beim Wiederaufbau des Kosovo
und der Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft auf der Grundlage
der Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Achtung der Menschenrechte zusammenzuarbeiten.
Wir fordern insbesondere die Führung der kosovar-albanischen
Gemeinschaft auf, der Gewalt zu entsagen, unter Beweis zu stellen,
dass sie für ein tolerantes, demokratisches und multiethnisches
Kosovo eintritt und mit UNMIK und KFOR gegen diejenigen zusammenzuarbeiten,
die Gewalt befürworten und anwenden. In diesem Zusammenhang begrüßen
wir den Aufbau einer gemeinsamen Interims-Verwaltungsstruktur durch
UNMIK, und insbesondere die Einsetzung eines Interims-Verwaltungsrates.
Wir sind ermutigt durch die Zusagen der kosovar-albanischen Seite,
diese Strukturen mitzutragen und unterstreichen die Wichtigkeit der
baldigen Beteiligung von Vertretern aller Völker des Kosovo,
auch der serbischen Gemeinschaft. Wir erwarten von allen Parteien,
dass sie uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof
für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten, unter anderem
auch dadurch, dass sie die Durchführung seiner Ermittlungen erleichtern.
Die weitere Unterstützung der internationalen Gemeinschaft wird
von einer angemessenen Reaktion auf diese Forderungen abhängen.
- Unsere gemeinsamen Anstrengungen im Kosovo zeigen den Wert der Konzeption
der sich gegenseitig verstärkenden Institutionen - einer Konzeption,
für die die Allianz seit langem eintritt. In diesem Zusammenhang
sind unsere individuellen bilateralen Anstrengungen, die substantielle
Rolle der EU und anderer internationaler Stellen ein wesentlicher Beitrag
zum wirtschaftlichen Wiederaufbau des Kosovo. Unsere Anerkennung gilt
auch dem UNHCR für die Organisation von Hilfsanstrengungen und die
Wiederansiedlung der Bevölkerungsgruppen, dem VN-Zentrum für
Antiminenprogramme für seine Rolle zur Koordinierung der Minenbeseitigung
und ebenso der OSZE für ihre Arbeit zum Aufbau der Institutionen,
zur Förderung der Menschenrechte und zur Ausbildung der Polizeitruppe
im Kosovo. Wir würdigen ferner die bedeutende Rolle der vielen nichtstaatlichen
Organisationen.
- Wir sprechen Partnerländern der Region unsere große
Anerkennung für die tatkräftige praktische und politische
Unterstützung aus, die sie während der gesamten Luftoperation
und danach geleistet haben. Diese Unterstützung war und ist weiterhin
ausschlaggebend für den Erfolg. Wir erneuern insbesondere unseren
Dank an Albanien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
für die laufenden Anstrengungen zur Unterstützung von KFOR.
Wir sind Partnern der NATO und anderen Nationen dankbar für
die substantiellen Beiträge, die sie leisten, um dem Balkan Frieden
und Stabilität zu bringen und die dem Bekenntnis dieser Länder
zu unseren gemeinsamen Werten praktisch Ausdruck verleihen.
- Die Krise im Kosovo hat gezeigt, wie unumstößlich
die Friedensvereinbarung von Dayton/Paris ist. Die Allianz engagiert
sich weiter für eine friedliche Zukunft von Bosnien und Herzegowina
als einheitlicher demokratischer Staat mit zwei multiethnischen Gebietseinheiten,
der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska.
Wir sind ermutigt durch die weiteren Fortschritte zur vollständigen
Umsetzung der Vereinbarung von Dayton. Wir begrüßen die
Ernennung von Botschafter Petritsch zum Hohen Repräsentanten,
dessen tatkräftiges Vorgehen zur Umsetzung der Vereinbarung von
Dayton wir ausdrücklich unterstützen. Wir stellen besonders
die Fortschritte in folgenden Bereichen fest:
- die Entwicklung funktionsfähiger ziviler Institutionen;
- die wachsende Zahl heimkehrender Flüchtlinge, besonders in Gebiete,
in denen die Flüchtlinge eine Minderheit darstellen;
- den zivilen Wiederaufbau;
- die Reduzierung von Waffenbeständen; und
- die Gestaltung der Rolle des Ständigen Militärausschusses.
Wir begrüßen auch die Fortschritte in den laufenden Verhandlungen
über Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im Rahmen der
Vereinbarung von Dayton, die zum Ziel haben, ein regionales Gleichgewicht
im ehemaligen Jugoslawien und der umliegenden Region herzustellen.
Wir appellieren eindringlich an alle Parteien, ihr Eintreten für
den Prozess von Dayton und ihre Zusammenarbeit mit dem Hohen Repräsentanten
uneingeschränkt unter Beweis zu stellen, als Grundlage für
weitere Fortschritte in der Übertragung der administrativen Verantwortung
auf örtliche Behörden.
- SFOR hat mitgeholfen, ein stabileres und sichereres Umfeld in Bosnien
und Herzegowina zu schaffen. Es ist daher möglich geworden, bedeutende
Umstrukturierungen vorzunehmen. Ab Anfang nächsten Jahres wird
eine kleinere, flexiblere Truppe in der Region stationiert sein, die
weiterhin ohne Einschränkung zur Durchführung ihres Mandats
befähigt ist. SFOR wird auch in Zukunft zur Wahrung eines sicheren
Umfelds beitragen und bei der zivilen Umsetzung zielgerichtet und konzentriert
mitwirken. Dazu befürworten wir uneingeschränkt die enge Arbeitsbeziehung
von SFOR mit dem Hohen Repräsentanten und anderen zivilen Stellen
in Bosnien und Herzegowina, und ganz besonders die weitere tatkräftige
Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs für das
ehemaligen Jugoslawien durch SFOR, um angeklagte Kriegsverbrecher der
Gerichtsbarkeit zu überstellen.
