[ NATO PRESS RELEASES ]

12. Juni 1997

Vorlufige nichtamtliche bersetzung

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Kommuniqu

des Nordatlantikrats
auf Verteidigungsministerebene



  1. Der Nordatlantikrat trat am 12. Juni 1997 auf der Ebene der Verteidigungsminister in Brssel zusammen.

  2. In vier Wochen werden unsere Staats- und Regierungschefs in Madrid zusammenkommen und bedeutende Beschlsse fassen, die der neuen NATO Form und Gestalt geben sollen, um den Herausforderungen des nchsten Jahrhunderts begegnen zu knnen. Auf dem Gebiet der Verteidigung werden die Gipfelbeschlsse die Fhigkeit der Allianz sicherstellen, knftigen Risiken entgegenzutreten und neue Mglichkeiten zu nutzen. Wir werden die in den Kernfunktionen zum Ausdruck gebrachte Solidaritt und Geschlossenheit des Bndnisses aufrechterhalten, ein-schlielich unserer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung; wir werden die unersetzliche Bindung zwischen europischen und nordamerikanischen Bndnispartnern erhalten und vertiefen und gleichzeitig die Europische Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI) in der NATO schaffen, die den europischen Bndnispartnern eine grere Verantwortung im Rahmen unserer gemeinsamen Ziele und Aufgaben einrumen wird. Wir untersttzen voll und ganz die Beschlsse des Bndnisses zur Vertiefung der Beziehungen zu Partnern und werden als Verteidigungsminister zur Umsetzung dieser Beschlsse und Vorbereitung der Staaten, die eingeladen wurden, der Allianz beizutreten, uneingeschrnkt beitragen, damit diese ihre knftigen Aufgaben und Pflichten als Allianzmitglieder erfllen knnen.

  3. Wir begrten die Fortschritte auf dem Gebiet der internen Anpassung des Bndnisses. Diese Arbeiten haben sich whrend der vergangenen Monate auf drei Hauptbereiche konzentriert: die Entwicklung einer neuen Kommandostruktur des Bndnisses, die Umsetzung des Konzepts Alliierter Streitkrftekommandos (CJTF) und die Entwicklung der ESVI in der NATO.

  4. Wir prften den Fortschritt bei den Arbeiten zur knftigen Kommandostruktur, die dem Bndnis die wirksamere und flexiblere Durchfhrung des gesamten Spektrums seiner Aufgaben ermglichen wird. Wir betonten, wie wichtig es ist, offene Fragen zu lsen, und da weitere Entwicklungen wnschenswert sind, um geeignete Beschluempfehlungen zu vereinbaren, die dem Madrider Gipfel im Interesse der rechtzeitigen und erfolgreichen Vollendung einer neuen Kommandostruktur unterbreitet werden knnten. Im Rahmen der Entwicklung der ESVI sollten die Erfordernisse fr europische Fhrungsvorkehrungen auf der Grundlage trennbarer, jedoch nicht getrennter Fhigkeiten bei der Schaffung der knftigen Struktur weiterhin bercksichtigt werden.

  5. Die Umsetzung des CJTF-Konzepts wird die operationelle Flexibilitt erhhen. Dieses Konzept wird die Fhigkeit der Allianz zur Fhrung multinationaler und teilstreitkraftbergreifender Verbnde strken, die kurzfristig zusammengestellt und verlegt werden und ein breites Spektrum von Nicht-Artikel-5-Operationen durchfhren knnen; es wird die mgliche Beteiligung von Staaten auerhalb des Bndnisses erleichtern. Die Nutzung von CJTFs fr Artikel-5-Operationen ist nicht ausgeschlossen. Sie sind darber hinaus ein wichtiges Mittel zur Entwicklung der ESVI innerhalb des Bndnisses.

