Treffens
der Staats-
und Regie-
rungschefs
der Bndnis-
partner und
Partnerstaaten
unter der
Schirmherr-
schaft des
Euro-Atlan-
tischen
Partner-
schaftsrats
9. Juli 1997
in Madrid
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Sondererklrung
zu Bosnien und Herzegowina
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Wir, die Staats- und Regierungschefs der NATO, bekrftigen unser Bekenntnis zur uneingeschrnkten Umsetzung des Friedensbereinkommens und zur Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und multiethnischen Staates Bosnien und Herzegowina. Wir untersttzen mit Nachdruck die vor kurzem abgegebenen Erklrungen des Lenkungsausschusses des Rates fr die Umsetzung des Friedens in Sintra, des Gipfeltreffens der Acht in Denver und der Kontaktgruppe in Den Haag, in denen die Regierungsstellen in Bosnien und Herzegowina aufgefordert werden, die Umsetzung des Friedensbereinkommens zu beschleunigen.
Wir wrdigen die Leistung der unter Fhrung der NATO stehenden Stabilisierungstruppe (SFOR) in Bosnien und Herzegowina und sind stolz auf ihren entscheidenden Beitrag zur Herbeifhrung von Frieden in diesem Land. Im Zusammenwirken mit den Partnern der NATO in SFOR beabsichtigen wir, darauf hinzuwirken, da das Mandat der SFOR ohne jede Einschrnkung erfllt wird.
Wir wrdigen die Bemhungen von Carl Bildt, dessen Amtszeit als Hoher Beauftragter wichtige Fortschritte bei der Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensbereinkommens bewirkt hat, und begren die Ernennung von Carlos Westendorp zum neuen Hohen Beauftragten. SFOR wird auch weiterhin eng und wirksam mit dem Hohen Beauftragten, der OSZE und anderen wichtigen internationalen Organisationen und Stellen zusammenarbeiten, die die zivilen Aspekte des Friedensbereinkommens umsetzen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den fr September 1997 vorgesehenen Kommunalwahlen. Zwar luft das Mandat von SFOR Ende Juni 1998 aus, doch haben wir ein langfristiges Interesse an Stabilitt in Bosnien und Herzegowina und der umgebenden Region und engagieren uns fr diese Stabilitt. Den Regierungsstellen in Bosnien und Herzegowina mu klar sein, da es fr keine Partei oder ethnische Gruppe, weder jetzt noch in der Zukunft, irgendeine militrische Option geben kann.
Wir fordern die Parteien des Friedensbereinkommens auf, die Verpflichtungen, denen sie selbst zugestimmt haben, uneingeschrnkt zu erfllen und das Friedensbereinkommen ohne Verzgerung umzusetzen. Sie mssen das Recht der Flchtlinge und Vertriebenen, friedlich und geordnet in ihre Heimat zurckzukehren, in vollem Umfang respektieren. Sie mssen ihre Rstungskontrollverpflichtungen einhalten. Sie mssen alle Bestimmungen in bezug auf das Polizeiwesen einhalten, einschlielich der Notwendigkeit, Polizeikrfte umzustrukturieren, zu reformieren und zu bewerten. Sie mssen einen fairen und offenen Zugang zu den Medien erlauben. Wir erwarten, da Kroatien und die Bundesrepublik Jugoslawien als regionale Unterzeichner des Friedensbereinkommens wirksam zu dessen vollstndiger Umsetzung beitragen.
Die Erfllung all dieser Verpflichtungen stellt die Voraussetzung fr unsere fortgesetzte Untersttzung dar: Wer seinen Verpflichtungen nachkommt, erhlt unsere Untersttzung, wer dies nicht tut, darf sich keine Hoffnung auf die Aufnahme in die breitere Vlkergemeinschaft machen.
Wir sind tief besorgt ber die politische Krise in der Republika Srpska, wo ein zunehmend antidemokratisches Klima und der Mibrauch von Polizeibefugnissen, die im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Friedensbereinkommen stehen, die Menschenrechte untergraben, Fortschritte im Rahmen des Friedensbereinkommens behindern und die Sicherheit im weiteren Sinne gefhrden. Es ist insbesondere unannehmbar, da den Brgern der Republika Srpska vollstndige und objektive Informationen ber die Entwicklungen vorenthalten werden. Der demokratische Proze wird verzerrt, um die verfassungsmigen Entscheidungen der gewhlten Prsidentin der Republika Srpska, die respektiert werden mssen, zu blockieren.
Wir erwarten, da diejenigen, die auf diese Weise die Staatsgewalt herausgefordert haben, politische Streitigkeiten friedlich und auf dem Weg des Dialogs und in einer Weise beilegen, die mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und den demokratischen Prinzipien des Friedensbereinkommens vereinbar ist. Ferner verlangen wir in diesem Zusammenhang, da die Polizei in der Republika Srpska Einschchterungsmanahmen unterlt und sich uneingeschrnkt an alle Bestimmungen des Friedensbereinkommens hlt. Die Republika Srpska, die integraler Bestandteil von Bosnien und Herzegowina ist, riskiert ansonsten eine noch grere Isolation von der Vlkergemeinschaft und noch grere Schwierigkeiten bei der Erlangung internationaler Untersttzung und Wirtschaftshilfe, von der ihr knftiger Wohlstand abhngt.
Wir werden keinerlei Anwendung von Zwang oder Gewalt und keinen ungenehmigten Einsatz von militrischen oder paramilitrischen Streitkrften dulden.
Es kann keinen dauerhaften Frieden ohne Gerechtigkeit geben. Wir fordern die Verantwortlichen in der Region auf, mit dem Internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien zusammenzuarbeiten und ihrer Pflicht nachzukommen, wegen Kriegsverbrechen angeklagte Personen an diesen auszuliefern, damit ihnen der Proze gemacht werden kann.
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