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Release
Kommuniqu

17. Dez. 1998

Vorlufige nichtamtliche bersetzung

Kommuniqu

des Nordatlantikrats auf Verteidigungsministerebene
am 17. Dezember 1998

  1. Der Nordatlantikrat trat am 17. Dezember 1998 auf der Ebene der Verteidigungsminister in Brssel zusammen.

  2. Wir sehen dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats am 24. und 25. April 1999 in Washington mit grosser Erwartung entgegen. Auf dieser historischen Zusammenkunft wird das Bndnis den 50. Jahrestag des Washingtoner Vertrages begehen, der die Grundlagen einer einzigartigen und dauerhaften Partnerschaft zwischen europischen und nordamerikanischen Bndnispartnern geschaffen hat. Unsere Staats- und Regierungschefs werden in Washington auch die gemeinsame Vision einer erneuerten Allianz vorstellen, die den sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit gesteigerter Effizienz begegnen wird.

  3. Wir sind entschlossen, voll und ganz zur Verwirklichung dieser Vision beizutragen und das Bndnis in die Lage zu versetzen, das gesamte Spektrum seiner Aufgaben auch weiterhin durchzufhren. Heute haben wir den Fortschritt geprft, der bei der Umsetzung der Beschlsse des Madrider Gipfeltreffens im Verteidigungsbereich erzielt wurde; wir haben unsere Verteidigungsfhigkeiten errtert und Richtlinien fr die weitere Arbeit zur Vorbereitung des Washingtoner Gipfeltreffens erteilt. Wir haben ferner ber den Stand der Entwicklung in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo gesprochen.

  4. Wir prften die zuknftige Entwicklung von SFOR vor dem Hintergrund der Beschlsse, die der Rat fr die Umsetzung des Friedens (PIC) auf seinem Treffen am 15. und 16. Dezember 1998 in Madrid gefasst hat. Obwohl in den letzten Monaten bei der Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens von Dayton Fortschritte erzielt wurden, sind wir besorgt, dass noch viel getan werden muss. Wir billigen insbesondere die Forderung nach beschleunigter Rckkehr von Flchtlingen und Vertriebenen vor allem in Minderheitengebiete. Als Verteidigungsminister sind wir weiterhin entschlossen, dazu beizutragen, das ein sich selbst tragender Frieden in Bosnien und Herzegowina geschaffen wird, und appellieren an die Behrden des Landes, ihren vollen Beitrag zur Verwirklichung dieses Zieles zu leisten. Die Prsenz von SFOR bedeutet keine Einschrnkung ihrer Pflicht, die Stabilitt ihres Landes sicherzustellen. Es muss vermieden werden, dass eine Kultur der Abhngigkeit entsteht. Wie der Rat fr die Umsetzung des Friedens feststellte, mssen die Behrden in Bosnien und Herzegowina in strkerem Masse grssere Verantwortung fr Aufgaben bernehmen, die jetzt von der internationalen Gemeinschaft durchgefhrt oder koordiniert werden.

  5. Wir beabsichtigen nicht, die Prsenz von SFOR im gegenwrtigen Umfang unbegrenzt aufrechtzuerhalten. Auf unserem Treffen im Juni dieses Jahres haben wir den Stndigen Rat beauftragt, eine Reihe umfassender berprfungen im Abstand von hchstens sechs Monaten in Absprache mit anderen Truppenstellern zur Frage der Zukunft der Truppe durchzufhren. Die erste dieser berprfungen wurde vergangene Woche von den NATO-Aussenministern behandelt; wir haben die Ergebnisse heute gebilligt. Bei der berprfung insbesondere der Strke und Zusammensetzung von SFOR haben wir entschieden, dass zum gegenwrtigen Zeitpunkt kein Raum fr grssere Vernderungen gegeben ist; auch der Auftrag der Truppe sollte nicht verndert werden. Wir haben jedoch erste Massnahmen zur Straffung von SFOR vereinbart. Wir haben ferner unseren Militrbehrden Weisung erteilt, Optionen fr mgliche lngerfristige und substantiellere Anpassungen der knftigen Strke und Struktur von SFOR zu untersuchen. Knftige Reduzierungen werden vor dem Hintergrund der Implementierungsfortschritte hinsichtlich des Friedensabkommens beschlossen.

  6. Wir prften den Fortschritt auf dem Gebiet des Sicherheitskooperationsprogramms, das zwischen der NATO und Bosnien und Herzegowina eingerichtet wurde, um Stabilitt in der Region zu frdern und Vershnung zwischen den verschiedenen bosnischen Streitkrfte zu stiften, u.a. durch die Entwicklung zentraler Verteidigungseinrichtungen wie den Stndigen Militrausschuss der Regierung von Bosnien und Herzegowina.

