[ NATO MINISTERIAL MEETINGS ]

Kommuniqué

18. Dez. 1996


NATO Star

Kommuniqué

des Nordatlantikrates auf Verteidungsministerebene


  1. Der Nordatlantikrat trat am 17. und 18. Dezember auf der Ebene der Verteidigungsminister in Brüssel zusammen.

  2. Grundlegendes Ziel des Bündnisses bleibt die Schaffung des einen und freien Europa durch die Förderung von Frieden und Demokratie, Sicherheit, Stabilität und Kooperation. Die Allianz hat bereits viel getan, um den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen unter völlig neuen strategischen Voraussetzungen in Europa begegnen zu können. Auf den Gipfeltreffen 1990, 1991 und 1994 haben die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses die breitangelegte Vision einer neuen NATO und deren Rolle bei der Entwicklung einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur definiert. Diese Vision wurde auf den Treffen der Aussen- und Verteidigungsminister im Frühjahr dieses Jahres in Berlin und Brüssel fortentwickelt.

  3. Wir bekräftigen unser Eintreten für die Sicherstellung der militärischen Leistungsfähigkeit der Allianz, die Stärkung der transatlantischen Bindung, die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses und die Ausweitung unseres Handelns über die Kernfunktion der kollektiven Verteidigung hinaus auf das Krisenmanagement sowie für die Festigung der Partnerschaft und Kooperation im gesamten euro-atlantischen Raum. Auf dieser Grundlage wird das Bündnis seine Leistungsfähigkeit als äusserst effiziente politische und militärische Organisation souveräner Staaten, die gemeinsamen Werten und Zielsetzungen verpflichtet sind, weiterhin aufrechterhalten.

  4. Wir begrüssen ganz besonders die vom spanischen Parlament am 14. November 1996 gebilligte Entscheidung der Regierung Spaniens, die notwendigen Schritte zur Teilnahme an der neuen Struktur der Allianz einzuleiten. Die Teilnahme Spaniens wird den Zusammenhalt und die militärische Leistungsfähigkeit der neuen NATO zum Zeitpunkt der Übernahme neuer Rollen und Aufgaben weiterhin stärken, die transatlantische Bindung festigen und die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses unterstützen.

  5. Das Bündnis bereitet derzeit ein historisches Gipfeltreffen am 8. und 9. Juli 1997 in Madrid vor, um weitere wichtige Entscheidungen zur internen und externen Anpassung seiner Strukturen zu treffen und auf diese Weise die Sicherheit im euro-atlantischen Raum zu konsolidieren. Als Verteidigungsminister wollen wir die Gestaltung einer aktiven und sichtbaren Rolle der Allianz mit dem klaren Ziel der Kooperation und der Stabilität entschlossen unterstützen und fördern. Wir weisen darauf hin, dass wir eine leistungsfähige NATO, die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der Allianz, den Prozess ihrer Öffnung für neue Mitglieder sowie die Vertiefung der Partnerschaft für den Frieden auch weiterhin für bedeutsam halten, und unterstreichen dabei unsere aufrichtige Bereitschaft, eine starke und kooperative Sicherheitspartnerschaft mit Russland zu entwickeln und unsere feste Beziehung zur Ukraine zu vertiefen.

Bosnien

  1. Wir erörterten die Lage in Bosnien und Herzegowina sowie die erfolgreiche Operation der NATO-geführten Internationalen Friedenstruppe (IFOR), deren Mandat in dieser Woche endet. Wir sprachen den Männern und Frauen von IFOR für das Pflichtbewusstsein und den Mut, die sie bei der Umsetzung der militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung bewiesen haben, unseren Dank aus. Unsere besondere Anerkennung gilt SACEUR und den IFOR-Befehlshabern, die sich durch ihre umsichtige Führung und ihr verlässliches Urteilsvermögen ausgezeichnet haben. Wir sprachen den Familien der IFOR-Mitglieder, die ihr Leben gaben, und all denen, die im Dienste des Friedens Verletzungen davongetragen haben, unsere tiefe Anteilnahme aus.

  2. Der Auftrag von IFOR ist zwar erfüllt, eine internationale militärische Präsenz in Bosnien und Herzegowina jedoch weiterhin notwendig, um die Stabilität zu schaffen, die zur Konsolidierung des Friedens erforderlich ist. Wir wurden von den militärischen Behörden der NATO über die Vorbereitungen für die Stabilisierungstruppe (SFOR) unterrichtet, die die NATO im Einklang mit der Resolution 1088 des VN-Sicherheitsrates aufstellen und führen wird. Wir autorisierten SACEUR, die neue Truppe am 20. Dezember zu aktivieren. Der Auftrag von SFOR ist klar definiert, begrenzt und realisierbar: SFOR soll neue Feindseligkeiten durch Abschreckung verhindern sowie den Frieden in Bosnien und Herzegowina stabilisieren und konsolidieren, um zu einem sicheren Umfeld beizutragen, das die Durchführung der zivilen Umsetzungspläne ermöglicht. SFOR wird ebenfalls bereitstehen, um die VN-Übergangsverwaltung für Ostslawonien (UNTAES) im Notfall zu unterstützen. Es ist geplant, die SFOR-Operation bei einer Gesamtdauer von 18 Monaten in verschiedenen Phasen durchzuführen. Ihr Streitkräfteumfang wird nach sechs und zwölf Monaten einer Überprüfung unterzogen werden, damit der Schwerpunkt von Stabilisierungs- auf Abschreckungsaufgaben verlagert und der Auftrag spätestens im Juni 1998 beendet werden kann.

