[ NATO MINISTERIAL MEETINGS ]

Treffen
des Nord-
atlantikrats
auf Ebene der
Aussenminister

Brüssel,
10. Dez. 1996


NATO Star

Kommuniqué

des Nordatlantikrats auf Aussenministerebene


  1. Zu einem Zeitpunkt, wo wir den Blick in die Zukunft richten, nimmt die neue NATO Form und Gestalt an und spiegelt so die grundlegenden Veränderungen im Sicherheitsumfeld in Europa sowie die bleibende Vitalität der transatlantischen Partnerschaft wider, von der unsere Anstrengungen getragen werden. Die Vision dieser neuen NATO und ihrer Rolle bei der Entwicklung einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur wurde auf dem Brüsseler Gipfeltreffen im Jahre 1994 in breiten Zügen aufgezeigt und auf unserem letzten Treffen in Berlin klarer definiert. Die Anpassung und Reform der Allianz sind auf gutem Wege. Wir werden diesen Prozess heute weiter voranbringen.

    Die Allianz will ihre politische und militärische Stärke wahren und ihre Fähigkeit gewährleisten, das volle Spektrum ihrer Aufgaben durchzuführen - wie die Internationale Friedenstruppe IFOR und als Folgekräfte die geplante Stabilisierungstruppe SFOR dies in Bosnien und Herzegowina klar unter Beweis stellen. Wir haben hierzu eine getrennte Erklärung abgegeben. Die Allianz wird weiter die Sicherheit in Europa stärken, indem sie ihre Fähigkeit zur kollektiven Verteidigung wahrt, neue Mitglieder aufnimmt, Kooperationsbeziehungen mit allen Partnern erweitert und festigt, dabei eine starke Sicherheitspartnerschaft mit Russland und eine eigene Beziehung zur Ukraine aufbaut sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der Allianz verwirklicht.

    Die evolutionäre Entwicklung der Allianz findet im Rahmen unserer Zielsetzung statt, beim Aufbau einer echten kooperativen europäischen Sicherheitsstruktur mitzuhelfen. Wir begrüssen als Beitrag hierzu die auf dem jüngsten OSZE-Gipfel in Lissabon getroffenen wichtigen Entscheidungen sowie die Entscheidung der KSE-Vertragsstaaten, Anfang 1997 in Verhandlungen einzutreten, um den Vertrag dem sich wandelnden Sicherheitsumfeld in Europa anzupassen.

  2. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, unseren Staats- und Regierungschefs zu empfehlen, ein Gipfeltreffen in Madrid am 8./9. Juli 1997 einzuberufen, um den Kurs der Allianz zur Festigung der euro-atlantischen Sicherheit auf dem Weg in das 21. Jahrhundert zu bestimmen. Zur Verwirklichung dieses Ziels werden bis zum Zeitpunkt des Gipfels wichtige Entscheidungen zu treffen sein, und zwar zur internen Anpassung der NATO, zur Öffnung der Allianz und ihrer Fähigkeit, alle ihre neuen Rollen und Aufgaben durchzuführen. Die Agenda für unseren Gipfel wird folgende Punkte umfassen:

    • die Einigung auf eine neue Kommandostruktur, die allen Bündnispartnern die uneingeschränkte Beteiligung ermöglicht, und die weitere Implementierung des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF), um die Fähigkeit der Allianz zu steigern, das volle Spektrum ihrer Aufgaben zu erfüllen, unter Wahrung der Fähigkeit zur kollektiven Verteidigung, auf der Grundlage einer starken transatlantischen Partnerschaft;

    • den Abschluss, zur Zufriedenheit aller Bündnispartner, aller notwendigen Vorkehrungen für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der NATO, wodurch die Vorbereitung und Durchführung WEU-geführter Operationen unter Beteiligung aller europäischen Bündnispartner ermöglichen werden, sollten sie sich hierzu entscheiden;

    • die Einladung an eines oder mehrere der Länder, die Interesse am Beitritt zur Allianz bekundet haben, zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen;

    • die Zusicherung, dass die Allianz für den Beitritt weiterer Mitglieder offenbleibt und weiterhin, wie in der Vergangenheit, bereit ist, Konsultationen mit Nationen durchzuführen, die eine NATO-Mitgliedschaft anstreben;

    • die Stärkung der Kooperationsbeziehungen mit allen unseren Partnern, auch durch eine erweiterte Partnerschaft für den Frieden (PfP) und die Initiative einen Atlantischen Partnerschaftsrat zu schaffen;

    • die Intensivierung und Festigung der Beziehung mit Russland über die Partnerschaft für den Frieden hinaus mit dem Ziel, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Vereinbarung über die Entwicklung einer starken, stabilen und dauerhaften Sicherheitspartnerschaft zu erreichen;

    • die Fortentwicklung einer erweiterten Beziehung mit der Ukraine;

    • die Erweiterung unseres Mittelmeerdialogs;

    • die Weiterentwicklung unserer Fähigkeit, neue Rollen und Aufgaben in bezug auf Konfliktverhinderung und Krisenmanagement durchzuführen, und

    • der weitere Ausbau unserer politischen und verteidigungspolitischen Anstrengungen gegen die Weiterverbreitung nuklearer, biologischer und chemischer Waffen sowie ihrer Trägersysteme.