  7. SFOR spielt bei der Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilitt und der Schaffung eines sicheren Umfelds in Bosnien und Herzegowina weiterhin eine entscheidende Rolle und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Bewltigung der Aufgabe des Wiederaufbaus von Bosnien und Herzegowina als ein einheitlicher, demokratischer und multiethnischer Staat. Wir haben die kontinuierliche und effektive Untersttzung fr die Implementierung der zivilen Aspekte der Friedensabkommen zur Kenntnis genommen, u.a. die Untersttzung des Hohen Reprsentanten und anderer internationaler Einrichtungen, wie z.B. den Hohen Kommissar fr Flchtlinge der VN, die VN-Mission in Bosnien und Herzegowina, die internationale Polizeitruppe der VN, den Internationalen Strafgerichtshof der VN fr das ehemalige Jugoslawien und die Organisation fr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. SFOR untersttzt auch die Streitkrfte der Entitten bei der humanitren Aufgabe der Minenrumung als wichtigen Beitrag zum zivilen Wiederaufbau und Neuanfang. Die multinationale Spezialeinheit erwies sich als ein ntzliches Mittel, um die Flexibilitt und Effektivitt von SFOR zu erhhen. Wir ussern unseren aufrichtigen Dank gegenber den Mnnern und Frauen von SFOR, die keine Mhe gescheut haben, um ihrer Pflicht fr Frieden und Vershnung gerecht zu werden.

  8. Hinsichtlich der Krise im Kosovo begrssen wir die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der NATO ber die Einrichtung einer Luftverifikationsmission, die die OSZE-Bodenmission ergnzt, um die Einhaltung der VN-Sicherheitsratsresolutionen 1199 und 1203 zu verifizieren. Anhaltender Druck der internationalen Gemeinschaft hat wesentlich dazu beigetragen, dieses Ergebnis zu erreichen und eine humanitre Katastrophe abzuwenden; dies gilt auch und weiterhin fr die Drohung mit dem Einsatz von NATO-Luftstreitkrften. Wir beabsichtigen, diesen Druck aufrechtzuerhalten. Das Bndnis wird die Einhaltung durch die Luftverifikationsmission ber dem Kosovo unter der Bezeichnung "Eagle Eye" mit Beteiligung von Partnern weiter verifizieren. Wir begrssen den Aufbau der OSZE-Verifikationsmission und nehmen mit Zufriedenheit die enge Zusammenarbeit und Koordination mit der OSZE bei dieser Aufgabe zur Kenntnis, einschliesslich der Vorkehrungen fr Informationsaustausch, die eine rechtzeitige und genaue Berichterstattung an den Stndigen Rat der OSZE und den Nordatlantikrat ber die Situation im Kosovo ermglichen werden. Das Bndnis wird den VN-Generalsekretr in regelmssigen Abstnden ber seine Einschtzung zur Einhaltung unterrichten.

  9. Wir erinnern die Behrden der Bundesrepublik Jugoslawien an ihre Verantwortung, die auch die Sicherheit und den Schutz der Verifikateure im Kosovo betrifft. Um jedoch Verifikateure in einem Notfall evakuieren zu knnen, stationiert die NATO jetzt eine Notfalltruppe (extraction force) unter der Bezeichnung "Joint Guarantor" in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien . Wir bringen unsere Anerkennung fr die Zusammenarbeit und Untersttzung der Regierung des Landes bei der Bereitstellung von Einrichtungen fr NATO-Operationen zum Ausdruck.

  10. Wir sind, vor allem aufgrund jngster Vorflle, besorgt ber die anhaltende Gewaltttigkeit im Kosovo und fordern alle Parteien auf, Gewaltttigkeit und provozierendes Verhalten jeder Art einzustellen, alle einschlgigen VN-Sicherheitsratsresolutionen strikt zu erfllen und die Krise im Kosovo durch freie und offene Verhandlungen mit internationaler Beteiligung im Geiste des Kompromisses und der Vershnung einer Lsung zuzufhren. Wir schliessen uns den NATO-Aussenministern an und bringen unsere Untersttzung fr eine Lsung zum Ausdruck, die einen erweiterten Status fr Kosovo und ein weitaus grsseres Mass an Autonomie und Selbstverwaltung vorsieht, gleichzeitig jedoch die territoriale Integritt der Bundesrepublik Jugoslawien sicherstellt und die Menschen- und Brgerrechte aller Bewohner des Kosovo, ungeachtet ihrer ethnischen Abstammung sichert. Stabilitt im Kosovo ist unserer Ansicht nach mit der Demokratisierung der Bundesrepublik Jugoslawien verknpft, und wir untersttzen diejenigen, die sich fr diesen Prozess ernsthaft engagieren.