  3. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass alle sechzehn Bündnispartner in bedeutendem Umfang Truppen für SFOR stellen werden und Beiträge von allen 17 anderen IFOR-Teilnehmerstaaten sowie von weiteren neuen Truppenstellern zu erwarten sind. Wir begrüssen insbesondere die weitere Teilnahme Russlands. Die neue Truppe wird zunächst etwa die halbe Stärke von IFOR haben, für sie gelten weiter dieselbe einheitliche Kommandostruktur, die robusten Einsatzregeln, die Durchsetzungsautorität und das Truppenstatut, die Grundlage für den Erfolg von IFOR gewesen sind. Wie IFOR wird die Stabilisierungstruppe SFOR ihre Aufträge entschlossen und unparteiisch durchführen.

  4. Wir sind uns darin einig, dass die internationale Gemeinschaft, einschliesslich der Vertragsparteien der Friedensvereinbarung, der Umsetzung der zivilen Aspekte der Friedensvereinbarung gemäss den in Paris für den zweijährigen zivilen Konsolidierungsplan vereinbarten Leitprinzipien und dem in London angenommenen Aktionsplan für 1997 einen höheren Stellenwert beimessen muss. Die Stabilisierungstruppe wird mit dem Hohen Repräsentanten und den zivilen Organisationen eng zusammenarbeiten und ihnen im Rahmen der SFOR-Fähigkeiten selektiv Unterstützung leisten. SFOR wird in enger Absprache mit ihnen arbeiten, um die militärische und zivile Planung im Hinblick auf eine optimale Nutzung der SFOR-Mittel aufeinander abzustimmen. SFOR wird den Sicherheitsrahmen für die Kommunalwahlen 1997 schaffen und bereit sein, gegebenenfalls die OSZE bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen zu unterstützen. SFOR wird auch die Umsetzung der Rüstungskontrollvereinbarungen unterstützen und der Internationalen Polizeitruppe (IPTF) bei der Förderung eines von Recht und Ordnung geprägten Klimas Hilfe leisten.

  5. Ein dauerhafter Frieden wird letztlich von den Menschen und der Führung in Bosnien und Herzegowina sowie von den anderen Vertragsparteien der Friedensvereinbarung abhängig sein. Wir appellieren an die Vertragsparteien, die Friedensvereinbarung in vollem Umfang zu erfüllen und mit SFOR wie auch mit dem Hohen Repräsentanten zusammenzuarbeiten. Wir fordern die Vertragsparteien nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt zu engagieren, um zügig Fortschritte zu erzielen, insbesondere in Bereichen wie Bewegungsfreiheit, Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, Umstrukturierung und Umschulung örtlicher Polizeikräfte, vollständige Einhaltung der Rüstungskontrollvereinbarungen und uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal (ICTY), einschliesslich der Überstellung aller Personen an das Tribunal, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt sind.

  6. IFOR war ein Erfolg, aber nicht nur im ehemaligen Jugoslawien. IFOR hat der Anpassung der NATO an das neue Sicherheitsumfeld sowohl konkreten Ausdruck als auch zusätzliche Dynamik verliehen, und die aus den IFOR-Erfahrungen gezogenen Lehren werden bei den Planungs- und Ausbildungsaktivitäten des Bündnisses für künftige Operationen Anwendung finden. Zudem hat IFOR den PfP-Partnern ermöglicht, im Rahmen der täglichen Einsätze Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der NATO zu sammeln, sowie die Interoperabilität zwischen ihren Streitkräften und denen des Bündnisses erhöht. IFOR war für die Stärkung unserer Beziehungen zu Russland von besonderer Bedeutung. Und IFOR hat auch gezeigt, wie das Bündnis bei geschlossenem und zielbewusstem Vorgehen seinen einzigartigen, essentiellen Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa leisten kann.

Interne Anpassung

  1. Die Beschlüsse zur internen Anpassung der Allianz, die auf dem Treffen der Aussenminister in Berlin und anschliessend auf unserem Treffen im Juni in Brüssel gefasst wurden, stellten eine wichtige Etappe des auf dem Gipfeltreffen im Januar 1994 eingeleiteten Prozesses dar. Dieser Prozess wird durch drei Ziele bestimmt: Sicherstellung der militärischen Leistungsfähigkeit des Bündnisses, Wahrung der transatlantischen Bindung und Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der Allianz zur Zufriedenheit aller Bündnispartner. Vor diesem Hintergrund war die bisherige Arbeit darauf ausgerichtet, eine NATO-Kommandostruktur, die den Erfordernissen des neuen Sicherheitsumfelds gerecht wird, zu entwickeln, das auf unserer Frühjahrstagung gebilligte Konzept Alliierter Streitkräftekommandos umzusetzen und praktische Schhritte einzuleiten, um ESVI innerhalb des Bündnisses umzusetzen.

  2. Wir begrüssten den Fortschritt, der bei der Entwicklung der künftigen Kommandostruktur erzielt wurde, und nahmen Kenntnis von zwei Strukturmodellen, die der Militärausschuss zur weiteren Bewertung und anschliessenden politischen Beratung ausgewählt hat. Die neue Kommandostruktur wird besser auf die neuen Bündnisaufgaben zugeschnitten sein. In diesem Zusammenhang erinnerten wir an die auf unserer letzten Tagung im Juni entwickelten Grundsätze und politisch-militärischen Faktoren, die der Arbeit des Militärausschusses an der künftigen Kommandostruktur zugrunde gelegt werden sollten. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität wird die künftige Struktur auch die politischen Richtlinien des Ständigen Rats zur Entwicklung europäischer Führungsvorkehrungen berücksichtigen.

