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Updated: 4 May 1999 Press Release

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Kommuniqu

23. Apr. 1999

NATO-Gipfelerklrung zum Kosovo

  1. Die Krise im Kosovo stellt eine grundlegende Herausforderung der Werte dar, fr die die NATO seit ihrer Grndung eintritt: Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Sie ist Hhepunkt einer gezielten Politik der Unterdrckung, der ethnischen Suberung und der Gewalt durch das Regime in Belgrad unter der Herrschaft von Prsident Milosevic. Wir werden nicht hinnehmen, da diese Terrorkampagne erfolgreich ist. Die NATO ist entschlossen, sich durchzusetzen.

  2. Die Militraktion der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien frdert die politischen Ziele der internationalen Gemeinschaft, die in jngsten Erklrungen durch den Generalsekretr der Vereinten Nationen und die Europische Union bekrftigt wurden: ein friedliches, multiethnisches und demokratisches Kosovo, in dem alle Menschen in Sicherheit leben und die weltweit geltenden Menschenrechte und Freiheiten gleichermaen genieen knnen.

  3. Unsere Militraktionen richten sich nicht gegen die Serben, sondern gegen die Politik des Regimes in Belgrad, das wiederholt alle Anstrengungen zunichte gemacht hat, um diese Krise friedlich beizulegen. Prsident Milosevic mu:

    • eine verifizierbare Beendigung aller Militraktionen und das sofortige Ende von Gewalt und Unterdrckung im Kosovo sicherstellen;
    • seine militrischen, polizeilichen und paramilitrischen Krfte aus dem Kosovo abziehen;
    • der Stationierung einer internationalen Militrprsenz im Kosovo zustimmen;
    • der vorbehaltlosen und sicheren Rckkehr aller Flchtlinge und Vertriebenen sowie dem ungehinderten Zugang humanitrer Hilfsorganisationen zu diesen Menschen zustimmen; und
    • die glaubhafte Garantie fr seine Bereitschaft bieten, auf eine politische Rahmenvereinbarung auf der Grundlage der Vereinbarungen von Rambouillet hinzuarbeiten.

  4. Zu diesen Bedingungen kann es keinen Kompromi geben. Solange Belgrad den legitimen Forderungen der internationalen Gemeinschaft nicht nachkommt und weiter unermeliches Leid verursacht, werden die Luftschlge der Allianz gegen die jugoslawische Kriegsmaschinerie fortgefhrt. Wir machen Prsident Milosevic und die Fhrung in Belgrad fr die Sicherheit aller Bewohner des Kosovo verantwortlich. Wir werden unser Versprechen gegenber den Menschen im Kosovo erfllen, da sie nach Hause zurckkehren und in Frieden und Sicherheit leben knnen.

  5. Wir intensivieren zur Zeit die Militraktionen der NATO, um den Druck auf Belgrad zu erhhen. Die Regierungen von Bndnispartnern stellen zur Zeit zustzliche Manahmen bereit, um den Druck auf das Belgrader Regime weiter zu steigern. Hierzu gehrt die intensivierte Umsetzung von Wirtschaftssanktionen sowie ein Embargo auf Erdlprodukte, eine Manahme, zu der wir die fhrende Rolle der EU begren. Wir haben unsere Verteidigungsminister angewiesen, Mittel und Wege zu untersuchen, damit die NATO zum Stopp der Lieferung von Kriegsgert beitragen kann, auch durch maritime Operationen, unterBercksichtigung der mglichen Konsequenzen fr Montenegro.

  6. Die NATO ist bereit, ihre Luftschlge einzustellen, sobald Belgrad die vorgenannten Bedingungen unwiderruflich akzeptiert und nachweislich damit begonnen hat, seine Krfte aus dem Kosovo nach Magabe eines genauen und zgigen Zeitplans abzuziehen. Dies knnte nach Vorliegen einer Resolution des VN-Sicherheitsrats erfolgen, die wir anstreben und die den Abzug serbischer Krfte sowie die Entmilitarisierung des Kosovo zur Auflage macht und die Dislozierung einer internationalen Truppe vorsieht, um die zgige Rckkehr aller Flchtlinge und Vertriebenen sowie die Einrichtung einer internationalen bergangsverwaltung fr das Kosovo zu gewhrleisten, unter der seine Bewohner weitgehende Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genieen knnen. Die NATO bleibt bereit, den Kern einer solchen internationalen Truppe zu stellen. Sie wrde multinational zusammengesetzt sein, mit Beitrgen aus Nicht-NATO-Staaten.

