Kommuniqu

8. Dezember 1998


Vorlufige nichtamtliche bersetzung

Erklrung zum Kosovo anllich des
Treffens des Nordatlantikrats auf Ebene der Auenminister
am 08. Dezember 1998 in Brssel

  1. Es ist und bleibt Ziel der NATO, zu internationalen Anstrengungen beizutragen, um der humanitren Krise im Kosovo Einhalt zu gebieten, der Gewaltttigkeit dort ein Ende zu setzen und eine dauerhafte politische Lsung herbeizufhren. Die Entscheidungen der NATO vom Oktober waren ein ausschlaggebender Beitrag zum Abzug der Krfte der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) aus dem Kosovo und haben mitgeholfen, eine humanitre Katastrophe abzuwenden. Die erhhte militrische Bereitschaftsstufe der Allianz wird aufrechterhalten.

  2. Die Sicherheitslage im Kosovo bleibt fr uns Anla zu groer Sorge. Seit Anfang November haben Gewaltttigkeiten, die in einigen Fllen von serbischen Sicherheitskrften und in anderen durch bewaffnete Gruppen im Kosovo provoziert wurden, die Spannung erhht. Diese Vorflle zeigen, da weder die Behrden in Belgrad noch die bewaffneten Gruppen im Kosovo die Forderungen der Resolutionen 1160, 1199 und 1203 des VN-Sicherheitsrats umfassend erfllt haben. Wir rufen die bewaffneten Gruppen im Kosovo auf, Provokationen einzustellen und zu unterlassen und appellieren an die Behrden der Bundesrepublik Jugoslawien und Serbiens, die Anzahl und deutlich erkennbare Prsenz der MUP-Spezialpolizei (MUP = Internal Security Forces of the Serbian Ministry of Internal Affairs) im Kosovo zu reduzieren und jede Drohgebrde zu unterlassen.

  3. Wir bestehen darauf, da beide Seiten gewissenhaft die Waffenruhe respektieren und die Resolutionen des VN-Sicherheitsrats uneingeschrnkt erfllen. Wir erwarten ferner von ihnen, da sie die Untersuchungen von Kriegsverbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien (ICTY) erleichtern. In diesem Zusammenhang verurteilen wir die Weigerung, den Ermittlungsbeamten des Strafgerichtshofs Visa auszustellen. Die andauernde Gewaltttigkeit zwischen Krften der Bundesrepublik Jugoslawien und Serbiens sowie bewaffneten Gruppen im Kosovo gefhrdet die Aussichten auf eine politische Lsung, fr die jetzt eine Chance besteht.

  4. Wir sind nach wie vor fest davon berzeugt, da sich die Probleme im Kosovo nur durch einen Proze des offenen und vorbehaltlosen Dialogs zwischen den Behrden in Belgrad und Vertretern der Fhrung des Kosovo lsen lassen. Wir appellieren daher mit Nachdruck an alle Parteien, sich zgig im Geiste der Kompromibereitschaft aufeinander zuzubewegen, um mit ihrer Beteiligung die von Botschafter Hill gefhrten Verhandlungen zum Abschlu zu bringen.Wir bekrftigen unsere Untersttzung einer politischen Lsung, die einen erweiterten Status fr Kosovo, ein substantiell greres Ma an Autonomie sowie sinnvolle Selbstverwaltung vorsieht, die territoriale Integritt der Bundesrepublik Jugoslawien wahrt sowie die Menschen- und Brgerrechte aller Bewohner des Kosovo, ungeachtet ihrer ethnischen Abstammung, sicherstellt. Stabilitt im Kosovo ist unserer Ansicht nach mit der Demokratisierung der Bundesrepublik Jugoslawien verknpft, und wir untersttzen diejenigen, die sich fr diesen Proze ernsthaft engagieren. Vor diesem Hintergrund verurteilen wir krzlich von Prsident Milosevic ergriffene Aktionen, um die unabhngigen Medien und politischen Pluralismus in Serbien zu unterdrcken. Wir begren die Schritte der Regierung von Montenegro, die unabhngigen Medien zu schtzen, demokratische Reformen zu frdern und die Achtung der Rechte aller Brger sicherzustellen

  5. Wir werden die Luftverifikationsmission der Allianz - die Operation "Eagle Eye" - in bereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der NATO fortfhren und dem VN-Generalsekretr in regelmigen Abstnden die Einschtzung der NATO ber die Einhaltung der Vereinbarung mitteilen.

  6. Wir beabsichtigen, uneingeschrnkt mit der OSZE-Kosovo-Verifikationsmission (KVM) zusammenzuwirken. Die Sicherheit der OSZE-Verifikateure ist fr uns von uerster Wichtigkeit. Wir appellieren an die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien, ihrer Verantwortung nach Magabe der VN-Sicherheitsresolutionen 1199 und 1203 sowie der Vereinbarung zwischen der OSZE und der Bundesrepublik Jugoslawien vom 16. Oktober nachzukommen. Wir erwarten von den Behrden der Bundesrepublik Jugoslawien sowie von den Gemeinschaften im Kosovo, da sie uneingeschrnkt mit der OSZE-Kosovo-Verifikationsmission zusammenarbeiten, insbesondere durch die Respektierung der Bewegungsfreiheit und des Rechts auf freien Zugang dieser Mission und durch die Gewhr, da das OSZE-Personal keiner Bedrohung, Gewaltanwendung oder Beeintrchtigung irgendeiner Art ausgesetzt wird. Wir erwarten ferner von den Behrden der Bundesrepublik Jugoslawien, da sie den internationalen Hilfsorganisationen weiterhin ungehindert Zugang gewhren, auch durch die Ausstellung der erforderlichen Visa.

  7. Der NATO-Rat hat einen Aktivierungsbefehl (ACTORD) fr eine von der NATO gefhrte "Extraktions"-Truppe unter der Bezeichnung Operation "Joint Guarantor" erteilt. Wir werden die stndig in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien prsenten Teile dieser Truppe zgig dislozieren, um in der Lage zu sein, Personal der OSZE-Kosovo-Verifikationsmission in einem Notfall evakuieren zu knnen. Wir danken den Behrden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sehr fr ihre Zusammenarbeit und Untersttzung durch Bereitstellung von Einrichtungen zur Stationierung der NATO-Krfte.

  8. Wir schtzen die Bereitschaft von Partnerlndern, gemeinsam mit der NATO zur Lsung der Kosovo-Krise beizutragen, indem sie entweder selbst an der von der NATO gefhrten Luftverifikationsmission teilnehmen oder die Nutzung ihres Luftraums oder anderer Einrichtungen zur Untersttzung der NATO-Anstrengungen anbieten. Wir werden uns ber das Vorgehen der Allianz in bezug auf die Krise im Kosovo weiter eng mit allen Partnerlndern abstimmen.


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