  3. Bezüglich des weiteren gemeinsamen Vorgehens erteilten wir dem Militärausschuss Weisung zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung seiner Vorschläge, die auf der nächsten Frühjahrstagung beraten werden. Dieses weitere Vorgehen wird folgende Punkte berücksichtigen: weitere Bewertung der beiden Strukturmodelle zur Kommandostruktur im Hinblick auf operative Fähigkeit und militärische Effizienz sowie der politisch-militärischen Gesichtspunkte, die bei der Bewertung der Modelle zu berücksichtigen sind; weitere Untersuchung der jeweiligen finanziellen Implikationen; Klärung der Beziehung zwischen den verschiedenen Kommandoebenen; weitere Erörterung der Art, Anzahl und Standorte der Hauptquartiere auf subregionaler Ebene und ihrer Rollen und Aufgaben; Erarbeitung von Richtlinien zur Frage des Rotationsprinzips bei den Schlüsselstellungen in der Kommandostruktur.

  4. Die Umsetzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos ist ein wesentliches Element der Anpassung der NATO. CJTF-Hauptquartiere werden primär für Nicht-Artikel-5-Operationen sowie Operationen mit Beteiligung von Staaten ausserhalb des Bündnisses eingerichtet. Die Nutzung von CJTFs für Artikel-5-Operationen ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus könnten CJTF-Hauptquartiere aufgrund einer Entscheidung des NATO-Rats für WEU-geführte Operationen bereitgestellt werden und so zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses beitragen.

  5. Aus diesen Gründen haben wir mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos (CJTF) auf gutem Wege ist. STRIKFLTLANT, AFCENT und AFSOUTH werden die ersten Hauptquartiere sein, in denen CJTF-Stäbe eingerichtet werden. Sobald praktisch durchführbar, werden CJTF-Erprobungen und -Übungen zunächst als NATO-Operationen und im weiteren für WEU-geführte Operationen angesetzt, wobei auf den in jeder Phase gewonnenen Erfahrungen aufgebaut wird. Andere Übungen können darüber hinaus zum Verständnis der Allianz bezüglich der Anforderungen an und der Durchführbarkeit von CJTF-Operationen beitragen. Wir begrüssten die Einrichtung höherrangiger militärischer Stäbe zur Umsetzung des CJTF-Konzepts, d.h. die Planungskoordinierungszelle (CCC) beim NATO-Hauptquartier und den teilstreitkraftübergreifenden Planungsstab (CJPS) in Mons.

  6. Wir haben den Ständigen Rat gebeten, die weitere Umsetzung des CJTF-Konzepts auf der Grundlage der Weisung des Militärausschusses zur militärischen Umsetzung zu beaufsichtigen. Dabei sind wir übereingekommen, dass künftige Entscheidungen zur Umsetzung von CJTF unter Berücksichtigung der militärischen Effizienz und in Übereinstimmung mit operativen Erfordernissen zu treffen sind, wobei der von den CHODs vereinbarte Phasenansatz Anwendung finden soll. Diese Arbeit soll im Einklang mit dem vereinbarten Konzept die Fähigkeit der Allianz zur Einrichtung land- und seegestützter CJTF-Hauptquartiere sowohl kleineren als auch grösseren Umfangs bewerten, um das gesamte Aufgabenspektrum von CJTF-Operationen durchzuführen. Dabei würden die Ergebnisse der CJTF-Erprobungen berücksichtigt. Ferner ist die Notwendigkeit der Durchhaltefähigkeit, Flexibilität und Kostenwirksamkeit sowie die Möglichkeit einer stärkeren Mitwirkung der Partnerländer zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung des CJTF-Konzepts sollte unserer Auffassung nach besonders beachtet werden, dass die Allianz über die Strukturen und Fähigkeiten verfügen muss, die für die Durchführung des gesamten Spektrums der CJTF-Operationen erforderlich sind, und gleichzeitig die Durchführung der Allianzaufgaben der kollektiven Verteidigung sichergestellt sein.

  7. Wir begrüssten den Fortschritt bei der Entwicklung der geeigneten Vorkehrungen für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der NATO. Wir nehmen die in dieser Hinsicht u.a. wie folgt eingeleiteten Schritte zur Kenntnis, die die uneingeschränkte Beteiligung der europäischen Bündnispartner ermöglichen, wenn diese es wünschen:

    • die Entscheidungen des Ständigen Rats über politische Richtlinien für die Entwicklung europäischer Führungsvorkehrungen innerhalb der NATO, die die Vorbereitung und Durchführung von Operationen unter der politischen Kontrolle und strategischen Führung der WEU aufgrund eines Beschlusses des Nordatlantikrats ermöglichen würden, wobei die Fähigkeit der NATO-Struktur insgesamt, das ganze Spektrum der Aufgaben zu erfüllen, aufrechterhalten wird;

    • die Entscheidungen des Ständigen Rats hinsichtlich der Vorkehrungen zur Identifizierung von NATO-Fähigkeiten und -Mitteln, die der WEU für eine WEU-geführte Operation zur Verfügung gestellt werden könnten;

    • die Fortschritte, die hinsichtlich der Vorkehrungen zur Freigabe, Beobachtung und Rückgabe bzw. des Rückrufs von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten bisher erzielt wurden;

    • die Entscheidung des Ständigen Rats über die Modalitäten der Zusammenarbeit mit der WEU; und

    • die Fortschritte bei der Arbeit zur Planung und Durchführung von Übungen für WEU-geführte Operationen nach Vorliegen typischer Profile für WEU-Aufgaben.