- Trotz dieser ermutigenden Fortschritte bestehen wichtige Herausforderungen
fort, zum Beispiel:
- die Rückkehr Vertriebener in Minderheitengebiete;
- die weitere Reduzierung der Streitkräfte beider Gebietseinheiten;
- weiterer Fortschritt in der humanitären Minenbeseitigung;
- die Verbesserung der Funktionstüchtigkeit aller gemeinsamen Institutionen,
insbesondere des Parlaments von Bosnien und Herzegowina, sowie der Zusammenarbeit
zwischen den Gebietseinheiten;
- die Überstellung angeklagter Kriegsverbrecher an den Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien;
- der Kampf gegen Korruption, organisiertes Verbrechen sowie illegale
Geheimdienste;
- die Justiz
- und Polizeireform; und
- die Einrichtung eines staatlichen Grenzschutzes.
Dementsprechend erwarten wir von den Gebietseinheiten, dass sie
uneingeschränkt zusammenarbeiten, in Abstimmung mit der Präsidentschaft,
dem Ministerrat und auf allen anderen Ebenen. Wir begrüßen
den Geist der Zusammenarbeit zwischen den gemeinsamen Institutionen
und den Behörden beider Gebietseinheiten während der Vorbereitung
zur Ausrichtung des Gipfeltreffens im Rahmen des Stabilitätspakts.
Wir appellieren an die Präsidentschaft, die in der New Yorker
Erklärung vom 15. November eingegangenen Verpflichtungen ohne
Abstriche zu implementieren und die Arbeit des Ständigen Militärausschusses
zu unterstützen. Wir fordern ferner von allen Parteien, dass
sie voll und ganz mit dem Internationalen Strafgerichtshof für
das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten, besonders durch die Auslieferung
von Angeklagten, die sich auf ihrem Territorium aufhalten. Ein dauerhafter
Friede kann nur auf der Grundlage von Recht und Gesetz hergestellt
werden. Wir betonen, dass die Umsetzung marktwirtschaftlicher Reformen
von grundlegender Wichtigkeit ist.
Zusammen werden alle diese Schritte die Anstrengungen des Hohen
Repräsentanten verstärken, die Führer und Behörden
von Bosnien und Herzegowina zu den "Herren des Verfahrens"
im Prozess der Umsetzung des Friedens und der Wegbereitung zur Integration
ihres Landes in euro-atlantische Institutionen zu machen. Im gemeinsamen
Vorsitz über den Arbeitstisch für Sicherheitsfragen im Rahmen
des Stabilitätspakts kann Bosnien und Herzegowina eine wichtige
Rolle zur Förderung der Stabilität in der Region spielen.
- Die fortbestehenden Spannungen zwischen Belgrad und der demokratisch
gewählten Regierung Montenegros bereiten uns weiterhin Anlass zur
Sorge. Wir verfolgen daher die Entwicklungen dort mit großer Aufmerksamkeit.
Wir fordern beide Seiten auf, ihre Differenzen friedlich und pragmatisch
zu lösen und sich jeder destabilisierenden Maßnahme zu enthalten.
Wir sagen unsere Unterstützung für das Ziel einer demokratischen
Bundesrepublik Jugoslawien zu, die die Rechte aller Minderheiten schützt,
auch in Wojwodina und im Sandjak. Damit würde der Weg für eine
zukünftige Rückkehr der Bundesrepublik Jugoslawien in die euro-atlantische
Staatengemeinschaft eröffnet.
14. Die anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in
Kroatien werden für die Zukunft des Landes von ausschlaggebender
Bedeutung sein. Wir hoffen, dass die gesamte kroatische Führung
die Chance ergreift, die Umsetzung der Friedensvereinbarungen von
Dayton mit neuem Leben zu erfüllen und ihr Bekenntnis zu demokratischen
Wahlen und einem geregelten verfassungsrechtlichen Prozess unter Beweis
stellt. Die nächste kroatische Regierung hat die Gelegenheit,
sich auf eine engere Beziehung zu den euro-atlantischen Institutionen
hinzubewegen.
- Es bleibt unser Ziel, alle Länder Südosteuropas in die
euro-atlantische Gemeinschaft einzubeziehen. Dazu bauen wir auf der bereits
umfassenden Zusammenarbeit der Allianz in der Region auf, wie sie durch
die Führungsrolle der NATO in den SFOR- und KFOR-Einsätzen sichtbar
zum Ausdruck kommt. Die auf unserem Washingtoner Gipfeltreffen auf den
Weg gebrachte Südosteuropa-Initiative dient ebenfalls der Verwirklichung
dieses Ziels, auch durch Instrumente der Partnerschaft für den Frieden,
den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und das Konsultationsforum, die
alle eine wichtige Rolle in unseren Anstrengungen zur Konfliktnachsorge
spielen, um dauerhaften Frieden in der Region zu schaffen. Wir haben heute
einen konsolidierten Fortschrittsbericht über die Südosteuropa-Initiative
entgegengenommen und stellen mit Zufriedenheit die breitgefächerten
Aktivitäten fest, die bereits auf den Weg gebracht worden sind, durch
die Länder der Region und durch die Bündnispartner, mit dem
Ziel, Hilfsprogramme für die Staaten der Region in geeigneter Weise
aufeinander abzustimmen.
Die Südosteuropa-Initiative der NATO fördert die regionale
Sicherheit und Zusammenarbeit; sie unterstützt und ergänzt
die Ziele des Stabilitätspakts für Südosteuropa, wie
von den Ministern im Juni in Köln gebilligt und von den Staats-
und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen in Sarajewo im Juli bekräftigt.
Die NATO beteiligt sich voll an der Arbeit des Regionaltisches und
der Arbeitstische, die eingerichtet wurden, um den Stabilitätspakt
zu implementieren. Die Allianz wird weiter zum Erfolg des Stabilitätspakts
beitragen, indem sie ihre Fülle an Erfahrung und Fachwissen auf
dem Gebiet praktischer militärischer und verteidigungsbezogener
Kooperation einbringt und dafür Sorge trägt, dass unsere
Anstrengungen zu den Zielen des Stabilitätspaktes beitragen und
diese ergänzen.
Wir begrüßen den konstruktiven Beitrag von Partnern und
anderen Nationen Südosteuropas zur Stabilisierung dieser Region.