  11. Wir begrssen die Ratifizierung der Beitrittsprotokolle Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns durch alle Parlamente der Bndnisstaaten und sehen dem Beitritt unserer neuen Bndnispartner vor dem Gipfeltreffen in Washington erwartungsvoll entgegen. Seit unseren letzten Treffen wurden weitere Massnahmen zur mglichst engen Beteiligung Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns an den Bndnisaktivitten ergriffen. Die drei eingeladenen Lnder setzen ihre Vorbereitungen auf die militrischen Aufgaben und Pflichten der Bndnismitgliedschaft fort. Sie haben Fortschritte bei der Umsetzung der fr sie entwickelten Streitkrftezielvorgaben erzielt. Insbesondere durch die Umsetzung dieser auf prioritre militrische Erfordernisse der Allianz abzielenden Planvorgaben arbeiten die drei eingeladenen Lnder zusammen mit den NATO-Militrbehrden darauf hin, dass ihre Streitkrfte und militrischen Strukturen den Erfordernissen in Schlsselbereichen der Allianz zur Vorbereitung der Mitgliedschaft entsprechen.

  12. Als Verteidigungsminister bekrftigen wir erneut, dass die Tr zur NATO-Mitgliedschaft nach Artikel 10 des Nordatlantikvertrags und gemss Ziffer 8 der Erklrung von Madrid weiter offensteht. Wir errterten einen Bericht ber den intensivierten Dialog zu Fragen der Mitgliedschaft. Der Stndige Rat wird fr das Gipfeltreffen in Washington ein umfassendes Massnahmenpaket entwickeln, das den Erweiterungsprozess fortfhrt, unser Eintreten fr die Politik der offenen Tr praktisch umsetzt und unsere Bereitschaft unterstreicht, Beitrittsaspiranten bei der Erfllung von NATO-Standards zu untersttzen.

  13. Wir billigten einen umfassenden Bericht ber die Fortschritte der letzten Monate hinsichtlich der internen Anpassung des Bndnisses, die auf folgende, in Bezug zueinander stehende Bereiche abzielt: die neue militrische Kommandostruktur des Bndnisses, das Konzept Alliierter Streitkrftekommandos (CJTF) und die Europische Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI). Wesentliche Ziele dieser Anpassung sind die Strkung der militrischen Leistungsfhigkeit des Bndnisses zur Durchfhrung des Gesamtspektrums seiner Aufgaben, die Wahrung der transatlantischen Bindung und die Entwicklung der Europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt innerhalb des Bndnisses. Die Allianz bleibt das massgebliche Forum fr Konsultation zwischen den Bndnispartnern und Ort fr Vereinbarungen hinsichtlich der sicherheits- und verteidigungspolitischen Verpflichtungen der Bndnispartner nach dem Washingtoner Vertrag.

  14. Wir billigten einen detaillierten Plan, der von den NATO-Militrbehrden zur Umsetzung der neuen militrischen Kommandostruktur der NATO vorgelegt wurde. Dieser Plan ist ein wichtiger Abschnitt in der Phase des bergangs zu der im vergangenen Jahr vereinbarten neuen Kommandostruktur. Unser Ziel ist, die notwendigen Vorbereitungen fr einen einzigen, unwiderruflichen Beschluss des Rates abzuschliessen, mit dem die Anforderungen fr die Aktivierung aller 20 Hauptquartiere der neuen Kommandostruktur insgesamt bis Anfang Mrz 1999 gleichzeitig gebilligt werden. Wir erteilten den NATO-Militrbehrden Weisung, ihre Arbeit zgig voranzubringen, damit dieser Beschluss zum vorgesehenen Zeitpunkt durch den Rat gefasst werden kann. Die neue Kommandostruktur wird insgesamt funktional, militrisch effizient und kostenwirksam sein. Sie wird uns auch die Bereitstellung europischer Fhrungsvorkehrungen zur Vorbereitung, Untersttzung, Durchfhrung und Fhrung von WEU-Operationen ermglichen.

  15. Alliierte Streitkrftekommandos (CJTF) sind ein wesentlicher Bestandteil der internen Anpassung des Bndnisses. Sie werden die fr ein breites Spektrum von Eventualfalloperationen notwendige militrische Flexibilitt ermglichen. Darber hinaus werden sie die Einbeziehung von Staaten ausserhalb des Bndnisses in NATO-gefhrte Operationen erleichtern. Ferner ist die Bereitstellung von CJTF-Hauptquartieren fr WEU-gefhrte Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten ein wichtiges Instrument zur Entwicklung der europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI) innerhalb des Bndnisses. Die zweite Phase der Umsetzung des CJTF-Konzepts, die die Erfahrungen der ersten beiden CJTF-Erprobungen bercksichtigt, ist eingeleitet worden. Sie wird abgeschlossen mit einer grndlichen Bewertung der Fhigkeit der Allianz, land- und seegesttzte CJTF-Hauptquartiere sowohl kleineren als auch grsseren Umfangs einzusetzen, und ferner die Notwendigkeit prfen, zustzliche Stamm-Hauptquartiere fr CJTF-Kernstbe einzurichten. Die fr Mrz 1999 vorgesehenen Ergebnisse dieser Arbeit werden in der dritten und letzten Phase der Umsetzung des CJTF-Konzepts der Allianz zugrundegelegt.