  1. Wir begrüssen aufs wärmste die Entscheidung der Regierung Spaniens, die am 14. November 1996 vom spanischen Parlament gebilligt wurde, die erforderlichen Schritte zur Beteiligung an der neuen Struktur der Allianz einzuleiten. Die Beteiligung Spaniens wird den Zusammenhalt und die militärische Effizienz der Allianz zu einem Zeitpunkt, wo sie neue Rollen und Aufgaben übernimmt, weiter stärken, die transatlantische Bindung festigen und bei der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der Allianz eine Hilfe sein.

  2. Stabilität und Sicherheit im gesamten euro-atlantischen Raum sind unser Hauptziel. Wir wollen beim Aufbau kooperativer europäischer Sicherheitsstrukturen mitwirken, die die Länder in Gesamteuropa umfassen, ohne irgendein Land auszugrenzen oder Trennlinien zu schaffen. Die kürzlich auf dem OSZE-Gipfeltreffen in Lissabon getroffenen Entscheidungen zur europäischen Sicherheitskooperation sowie die Entscheidung zur Anpassung des KSE-Vertrags an das neue Sicherheitsumfeld in Europa bilden eine kooperative Basis für unsere gemeinsame Sicherheit. Die Allianz hat ihrerseits ein breitgefächertes Muster intensiver Zusammenarbeit mit Partnerländern im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) und der Partnerschaft für den Frieden (PfP) sowie mit anderen internationalen Organisationen entwickelt und trägt dadurch zu Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum bei. Mit derselben Zielsetzung arbeiten wir jetzt auf die Öffnung der Allianz für neue Mitglieder hin; auf die Entwicklung immer engerer und tieferer Kooperationsbindungen mit allen Partnerländern, die dies wünschen; auf den Aufbau einer starken, stabilen und dauerhaften Partnerschaft mit Russland; auf die Festigung unserer Beziehung zur Ukraine sowie auf die Erweiterung unseres Mittelmeerdialogs.

  3. Wir bekräftigen, dass die nuklearen Kräfte der Bündnispartner weiterhin eine einzigartige und essentielle Rolle in der Allianzstrategie der Kriegsverhinderung spielen. Von neuen Mitgliedern, die in jeder Beziehung Vollmitglieder der Allianz sein werden, wird erwartet, dass sie das Konzept der Abschreckung sowie die essentielle Rolle unterstützen, die die Nuklearwaffen in der Allianzstrategie spielen. Die Erweiterung der Allianz wird keine Änderung im gegenwärtigen Nukleardispositiv der NATO erforderlich machen, und daher haben die NATO-Länder nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass, nukleare Waffen auf dem Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch sehen sie die Notwendigkeit, das NATO-Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik in irgendeinem Punkt zu verändern - und wir sehen dazu auch in Zukunft keine Notwendigkeit.

  4. Eine Reihe von Ländern hegen seit langem den Wunsch, Vollmitglieder unserer Allianz zu werden und haben mit diesem Ziel intensive und weitreichende Vorbereitungen und Reformen vorgenommen. Wir sind jetzt in der Lage, unseren Staats- und Regierungschefs die Empfehlung auszusprechen, eines oder mehrere Länder, die sich am intensivierten Dialogprozess beteiligt haben, auf dem Gipfeltreffen im nächsten Jahr zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Allianz einzuladen. Es ist unser Ziel, sie als neues Mitglied beziehungsweise neue Mitglieder zum 50. Jahrestag des Bestehens der NATO im Jahre 1999 zu begrüssen. Wir geben die feste Zusage, dass die Allianz gemäss Artikel 10 des Washingtoner Vertrags für den Beitritt weiterer Mitglieder offenbleibt. Wir sind, wie in der Vergangenheit, weiterhin bereit, Konsultationen mit Nationen zu führen, die eine NATO-Mitgliedschaft anstreben.

    Wir sind zufrieden über den intensivierten, individuellen Dialog, den die Allianz das ganze Jahr hindurch mit interessierten Partnern geführt hat. Dieser Dialog hat ihr Verständnis zur Frage der spezifischen und praktischen Details des Arbeitens der Allianz verbessert. Er hat seinerseits der Allianz ein besseres Verständnis vermittelt, wo diese Länder in ihrer internen Entwicklung sowie der Klärung aussenpolitischer Fragen mit Nachbarländern stehen. Wir haben den Ständigen Rat beauftragt, umfassende Empfehlungen für Entscheidungen des Gipfels vorzubereiten, an welches Land oder welche Länder eine Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ergehen soll. Dieser Prozess sollte folgende Punkte umfassen:

    • einen intensivierten Dialog mit interessierten Partnerländern, auch im Format "16+1", wo angezeigt;

    • auf der Grundlage vom Ständigen Rat zu erarbeitender weiterer politischen Leitlinien, Analyse der mit der Aufnahme potentieller neuer Mitglieder verbundenen relevanten Faktoren;

    • Vorbereitung von Empfehlungen zur Anpassung von Allianzstrukturen, wie sie zur Integration neuer Mitglieder ins Bündnis erforderlich sind;

    • Aufstellung eines Plans für die Führung der Beitrittsgespräche mit einem oder mehreren neuen Mitgliedern.