  6. Wir begrten deshalb den kontinuierlichen Fortschritt bei der Umsetzung des CJTF-Konzepts auf der Grundlage des vereinbarten politisch-militrischen Rahmendokuments und der einschlgigen Weisung zur Umsetzung. Wir sehen den Ergebnissen der ersten CJTF-Erprobung im Verlauf dieses Jahres erwartungsvoll entgegen. Als Teil eines evolutionren Prozesses werden diese und sptere Erprobungen im Zuge der Fortentwicklung des Konzepts die notwendige Grundlage schaffen, um den Proze der CJTF-Umsetzung voranzubringen. Auf dieser Grundlage sollte, sobald in einer knftigen bung praktisch durchfhrbar, eine WEU-gefhrte CJTF-Operation unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten und im Rahmen europischer Fhrungsvorkehrungen angesetzt werden.

  7. Die Minister haben im vergangenen Jahr in Berlin und Brssel wichtige Beschlsse zur Entwicklung der ESVI in der Allianz gefat. Wir haben mit Zufriedenheit die Fortschritte bei ihrer Umsetzung zur Kenntnis genommen, die unter anderem dem Grundsatz trennbarer, jedoch nicht getrennter Fhigkeiten entspricht:

    • die Beschlsse des Stndigen Rats hinsichtlich der europischen Fhrungsvorkehrungen innerhalb der NATO, die die Vorbereitung, Untersttzung, Fhrung und Durchfhrung von WEU-Operationen ermglichen;

    • die Beschlsse des Stndigen Rats hinsichtlich der Vorkehrungen zur Identifizierung von NATO-Fhigkeiten und -Mitteln fr WEU-gefhrte Operationen;

    • die vorlufige Billigung der ESVI-bezogenen Elemente in der Aufgabenstellung des Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (DSACEUR), die diesem unter Bercksichtigung seiner strategischen Koordinierungsttigkeit stndige Funktionen sowohl in Friedenszeiten als auch im Krisen- und Operationsfall einrumen wrden;

    • die Fortschritte, die hinsichtlich der Vorkehrungen zur Freigabe, Beobachtung und Rckgabe bzw. Rckruf von NATO-Mitteln und -Fhigkeiten erzielt wurden;

    • die Beschlsse des Stndigen Rats zur Verbesserung der Vorkehrungen fr Konsultation und Informationsaustausch mit der WEU auf der Grundlage des NATO-WEU-Sicherheitsabkommens und in diesem Rahmen zur Fortfhrung der Arbeit hinsichtlich der eventuell notwendig werdenden Ergnzungen der Regelungen zum Informationsaustausch bei der Durchfhrung von WEU-Operationen, unter Einbeziehung des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches;

    • die Fortschritte bei der Arbeit zur Planung und Durchfhrung von bungen fr WEU-gefhrte Operationen auf der Grundlage typischer Profile fr WEU-Aufgaben.

  8. Wir billigten ebenfalls die Ergebnisse der auf unserem Treffen im Juni 1996 erbetenen berprfung des Verteidigungplanungsprozesses der NATO. Ein einziger, kohrenter und gestraffter Proze ist nunmehr geschaffen und wird sicherstellen, da weiterhin die Krfte und Fhigkeiten entwickelt werden, die fr die Durchfhrung des gesamten Aufgabenspektrums der Allianz, einschlielich der Untersttzung WEU-gefhrter Operationen, erforderlich sind; in diesem Zusammenhang kann der Proze alle europischen Bndnispartner bei der Planung zur Durchfhrung von WEU-Operationen in der NATO untersttzen. Wir begrten die Reaktion der WEU auf die Einladung des Bndnisses, sich an der Ministerrichtlinie zu beteiligen.

  9. Die Schaffung der ESVI innerhalb der Allianz wurde sehr untersttzt durch die krzlich in der WEU erzielte Einigung ber die Beteiligung aller europischen Bndnispartner, die dies wnschen, an WEU-Operationen unter Einsatz von Mitteln und Fhigkeiten der NATO sowie an der Planung und Vorbereitung dieser Operationen. Der diesbezglichen Erklrung der NATO-Auenminister in Sintra schlieen wir uns voll und ganz an. Wir nahmen ebenfalls von der Entscheidung der WEU-Minister in Paris Kenntnis, einen Militrausschu einzusetzen.

  10. Wir haben dem Stndigen Rat Weisung erteilt, die weitere Arbeit energisch fortzufhren, um unseren Staats- und Regierungschefs in Madrid Beschluempfehlungen vorzulegen, die fr den erfolgreichen Abschlu der internen Anpassung des Bndnisses notwendig sind.