  • Auf unserem Treffen im Juni haben wir die Ständigen Vertreter beauftragt, den Verteidigungsplanungsprozess der NATO zu überprüfen, um sicherzustellen, dass weiterhin die Kräfte und Fähigkeiten entwickelt werden, die für die Durchführung des gesamten Aufgabenspektrums der Allianz erforderlich sind, und darüber hinaus innerhalb des Bündnisses die Unterstützung aller europäischen Bündnispartner bei der Planung zur Durchführung von WEU-Operationen gewährleistet ist. Nach ihrer Billigung sollten die entsprechend angepassten Verfahren einen einheitlichen, kohärenten und vereinfachten Prozess ermöglichen, der allen spezifischen Erfordernissen gerecht werden muss. Auf ihrem Treffen am 19. November in Ostende kamen die WEU-Minister überein, dass die aktive Beteiligung am Verteidigungsplanungsprozess des Bündnisses für die WEU von grossem Wert wäre, und brachten ihre Bereitschaft dazu zum Ausdruck. Eine baldige Einigung hinsichtlich der Teilnahme aller europäischen Bündnispartner an WEU-Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten und an den Planungen und Vorbereitungen für diese Operationen soll in der WEU herbeigeführt werden. Damit würde ein entscheidender Beitrag zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses geleistet.

  • Die Schritte zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses erfordern die enge Zusammenarbeit mit der WEU; Abmachungen zur Gewährleistung engerer Arbeitsbeziehungen sowohl unter normalen Umständen als auch für Krisenzeiten werden erarbeitet.

  • Aufbauend auf den Fortschritten hinsichtlich der interdependenten Aspekte der internen Anpassung haben wir den Ständigen Vertretern Weisung zur Vorbereitung konkreter Entscheidungen zur Durchführung weiterer Schritte auf jedem Gebiet erteilt, wobei sicherzustellen ist, dass die verschiedenen Elemente der internen Anpassung auf kohärente und sich gegenseitig verstärkende Weise vorangebracht werden. Wir forderten einen weiteren Bericht über Fortschritte auf allen diesen Gebieten für unser nächstes Treffen an, einschliesslich Entscheidungsempfehlungen zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses.

  • Wir begrüssen die weitere Stärkung der Multinationalität in der Allianz. Multinationale Kräfte festigen den Zusammenhalt des Bündnisses und geben den Bündnismitgliedern die Möglichkeit eines umfassenderen Gesamtbeitrags zu den Fähigkeiten dieser Allianz, der sich entsprechend positiv auf die Verteilung der Verteidigungslasten auswirkt. Der Wert der Multinationalität ist in den Operationen im ehemaligen Jugoslawien deutlich zum Ausdruck gekommen. Multinationalität kann darüber hinaus zur Entwicklung der Europäischen Sicherheitsheits- und Verteidigungsidentität in der Allianz beitragen. Wir begrüssen die kürzlichen Fortschritte auf diesen Gebieten, insbesondere:

    • die Einrichtung eines gemeinsamen belgisch-niederländischen Flottenkommandos in diesem Jahr sowie die verlegbaren Lufteinsatzkräfte, an denen die Benelux beteiligt sind;

    • die Vereinbarung einer gemeinsamen Erklärung durch den Ständigen Rat über die Rahmenbedingungen, unter denen EUROFOR und EUROMARFOR, an denen Frankreich, Italien, Portugal und Spanien teilnehmen, im Bündnis eingesetzt werden können; und

    • den Beitritt Luxemburgs zum EUROKORPS.

  • Die Verstärkung der Anstrengungen des Bündnisses, um den mit der Proliferation von atomaren, biologischen und chemischen (ABC-) Waffen und ihrer Trägersysteme verbundenen Risiken entgegenzutreten, ist Zeichen der kontinuierlichen Anpassung der Allianz an das neue Sicherheitsumfeld. Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen ist Hauptziel der Non-Proliferationsbemühungen des Bündnisses und seiner Mitglieder. Wir erkennen jedoch an, dass Proliferation, die heute ein Risiko für die Allianz darstellt, trotz dieser präventiven Bemühungen weiterhin auftreten und eine direkte militärische Bedrohung für das Bündnis darstellen kann. Wir haben deshalb erneut bekräftigt, dass die NATO-Verteidigungsplanung die mit der Proliferation von ABC-Waffen und ihren Trägersystemen verbundenen militärischen Risiken einbeziehen und den grösseren Schutz dislozierter Streitkräfte verstärkt berücksichtigen sowie unsere Verteidigung gegen biologische Waffen verbessern sollte. Diese Anstrengungen im Bereich der Verteidigungsplanung liegen der Fähigkeit der NATO zur Durchführung des gesamten Spektrums ihrer Aufgaben zugrunde, ungeachtet der Präsenz von ABC-Waffen, der Bedrohung durch diese Waffen oder ihres Einsatzes.

  • Mit grosser Zufriedenheit nehmen wir den seit Juni erreichten Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen der Hochrangigen Verteidigungspolitischen Arbeitsgruppe für Proliferation (DGP) zur Kenntnis, die die Verbesserung des Gesamtverteidigungsdispositivs des Bündnisses gegen ABC-Waffen zum Ziel haben. Wir begrüssen die Anstrengungen der NATO-Militärbehörden und betroffenen Bündnispartner, neue Streitkräfteziele beschleunigt zu entwickeln, um den Proliferationsrisiken entgegenzutreten. Diese Fähigkeiten tragen insgesamt auch zur Modernisierung der NATO-Streitkräfte für ein neues Sicherheitsumfeld bei.

  • Im Rahmen des kollektiven Verteidigungsplanungsprozesses sollten die NATO-Militärbehörden weiterhin die Bedeutung der Fähigkeiten zur Berücksichtigung von Proliferationsrisiken in den Streitkräftezielen 1998 unterstreichen. Wir erwarten weitere Fortschritte bei der prioritären Berücksichtigung von Proliferationsrisiken bei der Rüstungsplanung und im Rahmen kooperativer Initiativen, z.B. auf den Gebieten der strategischen und operativen Aufklärung, der automatisierten und dislozierbaren C3-Systeme, der grossräumigen Bodenüberwachung, der Abwehr taktischer Flugkörper, der Erkennung biologischer Kampfstoffe und der persönlichen ABC-Schutzausrüstung für dislozierte Kräfte. Mit diesen Anstrengungen wird das Bündnis sein Eintreten für die Verbesserung der NATO-Verteidigungsfähigkeiten klar zum Ausdruck bringen, um gemeinsamen Sicherheitsbelangen gerecht zu werden.