  5. Wir freuen uns auf das morgige Treffen des Nordatlantischen Kooperationsrates (NAKR) zum fünften Jahrestag seines Bestehens. Der Nordatlantische Kooperationsrat hat uns über die Jahre hinweg eine wertvolle Gelegenheit geboten, regelmässig mit unseren Partnern über politische und sicherheitspolitische Fragen zu konsultieren. Durch den Nordatlantischen Kooperationsrat und die Partnerschaft für den Frieden haben wir die Entwicklung gemeinsamer Ansätze zur europäischen Sicherheit erzielt und die Länder des NAKR im Geiste der Zusammenarbeit und eines gemeinsamen Eintretens für die europäische Sicherheit enger zusammengeführt. Wir wollen sicherstellen, dass die NAKR-Ziele der Stärkung von Transparenz und Vertrauen in Sicherheitsbelangen unter Teilnehmerstaaten für die zukünftige Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung bleiben. Um grösstmöglichen Nutzen aus unseren NAKR-Treffen zu ziehen, wollen wir unseren politischen Dialog weiter vertiefen und noch konzentrierter ausrichten.

  6. Wir freuen uns über die dynamische Entwicklung der Partnerschaft für den Frieden und die Rolle, die sie beim Aufbau europäischer Sicherheitskooperation spielt. Die Partnerschaft für den Frieden wird als ein dauerhaftes Element der Kooperationsbemühung der Allianz weiter zur Entwicklung einer stabileren europäischen Sicherheitsregion beitragen und darüber hinaus den Partnern, die der NATO beitreten möchten, ihre Vorbereitungen zur Erfüllung der Pflichten einer Allianz-Mitgliedschaft erleichtern. Bedeutender Fortschritt ist bei der Erweiterung des Umfangs und der Substanz unserer Partnerschaftskooperation erzielt worden, insbesondere die zunehmende Bandbreite von Übungen, die Erweiterung und Vertiefung des PfP-Planungs- und Überprüfungsprozesses, die Intensivierung der Arbeit zu zivil-militärischen Beziehungen sowie der zivilen Notfallplanung und Katastrophenhilfe. In der laufenden IFOR-Operation, in der 13 Partnerländer mit den Streitkräften des Bündnisses zusammenwirken, hat die Partnerschaft für den Frieden ihren Wert sowohl in bezug auf das politische Engagement für ein gemeinsames Krisenmanagement als auch die militärische Interoperabilität unter Beweis gestellt.

    Wir wollen auf der Grundlage der Transparenz immer engere und tiefere kooperative Bindungen zu allen Partnerländern entwickeln, indem wir die Partnerschaft operativer ausrichten, ihr politisches Konsultationselement stärken und dabei den jeweiligen Aktivitäten der OSZE sowie der relevanten europäischen Institutionen, wie der WEU und der Europäischen Union, voll Rechnung tragen; und wir wollen Partner stärker in die Operationsplanung und Entscheidungsfindung im Rahmen der Partnerschaft einbeziehen. Dazu hat die Allianz eine Hochrangige Gruppe eingesetzt, um bis zum Zeitpunkt des Gipfeltreffens eine deutlich gestärkte und somit attraktivere Partnerschaft für den Frieden zu entwickeln. Wir haben über die laufende Arbeit einen Zwischenbericht erhalten und stimmen überein, dass die Arbeit unverzüglich beginnen sollte, um die hierin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Diese umfassen:

    • die Erweiterung der politischen Dimension der Partnerschaft durch gesteigerte Möglichkeiten für politische Konsultationen;

    • den Ausbau der vereinbarten Felder für militärische Missionen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden soweit angezeigt auf das volle Spektrum der neuen Allianzaufgaben, einschliesslich Friedensunterstützungsoperationen, über die früher vereinbarten Felder hinaus;

    • die Erweiterung des NATO/PfP-Übungsprogramms in Übereinstimmung mit dem erweiterten Umfang der Partnerschaft;

    • die Befähigung von Partnerländern zur Teilnahme an der Planung und Durchführung von PfP-Aktivitäten (Übungen und Operationen);

    • die festere und aktivere Einbeziehung von Partnern in PfP-bezogene Teile der regulären friedensmässigen Arbeit der Militärbehörden der NATO;

    • die Eröffnung angemessener Möglichkeit für Partner, die an zukünftigen NATO-geführten PfP-Operationen teilnehmen, zur Erarbeitung der politischen Leitlinien für die Kontrolle über solche Operationen beizutragen, unter Nutzung der bei der Operation JOINT ENDEAVOUR gewonnenen Erfahrung;

    • die Prüfung, zusammen mit Partnern, der denkbaren Modalitäten zur Erarbeitung eines politisch-militärischen Rahmens für PfP-Operationen, aufbauend auf der laufenden Arbeit des Politisch-Militärischen Lenkungsausschusses;

    • die Erweiterung der Partnerbeteiligung an der Entscheidungsfindung zu Fragen der PfP-Programme;

    • den Ausbau regionaler Zusammenarbeit innerhalb der Partnerschaft, sofern sie allen Partnern offenbleibt und weiterhin fester Bestandteil von PfP insgesamt ist;

    • die Ausweitung des Planungs- und Überprüfungsprozesses; und

    • mit dem Inkrafttreten der Brüsseler Vereinbarung über den Status von Missionen und Vertreter von Drittländern bei der NATO das Angebot der Möglichkeit für Partner, diplomatische Missionen bei der NATO einzurichten.