  11. Wir bringen unsere uneingeschrnkte Untersttzung fr den Beschlu des Bndnisses zum Ausdruck, das Strategische Konzept zu berprfen, um zu gewhrleisten, da es mit der neuen Sicherheitslage und den neuen Herausforderungen in Europa voll im Einklang steht; wir untersttzen ebenso die Empfehlung der Auenminister an die Staats- und Regierungschefs, ber das weitere Vorgehen in Madrid zu entscheiden.

  12. Wir untersttzen ebenso den Beschlu der Auenminister in Sintra, den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat ins Leben zu rufen, um unsere politische und militrische Zusammenarbeit mit unseren Partnern durch ein wesentlich erweitertes PfP-Programm als klar identifizierbares Element in diesem flexiblen Rahmen auf eine qualitativ neue Stufe zu stellen. Wir sehen der morgigen ersten Sitzung des EAPC auf Verteidigungsministerebene mit Erwartung entgegen.

  13. In diesem Zusammenhang werden wir die politische und militrische Zusammenarbeit weiter vertiefen, einschlielich der Beteiligung der Partner an der Planung und Durchfhrung von PfP-Aktivitten, bungen und Operationen, u.a. durch:

    • die verstrkte Beteiligung von Partnern an politischen Richtlinien fr knftige NATO-gefhrte PfP-Operationen, an denen diese teilnehmen, und deren Kontrolle;

    • die Schaffung eines politisch-militrischen Rahmens fr NATO-gefhrte PfP-Operationen, um Partner so umfassend wie praktisch durchfhrbar an der Planung und Durchfhrung von PfP-Aktivitten zu beteiligen;

    • die verstrkte Beteiligung von Partnern an der Entscheidungsfindung in PfP-Programmfragen;

    • die Einrichtung von PfP-Stabselementen bei verschiedenen NATO-Hauptquartieren auf der Grundlage eines Durchfhrungskonzepts, das von den NATO-Militrbehrden bis Ende Oktober entwickelt werden soll und auch die Frage der Modalitten, der finanziellen Auswirkungen, der Absicherung und des Zeitrahmens behandeln wird;

    • die ffnung stndiger militrischer Dienstposten fr Partner in der Partnerschaftskoordinierungszelle;

    • die Vertiefung des Planungs- und berprfungsprozesses, der strker dem NATO-Streitkrfteplanungssystem angeglichen werden soll, u.a. durch die Einfhrung einer zweijhrigen Ministerrichtlinie und Partnerschaftszielen, die ber die Interoperabilitt hinausgehen knnen, sofern Partner dies wnschen;

    • die Ausweitung der regionalen Kooperationsaktivitten im PfP-Bereich, einschlielich Konsultationen ber regionale Sicherheitsfragen und praktische Kooperation.

    Wir haben den Stndigen Rat beauftragt, die Umsetzung der vereinbarten Manahmen zur Vertiefung von PfP unverzglich einzuleiten und auf unserem nchsten Treffen im Dezember einen weiteren Bericht vorzulegen.

  14. Das Gipfeltreffen soll durch Einladungen zum Beginn von Beitrittsverhandlungen auch den Proze der Erweiterung voranbringen. Wir begrten, da die Vorbereitungen fr diese Beschlsse, einschlielich der Analyse einschlgiger Faktoren im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Mitglieder, weit gediehen sind. Die Aufnahme neuer Mitglieder, die unsere gemeinsame Sicherheit erhhen wird, beinhaltet, da das Bndnis die Mittel zur Verfgung stellt, die durch die Erweiterung zwangslufig erforderlich werden. Wir schlieen uns den NATO-Auenministern an und empfehlen unseren Staats- und Regierungschefs, ausdrcklich unser Bekenntnis zu bekunden, da das Bndnis fr den Beitritt jedes anderen europischen Staates, der in der Lage und gewillt ist, die Grundstze des Washingtoner Vertrags zu frdern und zu unserer gemeinsamen Sicherheit beizutragen, offenbleibt, und empfehlen weiterhin, diesem Bekenntnis Substanz zu verleihen.