Wir begrüßen das Engagement Montenegros im Rahmen des Stabilitätspakts
und sehen dem Zeitpunkt erwartungsvoll entgegen, wo die Bundesrepublik
Jugoslawien in der Lage sein wird, bei dieser Anstrengung die ihr
gebührende Rolle zu spielen.
Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, mit Nachdruck die
verschiedenen Anstrengungen im Rahmen der Südosteuropa-Initiative
sowie den Beitrag der Allianz zu den Zielen des Stabilitätspakts
weiterzuführen und bis zu unserem nächsten Treffen über
den Fortschritt zu berichten.
- In ihrem Strategischen Konzept hat die NATO sich verpflichtet, zu
wirksamer Konfliktverhütung beizutragen. Unsere gemeinsamen Anstrengungen
zum Aufbau von Frieden und Sicherheit im Kosovo, zur Unterstützung
einer friedlichen Zukunft für Bosnien und Herzegowina sowie zur Erweiterung
der Zusammenarbeit - einschließlich der Sicherheitskooperation -
in Südosteuropa sind beispielhaft für solche Beiträge durch
die Allianz, ebenso wie die jüngsten Initiativen zur Förderung
praktischer regionaler Zusammenarbeit im EAPR/PfP-Rahmen. Wir erteilen
dem Ständigen Rat die Weisung, weiter Mittel und Wege zu prüfen,
um einen wirksamen und kohärenten Beitrag der Allianz zu den Anstrengungen
der internationalen Gemeinschaft zur Konfliktverhütung und -entschärfung
zu gewährleisten und uns Empfehlungen zu unterbreiten, wo und soweit
angezeigt.
- Unsere Erfahrung im Kosovo hat bestätigt, dass die NATO ihre
Verteidigungsfähigkeiten weiter anpassen und verbessern muss, um
die Wirksamkeit zukünftiger multinationaler Operationen über
das gesamte Spektrum der Allianzaufträge sicherzustellen. Die Umsetzung
der in Washington vereinbarten Initiative zur Verteidigungsfähigkeit
(DCI) wird sicherstellen, dass die NATO-Kräfte sich den Herausforderungen
in Bezug auf Mobilität, Dislozierbarkeit, Durchhaltefähigkeit,
Wirksamkeit im Einsatz, Überlebensfähigkeit und Interoperabilität
sowie Wirksamkeit der Führungs- und Fernmeldesysteme stellen können.
Die Initiative wird auch größere Interoperabilität zwischen
Streitkräften der Allianz und gegebenenfalls zwischen Streitkräften
von Bündnispartnern und Partnern fördern. Die Initiative zur
Verteidigungsfähigkeit ist von essentieller Bedeutung für die
Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeiten und
des europäischen Pfeilers der NATO, damit europäische Bündnispartner
in der Lage sein werden, einen stärkeren und kohärenteren Beitrag
zur NATO zu leisten. Sie wird auch ihre Fähigkeit verbessern, EU-geführte
Operationen durchzuführen, wenn die Allianz als Ganzes nicht engagiert
ist. Wir sind ermutigt durch die bislang erzielten ersten nützlichen
Ergebnisse zur Umsetzung der DCI und erwarten weitere essentielle Verbesserungen
der Verteidigungsfähigkeiten des Bündnisses. Obgleich die Umsetzung
der Initiative in erster Linie eine nationale Aufgabe ist, wird die Bereitstellung
angemessener Ressourcen, einschließlich multinationaler, gemeinschaftlicher
und gemeinsamer Finanzvorkehrungen, hierbei ein kritischer Faktor sein.
- Die Entwicklung einer wirksamen Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungsidentität wird die Allianz stärken; wir bleiben
weiterhin bereit, gemeinsame Sicherheitsziele durch diese Allianz zu verfolgen,
wo immer möglich. Wir treten dafür ein, den europäischen
Pfeiler der Allianz zu stärken. Auf der Grundlage der bestehenden
Vorkehrungen zwischen der NATO und der WEU, wie in Berlin vereinbart und
auf unserem Washingtoner Gipfel bekräftigt, unterstützen wir
die Entwicklung innerhalb der NATO von trennbaren, jedoch nicht getrennten
Fähigkeiten, die den europäischen Forderungen Rechnung tragen
und zur Sicherheit der Allianz beitragen könnten. Diese Entwicklungen
werden auch zu einer stärkeren und ausgewogeneren transatlantischen
Beziehung führen.
- Wir haben die Arbeit zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits-
und Verteidigungsidentität in der Allianz in Angriff genommen, wie
im Kommuniqué des Washingtoner Gipfels und im Strategischen Konzept
vorgegeben. In diesem Zusammenhang haben wir Diskussionen in der Allianz
eingeleitet, um uns mit Mitteln und Wegen zu befassen, die Entwicklung
wirksamer gegenseitiger Konsultation, Kooperation und Transparenz sicherzustellen,
auf der Grundlage der zwischen NATO und WEU bestehenden Mechanismen; ferner
mit der Frage der Beteiligung europäischer Bündnispartner, die
nicht der EU angehören; sowie mit praktischen Vorkehrungen für
den gesicherten EU-Rückgriff auf Planungskapazitäten der NATO
und für den raschen EU-Rückgriff auf kollektive Kräfte
und Fähigkeiten der NATO, von Fall zu Fall und im Konsens, wie in
Washington vorgegeben.