    Wir haben den Ständigen Rat beauftragt, die unverzügliche Umsetzung dieser Empfehlungen sicherzustellen und die Arbeit an der Erweiterung der Partnerschaft für den Frieden fortzuführen sowie ferner die Auswirkungen auf die gemeinsame Finanzierung und die Ressourcen zu prüfen, um einen weiteren Bericht der Hochrangigen Gruppe mit entscheidungsreifen Empfehlungen zur Frühjahrsministertagung vorzulegen.

  7. Mit der raschen Zunahme unserer Aktivitäten sowohl im Rahmen von NAKR als auch PfP haben wir eine Notwendigkeit grösserer Kohärenz unserer Zusammenarbeit identifiziert, und zwar in einem Rahmen, der zusammen mit Partnern einen sinnvolleren und produktiveren Kooperations- und Konsultationsprozess schafft, aufbauend auf den Elementen des NAKR und der Partnerschaft für den Frieden (PfP), die wir und unsere Partner für am wertvollsten halten. Dazu haben wir vereinbart, mit Partnern an der Initiative zur Schaffung eines Atlantischen Partnerschaftsrats (APR) zu arbeiten, als einem einheitlichen neuen Kooperationsmechanismus, der einen Rahmen für verstärkte Anstrengungen in der praktischen Zusammenarbeit in der Partnerschaft für den Frieden wie auch eine erweiterte politische Dimension der Partnerschaft bilden würde. Wir haben daher den Ständigen Rat beauftragt, die Modalitäten zur Schaffung eines solchen Rates in enger Abstimmung mit Partnern bis zu unserem nächsten Treffen auszuarbeiten.

  8. Wir bekräftigen unsere Unterstützung des politischen und wirtschaftlichen Reformprozesses in der Russischen Föderation. Wir begrüssen die entscheidenden Präsidentschaftswahlen in Russland und den Fortschritt auf dem Wege zu einer dauerhaften, friedlichen Beilegung des Konflikts in Tschetschenien.

    Ein breiter Prozess der Integration und Kooperation ist in Europa auf dem Weg; Russland ist Teil dieses Prozesses durch seine Mitgliedschaft in der OSZE und im Europarat sowie seine Beziehung zur NATO und der Europäischen Union sowie zur WEU. Das durch unsere regelmässigen Diskussionen im Format "16+1" fest verankerte Konsultationsmuster bietet ein solides Fundament, auf dem wir weiter aufbauen können. Wir begrüssen Russlands Beteiligung an der Partnerschaft für den Frieden und regen an, dass Russland die Möglichkeiten, die die Partnerschaft bietet, voll nutzt.

    Wir schätzen den Wert der engen und effektiven Zusammenarbeit zwischen Russland und der NATO im Rahmen von IFOR. Diese Zusammenarbeit zeigt, dass die NATO und Russland effektiv beim Aufbau der kooperativen Sicherheitsstrukturen in Europa zusammenwirken können. Wir schätzen und begrüssen Russlands Bereitschaft, zu einer Folgeoperation beizutragen, um den Frieden in Bosnien und Herzegowina zu konsolidieren. Wir freuen uns darauf, die Erfahrung unserer engen Zusammenarbeit fortzusetzen, von der wir glauben, dass sie sich dauerhaft positiv auf unsere Beziehung auswirken wird.

    Heute erneuern wir unser Engagement für eine starke, stabile und dauerhafte Partnerschaft zwischen der NATO und Russland. Diese Partnerschaft bringt zum Ausdruck, dass die europäische Sicherheit in eine grundlegend neue, vielversprechendere Ära eingetreten ist. Sie stellt ein wichtiges Element der sich herausbildenden kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur dar, zu der Russland einen essentiellen Beitrag zu leisten vermag. Sie wird Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum weiter festigen. Wir verfolgen das Ziel, bis zum Gipfel mit der Russischen Föderation Regelungen zu vereinbaren, die den Umfang unserer bestehenden Beziehung vertiefen und erweitern sowie einen Rahmen für ihre zukünftige Entwicklung bilden können. Wir wollen sicherstellen, dass die NATO und Russland über ein starkes, flexibles Instrument zur Konsultation und Kooperation als Teil unserer sich fortentwickelnden Beziehung verfügen. Die Vereinbarung könnte in einem Dokument oder in einer Charta niedergelegt werden, die folgende Punkte umfassen könnte:

    • die gemeinsamen Prinzipien, die die Grundlage unserer Beziehung bilden werden;

    • breitgefächerte Felder der praktischen Kooperation, insbesondere auf politischem, militärischem, wirtschaftlichem und umweltpolitischem Gebiet sowie in der Wissenschaft, Friedenswahrung, Rüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und zivilen Notfallplanung;

    • Mechanismen für regelmässige Beratungen oder Ad-hoc-Konsultationen in Krisenzeiten und

    • Mechanismen für die militärische Liaison und Zusammenarbeit.

    Wir beauftragen daher den Ständigen Rat, weitere Weisung zu diesen Fragen zu entwickeln, auf deren Grundlage der Generalsekretär mit Russland die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung sondieren könnte.

  9. Wir unterstützen die Ukraine weiter auf dem Wege ihrer Entwicklung zu einer demokratischen Nation und zur Marktwirtschaft. Die Wahrung der Unabhängigkeit, territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und Stabilität in Europa.