  16. Viel ist bereits erreicht, um die Europische Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI) innerhalb der NATO zu schaffen, wie von den Ministern auf ihren Treffen in Berlin und Brssel im Juni 1996 in Auftrag gegeben. Die Vorbereitungen fr WEU-gefhrte Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten sind inzwischen gut vorangekommen. Diese wichtige Arbeit wird in enger Zusammenarbeit und Absprache zwischen NATO und WEU durchgefhrt. In bereinstimmung mit dem Grundsatz trennbarer, jedoch nicht getrennter Fhigkeiten standen folgende Bereiche im Mittelpunkt jngster Arbeiten:

    • die Entwicklung klarer, voll kompatibler gemeinsamer Vorkehrungen fr NATO-WEU-Konsultationen in einer Krise, die zu einer WEU-Operation unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten fhren knnte;

    • die Fortsetzung der Arbeiten zur Entwicklung von Vorkehrungen fr die Freigabe, Beobachtung und Rckgabe bzw. Rckruf von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten fr WEU-gefhrte Operationen;

    • die Einbeziehung der WEU in den Verteidigungsplanungsprozess der NATO; als Teil dieses Prozesses hat die WEU erneut ihren Beitrag zur NATO-Ministerrichtlinie 1998 eingebracht;

    • die Bercksichtigung von Forderungen fr WEU-gefhrte Operationen im Rahmen der militrischen Planungen und bungen der NATO;

    • die Ausbildung und bungen zur Erprobung und Verbesserung verschiedener Vereinbarungen fr NATO-Untersttzung einer WEU-gefhrten Operation; ein gemeinsamer NATO-WEU-Workshop zum Krisenmanagement, der im September stattfand, hat zur Besttigung der NATO-WEU-Konsultationsvorkehrungen im Falle einer WEU-gefhrten Operation unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten beigetragen; ein gemeinsames Krisenmanagement-Seminar im Februar 1999 zur Praktizierung dieser Vorkehrungen wird eine gemeinsame NATO-WEU-Krisenmanagement-bung im Jahr 2000 vorbereiten.

  17. Mit der Ausgestaltung der Europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt innerhalb der NATO werden die kooperativen Beziehungen zwischen NATO und WEU zur Gewhrleistung detaillierter Koordinierung zwischen beiden Organisationen kontinuierlich gestrkt, u.a. auch durch Konsultationen im gemeinsamen NATO-WEU-Rat. Wir begrssen den Beitrag, den der WEU-Ministerrat am 16. und 17. November in Rom zur Entwicklung der Europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt geleistet hat.

  18. Wir erteilten dem Stndigen Rat Weisung, die weitere Arbeit zu den anstehenden Fragen hinsichtlich der internen Anpassung des Bndnisses energisch voranzubringen und insbesondere sicherzustellen, dass die Hauptelemente der Europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI), wie in dem uns vorgelegten Bericht ausgefhrt, bis zum Washingtoner Gipfel abgeschlossen sind. Wir erwarten darber hinaus, dass der Rat Empfehlungen ber die optimale weitere Verbesserung der Effektivitt der Europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI) im Bndnis unter Bercksichtigung des Beitrags aller europischer Bndnispartner bis zum Washingtoner Gipfeltreffen ausspricht.

  19. Wir errterten den Fortschritt hinsichtlich der berprfung und wo erforderlich Aktualisierung des Strategischen Konzepts der Allianz, wie von unseren Staats- und Regierungschefs auf ihrem Madrider Gipfeltreffen im Juli 1997 in Auftrag gegeben. Diese Arbeit muss sicherstellen, dass das Strategische Konzept voll auf das neue Sicherheitsumfeld des Bndnisses abgestimmt ist. Es sollte unsere Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung und transatlantischen Bindung bekrftigen und sicherstellen, dass das Bndnis bereit ist und ber ein ganzes Spektrum von Fhigkeiten verfgt, um das Sicherheits- und Stabilittsumfeld fr Nationen im euro-atlantischen Raum im 21. Jahrhundert zu verbessern, auch durch Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaft und, wo angezeigt, durch Nicht-Artikel-5-Operationen, die, wie in Bosnien und Herzegowina, mit mglicher Beteiligung von Partnern durchgefhrt werden knnen. Der Stndige Rat erhielt Weisung, diese Arbeit energisch voranzutreiben, deren Ergebnis unseren Staats- und Regierungschefs auf ihren Gipfeltreffen in Washington im April nchsten Jahres vorgelegt werden soll. Als Verteidigungsminister halten wir es fr besonders wichtig sicherzustellen, dass das aktualisierte Strategische Konzept Richtlinien fr die Entwicklung militrischer Fhigkeiten enthlt, die dem Gesamtspektrum der Aufgaben des Bndnisses angemessen sind.