- Die Arbeit der Allianz zur Washingtoner Gipfelagenda wird laufend
weitergeführt und berücksichtigt die weitere Entwicklung
relevanter Vorkehrungen in der EU. Dazu nehmen wir die Ergebnisse
des Treffens des Europäischen Rats in Helsinki über die
Stärkung der gemeinsamen europäischen Politik für Sicherheit
und Verteidigung und für die Entwicklung von Modalitäten
für die Beziehungen zwischen der EU und NATO zur Kenntnis, die
einen bedeutenden Beitrag zum Prozess der Stärkung unserer Allianz
und ihres europäischen Pfeilers darstellen. Wir erkennen die
Entschlossenheit der Europäischen Union an, die Kapazität
für autonome Aktionen zu besitzen, so dass sie Entscheidungen
treffen und militärische Maßnahmen billigen kann, sofern
die Allianz als Ganzes nicht engagiert ist. Wir nehmen zur Kenntnis,
dass dieser Prozess unnötige Duplizierung vermeiden wird und
nicht die Schaffung einer europäischen Armee impliziert. Dazu:
a) nehmen wir Kenntnis von der Entscheidung der Europäischen
Union, ein gemeinsames europäisches Leitziel aufzustellen und
kollektive Fähigkeitsziele zu entwickeln, um die europäischen
militärischen Fähigkeiten zu verbessern. Der Beitrag der
nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner
zu diesem Prozess ist und bleibt wichtig. Wir begrüßen
die Entschlossenheit aller europäischen Bündnispartner,
die erforderlichen Schritte einzuleiten, um ihre Verteidigungsfähigkeiten
zu stärken. Die Leit- und Fähigkeitsziele der EU und die
Zielsetzungen der NATO-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit
werden sich gegenseitig verstärken und - vorbehaltlich der erforderlichen
Entscheidungen - bestehende Verteidigungsplanungsverfahren nutzen,
gegebenenfalls auch die in der NATO verfügbaren Verfahren sowie
den PfP-Planungs- und Überprüfungsprozess, wobei wir zur
Kenntnis nehmen, dass darüber hinaus die EU-Minister ein Verfahren
für die Konsultation und regelmäßige Überprüfung
des erzielten Fortschritts entwickeln werden;
b) bekräftigen wir unsere Bereitschaft, in Übereinstimmung
mit unseren in Washington getroffenen Entscheidungen die erforderlichen
Vorkehrungen für den raschen Rückgriff der Europäischen
Union auf trennbare, aber nicht getrennte kollektive Kräfte und
Fähigkeiten der NATO zu definieren und anzunehmen, und zwar für
Operationen, in denen die NATO als Ganzes militärisch als Allianz
nicht engagiert ist, unter Einhaltung der Erfordernisse für NATO-Operationen
und der Kohärenz der NATO-Kommandostruktur;
c) nehmen wir die Entscheidung der EU zur Kenntnis, in der Zukunft
geeignete Strukturen aufzustellen, um den erforderlichen Dialog, die
Konsultation und Kooperation mit europäischen NATO-Mitgliedern
sicherzustellen, die nicht der EU angehören, und zwar über
Fragen, die sich auf die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
sowie Krisenmanagement beziehen. In diesem Zusammenhang unterstreichen
wir, wie schon auf dem Washingtoner Gipfel, die Wichtigkeit, für
alle Bündnispartner zufriedenstellende Lösungen für
die erforderliche Einbeziehung der nicht zur EU gehörenden europäischen
Bündnispartner in diese Strukturen zu finden.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die nicht zur EU gehörenden europäischen
NATO-Mitglieder, sofern sie dies wünschen, sich in dem Fall an
einer Operation beteiligen werden, bei der NATO-Kräfte und -Fähigkeiten
zum Einsatz kommen und dass sie auf Entscheidung durch die EU eingeladen
werden, sich an anderen EU-geführten Operationen zu beteiligen.
Wir halten diese EU-Entscheidungen für wichtige Schritte zur
Verwirklichung der Ziele, die unsere Staats- und Regierungschefs auf
dem Washingtoner Gipfel ins Auge gefasst haben. Die Beteiligung nicht
zur EU gehörender europäischer Bündnispartner wird
die Wirksamkeit EU-geführter militärischer Operationen erhöhen
und unmittelbar zur Wirksamkeit und Vitalität des europäischen
Pfeilers der NATO beitragen.
d) erkennen wir die Entscheidung der Europäischen Union an,
permanente politische und militärische Strukturen sowie Interimsgremien
ins Leben zu rufen, sowie ihr Engagement, unter der portugiesischen
Präsidentschaft, Modalitäten für die umfassende Konsultation,
Kooperation und Transparenz zwischen der NATO und der EU zu entwickeln.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass dies, wie mit allen der portugiesischen
Präsidentschaft überantworteten Aufgaben, vorrangig weiterverfolgt
werden soll. Wir teilen die Absicht der EU zur Entwicklung geeigneter
Modalitäten für eine enge und vertrauensvolle Beziehung
zwischen den zwei Organisationen. Wir begrüßen als ersten
Schritt die informellen Kontakte zwischen dem NATO-Generalsekretär
und dem Hohen Repräsentanten der EU für gemeinsame Aussen-
und Sicherheitspolitik.
- Wir begrüßen die Teilnahme von Dr. Javier Solana an unseren
Gesprächen. Als Generalsekretär der Westeuropäischen Union
symbolisiert seine Präsenz die enge Beziehung, die sich zwischen
der NATO und der WEU entwickelt hat. Die Allianz setzt ihre Arbeit mit
der WEU zur Fertigstellung und Umsetzung von Vorkehrungen fort, um die
Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen für den Fall einer
WEU-geführten militärischen Operation unter Verwendung von Kräften
und Fähigkeiten der NATO zu erleichtern. Wir sehen der praktischen
Erprobung dieser Vorkehrungen in einer für Februar 2000 geplanten
NATO/WEU-Krisenmanagementübung erwartungsvoll entgegen.
- Wir erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, seine Arbeit
nach den Vorgaben des Washingtoner Gipfels unter Berücksichtigung
der oben beschriebenen Entwicklungen fortzuführen und uns auf
unserem nächsten Treffen darüber zu berichten.
- Die Allianz bekräftigt ihr Bekenntnis zur Offenheit für
neue Mitglieder. Die NATO erwartet, dass sie in den kommenden Jahren weitere
Einladungen an Staaten aussprechen wird, die willens und fähig sind,
die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen,
insofern die NATO feststellt, dass die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen
politischen und strategischen Interessen der Allianz dienen und die europäische
Sicherheit und Stabilität insgesamt verbessern würde. Die drei
neuen Mitglieder werden nicht die Letzten sein.