    Die Entwicklung einer starken, dauerhaften Beziehung der Ukraine mit der NATO ist ein wichtiger Aspekt der sich herausbildenden europäischen Sicherheitsarchitektur. Wir schätzen den Wert der aktiven Beteiligung der Ukraine an der Partnerschaft für den Frieden hoch ein und freuen uns auf die Übung bei Lviv im nächsten Jahr. Ebenso schätzen wir die Zusammenarbeit der Ukraine mit europäischen Institutionen, wie der EU und der WEU. Die Ukraine hat einen wichtigen Beitrag zu IFOR und der VN-Übergangsregierung für Ostslawonien (UNTAES) geleistet, und wir begrüssen das Engagement der Ukraine, zu einer Folgeoperation zur Konsolidierung des Friedens in Bosnien und Herzegowina beizutragen.

    Wir begrüssen die Weiterentwicklung unsere breitangelegten Zusammenarbeit über die Partnerschaft für den Frieden hinaus. Mit Zufriedenheit nehmen wir das Treffen zur Kenntnis, das kürzlich zwischen der Allianz und der Ukraine zu Fragen der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen stattgefunden hat. Wir begrüssen den Fortschritt zur Einrichtung eines NATO-Informationsbüros in Kiew und freuen uns auf seine baldige Eröffnung. Wir begrüssen das aktive Interesse der Ukraine am weiteren Ausbau seiner Beziehungen zur Allianz. Wir engagieren uns dafür, in den kommenden Monaten über hochrangige und andere Konsultationen eine besondere und wirksame Beziehung NATO - Ukraine zu entwickeln, die möglicherweise bis zum Zeitpunkt des Gipfels formalisiert werden könnte, aufbauend auf dem im September 1995 vereinbarten Dokument über erweiterte Beziehungen NATO - Ukraine und unter Berücksichtigung der kürzlich von der Ukraine unterbreiteten Vorschläge.

  10. Wir unterstützen den Nahost-Friedensprozess und fordern alle Beteiligten eindringlich auf, ihm weiter fest verpflichtet zu bleiben.

    Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass die Sicherheit in Europa eng mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum verknüpft ist und die Mittelmeerdimension folglich einer der verschiedenen Bausteine der europäischen Sicherheitsarchitektur ist. Dazu wollen wir im Rahmen der Allianzanpassung darauf hinarbeiten, unsere Beziehungen mit nicht der NATO angehörenden Ländern des Mittelmeerraums durch unseren Dialog zu erweitern.

    Der Dialog ergänzt andere internationale Bemühungen, wie sie zum Beispiel durch den Barzelona-Prozess, die OSZE und die WEU unternommen werden, ohne zu einer Arbeitsteilung zu führen. Wir begrüssen den Bericht des Ständigen Rats über den Fortschritt des Dialogs und die Empfehlungen für zukünftige Schritte, um den Dialog mit Mittelmeerländern sowohl durch politische Gespräche als auch andere von der Allianz vereinbarte Aktivitäten weiterzuentwickeln. Ägypten, Israel, Jordanien, Mauretanien, Marokko und Tunesien haben erneut ihr Interesse an der Entwicklung unserer Beziehungen bekundet. Wir haben beschlossen, unseren Mittelmeerdialog progressiv zu erweitern und den Ständigen Rat beauftragt, auf unserem nächsten Treffen über die Umsetzung der im Bericht vorgesehenen Aktivitäten sowie über den Rahmen für die weitere Entwicklung zu berichten.

  11. Wir führen den Prozess der internen Allianzanpassung weiter fort, mit den grundlegenden Zielsetzungen, die militärische Leistungsfähigkeit der Allianz sicherzustellen, die transatlantische Bindung zu wahren und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der NATO zu entwickeln. Entsprechend der von den Staats- und Regierungschefs der NATO auf dem Gipfeltreffen im Jahre 1994 und bei den Ministertagungen im Juni dieses Jahres in Berlin und Brüssel getroffenen Entscheidungen sowie mit Blick auf die Vorbereitung des Gipfels im nächsten Jahr, gilt unser Hauptaugenmerk drei eng miteinander verknüpften Punkten: der Entwicklung einer neuen Kommandostruktur für die Allianz; der Umsetzung des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF); und der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der NATO.

  12. Wir begrüssen die Fortschritte, die bei der Entwicklung der zukünftigen Kommandostruktur erzielt worden sind und nehmen zur Kenntnis, dass zwei alternative Strukturmodelle vom Militärausschuss zur zukünftigen Bewertung und anschliessenden politischen Beratung ausgewählt worden sind; wir stimmen dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Wir fordern den Ständigen Rat und den Militärausschuss auf, die Arbeit so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen. Nach ihrer Billigung wird diese neue Kommandostruktur mit dazu beitragen, die militärische Leistungsfähigkeit der Allianz sicherzustellen, damit sie im sich verändernden Sicherheitsumfeld Europas in der Lage ist, ihren traditionellen Auftrag der kollektiven Verteidigung auszuführen und auf der Grundlage flexibler und vereinbarter Verfahren neue Rollen unter sich wandelnden Gegebenheiten zu übernehmen sowie die verstärkte Beteiligung von Partnerländern zu ermöglichen. Es wird eine erneuerte einzige, multinationale Kommandostruktur aufgestellt, die die strategische Lage in Europa berücksichtigt und alle Bündnispartner zur vollen Teilnahme befähigt.