  20. Zur Untersttzung der Fhigkeit des Bndnisses, das gesamte Spektrum seiner Aufgaben durchzufhren, wurden Arbeiten zur Entwicklung von Vorschlgen fr eine Initiative ber Verteidigungsfhigkeiten eingeleitet, die auf dem Washingtoner Gipfeltreffen gebilligt werden knnte. Ausgehend von den bisher erzielten Fortschritten knnte eine solche Initiative auf die Entwicklung einer gemeinsamen Bewertung der fr das Gesamtspektrum militrischer Operationen notwendigen Forderungen ausgerichtet sein und mit besonderem Schwerpunkt auf Technologie und Interoperabilitt, vor allem in Bereichen wie Logistik und Fhrung und Kommunikation, Fhigkeiten behandeln, die fr die erfolgreiche Durchfhrung teilstreitkraftbergreifender militrischer Operationen wesentlich sind, wie z.B. Bereitschaft, Dislozierbarkeit, Mobilitt, Durchhaltefhigkeit, berlebensfhigkeit und effektiver Einsatz; dabei wren die Richtlinien des aktualisierten Strategischen Konzepts zu bercksichtigen.

  21. Wir haben einen umfassenden Bericht ber weiteren Fortschritt bei der Umsetzung des Grundlagendokuments des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der vertieften Partnerschaft fr den Frieden entgegengenommen. Mit dem im Mai 1997 in Sintra eingeleiteten Prozess entsteht ein effizienteres Forum fr Konsultation sowie eine strker operativ ausgerichtete Partnerschaft, die die Fhigkeit der Bndnispartner und Partnerstaaten, zu euro-atlantischer Sicherheit und Stabilitt durch politische Konsultation und praktische Kooperation beizutragen, entsprechend verbessert.

  22. Der EAPR hat sich auch als Forum fr politische Konsultation ber die Lage im ehemaligen Jugoslawien, einschliesslich Bosnien und Herzegowina und Kosovo, bewhrt. Das Euro-Atlantische Koordinierungszentrum fr Katastrophenhilfe, das im letzten Frhjahr zur Verbesserung praktischer Zusammenarbeit auf dem Gebiet internationaler Katastrophenhilfe errichtet wurde, hat bereits an der Koordinierung der Notfalluntersttzung im Rahmen von Hilfseinstzen in Albanien und in der Ukraine mitgewirkt. Wir untersttzen den auf den neuesten Stand gebrachten EAPR-Aktionsplan fr den Zeitraum 1998-2000, der vergangene Woche von den Aussenministern mit Partnern verabschiedet wurde und die bereits mit Erfolg im EAPR-Rahmen umgesetzten Kooperationsaktivitten fortfhrt und erweitert.

  23. Partnerschaft fr den Frieden bleibt das zentrale Element unserer Bemhungen, zusammen mit Partnern neue Muster praktischer militrischer und verteidigungsbezogener Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Fragen zu erstellen. Partner wirken verstrkt mit an der Planung und Durchfhrung von PfP-Aktivitten und -bungen sowie der weiteren Entwicklung des Planungs- und berprfungsprozesses (PARP). Die Einfhrung der PARP-Ministerrichtlinie und der ersten Partnerschaftsziele werden eine wichtige Rolle bei der weiteren Entwicklung einer strker operativ ausgerichteten Partnerschaft fr den Frieden (PfP) spielen. Die nunmehr eingerichteten PfP-Stabselemente bieten weitere Mglichkeiten zur militrischen Zusammenarbeit mit Partnern. Verstrkte regionale Zusammenarbeit entwickelt sich dynamisch fort; die Arbeit des Bndnisses mit Partnern zur Schaffung eines politisch-militrischen Rahmens fr NATO-gefhrte PfP-Operationen, der gleichzeitig mit dem Strategischen Konzept fr das Gipfeltreffen in Washington zum Abschluss gebracht werden soll, wird von uns voll untersttzt. Ausgehend von den Erfahrungen mit IFOR/SFOR werden das Potential multinationaler Verbnde und der Grundsatz der Multinationalitt militrischer Verbnde zwischen Partnern sowie zwischen Partnern und Bndnispartnern im Hinblick auf die Strkung der operativen Fhigkeiten von PfP untersucht.