- Auf dem Washingtoner Gipfel haben die Staats- und Regierungschefs
der NATO einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft (MAP) gebilligt, um
das Bekenntnis der NATO zur Offenheit der Allianz zu bekräftigen.
Wir haben heute einen Bericht über die bisherige Umsetzung dieses
Aktionsplans entgegengenommen. Wir freuen uns, dass dieser Prozess
gut angelaufen ist und auf positive Resonanz bei den neun beitrittswilligen
Ländern gestoßen ist. Diese Länder haben nationale
Jahresprogramme vorgelegt, die die Allianz in die Lage versetzen,
ihnen bei ihren Vorbereitungen auf eine mögliche zukünftige
Mitgliedschaft direkte Beratung, Rückkopplung und Unterstützung
zuteil werden zu lassen.
- Wir halten alle beitrittswilligen Länder an, sich realistische,
mit entsprechenden Prioritäten und Terminvorgaben versehene Ziele
zu setzen und hierfür die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Wir sind bereit, den beitrittswilligen Ländern in ihren Anstrengungen
zu helfen, diese sich selbst gesetzten Ziele zu verwirklichen. Dazu werden
wir gemeinsam mit ihnen Planungsziele im verteidigungspolitischen/militärischen
Bereich und auf den Einzelfall zugeschnittene individuelle PfP-Partnerschaftsprogramme
entwickeln. Im kommenden Frühjahr werden Treffen des Rats mit jedem
der beitrittswilligen Länder stattfinden, um den erzielten Fortschritt
zu untersuchen. Wir werden den Erweiterungsprozess einschließlich
der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft laufend überprüfen.
Wir erwarten den jährlichen konsolidierten Fortschrittsbericht über
Aktivitäten im Rahmen des Aktionsplans zur Mitgliedschaft auf unserem
nächsten Treffen.
- Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat bleibt das Schlüsselforum
für regelmäßige Konsultationen über sicherheits-
und verteidigungsrelevanten Fragen zwischen der Allianz und ihren
Partnern. Wir begrüßen die Ausweiterung von Aktivitäten
im EAPR/PfP-Rahmen, um die praktische Zusammenarbeit, einschließlich
der regionalen Kooperation, zu fördern, speziell in Südosteuropa
sowie im Kaukasus und in Zentralasien. Die erweiterte Zusammenarbeit,
unter anderem zur Unterstützung der Friedenserhaltung, der weltweiten
humanitären Maßnahmen zur Minenbeseitigung und zur Begegnung
der Herausforderungen, die sich aus den Risiken leichter und kleinkalibriger
Waffen ergeben, unterstreicht die Rolle des EAPR als vitale und dynamische
Institution zur Festigung von Sicherheit im euro-atlantischen Raum.
- Wir freuen uns über die Fortschritte in der Umsetzung der
Washingtoner Gipfelentscheidung, die Partnerschaft für den Frieden
weiter auszubauen und operativer zu gestalten. Wir begrüßen
die Verabschiedung der ersten Ministerrichtlinie für den PfP-Planungs-
und Überprüfungsprozess (PARP) sowie die Entwicklung von
Partnerschaftszielen als wesentlichen Schritt nach vorn, um die Streitkräfteplanungsprozesse
von Partnern enger an die der Bündnismitglieder heranzuführen.
Wir begrüßen auch die Fortschritte, die erzielt worden
sind, um Partner, als truppenstellende Nationen, in die Konsultationen,
Planung, Durchführung und politische Aufsicht über die laufenden
Operationen auf dem Balkan einzubeziehen, in Übereinstimmung
mit dem politisch-militärischen Rahmen für NATO-geführte
PfP-Operationen. Wir billigen das Konzept operativer Fähigkeiten,
das die PfP-Einsatzpotentiale stärken, die Fähigkeit sowie
Interoperabilität von Partnerkräften verbessern und die
Gesamtbefähigung der Allianz ausbauen wird, auf den Einzelfall
zugeschnittene Truppenkontingente zusammenzustellen, um nach dem Beispiel
von SFOR und KFOR zukünftige NATO-geführte PfP-Operationen
durchzuführen und über längere Zeit in Gang zu halten.
Die Konzeption wird sich weiter entwickeln. Wir würdigen die
substantiellen Fortschritte, die bisher mit dem Programm zur Erweiterung
der Aus- und Fortbildung erzielt worden sind. Wir erwarten einen Bericht
des Ständigen Rats über die Fortschritte dieser wichtigen
Initiativen auf unserem Frühjahrstreffen im Jahre 2000.
- Wir begrüßen die jüngste Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments
durch Irland und freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit Irland
in der PfP und im EAPR.
- Wir messen Konsultationen und praktischer Zusammenarbeit mit
Russland weiterhin große Wichtigkeit bei. Es bleibt unser Ziel,
eine starke, stabile und dauerhafte Partnerschaft im Rahmen der NATO-Russland-Grundakte
aufzubauen.
- Wir stellen die Fortschritte in den jüngsten Konsultationen
im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rats über Fragen fest,
die sich auf die Operation im Kosovo beziehen. Wir nehmen mit Zufriedenheit
die wertvolle Erfahrung praktischer Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften
der NATO und Russlands sowohl bei SFOR als auch KFOR zur Kenntnis.
- Wir regen an, dass Russland die Zusammenarbeit über die breitgefächerten
Themenbereiche, wie sie in der Grundakte vorgesehen sind, wiederaufnimmt
und sich aktiv im EAPR und in der Partnerschaft für den Frieden engagiert.
Gleichzeitig betonen wir, dass die weitere Entwicklung unserer Zusammenarbeit
davon abhängt, dass Russland internationale Normen und Verpflichtungen
respektiert.
- Wir sind tief beunruhigt über den Konflikt in Tschetschenien,
laufende Berichte über Opfer unter der Zivilbevölkerung dort
und die Notlage der Vertriebenen. Wir verurteilen besonders russische
Drohungen gegen unbewaffnete Zivilpersonen, wie zum Beispiel in Grosny.