  13. Wir begrüssen den Fortschritt zur Verwirklichung des CJTF-Konzepts auf der Grundlage des von uns im Juni dieses Jahres gebilligten Politisch-Militärischen Gesamtrahmens. Wir erteilen dem Ständigen Rat und den Militärbehörden der NATO die Weisung, mit Nachdruck ihre Arbeit an diesem Konzept fortzuführen und dabei der Bedeutung Rechnung zu tragen, die es für zukünftige Allianzoperationen, auch für die mögliche Beteiligung von Nationen ausserhalb der Allianz, und für die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität hat.

  14. Wir freuen uns über den Fortschritt bei der Entwicklung der geeigneten Vorkehrungen für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der NATO, wie auf dem Brüsseler Gipfel und auf unserem Treffen in Berlin im Juni dieses Jahres beschlossen. Die neu ins Leben gerufene Politische Koordinierungsgruppe hat in bedeutendem Masse zu diesem Prozess beigetragen.

  15. Wir begrüssen insbesondere die Schritte, die zur Umsetzung des Konzepts trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten eingeleitet worden sind:

    • die Entscheidungen des Ständigen Rates über politische Leitlinien zur Erarbeitung europäischer Führungsvorkehrungen in der NATO, die zur Vorbereitung und Durchführung WEU-geführter Operationen geeignet sind;

    • die Entscheidungen des Ständigen Rates über die Vorkehrungen zur Identifizierung von Fähigkeiten und Kräften der NATO, die der WEU für eine WEU-geführte Operation zur Verfügung gestellt werden könnten;

    • den bisher erzielten Fortschritt zu den Regelungen für die Freigabe, Beobachtung und Rückführung oder den Rückruf von Kräften und Fähigkeiten der Allianz;

    • die Entscheidung des Ständigen Rates zu den Modalitäten der Zusammenarbeit mit der WEU;

    • den Arbeitsfortschritt in der Planung und Durchführung von Übungen für WEU-geführte Operationen nach der Bereitstellung von illustrativen Modellen für typische WEU-Missionen.

  16. Wir haben dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, auf den Ministertreffen im Frühjahr 1997 einen weiteren Bericht über die Anpassung der Strukturen und Verfahren der Allianz mit Bezug auf die zukünftige Kommandostruktur, über die Umsetzung des CJTF-Konzepts und über weiteren Fortschritt vorzulegen mit entscheidungsreifen Empfehlungen zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der Allianz (ESVI).

  17. Wir begrüssen die enge und wachsende Zusammenarbeit zwischen der NATO und der WEU. Auf ihrem Treffen in Ostende am 19. November 1996 waren sich die WEU-Minister einig, dass es wertvoll für die WEU sei, aktiv in den Verteidigungsplanungsprozess der Allianz einbezogen zu werden, und haben ihre Bereitschaft zur Beteiligung zum Ausdruck gebracht. Eine baldige Einigung wird nun in der WEU angestrebt über die Beteiligung aller europäischen Bündnispartner an WEU-geführten Operationen unter Einsatz von Kräften und Fähigkeiten der NATO sowie die Beteiligung an der Planung und Vorbereitung solcher Operationen. Dies wäre ein entscheidender Beitrag zur Entwicklung der ESVI innerhalb der NATO. Wir haben dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, die Beziehung NATO - WEU weiterzuentwickeln, um eine wirksame Zusammenarbeit bei der Vorbereitung möglicher WEU-geführter Operationen sicherzustellen.

  18. Wir freuen uns über den erfolgreichen Ausgang des OSZE-Gipfels in Lissabon und besonders über die Annahme einer Sicherheitserklärung, als Ergebnis der Arbeit an einem gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert. Der Gipfel in Lissabon hat einen Sicherheitsrahmen geschaffen, an dem alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilhaben können. Das in Lissabon angenommene Sicherheitsmodell ist umfassender Ausdruck der Bemühung um Festigung von Sicherheit und Stabilität. Es ergänzt die sich gegenseitig verstärkenden Anstrengungen der NATO und anderer europäischer sowie transatlantischer Institutionen und Organisationen. Wir messen der Rolle der OSZE als einem Hauptinstrument der präventiven Diplomatie, der Konfliktverhinderung, der Friedenskonsolidierung und der regionalen Sicherheitskooperation sowie dem Ausbau ihrer operativen Fähigkeiten zur Durchführung dieser Aufgaben grosse Bedeutung bei. Wir sind der Meinung, dass die OSZE als einzige gesamteuropäische Sicherheitsorganisation eine essentielle Rolle für Frieden und Stabilität in Europa zu spielen hat. Wir treten dafür ein, ihren umfassenden Ansatz zur Sicherheit zu unterstützen. Die Prinzipien und Verpflichtungen, auf denen sich die OSZE gründet, bilden den Rahmen für die Entwicklung einer umfassenden und kooperativen europäischen Sicherheitsstruktur.