  24. Wir nahmen den Fortschritt zur Kenntnis, der im Rahmen von Initiativen zur weiteren Verbesserung von PfP-Aus- und -Fortbildung erzielt wurde. Diese sollen ein hheres Mass an Kooperation schaffen und Partnern eine grssere Rolle bei der Entwicklung kooperativer Anstze vermitteln. Das Konzept fr PfP-Ausbildungszentren wird Bndnispartnern und Partnern ferner ermglichen, zu PfP-bezogener Aus- und -Fortbildung aller Partner beizutragen und Interoperabilitt zu frdern. Es stellt einen rationalisierten Ansatz dar, der gemeinsame Initiativen untersttzt und Arbeitsberschneidung vermeidet. Als weitere vielversprechende Entwicklung haben wir erste durch das PfP-Konsortium der Verteidigungsakademien eingeleitete Aktivitten und das PfP-Simulationsnetzwerk zur Kenntnis genommen. Der Stndige Rat wird beauftragt, die oben genannten Initiativen und sonstige laufende Arbeiten mit Partnern zu einem kohrenten Massnahmenpaket zu bndeln, um die operativen Fhigkeiten von PfP bis zum Gipfeltreffen in Washington zu strken.

  25. NATO/PfP-Hilfsprogramme entwickeln sich zgig zu einem wichtigen Instrument der Bndnispartner und Partner, um Stabilitt in sensitive Gebiete, wie z.B. auf dem Balkan, zu projizieren und die Bindungen zwischen PfP-Staaten zu festigen. Als Verteidigungsminister untersttzen wir nachdrcklich den Beschluss des Bndnisses, fr 1999 ein umfassendes Hilfsprogramm fr Albanien zu erstellen. Die NATO untersttzt auch die ehemalige jugoslawischen Republik Mazedonien bei der Entwicklung ihrer Streitkrfte. Diese Programme sind Ausdruck der weiteren Entschlossenheit des Bndnisses, Stabilitt in den Nachbarstaaten des Kosovo zu frdern, und gleichzeitig ein Beispiel fr den Beitrag, den PfP zu Sicherheit und Stabilitt im euro-atlantischen Raum leisten kann.

  26. Wir haben den Stand der Umsetzung der NATO-Russland-Grundakte zur Kenntnis genommen. Auf dem morgigen Treffen des Stndigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats auf der Ebene der Verteidigungsminister werden wir unsere Untersttzung fr die wichtige Arbeit des Rates erneut zum Ausdruck bringen, der die Prinzipien des gemeinsamen Interesses, der Reziprozitt und der Transparenz zugrundeliegen. Der Rat hat sich auch als ein ntzliches Forum fr Konsultationen ber die Krise im Kosovo und die laufende SFOR-Mission erwiesen, in der die NATO und Russland erfolgreich zusammenarbeiten. Ein substantieller Arbeitsplan fr Zusammenarbeit im Rahmen des Stndigen Gemeinsamen Rates wurde als Teil des Arbeitsprogramms 1999 vereinbart. Wir sehen der Erffnung des militrischen Verbindungsbros der NATO in Moskau erwartungsvoll entgegen. Als Verteidigungsminister treten wir weiterhin fr die Strkung praktischer militrischer Zusammenarbeit mit Russland ein. Wir werden, wo dies mglich ist, die Kooperationsmechanismen von PfP als entscheidendes Mittel praktischer Zusammenarbeit nutzen, z.B. bei einem Spektrum von Operationen zu Krisenmanagement und Friedenserhaltung, bei Ausbildung, Seminaren und Besuchen, bei der Strkung des militrischen Dialogs und Aktivitten in bezug auf Rstungszusammenarbeit.

  27. Das morgige zweite Treffen der NATO-Ukraine-Kommission auf Verteidigungsministerebene wird umfassende Vorschlge der Ukraine zur weiteren Umsetzung der NATO-Ukraine-Charta behandeln. Wir bekrftigen unsere Entschlossenheit, durch PfP die praktische militrische Zusammenarbeit mit der Ukraine auf der Grundlage der politischen-militrischen Bestimmungen der Charta sowie den vereinbarten Arbeitsplan 1999 und den Beitrag der Ukraine zu SFOR zu intensivieren. Die Arbeiten in der Gemeinsamen NATO-Ukraine-Arbeitsgruppe zur Verteidigungsreform verzeichnen rasche Fortschritte auf verschiedenen Ebenen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Ukraine und der NATO ber die Entsendung von zwei NATO-Verbindungsbeamten nach Kiew wird die ausgeprgte Partnerschaft mit der Ukraine auf wichtigen Gebieten konkret untersttzen, z.B. zivil-militrische Beziehungen, Ressourcenplanung und -Management im Verteidigungsbereich, Fragen der Laufbahnentwicklung fr Offiziere und Unteroffiziere.