Wir erkennen das Recht Russlands an, seine territoriale Integrität
zu wahren und seine Bürger gegen Terrorismus und Gesetzlosigkeit
zu schützen. Wir verurteilen den Terrorismus in all seinen Formen,
sind aber der Ansicht, dass Russlands Verfolgung einer rein militärischen
Lösung des Konflikts seine legitimen Ziele untergräbt. Die fortdauernde
unverhältnismäßige und unterschiedslose Anwendung von
Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ist unvereinbar mit den Verpflichtungen,
die Russland in der OSZE übernommen hat und mit seinen Verpflichtungen
als Mitglied der Vereinten Nationen sowie des Europarats. In diesem Zusammenhang
erinnern wir auch an die Prinzipien der NATO-Russland-Grundakte. Wir appellieren
daher eindringlich an Russland, größtmögliche Zurückhaltung
zu üben, die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten zu unterlassen
und ihre Menschenrechte zu schützen, die Bereitstellung humanitärer
Hilfe an die Bedürftigen zu erleichtern und uneingeschränkt
mit internationalen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten sowie die Sicherheit
für deren Einsätze zu gewährleisten. Angesichts der Wichtigkeit
regionaler Stabilität und der Achtung der territorialen Integrität
und Souveränität von Nachbarstaaten sind wir tief besorgt über
die Auswirkungen der Krise auf die gesamte Region des Kaukasus und unterstreichen
die Notwendigkeit, Schritte zu unterlassen, die die regionale Sicherheit
weiter untergraben würden.
Wir fordern Russland mit Nachdruck auf, alle Wege für eine
politische Lösung des Konflikts zu öffnen. Dazu ist es von
essentieller Wichtigkeit, dass die russische Regierung und Vertreter
Tschetscheniens sinnvolle Schritte zu einem erneuerten Dialog ergreifen.
Wir appellieren auch mit Nachdruck an die Behörden in Tschetschenien,
den Terrorismus zu verurteilen und gegen ihn vorzugehen. Wir erwarten,
dass Russland die in Istanbul eingegangenen Verpflichtungen respektiert
und den heutigen Besuch des amtierenden Vorsitzenden der OSZE in der
Region nutzt, um einen politischen Prozess zur Beendigung des Konflikts
zu erleichtern.
- Wir begrüßen die fortschreitende Entwicklung der ausgeprägten
Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine in Übereinstimmung
mit der im Jahre 1997 in Madrid unterzeichneten Charta. Wir freuen uns,
dass diese Partnerschaft einen Rahmen für Kooperationsinitiativen
bietet, wie zum Beispiel das NATO-Informations- und Dokumentationszentrum
in Kiew, das aktiv mit Medien, Universitäten und Denkfabriken in
der Ukraine zusammenarbeitet. Wir stellen ferner fest, dass ein NATO-Verbindungsbüro
seit April in Kiew arbeitsfähig ist und einen wertvollen Beitrag
leistet, um der Ukraine die volle Teilnahme an den PfP-Programmen zu erleichtern
und im weiter gefassten Rahmen die Zusammenarbeit zwischen der NATO und
ukrainischen Stellen auszubauen.
- Wir unterstützen weiter die Anstrengungen der Gemeinsamen
Arbeitsgruppe für Verteidigungsreform und sind auch in Zukunft
bereit, wo angezeigt, fachlichen Rat anzubieten, um der Ukraine bei
der Umstrukturierung ihres Verteidigungssektors zu helfen. Auf wirtschaftlichem
Gebiet begrüßen wir die Einleitung eines Programms zur
Umschulung ehemaliger Offiziere. Auch auf den Gebieten der zivilen
Notfallplanung, der Luftverkehrsregelung, rüstungstechnischer
Partnerschaftsaktivitäten, verteidigungsbezogener Forschung und
Technologie sowie im Bereich der Wissenschaft entwickelt sich die
Zusammenarbeit weiter. Wir bekräftigen unsere Ansicht, dass eine
zügige Ratifizierung des Truppenstatus durch die Ukraine die
Ziele unserer Zusammenarbeit fördern wird.
- Wir ermutigen die Ukraine, ihre demokratischen und wirtschaftlichen
Reformen weiterzuführen und bekräftigen, dass die NATO die
Anstrengungen der Ukraine dazu unterstützen wird. In diesem Zusammenhang
begrüßen wir das Engagement der Ukraine, das volle Potential
der NATO-Ukraine-Charta auszuschöpfen und würdigen den konkreten
Beitrag der Ukraine zu Frieden und Stabilität auf dem Balkan,
insbesondere durch ihre Beteiligung an KFOR. Wir freuen uns auf das
heutige Treffen der NATO-Ukraine-Kommission auf Ebene der Außenminister.
- Der Mittelmeerdialog ist fester Bestandteil des kooperativen
Sicherheitsansatzes der Allianz, da die Sicherheit in ganz Europa
eng mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeer verknüpft
ist. Wir freuen uns über die Fortschritte zur Stärkung des
Mittelmeerdialogs, wie auf dem Washingtoner Gipfel vereinbart. Die
letzte Runde politischer Konsultationen mit den sechs am Mittelmeerdialog
beteiligten Ländern im Oktober und November hat eine Gelegenheit
geboten, die Ansichten über die Umsetzung und weitere Entwicklung
des Dialogs, einschließlich des Arbeitsprogramms für das
Jahr 2000, auszutauschen. Wir erkennen das Interesse unserer Mittelmeerpartner
an der Gestaltung des Dialogs, auch durch eine schrittweise Intensivierung
der Zusammenarbeit in Bereichen, in denen die NATO besonders wertvolle
Beiträge leisten kann.