  15. Wir werden unsere Funktion als Verteidigungsminister voll und ganz wahrnehmen, um die Staaten, die eingeladen wurden, der Allianz beizutreten, auf ihre knftigen Aufgaben und Pflichten als Allianzmitglieder vorzubereiten. PfP wird in diesem Proze eine eminent wichtige Rolle spielen. Wir sind ferner bereingekommen, nach Madrid in Absprache mit potentiellen neuen Mitgliedern auf der Grundlage geeigneter Elemente des NATO-Streitkrfteplanungsverfahrens Planungsziele fr den Beitrag zu entwickeln, den diese Lnder zu leisten bereit sind; diese Ziele sollten auf unserem Frhjahrstreffen 1998 zur Errterung vorgelegt werden.

  16. Hinsichtlich der Planungen der jetzigen Mitglieder erinnerten wir an die Erklrung des Bndnisses vom 14. Mrz 1997, da die Allianz im gegenwrtigen und knftig absehbaren Sicherheitsumfeld ihre kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher durch die Gewhrleistung der notwendigen Interoperabilitt, Integration und Verstrkungsfhigkeit, als durch zustzliche stndige Stationierung substantieller Kampftruppen durchfhren wird. Dabei mssen die militrischen Fhigkeiten der Bndnismitglieder die Forderungen erfllen, die sich aus dieser einseitigen Erklrung ergeben, die voll im Einklang steht mit der Forderung des Strategischen Konzepts der NATO nach grerer Flexibilitt und Mobilitt.

  17. Wir haben den Verteidigungsplanern der NATO Weisung erteilt, im Rahmen der an das Gipfeltreffen anknpfenden Folgemanahmen eine umfassende Analyse der Frage vorzunehmen, wie die Erweiterung sich auf die Erfordernisse der Streitkrfteplanung und Verteidigung der NATO auswirkt, vorausgesetzt, da die eingeladenen Staaten Mitglied werden und voll und ganz an der kollektiven Verteidigung des Bndnisses teilnehmen. Auf der Grundlage dieser Arbeiten sollte eine spezifische, konkrete Analyse der finanziellen Auswirkungen der Erweiterung vorgenommen werden. Ein Bericht ber das Ergebnis dieser Arbeiten wird uns auf unserem nchsten Treffen im Dezember 1997 vorgelegt.

  18. Wir bekrftigten unser Eintreten fr eine starke, stabile und dauerhafte partnerschaftliche Beziehung zur Russischen Fderation als einen ausschlaggebenden Beitrag zur Sicherheit in Europa. Wir begrten deshalb die Unterzeichnung der Grundakte ber gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Fderation am 27. Mai in Paris. Es ist unser ausdrcklicher Wunsch, zur Umsetzung der militrischen Aspekte der Konsultation und Zusammenarbeit, die zwischen der NATO und Ruland aufgenommen werden, und zur Implementierung der politisch-militrischen Elemente der Grund-akte auf der Grundlage der Gegenseitigkeit beizutragen.

  19. Wir werden voll und ganz zur Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Bndnis und der Ukraine beitragen, in dem Bewutsein, da ihre Unabhngigkeit, territoriale Unversehrtheit und Souvernitt ein entscheidender Faktor fr die Stabilitt und Sicherheit in Europa ist. Wir begrten ganz besonders die Charta ber eine herausgehobene Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine, die auf dem Auenministertreffen in Sintra paraphiert wurde und in Madrid unterzeichnet werden wird.

  20. Wir erklrten ebenfalls, da wir die Vertiefung des Dialogs zwischen der NATO und einer Reihe von Mittelmeerlndern untersttzen. Wir begrten die von den Auenministern auf ihrem Treffen in Sintra vereinbarten Manahmen zur stabilittsfrdernden Vertrauensbildung und Zusammenarbeit. Wir haben uns darber hinaus der Empfehlung der Auenminister ber die Einsetzung eines neuen Ausschusses des NATO-Rats fr den Mittelmeerdialog angeschlossen.