  • Wir erkennen, dass das Bündnis nicht allein mit der Bereitstellung neuer Fähigkeiten den mit der Proliferation verbundenen Risiken erfolgreich entgegentreten kann. Wir sehen den Fortschritten bei der Präzisierung und Entwicklung der Konzepte, die die gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen der NATO auf der Grundlage der Leitprinzipien der DGP gegen Proliferation weiter ausgestalten, mit grosser Erwartung entgegen. Wir begrüssen weitere Konsultation und Kooperation mit den Partnerländern, um den mit der Proliferation verbundenen gemeinsamen Sicherheitsrisiken entgegenzutreten.

    Externe Anpassung

    1. Wir messen den verschiedenen Aspekten der externen Anpassung der Allianz, einschliesslich der Vorbereitungen zur Öffnung des Bündnisses für neue Mitglieder, der Vertiefung der Partnerschaft für den Frieden und der Bemühungen um enge und kooperative Beziehungen zu allen Partnern und insbesondere zu Russland und der Ukraine grosse Bedeutung bei.

    2. Wir sehen der Aussicht auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit einem oder mehreren Ländern, die von unseren Staats- und Regierungschefs eingeladen werden, mit grosser Erwartung entgegen und erinnern gleichzeitig daran, dass die Allianz, wie von den Aussenministern in der vergangenen Woche erklärt, für den Beitritt weiterer Mitglieder offen bleibt. Der Ständige Rat hat Weisung erhalten, umfassende Empfehlungen für die auf dem Gipfel zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten, an welches Land oder welche Länder eine Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ergehen soll. Der Beitritt neuer Mitglieder wird wie andere Aspekte der Anpassung des Bündnisses zur Konsolidierung der Sicherheit und Stabilität im gesamten euro-atlantischen Raum beitragen. Vor diesem Hintergrund erörterten wir die Ergebnisse des intensivierten Dialogs, der im vergangenen Jahr zur Frage der Erweiterung mit interessierten Partnern geführt wurde. In diesen offenen und ausführlichen Gesprächen haben wir viel über den potentiellen Beitrag individueller Partner zur Allianz gelernt und unsererseits das Verständnis aller der Länder, die ein Interesse an NATO-Mitgliedschaft zum Ausdruck gebracht haben, bezüglich der Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft vertieft. Wir begrüssten die Entscheidung zur Fortführung dieses Dialogs, wie von den Aussenministern vergangene Woche vereinbart. Als Teil eines umfassenden Prozesses zur Vorbereitung der auf dem Gipfel zu treffenden politischen Entscheidungen geben wir dem Ständigen Rat auf der Grundlage des von den Aussenministern erteilten Gesamtmandats, politische Richtlinien zu entwickeln, die Weisung, die NATO-Militärbehörden mit der Analyse der militärischen Faktoren zu beauftragen, die mit dem Beitritt potentieller neuer Mitglieder verbunden sind und für diese Länder auf der Grundlage der allgemeinen Überlegungen der Erweiterungsstudie vorgenommen werden. Gleichzeitig geben wir dem Ständigen Rat Weisung zur Beauftragung der für finanzielle Fragen zuständigen Ausschüsse mit der Bewertung der finanziellen Auswirkungen. Diese Arbeit sollte so bald wie möglich abgeschlossen werden.

    3. Wir bekräftigen, dass die nuklearen Kräfte der Bündnispartner weiterhin eine einzigartige und essentielle Rolle in der Allianzstrategie der Kriegsverhinderung spielen. Von neuen Mitgliedern, die in jeder Beziehung Vollmitglieder der Allianz sein werden, wird erwartet, dass sie das Konzept der Abschreckung sowie die essentielle Rolle unterstützen, die die Nuklearwaffen in der Allianzstrategie spielen. Die Erweiterung der Allianz wird keine Änderung im gegenwärtigen Nukleardispositiv der NATO erforderlich machen, und daher haben die NATO-Länder nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass, nukleare Waffen auf dem Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch sehen sie die Notwendigkeit, das NATO-Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik in irgendeinem Punkt zu verändern - und wir sehen dazu auch in Zukunft keine Notwendigkeit.

    4. Die Partnerschaft für den Frieden spielt auch weiterhin eine dynamische und bedeutsame Rolle bei der Entwicklung einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur. Wir messen der Vertiefung der Partnerschaft deshalb grosse Bedeutung bei und billigen die diesbezüglichen Empfehlungen des Ständigen Rats.

    5. Als wichtiger Teil dieser Vertiefung werden die vereinbarten Felder für militärische Missionen innerhalb von PfP gegebenenfalls auf das gesamte Spektrum neuer Allianzaufgaben ausgeweitet und die anspruchsvolleren friedensunterstützenden Operationen umfassen, so dass der Rahmen von PfP-Übungen entsprechend weiter gesteckt werden wird. Die Möglichkeiten der Partner zur Teilnahme an der Planung und Durchführung von PfP-Aktivitäten werden erweitert. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Operation JOINT ENDEAVOUR sollten Partner, die sich künftigen NATO-geführten PfP-Operationen anschliessen, auch verstärkt die Möglichkeit erhalten, an der Entwicklung der politischen Richtlinien für und der Kontrolle über derartige Operationen teilzunehmen.