- Wir erkennen die Rolle der jüngst ernannten Kontaktbotschaften
an und ermutigen die Kooperationsgruppe Mittelmeer ihre Anstrengungen
fortzusetzen, um den Dialog progressiv weiterzuentwickeln. Besuche durch
NATO-Vertreter haben die Aussichten auf engere Kontakte und Zusammenarbeit
verbessert. Wir fordern Bündnispartner und die Partner am Mittelmeerdialog
auf, Veranstaltungen wie die Konferenz von Rom im Jahre 1997 sowie die
Konferenz in Valencia im Jahre 1999 auszurichten, als positive Schritte
zur Stärkung des gegenseitigen regionalen Verständnisses. Wir
erteilen dem Ständigen Rat die Weisung, uns auf unserem nächsten
Treffen über die in Washington vereinbarte politische und praktische
Zusammenarbeit im Rahmen des Dialogs zu berichten.
- Wir begrüßen die Anpassung der OSZE-Istanbul-Charta für
europäische Sicherheit, besonders die Gewichtung in der Charta der
engeren Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen. Wir begrüßen
auch die Annahme der Plattform für kooperative Sicherheit. Die Annahme
des Wiener Dokuments 1999 über vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer
Transparenz in militärischen Angelegenheiten unter OSZE-Teilnehmerstaaten
dar. Wir sehen der weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
der NATO und der OSZE erwartungsvoll entgegen, besonders in den Bereichen
Konfliktverhütung, Friedenserhaltung, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge.
- Wir bekräftigen, dass Rüstungskontrolle, Abrüstung
und Nichtverbreitung weiter eine wichtige Rolle zur Verwirklichung der
sicherheitspolitischen Ziele der NATO spielen.
- Das Übereinkommen über die Anpassung des Vertrags über
konventionelle Streitkräfte in Europa, das am 19. November auf dem
OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul unterzeichnet wurde, wird die weitere Funktionsfähigkeit
des KSE-Vertrags als ein Eckpfeiler für Sicherheit und Stabilität
in Europa gewährleisten. Die umfassenden Vorschläge der Bündnispartner
dienten als wichtige Grundlage für die Verhandlungen, insbesondere
zur Einführung eines Systems nationaler Obergrenzen für schwere
Ausrüstung und zur Verbesserung der vertraglichen Bestimmungen zu
Stabilität, Transparenz und Berechenbarkeit. Der angepasste Vertrag
wird die Sicherheit in ganz Europa stärken, nicht zuletzt durch die
Einführung einer Struktur größerer Beschränkungen
der nationalen und territorialen Obergrenzen, unter gleichzeitiger Wahrung
ausreichender Flexibilität für routinemäßige Übungszwecke
und effektives Krisenmanagement, so dass die NATO-Fähigkeit zur Erfüllung
ihrer Aufgaben gewährleistet wird. Wir freuen uns, dass der angepasste
Vertrag den Beitritt neuer Vertragsstaaten zulassen und die vertraglichen
Auflagen hinsichtlich der Zustimmung des Gastgeberstaats zur Präsenz
fremder Streitkräfte stärken wird.
- Wir begrüßen die wichtigen politischen Verpflichtungen,
die in der KSE-Schlussakte enthalten sind, insbesondere die bilateralen
Vereinbarungen zwischen Russland und Georgien sowie zwischen Russland
und Moldau zum Abzug russischer Streitkräfte. Entscheidend ist jedoch,
dass der KSE-Vertrag wirksam und glaubwürdig bleibt. Die Mitgliedstaaten
der NATO sind besorgt über die fortdauernde Nichteinhaltung der ("Flanken"-)Beschränkungen
gemäß Artikel V des Vertrags durch Russland. Wir nehmen die
Verpflichtung Russlands zur Kenntnis, alle Bestimmungen und Begrenzungen
des Vertrags einzuhalten. Wir nehmen ebenfalls die Zusicherungen Russlands
zur Kenntnis, dass die Überschreitung der KSE-Obergrenzen durch Russland
zeitlich begrenzt ist. Die Bündnispartner erwarten, dass Russland
seine Zusage erfüllt, die KSE-Obergrenzen so bald wie möglich
einzuhalten und inzwischen ein Höchstmaß an Transparenz für
seine im nördlichen Kaukasus dislozierten Kräfte und Waffen
in Übereinstimmung mit dem KSE-Vertrag und dem Wiener Dokument herstellt.
Ein Inkrafttreten des angepassten Vertrags kann nur bei Einhaltung der
vertraglichen Begrenzungen durch alle Vertragsstaaten in Betracht kommen.
Auf dieser Grundlage werden wir darauf hinwirken, dass der angepasste
Vertrag in Kraft treten kann. Bis zum Abschluss dieses Prozesses bleibt
die weitere Implementierung des bestehenden Vertrags und der dazu gehörenden
Dokumente von entscheidender Bedeutung.
- Die Allianz hält die Wahrung strategischer Stabilität
für wichtig. In diesem Zusammenhang fordern wir Russland auf, den
START-II-Vertrag unverzüglich zu ratifizieren. Dies würde den
Weg für bedeutende Reduzierungen der Kernwaffenbestände ebnen
und Verhandlungen über einen START-III-Vertrag ermöglichen,
mit dem Ziel zusätzlicher weitreichender Reduzierungen der Arsenale
nuklearer Waffen. Wir unterstreichen die Wichtigkeit des erfolgreichen
Abschlusses der bevorstehenden Überprüfungskonferenz zum Vertrag
über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Frühjahr 2000.
In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere uneingeschränkte
Unterstützung aller Anstrengungen zur weltweiten Einhaltung, vollständigen
Implementierung und weiteren Stärkung des NVV als den Eckpfeiler
des nuklearen Nichtverbreitungsregimes und als wesentliche Grundlage für
die Weiterführung der nuklearen Abrüstung. Wir bekräftigen
unser weiteres Eintreten für Anstrengungen, die die Reduzierung von
Kernwaffen zum Ziel haben.
Wir treten weiter für das baldige Inkrafttreten des Vertrags
über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ein und fordern
alle Länder auf, dem Vertrag beizutreten und ihn so bald wie
möglich zu implementieren. Wir fordern den baldigen Beginn von
Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion von
Spaltmaterial für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper.