  7. Ruland trgt eine besondere Verantwortung in den Vereinten Nationen und spielt eine wichtige Rolle in der Suche nach einer Lsung des Kosovo-Konflikts. Solch eine Lsung mu auf den vorgenannten Bedingungen der Internationalen Gemeinschaft basieren. Die bisherigen Angebote von Prsident Milosevic werden dem nicht gerecht. Wir wollen konstruktiv mit Ruland im Geiste der Grundakte zusammenarbeiten

  8. Der von langer Hand geplante, zgellose und anhaltende Angriff durch jugoslawische Streitkrfte, Polizei- und paramilitrische Krfte auf Bewohner des Kosovo und die Unterdrckung anderer Minderheiten in der Bundesrepublik Jugoslawien verschlimmern die ohnehin schon massive humanitre Katastrophe. Dies droht die angrenzende Region zu destabilisieren.

  9. Die NATO, ihre Mitglieder und ihre Partner haben auf den humanitren Notfall reagiert und intensivieren ihre Einstze fr die Flchtlinge und zur humanitren Hilfeleistung in engem Zusammenwirken mit UNHCR, bei der auf diesem Gebiet die Hauptverantwortung liegt, und mit anderen relevanten Organisationen. Wir werden unsere Hilfeleistung so lange wie erforderlich fortfhren. Die NATO-Streitkrfte leisten einen bedeutenden Beitrag zu dieser Aufgabe.

  10. Wir sprechen den Mnnern und Frauen der NATO-Streitkrfte unsere Anerkennung aus, durch deren Mut und Pflichtbewutsein der Erfolg unserer militrischen und humanitren Einstze sichergestellt wird.

  11. Greueltaten gegen die Menschen im Kosovo durch die Streitkrfte, Polizei und paramilitrischen Krften der Bundesrepublik Jugoslawien stellen ein flagrante Verletzung des internationalen Rechts dar. Unsere Regierungen werden mit dem Internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeiten, um die Ermittlung gegen jede Person, auch auf hchster Ebene, zu untersttzen, die fr Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich ist. Die NATO wird ICTY in ihren Anstrengungen untersttzen, um die sachdienlichen Informationen sicherzustellen. Es kann keinen dauerhaften Frieden ohne Gerechtigkeit geben.

  12. Wir wrdigen und begren die mutige Untersttzung, die Staaten in der Region fr unsere Anstrengungen im Kosovo leisten. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien* und Albanien haben eine besonders wichtige Rolle gespielt, nicht zuletzt durch die Aufnahme vieler hunderttausend Flchtlinge aus dem Kosovo. Die Staaten in der Region tragen gewaltige wirtschaftliche und soziale Lasten aufgrund des gegenwrtigen Konflikts.

  13. Wir werden nicht hinnehmen, da das Belgrader Regime die Sicherheit seiner Nachbarn bedroht. Wir werden auf jede Herausforderung dieser Art durch Belgrad gegenber seinen Nachbarn aufgrund der Prsenz von NATO-Streitkrften oder ihrer Aktivitten auf ihrem Hoheitsgebiet whrend dieser Krise reagieren.

  14. Wir bekrftigen unser Eintreten fr die territoriale Integritt und Souvernitt aller Lnder der Region.

  15. Wir erneuern unsere tatkrftige Untersttzung der demokratisch gewhlten Regierung Montenegros. Jeder Schachzug durch Belgrad, die Regierung von Prsident Djukanovic zu untergraben, wird ernsthafte Konsequenzen haben. Krfte der Bundesrepublik Jugoslawien haben die entmilitarisierte Zone von Prevlaka unverzglich zu verlassen.

  16. Das Ziel eines freien, gedeihlichen, offenen und wirtschaftlich integrierten Sdosteuropas kann erst uneingeschrnkt sichergestellt werden, wenn die Bundesrepublik Jugoslawien den Weg zur Demokratie einschlgt. Daher sagen wir unsere Untersttzung fr die Zielsetzung einer demokratischen Bundesrepublik Jugoslawien zu, die die Rechte aller Minderheiten schtzt, auch in der Wojwodina und im Sandjak, und wir wollen auf einen solchen Wandel durch und ber den gegenwrtigen Konflikt hinaus hinarbeiten.

  17. Wir wollen die Stabilitt in Sdosteuropa zu einem vorrangigen Ziel auf unserer transatlantischen Agenda machen. Unsere Regierungen werden ihre Zusammenarbeit ber die NATO, die OSZE und fr diejenigen von uns, die ihr angehren, ber die Europische Union, beschleunigen, um die Nationen Sdosteuropas dabei zu untersttzen, eine bessere Zukunft fr ihre Region zu gestalten - eine Zukunft auf der Grundlage von Demokratie, Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Integration und Sicherheitszusammenarbeit.

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