  21. Wir bekrftigten unsere Verpflichtung, Proliferationsrisiken entgegenzutreten als einen integralen Bestandteil der fortlaufenden Anpassung der NATO an das neue Sicherheitsumfeld. In diesem Zusammenhang nahmen wir die Empfehlungen der Hochrangigen Politisch-Militrischen Gruppe fr Proliferation ber mgliche politische und/oder diplomatische Initiativen zur Kenntnis, um Proliferation zu verhindern oder rckgngig zu machen. Prolifera-tion zu verhindern, bleibt unser vorrangiges Ziel; wir stellen jedoch fest, da die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-)Waffen und ihrer Trgersysteme, die heute ein Risiko fr die Allianz darstellt, trotz dieser prventiven Bemhungen weiterhin auftreten und eine direkte militrische Bedrohung fr das Bndnis darstellen kann. Wir begrten deshalb die verstrkten Bestrebungen, Fhigkeiten und Konzepte, die erforderlich sind, um abzuschrecken und, wenn notwendig, dem Einsatz von ABC-Waffen wirksam zu begegnen, in der NATO-Verteidigungsplanung zu bercksichtigen und dabei den Schutz der an der Peripherie der NATO oder darber hinaus eingesetzten Krfte besonders zu verstrken sowie den Schutz vor biologischen Waffen zu verbessern. Wir billigten die politischen Leitlinien fr militrische Operationen unter ABC-Bedingungen, die von der Hochrangigen Verteidigungspolitischen Gruppe fr Proliferation ausgearbeitet wurden und deren Umsetzung einen wirksamen Beitrag zu grerer politischer und operationeller Flexibilitt der NATO leisten wrde, indem Verwundbarkeiten reduziert und die NATO-Krfte in die Lage versetzt werden, alle notwendigen Auftrge trotz der Prsenz, der Bedrohung oder des Einsatzes von ABC-Waffen durchzufhren.

  22. Wir begrten, da die KSE-Flankenvereinbarung am 15. Mai 1997 in Kraft getreten ist. Dieser Schritt beinhaltet auch das Bekenntnis aller Vertragsstaaten, die durch die Flankenvereinbarung gewhrleistete regionale Stabilitt langfristig in einem angepaten Vertrag beizubehalten. Wir haben auf die Fortschritte verwiesen, die in Richtung auf eine Rahmenvereinbarung zur Anpassung des KSE-Vertrags erzielt worden sind, und uern die Erwartung, da diese Aufgabe so bald wie mglich auf der Grundlage der im Februar 1997 in Wien vorgeschlagenen revidierten Vertragsstruktur nationaler und territorialer Obergrenzen sowie anderer Manahmen zur Strkung der umfassenden und regionalen Stabilitt und Sicherheit in ganz Europa abgeschlossen wird. Wir schlieen uns den NATO-Auenministern an und unterstreichen das Bekenntnis aller Bndnismitglieder zum Proze der Anpassung des KSE-Vertrags an ein sich nderndes Sicherheitsumfeld. Dieser Proze soll die Sicherheit aller Vertragsstaaten erhhen und gewhrleisten, da der Vertrag in den kommenden Jahrzehnten weiterhin als Eckpfeiler der europischen Sicherheit dient.

  23. Wir begrten die zwischen den Prsidenten Clinton und Jelzin in Helsinki erzielte Vereinbarung zur Reduzierung der strategischen nuklearen Gefechtskpfe auf einen Bestand von 2.000-2.500 in einem START-III-Vertrag. Wir fordern die Russische Fderation mit Nachdruck auf, den START-II-Vertrag unverzg-lich zu ratifizieren, damit die Verhandlungen ber START III beginnen knnen.

  24. Wir begrten, da das bereinkommen ber das Verbot Chemischer Waffen am 29. April 1997 in Kraft getreten ist. Mit diesem Datum gilt ein umfassendes, weltweites und verifizierbares Verbot chemischer Waffen, das die Sicherheit des Bndnisses und der Welt strken wird. Wir fordern alle Staaten auf, die das bereinkommen noch nicht unterzeichnet haben, dies so bald wie mglich zu tun.