  28. Wir messen der Stabilitt im Mittelmeerraum grosse Bedeutung bei nach dem Grundsatz, dass die Sicherheit in Europa eng mit Sicherheit und Stabilitt im Mittelmeerraum verbunden ist. Ausgehend von unserem kooperativen Sicherheitsverstndnis insgesamt bekrftigen wir erneut die Bedeutung des vertieften Mittelmeerdialogs der Allianz. Nach Abschluss des ersten Arbeitsprogramms 1998 begrssen wir die Tatsache, dass das Arbeitsprogramm 1999 wiederum eine grssere Zahl militrischer Aktivitten enthalten wird und Kontaktbotschaften nunmehr benannt worden sind. Als Verteidigungsminister sind wir entschlossen, die politischen und militrischen Aspekte des Dialogs weiter zu verbessern. Damit wird zu Vertrauensbildung und gegenseitigem Verstndnis zwischen der NATO und den am Mittelmeerdialog beteiligten Lndern beigetragen. Wie die Aussenminister sind auch wir bereit, Mglichkeiten ins Auge zu fassen, um die Zusammenarbeit mit beteiligten Lndern in Vorbereitung fr den Gipfel in Washington zu erweitern.

  29. Die Einsetzung der Kosovo-Verifikationsmission hat eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen der NATO und der OSZE eingeleitet und stellt unsere Fhigkeit zur Zusammenarbeit in Krisensituationen unter Beweis. Diese Festigung der Beziehungen zwischen sich gegenseitig verstrkenden Institutionen ist fr die Rolle von Sicherheitsorganisationen in der knftigen europischen Sicherheitsarchitektur von Bedeutung. In diesem Zusammenhang untersttzen wir auch in Zukunft die Anstrengungen der OSZE, eine Dokumenten-Charta fr Europische Sicherheit auf der Grundlage des Beschlusses des OSZE-Ministerrats am 02. und 03. Dezember 1998 zu entwickeln.

  30. Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-)Waffen und ihrer Trgersysteme gibt dem Bndnis weiterhin Anlass zu ernster Sorge. In diesem Zusammenhang ist es Hauptziel des Bndnisses und seiner Mitglieder, Proliferation zu verhindern, oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rckgngig zu machen. Wir messen auch weiterhin der uneingeschrnkten Umsetzung und strikten Verifikation internationaler Abrstungs- und Non-Proliferationsregime als nach wie vor wesentliche Vereinbarungen in diesem Bereich grsste Bedeutung bei. Wir stellen dennoch fest, dass trotz unserer prventiven Bemhungen weiterhin auftreten und eine direkte Bedrohung fr die Bevlkerung, das Territorium und die Streitkrfte der Bndnispartner darstellen kann. Es ist deshalb gleichermassen wichtig, das Verteidigungsdispositiv des Bndnisses gegen ABC-Waffen weiterhin zu verbessern, indem die notwendigen Fhigkeiten fr unsere Streitkrfte bereitgestellt und unsere Einsatzdoktrin, Plne, Ausbildung und bungen angepasst werden, um die mit diesen Waffen verbundenen Risiken umfassender zu bercksichtigen. Wir bringen unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, unsere Streitkrfte auf die erfolgreiche Durchfhrung des gesamten Spektrums der Aufgaben vorzubereiten, die sie trotz der Bedrohung durch den Einsatz oder trotz tatschlichen Einsatzes chemischer oder biologischer Waffen erfllen mssten. Dabei prfen wir auch die Mglichkeit eines Informationsaustausches und praktischer Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Militrbehrden des Bndnisses. Auf der Grundlage der erfolgreichen Arbeit der NATO-Gruppen fr Proliferation sind wir bereit, die Anstrengungen des Bndnisses zu verstrken, um der wachsenden Proliferationsgefahr entgegenzutreten. Wir schliessen uns den Aussenministern des Bndnisses an, die den Stndigen NATO-Rat beauftragten, fr den Washingtoner Gipfel Vorschlge hinsichtlich einer Initiative zu erarbeiten, die die politischen und militrischen Fhigkeiten der Allianz sicherstellt, um den mit der Weiterverbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trgermittel verbundenen Herausforderungen angemessen und wirksam zu begegnen.

  31. Wir erinnern an die Bedeutung, die unsere Regierungen den Allianzvereinbarungen fr Konsultation ber Gefahren im weiteren Sinne beimessen, einschliesslich der mit illegalem Waffenhandel und Terrorakten verbundenen Risiken, die die Sicherheitsinteressen des Bndnisses berhren. Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung fr Frieden, Sicherheit und Stabilitt dar und kann die territoriale Integritt von Staaten gefhrden. Wir erklren deshalb erneut, dass wir den Terrorismus verurteilen. Unsere Regierungen bleiben entschlossen, ihn in jeder Form in bereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen und nationalen Gesetzen zu bekmpfen. Enge internationale Zusammenarbeit ist ein entscheidendes Mittel der Prvention, Abschreckung und Bekmpfung dieses bels.