    6. Partner werden fester und aktiver in die PfP-bezogenen Teile der regulären friedensmässigen Arbeit der NATO-Militärbehörden einbezogen und darüber hinaus in grösserem Umfang an der Gestaltung des PfP-Programms insgesamt mitwirken können. Der Planungs- und Überprüfungsprozess wird erweitert und dem Streitkräfteplanungssystem der NATO angeglichen, um seine Wirksamkeit insgesamt zu erhöhen und eine bessere Grundlage für die Planung der Teilnahme von Partnern an PfP-Operationen zu schaffen. Wir begrüssen auch die grundsätzliche Einigung bezüglich des Umfangs und der Ausrichtung des NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramms, das auf PfP-Projekte ausgeweitet wird, wobei die Priorität von Allianz-Forderungen und bestehende Verfahren nicht in Frage gestellt werden.

    7. Wir billigen die Empfehlungen zur Vertiefung der politischen Dimension der Partnerschaft durch verstärkte Möglichkeiten zur politischen Konsultation und unter vollständiger Berücksichtigung der entsprechenden Aktivitäten der OSZE und relevanter europäischer Institutionen wie WEU und EU, um die regionalen Kooperationsaspekte von PfP auszubauen und zusammen mit Partnern geeignete Modalitäten zur Schaffung eines politisch-militärischen Rahmens für PfP-Operationen auf der Grundlage der laufenden Arbeiten des Politisch-Militärischen Lenkungsausschusses (PMSC) zu erörtern. Unsere militärischen Kräfte werden bei vielen dieser Initiativen einen wichtige Rolle spielen.

    8. Die Vertiefung von PfP wird unsere Beziehungen zu allen Partnern intensivieren und der Allianz die Möglichkeit geben, zum Zeitpunkt des Gipfeltreffens eine deutlich gestärkte und damit auch interessantere Partnerschaft anzubieten. In diesem Sinne billigen wir die zügige Umsetzung der verabschiedeten Massnahmen zur Vertiefung von PfP und fordern den Rat auf, die Vertiefungsoptionen, die im Grundsatz gebilligt wurden, jedoch weiter untersucht und bewertet werden müssen, so rechtzeitig zu behandeln, dass die Minister auf ihren Frühjahrstagungen weitere Massnahmen zur Vertiefung beschliessen können. Wir begrüssen insbesondere die Vereinbarung, mit Partnern an der Initiative eines Atlantischen Partnerschaftsrats (APR) zu arbeiten, einem einheitlichen neuen Kooperationsmechanismus, der auf den besonders wertvollen Elementen des NAKR und der Partnerschaft für den Frieden aufbaut und einen Rahmen für verstärkte Anstrengungen sowohl im Bereich der praktischen Zusammenarbeit innerhalb von PfP als auch hinsichtlich der erweiterten politischen Dimension der Partnerschaft bilden würde.

    9. Wir brachten unsere Zufriedenheit über das kontinuierliche quantitative und qualitative Wachstum der Partnerschaft für den Frieden zum Ausdruck. Eine Reihe bedeutsamer Entwicklungen, die im vergangenen Jahr im PfP-Bereich stattfanden, haben die Rolle dieser Einrichtung als feste Komponente der europäischen Sicherheitsarchitektur konsolidiert. Wir haben insbesondere die Erörterung zivil-militärischer Beziehungen in diesem Rahmen zur Kenntnis genommen, ferner die Einrichtung eines Dialogs zu Verteidigungsplanung und -politik sowie die Ausweitung der PfP-Aktivitäten auf den Gebieten der zivilen Notfallplanung und der Rüstungszusammenarbeit, die insgesamt den politisch-militärischen Charakter von PfP gestärkt haben. Wir begrüssten die Entscheidung der Schweiz, sich der Partnerschaft anzuschliessen.

    10. Die Erfahrung in der routinemässigen Zusammenarbeit, das gegenseitige Verständnis und die im Rahmen der Partnerschaft geförderte Interoperabilität von Einheiten und Gerät haben ebenfalls massgeblich zum Erfolg der Operation JOINT ENDEAVOUR beigetragen. Wir sind entschlossen, die entsprechenden Lehren aus der gemeinsamen Erfahrung der Bündnismitglieder und der Partnerstaaten in IFOR und UNTAES zu ziehen und in die künftige Entwicklung von PfP insgesamt einzubringen und insbesondere in der praktischen Zusammenarbeit umzusetzen.

    11. Wir sehen unserem Treffen mit Verteidigungsminister Rodionow mit Erwartung entgegen und treten weiterhin für die Entwicklung einer starken, stabilen und dauerhaften Sicherheitspartnerschaft mit der Russischen Föderation ein, die der Bedeutung dieses Landes und dem tiefgreifenden Wandel der Allianz seit Ende des kalten Krieges Rechnung trägt. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Beziehung ein Schlüsselelement in der europäischen Sicherheitsarchitektur und eine entscheidende Grundlage für Stabilität im gesamten euro-atlantischen Raum darstellt. Der Wert unserer Zusammenarbeit zeigte sich nicht nur im Rahmen der Operation JOINT ENDEAVOUR, sondern ferner in einer Reihe besonderer Konsultationen über gemeinsame Sicherheitsprobleme, wie z.B. Non-Proliferation, nukleare Sicherheit, Katastrophenschutz und Rüstungskontrolle.