  25. SACEUR unterrichtete uns ber die ersten sechs Monate des Einsatzes der NATO-gefhrten Stabilisierungstruppe (SFOR) in Bosnien und Herzegowina. Wir haben den Mnnern und Frauen von SFOR sowie der 20 Nicht-NATO-Truppensteller unsere besondere Anerkennung ausgesprochen fr die zgige Aufstellung und das effiziente Vorgehen der Truppe, die auf dem Erfolg der Friedenstruppe (IFOR) im vergangenen Jahr aufbaut und die Einhaltung der militrischen Bestimmungen ebenso entschlossen und fair durchsetzt. Wir sprachen den Familien der SFOR-Mitglieder, die ihr Leben gaben, und all denen, die im Dienste des Friedens Verletzungen davongetragen haben, unsere tiefe Anteilnahme aus. Wir nahmen zur Kenntnis, da es geplant ist, die SFOR-Operation bei einer Gesamtdauer von 18 Monaten in verschiedenen Phasen durchzufhren, und ihr Streitkrfteumfang nach sechs und zwlf Monaten einer berprfung unterzogen werden wird, damit der Schwerpunkt von Stabilisierungs- auf Abschreckungsaufgaben verlagert und der Auftrag sptestens im Juni 1998 beendet werden kann. Der Stndige Rat wird in Krze die erste, nach Ablauf von sechs Monaten geplante berprfung der SFOR-Operation in Absprache mit den Nicht-NATO-Truppenstellern vornehmen. SFOR hat nicht genehmigte Waffen weiterhin eingezogen und vernichtet und die Streitkrfte der beiden Entitten in Bosnien und Herzegowina angewiesen, die Anzahl ihrer Waffenlagersttten zu reduzieren und die Minenrumung verstrkt voranzutreiben. SFOR arbeitet darber hinaus mit der bosnischen Regierung zusammen, um eine grere Zahl von Flugpltzen fr den zivilen Verkehr zu ffnen und Behinderungen der Bewegungsfreiheit zu beseitigen. Wir begren die Entscheidung, einen wie im Friedensabkommen vorgesehenen Stndigen Ausschu zu Militrfragen einzusetzen, und bringen die Erwartung zum Ausdruck, da der Ausschu in Krze voll funktionsfhig sein wird, um die Transparenz zu erhhen, Vertrauen zu schaffen und die Koordination zwischen den Streitkrften der beiden Entitten zu frdern. Wir begrten ebenfalls, da die NATO-Schule in Oberammergau in Krze einen zweiwchigen Kursus ber inter-nationale Sicherheit fr bosnische Soldaten und Zivilangehrige aus dem Verteidigungsbereich beider Entitten und aller drei Parteien durchfhren wird.

  26. SFOR trgt dazu bei, das sichere Umfeld fr die umfassende Umsetzung des Friedensabkommens zu schaffen, und leistet wertvolle selektive Untersttzung fr den Hohen Reprsentanten, die Internationale Polizeitruppe der VN, den internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien, den VN-Hoch-kommissar fr Flchtlinge, die OSZE und andere beteiligte internationale Organisationen. In diesem Zusammenhang leistet SFOR wesentliche Untersttzung fr die OSZE bei der Vorbereitung und Durchfhrung der Kommunalwahlen im September und der anschlieenden Umsetzung ihres Ergebnisses. Wir stellten fest, da die militrischen Bestimmungen des Friedensabkommens von den Vertragsparteien allgemein eingehalten werden. Wir haben jedoch unsere ernste Sorge ber die noch bestehenden Versumnisse bei der Umsetzung des Friedensabkommens zum Ausdruck gebracht. Die Erklrung, die im Anschlu an die Ministertagung des Lenkungsausschusses des Rates fr die Umsetzung des Friedens am 30. Mai in Sintra verffentlicht wurde und die Parteien zur uneingeschrnkten und zgigen Umsetzung des Abkommens auffordert, wird von uns voll untersttzt. Wir fordern die Parteien nachdrcklich auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um weitere Fortschritte zu erzielen, z.B. in Bereichen wie der Schaffung eines wirksamen und anerkannten Systems von Recht und Ordnung, der frhzeitigen und freien Rckkehr von Flchtlingen und Vertriebenen, der Vorbereitung der Kommunalwahlen im September und der vollen Umsetzung der Rstungskontrollbestimmungen. Wir fordern die Regierungsstellen in Bosnien und Herzegowina auf, mit dem internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien in Den Haag bei den Bemhungen zusammenzuarbeiten, Kriegs-verbrecher festzunehmen und vor Gericht zu stellen.