- Die Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen
und ihrer Trägersysteme bleibt unser Hauptziel. Wir treten weiter
dafür ein, Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht,
durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Wir erkennen,
dass die Proliferation von nuklearen, biologischen und chemischen
Waffen und ihrer Trägersysteme, die eine potentielle Bedrohung
für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte
der Allianz darstellen, trotz unserer Präventionsanstrengungen
auch in Zukunft erfolgen und eine unmittelbare militärische Bedrohung
für diese Bevölkerung, Gebiete und Streitkräfte darstellen
kann.
Wir messen der vollständigen Implementierung und strikten Verifizierung
internationaler Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregime äußerste
Wichtigkeit bei. Wir stellen mit Zufriedenheit fest, dass die Implementierung
des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen gut
vorankommt und begrüßen die Fortschritte in den Verhandlungen
in Genf über ein rechtsverbindliches Protokoll zur Stärkung
des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und
Toxinwaffen durch die Sicherstellung wirksamer Verifikationsmaßnahmen,
um so Vertragstreue und Transparenz zu stärken. Wir drängen
auf weitere Anstrengungen, um die restliche Arbeit sobald wie möglich
vor der 5. Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen
über das Verbot biologischer Waffen und Toxinwaffen im Jahre
2001 zum Abschluss zu bringen.
- Wir begrüßen die Fortschritte, die die Allianz in der
Umsetzung der Initiative zu Massenvernichtungswaffen (MMD) erzielt hat.
Das neue MMD-Zentrum der NATO, das Anfang 2000 arbeitsfähig sein
soll, wird ein weiteres wirksames Mittel sein, um sowohl den politischen
als auch den verteidigungspolitischen Herausforderungen Rechnung zu tragen,
die sich aus der Proliferation von ABC-Waffen und ihrer Trägersysteme
ergeben und wird innerhalb der Allianz aktivere und regelmäßigere
Konsultationen und Zusammenarbeit in dieser wichtigen Frage fördern.
Bedeutende Fortschritte sind beim Aufbau einer erweiterten Datenbank und
eines Datenarchivs zur Erfasssung von Erkenntnissen und Informationen
über Massenvernichtungswaffen erzielt worden, um die von den Bündnispartnern
gemeinsam zu nutzenden Erkenntnisse und Informationen qualitativ und quantitativ
zu verbessern und so die Anstrengungen der NATO-Mitglieder zu unterstützen,
die Fragen der Proliferation anzugehen. Wir unterstützen vertiefte
Konsultationen in diesen Themenbereichen mit Russland im Ständigen
Gemeinsamen Rat, mit der Ukraine in der NATO-Ukraine-Kommission und mit
anderen Partnern im EAPR sowie mit den Ländern, die am Mittelmeerdialog
teilnehmen.
- Auf dem Washingtoner Gipfel haben unsere Staats- und Regierungschefs
der Allianz den Auftrag erteilt, Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle
und Abrüstung im Lichte der gesamtstrategischen Entwicklungen und
der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen zu prüfen. Wir haben beschlossen,
diesen Prozess in Gang zu setzen und dem Ständigen Rat die Weisung
erteilt, den Hochrangigen Politischen Ausschuss, wo angezeigt verstärkt
durch politische und verteidigungspolitische Experten, zu beauftragen,
Optionen für die Politik der Allianz zur Förderung vertrauens-
und sicherheitsbildender Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung
sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung zu überprüfen,
so dass ein umfassender und schlüssiger Ansatz zur Erfüllung
des auf dem Washingtoner Gipfel vereinbarten Auftrags sichergestellt wird.
Die verantwortlichen NATO-Stellen werden zu dieser Überprüfung
beitragen. Wir haben dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, den Ministern
für ihre Beratungen im Dezember 2000 einen Bericht vorzulegen. Wir
sind der Ansicht, dass dieser Prozess den Beitrag der Bündnispartner
zur Förderung vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen,
Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung
stärken wird.
- Zur Steigerung der Effektivität der zivil-militärischen
Zusammenarbeit, die im Strategischen Konzept als essentielle Voraussetzung
für die operative Fähigkeit des Bündnisses bestätigt
wird, steht eine grundlegende Überprüfung der zivilen Notfallplanung
der NATO unmittelbar vor dem Abschluss. Wir begrüßen die erzielten
Fortschritte. Eine enge Arbeitsbeziehung zwischen den zivilen und militärischen
Stellen wird zu einer wirksameren Nutzung ziviler Ressourcen von Bündnispartnern
und Partnern bei Aktivitäten der Allianz beitragen, zum Beispiel
bei friedensunterstützenden Einsätzen. Wir sehen dem baldigen
Abschluss dieser Überprüfung erwartungsvoll entgegen. Wir werden
die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit Partnern auf diesem Gebiet weiterführen
und weiter festigen, auch durch das Euro-atlantische Koordinierungszentrum
für Katastrophenhilfe, das als Beitrag zur Linderung der humanitären
Krise in und um Kosovo sowie bei der Unterstützung nationaler Stellen
der Bündnispartner bei jüngsten Naturkatastrophen eine wichtige
Rolle gespielt hat.
- Der Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für Frieden,
Sicherheit und Stabilität dar und kann die territoriale Integrität
von Staaten gefährden. Wir verurteilen aufs Neue den Terrorismus
und bekräftigen unsere Entschlossenheit, ihn in Übereinstimmung
mit unseren internationalen Verpflichtungen und nationalen Gesetzen zu
bekämpfen. Die terroristische Bedrohung dislozierter NATO-Streitkräfte
und NATO-Einrichtungen erfordert die Überlegung über und die
Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zu ihrem weiteren Schutz, unter
voller Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der jeweiligen Gastgebernation.
- Auf dem Washingtoner Gipfel haben unsere Staats- und Regierungschefs
die Schritte ergriffen, um sicherzustellen, dass unsere Allianz auch
in Zukunft Grundlage unserer kollektiven Verteidigung bleibt und weiter
eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung eines sicheren und dauerhaften
Friedens im euro-atlantischen Raum spielen wird. Heute, an der Schwelle
zum 21. Jahrhundert, können wir mit Zuversicht feststellen, dass
die NATO bereit ist, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen.
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