  32. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSE-Vertrag jetzt und auch in Zukunft ein Eckpfeiler der Sicherheit in Europa ist. Unser Ziel insgesamt ist verstrkte Sicherheit, Stabilitt und Berechenbarkeit, nicht nur fr jeden KSE-Vertragsstaat, sondern auch fr ganz Europa. Wir treten fr eine erfolgreiche Anpassung des Vertrags ein und werden uneingeschrnkt dazu beitragen, diese Arbeit bis zum Zeitpunkt des OSZE-Gipfels in Istanbul zum Abschluss zu bringen. Wir werden daher die Anstrengungen zur Lsung noch anstehender Schlsselfragen und zum Beginn der Textarbeit in den ersten Monaten des nchsten Jahres untersttzen. In diesem Zusammenhang bekrftigen wir die in Wien unterbreiteten Vorschlge der Allianz; wir schliessen uns der KSE-Erklrung "Zurckhaltung und Flexibilitt" an, die unsere Aussenminister und die Aussenminister der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn am 8. Dezember verffentlichten. Bis zum Inkrafttreten des angepassten Vertrags halten wir die weiterhin strikte Implementierung des bestehenden Vertragswerks und seiner dazugehrigen Dokumente fr usserst wichtig.

  33. Wir messen der Notwendigkeit einer wirksamen Rstungszusammenarbeit im Bndnis weiterhin grosse Bedeutung bei und nahmen in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass unsere Nationalen Rstungsdirektoren gegenwrtig eine umfassende Untersuchung der knftigen Rolle der NATO im Rstungsbereich durchfhren. Wir sehen ihrem Bericht ber Mittel und Wege zur Verbesserung des Verfahrens im Rstungsbereich erwartungsvoll entgegen. Wir nahmen ferner den Fortschritt hinsichtlich des Bodenberwachungsprogramms der Allianz zur Kenntnis, das ein Gesamtsystem fr eine NATO-eigene und von ihr betriebene Kernfhigkeit vorsieht, die durch interoperable nationale Mittel ergnzt wird. Wir haben bei dieser Gelegenheit die Notwendigkeit einer solchen Fhigkeit bekrftigt, die die politische und militrische Entscheidungsfindung, insbesondere im Rahmen des Krisenmanagement untersttzt.

  34. Wichtige Massnahmen wurden durch den NATO-Ausschuss fr Luftverteidigung ergriffen und durch den Rat gebilligt; sie sehen eine Anpassung der Planung zur umfassenden Bercksichtigung neuer Luftverteidigungsforderungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung vorhandener Fhigkeiten vor. Insbesondere die bereinkunft ber Grundstze der knftigen Anpassung des integrierten Luftverteidigungssystems der NATO wird einen effizienten erweiterten Luftverteidigungsbeitrag zu kollektiver Verteidigung und friedensuntersttzenden Einstzen innerhalb einer erweiterten Allianz untersttzen und die grssere Flexibilitt der Luftverteidigung sowie verstrkte Integration mit Seestreitkrften frdern. Das langfristige Luftverteidigungsprogramm der NATO wird zur Zeit berarbeitet, damit mgliche knftige Luftbedrohungen bercksichtigt werden knnen.

  35. Hinsichtlich der Frage des Datumswechsels fr das Jahr 2000 gehen wir entschlossen vor, um die weitere Leistungsfhigkeit der politischen Konsultationsprozesse des Bndnisses sowie Krisenmanagement und militrische Fhrung sicherzustellen. Wir untersttzen nachdrcklich die Erprobung und Verifizierung der Jahr 2000-Vertrglichkeit sowie die Erarbeitung von Plnen fr Systeme, deren Vertrglichkeit nicht rechtzeitig hergestellt werden kann.

  36. Die Integration der drei eingeladenen Lnder in das Bndnis, die Operationen der NATO in Bosnien und Herzegowina und ebenso im Kosovo, die neue Kommandostruktur der NATO und andere Bndnisinitiativen bringen die unvernderte Bedeutung der gemeinsam finanzierten militrischen Programme zum Ausdruck. Sie sind konkretes Zeichen der Zusammenarbeit und Zusammengehrigkeit der Bndnispartner. Gemeinsam durchgefhrte Projekte und gemeinsame Finanzierung knnten grsseren Wert und strkere Bedeutung im Zusammenhang mit jeglicher Gipfelinitiative ber Verteidigungsfhigkeiten erhalten. Wir bleiben entschlossen sicherzustellen, dass ausreichende Mittel verfgbar gemacht werden, damit das Bndnis weiterhin das ganze Spektrum seiner Aufgaben erfllen kann. Wir begrssen weitere Schritte, um die Transparenz des Haushaltsverfahrens zu erhhen und dem Rat einen umfassenderen und strategischeren berblick ber die gemeinsam finanzierten Militrausgaben der NATO zu ermglichen.


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