    Wir würdigen den essentiellen Beitrag der OSZE zur Umsetzung der zivilen Aspekte der Friedensvereinbarung für Bosnien und Herzegowina, besonders bei der Aufsicht über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, der Förderung und Überwachung auf Einhaltung der Menschenrechte sowie der Aufsicht über die Umsetzung vereinbarter vertrauens- und sicherheitsbildender Massnahmen sowie sub-regionaler Rüstungskontrollvereinbarungen. Die OSZE stellt dadurch ihren zentralen Beitrag zu regionaler Sicherheit und Stabilität unter Beweis.

    Wir freuen uns über die Unterstützung, die IFOR der OSZE bei der Durchführung ihrer Aufgaben leistet. Die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und IFOR ist ein gutes Beispiel für unser Konzept der sich gegenseitig verstärkenden Organisationen. Die praktische Hilfe, die die NATO der OSZE bei der Aufstellung von Massnahmen geleistet hat, um die Vereinbarungen zur Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle der Vereinbarungen von Dayton zu verifizieren, ist Beweis für die wachsende Zusammenarbeit zwischen der NATO und der OSZE. Wir erneuern unsere Bereitschaft, die Zusammenarbeit zwischen den zwei Organisationen weiter zu entwickeln.

    Die demokratische und wirtschaftliche Entwicklung, Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten sind essentielle Faktoren für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum. Wir würdigen die Vermittlungsbemühungen der OSZE in einer Reihe regionaler Konflikte durch ihre verschiedenen Missionen und anerkennen die wertvolle Arbeit des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten. Wir unterstützen die Anstrengungen der Minsk Gruppe, eine politische Lösung des Konflikts in und um Berg Karabach zu erreichen.

    Der OSZE-Acquis auf den Gebieten der Abrüstung, der Rüstungskontrolle sowie der vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen trägt weiter in bedeutendem Masse zur politischen und militärischen Stabilität bei. Wir halten die vollständige Umsetzung, die weitere Entwicklung und erforderlichenfalls die Anpassung dieser Massnahmen für unerlässliche Elemente unserer Bemühung, die europäische Sicherheitsarchitektur weiter auszubauen. Wir begrüssen die kürzlich erfolgte Annahme durch das Forum für Sicherheitskooperation des Rahmens für Rüstungskontrolle und seiner zukünftigen Agenda.

  19. Der KSE-Vertrag bleibt ein grundlegender Eckpfeiler der Sicherheit und Stabilität für alle im euro-atlantischen Raum. Wir treten dafür ein, ihn zu erhalten und zu stärken. Im Einklang mit unserem weitergefassten Ziel, die politische Zusammenarbeit und militärische Stabilität in einem Europa ohne Trennlinien auszubauen, begrüssen wir die am 1. Dezember 1996 in Lissabon getroffene Entscheidung der 30 Vertragsstaaten des KSE-Vertrags zur Aufnahme von Verhandlungen, um den Vertrag dem sich verändernden Sicherheitsumfeld in Europa anzupassen. Wir sehen dem Beginn der Verhandlungen in Wien im Januar 1997 in der Gemeinsamen Beratungsgruppe auf der Grundlage des in Lissabon vereinbarten Dokuments über Umfang und Parameter (Mandat) erwartungsvoll entgegen.

    Es ist unser gemeinsames Ziel, die Sicherheit aller Vertragsstaaten zu stärken, ungeachtet der Tatsache, ob sie einem Bündnis angehören oder nicht, und ihr Recht zu wahren, ihre Sicherheitsvorkehrungen selbst zu wählen und zu verändern. Im weitergefassten politischen Rahmen grösserer Sicherheit für alle sollte dieser Prozess die kooperativen Verhaltensmuster in den Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten festigen, auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen, Transparenz, Stabilität und Berechenbarkeit. Wir treten wie die anderen Vertragsstaaten dafür ein, den Vertrag anzupassen, indem wir Mechanismen entwickeln, die die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Vertragswerks steigern, und wir werden Schritte verfolgen, um die Gruppenstruktur des Vertrags zu überprüfen, das System der Begrenzungen im Vertrag anzupassen sowie seine Bestimmungen zur Verifikation und Information auszubauen. Dazu werden die Mitglieder der Allianz Vorschläge für die Verhandlungen in Wien entwickeln und einbringen.

    Wir bekräftigen unsere Unterstützung der KSE-Flankenvereinbarung, die auf der diesjährigen Überprüfungskonferenz in Wien erreicht wurde. Wir drängen alle Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung noch nicht gebilligt haben, dies noch vor dem Ende der verlängerten Phase der vorläufigen Anwendung zu tun.

    Wir werden unserer Rolle im Rahmen der weiteren intensiven Bemühungen voll gerecht werden, die zum Ziel haben, offene Implementierungsfragen zu klären.

    Die Bündnispartner bekräftigen die in Lissabon eingegangene Verpflichtung zur Zurückhaltung während der Dauer der Verhandlungen, wie im Dokument in bezug auf die gegenwärtigen Dispositive und Fähigkeiten ihrer konventionellen Streitkräfte - besonders hinsichtlich ihrer Waffenbestände und Stationierung - im Vertragsgebiet vorgesehen. Wie in Lissabon beschlossen, gilt diese Verpflichtung unbeschadet des Ausgangs der Verhandlungen oder freiwilliger Entscheidungen durch die einzelnen Vertragsstaaten zur Reduzierung ihrer Waffenobergrenzen oder Stationierung oder unbeschadet ihrer legitimen Sicherheitsinteressen. Nach unserer Überzeugung muss der KSE-Vertrag weiter eine Schlüsselrolle zur Sicherstellung der militärischen Stabilität bis ins 21. Jahrhundert hinein spielen, und wir treten dafür ein, ihn zügig anzupassen, um neuen Sicherheitsherausforderungen Rechnung zu tragen.