    12. Wir begrüssen das Ziel, ein Dokument, möglicherweise in Form einer Charta, zwischen der NATO und Russland zu vereinbaren. Wir sind der Auffassung, dass unsere Beziehungen zu Russland breiter, intensiver und substantieller gestaltet und auf eine ständigere institutionelle Grundlage gestellt werden können und sollten. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines solchen Dokuments ersuchen wir den Ständigen Rat, die NATO-Militärbehörden mit der Entwicklung von Vorschlägen für engere militärische Beziehungen zu Russland und konkrete Bereiche militärischer Zusammenarbeit zu beauftragen. In dieser Hinsicht bekräftigen wir unsere Bereitschaft, mit Russland darauf hinzuarbeiten, ständige russische militärische Verbindungsbüros beim NATO-Hauptquartier sowie bei SHAPE (Mons) und SACLANT (Norfolk) einzurichten und dabei auf der äusserst erfolgreichen Erfahrung des für IFOR geschaffenen russischen militärischen Verbindungsbüros aufzubauen, sowie im Sinne des Prinzips der Gegenseitigkeit NATO-Missionen bei den entsprechenden russischen Institutionen und Hauptquartieren einzurichten. Darüber hinaus bestehen erhebliche Möglichkeiten zur Vertiefung unseres gegenseitigen Verständnisses, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden noch nicht voll genutzt wurden. Durch Schritte dieser Art und weitere direkte und praktische Zusammenarbeit können wir die für Sicherheit und Stabilität in Europa notwendige Sicherheitspartnerschaft mit der Russischen Föderation aufbauen.

    13. Wir bekräftigen unser Engagement für eine starke, stabile und vertiefte Partnerschaft mit der Ukraine, deren Unabhängigkeit und territoriale Integrität wichtige Faktoren für Stabilität in ganz Europa sind. Die Ukraine leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Konsolidierung des Friedens in Bosnien und nimmt aktiv an der Partnerschaft für den Frieden teil. Wir begrüssen das kürzliche Treffen zwischen Experten der NATO und der Ukraine über Fragen im Zusammenhang mit der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen. Wir würden eine noch engere praktische Zusammenarbeit sowohl innerhalb von PfP als auch im Rahmen der 1995 geschlossenen Vereinbarung über erweiterte Beziehungen zwischen der NATO und der Ukraine begrüssen; eine offizielle Form unserer Beziehungen könnte möglicherweise auf der Grundlage dieses Dokuments entwickelt werden. Wir begrüssen den Fortschritt zur Einrichtung eines NATO-Informationsbüros in Kiew.

    Mittelmeerraum

    1. Wir schätzen den Wert des Dialogs, den das Bündnis mit Mittelmeerländern, die nicht Mitglied der NATO sind, aufgenommen hat, als wichtigen Teil der Bestrebungen der Allianz, das Verständnis mit allen Nachbarn zu vertiefen. Diese Bestrebungen sind hier von besonderer Bedeutung, weil Sicherheit in Europa eng mit Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum verbunden ist. Wir begrüssen deshalb die weitere Entwicklung dieses Dialogs auf der Grundlage der Empfehlungen, die der Ständige Rat vorlegen wird.

    OSZE

    1. Wir messen der Rolle der OSZE als einem Hauptinstrument der präventiven Diplomatie, der Konfliktverhinderung, der Konfliktbereinigung und der regionalen Sicherheitskooperation für die Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa grosse Bedeutung bei. Sie leistet einen massgeblichen Beitrag zur Lösung verschiedener regionaler Konflikte sowie zur Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens für Bosnien und Herzegowina. Die Rolle der OSZE in der von uns angestrebten kooperativen Sicherheitsstruktur, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt mitwirken können, ist von grundlegender Bedeutung. Wir bekräftigen, dass Sicherheit in Europa die umfassende Kooperation und Koordination zwischen europäischen und transatlantischen Organisationen erfordert. Die OSZE, als übergreifende und umfassende Organisation für Konsultation, Entscheidungsfindung und Kooperation in ihrer Region und als regionale Abmachung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen ist in besonderer Weise als Forum zur Stärkung von Kooperation und Komplementarität zwischen diesen Organisationen und Institutionen geeignet. Wir begrüssen die Ergebnisse des OSZE-Gipfeltreffens in Lissabon und inbesondere den dort erzielten Fortschritt bei der Entwicklung eines Sicherheitsmodells für das 21. Jahrhundert.

    KSE

    1. Wir schliessen uns voll und ganz der Position der Aussenminister auf ihrem Treffen in der vergangenen Woche an und erklären, dass der KSE-Vertrag ein grundlegender Eckpfeiler für Sicherheit und Stabilität für alle im euro-atlantischen Raum bleibt. Wir treten dafür ein, ihn zu erhalten und zu stärken. Im Einklang mit unserem weitergefassten Ziel, die politische Zusammenarbeit und militärische Stabilität in einem Europa ohne Trennlinien aufzubauen, begrüssen wir die am 1. Dezember 1996 in Lissabon getroffene Entscheidung der 30 Vertragsstaaten des KSE-Vertrags zur Aufnahme von Verhandlungen, um den Vertrag dem sich verändernden politischen und militärischen Umfeld in Europa anzupassen. Wir sehen dem Beginn der Verhandlungen in Wien im Januar 1997 in der Gemeinsamen Beratungsgruppe auf der Grundlage des in Lissabon vereinbarten Dokuments über Umfang und Parameter (Aufgabenstellung) erwartungsvoll entgegen.

    2. Es ist unser gemeinsames Ziel, zur Festigung der Sicherheit für alle Vertragsstaaten, ungeachtet der Tatsache, ob sie einem Bündnis angehören oder nicht, beizutragen und zur Wahrung ihres Rechts, ihre Sicherheitsvorkehrungen selbst zu wählen und zu verändern. Im weitergefassten politischen Rahmen grösserer Sicherheit für alle sollte dieser Prozess die kooperativen Verhaltensmuster in den Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten festigen, auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens, der Transparenz, Stabilität und Berechenbarkeit. Wir treten wie die anderen Vertragsstaaten dafür ein, den Vertrag anzupassen, indem wir Mechanismen entwickeln, die die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Vertragswerks steigern, und wir werden Schritte verfolgen, um die Gruppenstruktur des Vertrags zu überprüfen, das Vertragssystem der Begrenzungen anzupassen sowie seine Bestimmungen zur Verifikation und Information auszubauen. Dazu werden die Mitglieder der Allianz Vorschläge für die Verhandlungen in Wien entwickeln und einbringen.