  27. Wir nahmen Kenntnis davon, da General George Joulwan den Posten des Obersten Alliierten Befehlshabers Europa in Krze verlt, und bringen unsere Anerkennung und unseren Dank fr seine berragende Fhrung, insbesondere im Hinblick auf IFOR und jetzt SFOR, zum Ausdruck. Seine Professionalitt und sein persnliches Engagement fr den Frieden sind allen ein Beispiel, die an der multinationalen Aufgabe in Bosnien und Herzegowina mitgewirkt haben. Unsere besten Wnsche fr sein persnliches Wohlergehen begleiten ihn am Ende einer langen und herausragenden Laufbahn im Dienste seines Landes und der atlantischen Allianz.

  28. Wir wrdigen darber hinaus den laufenden Beitrag der Staaten, die im Rahmen der VN-bergangsverwaltung fr Ostslawonien (UNTAES) und anderer Bemhungen zur Frderung von Frieden und Stabilitt in und um das ehemalige Jugoslawien beitragen.

  29. Wir begrten die auerordentlich positive Rolle der multinationalen Schutztruppe, die mit Beteiligung mehrerer Allianzmitglieder und Partner unter italienischer Fhrung zur Stabilisierung der inneren Lage in Albanien und damit zur Schaffung eines sicheren Umfelds fr die Wiederherstellung von Frieden und Stabilitt beitrgt. Wir schtzen die Initiativen der OSZE als koordinierender Rahmen fr internationale Hilfe in diesem Land sowie den wichtigen Beitrag der EU und der WEU.

  30. Wirksame Zusammenarbeit im NATO-Rstungsbereich trgt wesentlich dazu bei, das breitere Aufgabenspektrum der NATO zu bewltigen, die militrischen Fhigkeiten des Bndnisses zu strken und eine stabile transatlantische Bindung aufrechtzuerhalten. Wir haben deshalb mit Interesse zwei Berichte der Konferenz der Nationalen Rstungsdirektoren (CNAD) zur Kenntnis genommen, den Jahresbericht sowie einen zweiten Bericht, der sich im wesentlichen mit Programmoptionen fr die Allianz zur Fortfhrung der Arbeiten an der Abwehr von weitreichenden ballistischen Flugkrpern befat. Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Umgestaltung der NATO untersttzen wir nachdrcklich eine breitangelegte berprfung des NATO-Rstungsbereichs, die von den nationalen Rstungsdirektoren gegenwrtig durchgefhrt und eine grundlegende Neubewertung der Rolle der Allianz auf diesem Gebiet vornehmen wird. Wir sehen weiteren Arbeiten zur Entwicklung eines Ansatzes zur erweiterten, integrierten Luftverteidigungsfhigkeit mit groem Interesse entgegen und begren, da die Direktoren im Verlauf dieses Jahres die Frage des weiteren Vorgehens hinsichtlich einer Bodenberwachungsfhigkeit der NATO entscheiden werden.

  31. Wir sind entschlossen, die angemessene personelle Ausstattung, Ausrstung und Ausbildung unserer Streitkrfte weiterhin zu gewhrleisten und die dazu erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die gemeinsam finanzierten militrischen Programme, die wie bisher im Rahmen des Priorisierungs- und Mittelvergabeverfah-rens der NATO bewilligt werden, sind weiterhin ein wichtiges Element der Zusammenarbeit zwischen den Bndnismitgliedern. Diese Programme werden eine magebliche Rolle bei der Integration potentieller neuer Mitglieder spielen und die Anpassung der NATO untersttzen. Vor dem Hintergrund einer Reihe neuer Initiativen der NATO sind wir entschlossen, die zur weiteren Durchfhrung des gesamten Aufgabenspektrums der Allianz notwendigen Mittel in ausreichendem Umfang zur Verfgung zu stellen.


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