  20. Wir unterstreichen die Wichtigkeit der START-Verträge für internationale Sicherheit und Stabilität. Wir stellen mit Zufriedenheit die Fortschritte fest, die die Vereinigten Staaten und die Russische Föderation in der Umsetzung von START I erzielt haben. Wir drängen die Russische Föderation, dem Beispiel der Vereinigten Staaten zu folgen und den START-II-Vertrag zu ratifizieren

    Wir begrüssen den erfolgreichen Abschluss und die Unterzeichnung durch die grosse Mehrheit der VN-Mitglieder des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) und fordern mit Nachdruck alle anderen Nationen auf, diese wichtige internationale Rüstungskontrollvereinbarung zu unterzeichnen. Wir erwarten den baldigen Beginn von Verhandlungen über den Vertrag über das Verbot von Spaltmaterial für Waffenzwecke und andere Kernsprengkörper (FMCT).

    Wir freuen uns, dass das Übereinkommen über das Verbot Chemischer Waffen bald in Kraft tritt und erwarten seine frühe Umsetzung. Wir begrüssen die Tatsache, dass die Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot von Biologischen Waffen und Toxinwaffen auf ihrer vierten Überprüfungskonferenz in Genf im Dezember 1996 in einer feierlichen Erklärung ihre Anerkennung erneuert haben, dass wirksame Verifikation das Übereinkommen stärken könnte.

    Angesichts der wachsenden Sorge der internationalen Gemeinschaft über das Leiden und die Opfer von Anti-Personenminen unterstützen wir die energische Weiterverfolgung einer wirksamen, gesetzlich verbindlichen internationalen Vereinbarung zum Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Anti-Personenminen und unterstützen als wichtigen Schritt hierzu die baldige Ratifizierung des überarbeiteten Zweiten Protokolls zum Übereinkommen über das Verbot Inhumaner Waffen.

    Wir drängen auf die baldige Ratifizierung des Vertrags über den Offenen Himmel durch die Staaten, die das Vertragswerk noch nicht ratifiziert haben.

  21. Die Proliferation nuklearer, biologischer und chemischer Waffen sowie ihrer Trägermittel ist für uns weiter Grund zu ernster Sorge. Die Fortschritte bei der Erweiterung und Intensivierung der politischen und verteidigungspolitischen Bemühungen der NATO gegen die Weiterverbreitung ist nach der Weisung durch die Staats- und Regierungschefs der NATO vom Januar 1994 integraler Bestandteil der NATO-Anpassung an das neue Sicherheitsumfeld. Diese Anstrengungen tragen auch zur Fähigkeit der NATO bei, neue Rollen und Aufgaben durchzuführen. Wir treten weiter dafür ein, die Weiterverbreitung von vornherein zu verhindern oder sie durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen, sofern sie stattfindet. Die Allianz verbessert zur Zeit ihre Fähigkeiten, um die Proliferationsrisiken aufzugreifen. Wir begrüssen weitere Konsultationen und die Kooperation mit Partnerländern, um die von der Proliferation ausgehenden Sicherheitsrisiken anzusprechen. Wir nehmen mit Zufriedenheit den Bericht des Gemeinsamen Ausschusses der Allianz für Proliferation über die Tätigkeiten der Hochrangigen Politisch-Militärischen Gruppe für Proliferation (SGP) sowie der Hochrangigen Verteidigungspolitischen Gruppe für Proliferation (DGP) zur Kenntnis und erteilen ihnen die Weisung, ihre so wichtigen Bemühungen fortzusetzen.

    Besondere Wichtigkeit messen wir der sorgfältigen Vorbereitung des für April 1997 geplanten ersten Treffens des Sondierungsausschusses für einen gestärkten Überprüfungsprozess des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) bei. Dieser Prozess wird in bedeutendem Masse zur weiteren Stärkung des NVV beitragen, der Eckpfeiler des weltweiten Nichtverbreitungssystems ist.

  22. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung gegenüber den gemeinsam finanzierten Programmen der Allianz.

    Wir stellen mit Anerkennung den Fortschritt fest, der erzielt worden ist, um vorhandene Ressourcen auf die Programme mit höchster Priorität zu lenken, wie zum Beispiel die Partnerschaft für den Frieden und die Unterstützung erweiterter Informationsaktivitäten in Moskau und Kiew. Wir haben dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, die Zuweisung von Ressourcen weiter ständig zu überprüfen, um ihre optimale Nutzung sicherzustellen. Wir haben ferner dem Ständigen Rat die Weisung erteilt, die Implikationen zu untersuchen, die sich für die gemeinsamen Haushalte der NATO aus der Anpassung ergeben, und entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten, wie sie zu bewältigen sind.

  23. Wir unterstützen weiterhin alle Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus, der eine ernste Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität darstellt.

  24. 1997 findet das Frühjahrstreffen des Nordatlantikrats auf Ministerebene am 29. Mai in Sintra in Portugal statt.


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