    3. Wir bekräftigen unsere Unterstützung der KSE-Flankenvereinbarung, die auf der diesjährigen Überprüfungskonferenz in Wien erreicht wurde. Wir drängen alle Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung noch nicht gebilligt haben, dies noch vor dem Ende der verlängerten Phase der vorläufigen Anwendung zu tun.

    4. Wir werden unserer Rolle im Rahmen der weiteren intensiven Bemühungen voll gerecht werden, die zum Ziel haben, offene Implementierungsfragen zu klären.

    5. Die Bündnispartner bekräftigen die in Lissabon eingegangene Verpflichtung zur Zurückhaltung während der Dauer der Verhandlungen, wie im Dokument in bezug auf die gegenwärtigen Dispositive und Fähigkeiten ihrer konventionellen Streitkräfte im Vertragsgebiet vorgesehen - besonders hinsichtlich ihrer Waffenbestände und Stationierung. Wie in Lissabon beschlossen, gilt diese Verpflichtung unbeschadet des Ausgangs der Verhandlungen oder freiwilliger Entscheidungen durch die einzelnen Vertragsstaaten zur Reduzierung ihrer Waffenobergrenzen oder Stationierung oder unbeschadet ihrer legitimen Sicherheitsinteressen. Nach unserer Überzeugung muss der KSE-Vertrag weiter eine Schlüsselrolle zur Sicherstellung der militärischen Stabilität bis ins 21. Jahrhundert spielen, und wir treten dafür ein, ihn zügig anzupassen, um neuen Sicherheitsherausforderungen Rechnung zu tragen.

    Finanzielle Mittel

    1. Die militärischen Fähigkeiten des Bündnisses sind die Grundvoraussetzung für die Durchführung des gesamten Spektrums seiner Aufgaben. Wir sind deshalb entschlossen, die personelle Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung unserer Streitkräfte weiterhin angemessen sicherzustellen, und bestrebt, die dazu erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen. Nach einigen Jahren des kontinuierlichen Rückgangs der gemeinsam finanzierten Haushalte scheinen diese sich jetzt auf einer gleichbleibenden Höhe stabilisiert zu haben. Wir begrüssen diese Entwicklung, da der fortgesetzte Abwärtstrend bei den verfügbaren gemeinsamen Ressourcen die Fähigkeit des Bündnisses beeinträchtigt hätte, die insbesondere auf dem Gipfeltreffen im Januar 1994 definierten Ziele zu verwirklichen. Wir begrüssen die Fortschritte bei der Entwicklung des Konzepts des integrierten Ressourcenmanagements im Interesse der Rationalisierung. Im Verlauf des Jahres 1996 haben gemeinsam finanzierte Haushalte sich erneut als ein wertvolles Instrument erwiesen, um die effiziente, konstruktive und zeitgerechte Erfüllung wesentlicher militärischer Forderungen zur Unterstützung von IFOR zu gewährleisten. Wir haben dem Ständigen Rat Weisung zur Feststellung der Auswirkungen der Anpassung auf die gemeinsam finanzierten Haushalte und Vorlage entsprechender Empfehlungen erteilt.

    Rüstungszusammenarbeit

    1. Die Rüstungszusammenarbeit in der NATO bietet auch weiterhin zahlreiche praktische Beispiele, wie die Bündnispartner ihre Bemühungen und Ressourcen innerhalb Europas und über den Atlantik hinaus zusammenführen, um die kollektive Verteidigung und die Fähigkeit des Bündnisses zur Bewältigung seiner neuen Aufgaben aufrechtzuerhalten. Wir begrüssen die kürzlich erfolgte Zustimmung der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (CNAD) zu einem Aktionsplan, der auf die Formulierung konzeptioneller Richtlinien für die Anwendung neuer Technologien der Modellierung und Simulation in der NATO abzielt. Wir erwarten im nächsten Frühjahr Optionen und Empfehlungen für die Allianz zur Fortführung der Arbeiten an der Abwehr von taktischen ballistischen Flugkörpern in verschiedenen Höhenbereichen zum Schutz dislozierter Bündnisstreitkräfte. Wir haben mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die CNAD die Arbeit an offenen Fragen und Optionen zur Fortentwicklung einer Bodenüberwachungsfähigkeit der NATO intensiviert, d.h. einer minimalen, essentiellen, NATO-eigenen und von ihr betriebenen Kernfähigkeit, die durch interoperable nationale Mittel ergänzt wird, und erwarten die Ende 1997 zu treffenden Entscheidungen bezüglich der Optionen, die weiterverfolgt werden sollen. Wir begrüssten den massgeblichen Beitrag der CNAD zur Vertiefung von PfP, insbesondere durch die Entscheidung, Partner zu Diskussion und Mitarbeit an Dokumenten in ausgewählten CNAD-Gruppen einzuladen.

    Schlussbemerkung

    1. Die Entscheidung zur Einberufung eines Gipfeltreffens im nächsten Jahr kennzeichnet den Eintritt in eine neue Ära, die Herausforderungen, aber auch neue Möglichkeiten bringen wird. Die interne und externe Anpassung der Allianz und die Schaffung einer starken und stabilen Beziehung zu Russland und der Ukraine werden auch in Zukunft die Weitsicht und Anpassungsfähigkeit erfordern, die die Allianz bereits in den vergangenen Jahren bewiesen hat. Wir vertrauen auf die Fähigkeit der Allianz, diesen Anforderungen gerecht zu werden, und sind der Überzeugung, dass dieses neue Zeitalter auch einzigartige Chancen bietet - Chancen zur Stärkung von Sicherheit und Stabilität für die Allianz und ihre Partner und für den gesamten euro-atlantischen Raum.


     [ Go to Press Releases ]  [ Go to Homepage ]