Kommuniqué

des Nordatlantikrats auf Verteidigungsministerebene

  • 11 Jun. 1998 - 01 January 0001
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  • Last updated 05-Nov-2008 06:47

  1. Der Nordatlantikrat trat am 11. Juni 1998 auf der Ebene der Verteidigungsminister in Brüssel zusammen.
  2. In nicht einmal einem Jahr wird das Bündnis seinen 50. Jahrestag begehen. Wir erörterten heute die verteidigungspolitischen Aspekte des bei der Umsetzung der Gipfelbeschlüsse von Brüssel und Madrid erzielten Fortschritts und bekräftigten unsere Entschlossenheit, den kontinuierlichen Prozess der Anpassung und Erneuerung der Allianz fortzuführen. Auf der Grundlage der festen transatlantischen Partnerschaft ist eine neue NATO als Faktor der Stabilität für den gesamten euro-atlantischen Raum entstanden. Streitkräfte, Strukturen und Verfahren der Allianz sind die Voraussetzung dafür, dass das Bündnis weiterhin für kollektive Verteidigung eintritt; sie gewährleisten, dass das Bündnis auf neue Aufgaben vorbereitet ist und unterstützen die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) in der NATO. Gute Fortschritte sind bei der Vorbereitung Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns auf die Mitgliedschaft im Bündnis festzustellen. Wir sind dem umfassenden Verständnis des Bündnisses von Erweiterung und kooperativer Partnerschaft mit anderen euro-atlantischen Staaten uneingeschränkt verpflichtet.
  3. Wir erörterten den Einsatz der NATO-geführten Stabilisierungstruppe (SFOR) und würdigten den vorbildlichen Dienst, den General Shinseki und die Männer und Frauen der Truppe weiterhin für Frieden, Demokratie und Stabilität in Bosnien und Herzegowina leisten. Wir haben erneut unsere Anerkennung für die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Allianz und den Nicht-NATO-Truppenstellern zum Ausdruck gebracht. Dank ihrer gemeinsamen Anstrengungen wird das für die kontinuierliche Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens von 1995 notwendige sichere Umfeld geschaffen. SFOR hat nicht nur sichergestellt, dass die militärischen Bestimmungen des Abkommens erfüllt werden, sondern darüber hinaus das Minenaktionszentrum der Vereinten Nationen unterstützt und dazu beigetragen, die Minenräumung durch die Streitkräfte der Entitäten zu verbessern, ein Amnestieprogramm für kriegsähnliches Gerät zu organisieren, die Medien zu reformieren und weitere Informationsquellen aufzubauen; die Truppe hat sich im Rahmen vorhandener Fähigkeiten an den zivilen Implementierungsanstrengungen für Wiederaufbauprojekte in ganz Bosnien beteiligt. Sie unterstützte ebenfalls den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) durch Festnahme von Personen, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt sind, und deren Überstellung nach Den Haag.
  4. Trotz erheblicher Fortschritte sind noch grosse Herausforderungen zu bewältigen, bevor wir sicher sein können, dass der Friedensprozess selbsttragend geworden ist. Vor diesem Hintergrund haben wir heute den Aktivierungsbefehl vereinbart, um SFOR über sein jetziges, am 20. Juni endendes Mandat hinaus vorbehaltlich einer Resolution des VN-Sicherheitsrats fortzuführen. SFOR wird weiterhin vor neuen Feindseligkeiten abschrecken und zu einem sicheren Umfeld für die fortlaufende Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens beitragen, wobei die Verlagerung des Schwerpunkts von militärischer zu ziviler Umsetzung unterstützt wird. SFOR wird gleichzeitig im Rahmen vorhandener Mittel und Fähigkeiten die zivile Implementierung umfassend unterstützen, insbesondere entscheidende Faktoren wie öffentliche Sicherheit, die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und die im September stattfindenden Wahlen. Mit der Eingliederung einer multinationalen Spezialeinheit, als integraler Bestandteil von SFOR mit denselben Einsatzrichtlinien (ROE) wie die übrigen Truppenteile wird die Fähigkeit verstärkt, die örtlichen Behörden darin zu unterstützen, gegen zivile Unruhen vorzugehen, ohne jedoch polizeiliche Aufgaben zu übernehmen, in enger Zusammenarbeit mit dem Büro des Hohen Repräsentanten und der internationalen Polizeitruppe der VN.
  5. Mit dem Beschluss, SFOR weiterzuführen, vereinbarte die NATO ebenfalls eine Übergangsstrategie als integralen Bestandteil des Gesamtauftrags der Truppe. Diese Strategie ermöglicht und erleichtert die allmähliche, schrittweise Reduzierung von Umfang, Rolle und Auftrag der Truppe in dem Masse, wie das Schwergewicht von militärischer auf zivile Implementierung mit dem Ziel des späteren vollständigen Abzugs verlagert wird, wobei letzte Verantwortlichkeiten gemeinsamen Institutionen, sonstigen zivilen Behörden oder anderen internationalen Organisationen angemessen übertragen werden. Förmliche Überprüfungen werden nach den Wahlen im September, spätestens jedoch im Dezember 1998, und daraufhin im Abstand von höchstens sechs Monaten durchgeführt, um die Sicherheitslage und die gesamte Umsetzung des Friedensabkommen aufgrund eines Kriterienkatalogs zur Feststellung des erzielten Fortschritts zu bewerten. Mit Hilfe dieser Überprüfungen werden die Bündnispartner den möglichen Umfang von Streitkräftereduzierungen in Absprache mit anderen SFOR-Truppenstellern erörtern und dabei die für die militärische und zivile Implementierung notwendigen Unterstützungsleistungen und die Erfordernisse der Abschreckung berücksichtigen können. Als Beitrag zu diesem Übergang stellte die NATO ein erstes Paket von Sicherheits-Kooperationsaktivitäten mit Bosnien und Herzegowina zusammen, die die Vertrauensbildung und Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften von Bosnien und Herzegowina fördern und die Entwicklung demokratischer Normen und zentraler Verteidigungseinrichtungen, wie z.B. den Ständigen Militärausschuss der Regierung von Bosnien und Herzegowina, unterstützen sollen. Dauerhafte Sicherheit und Stabilität werden auch durch die weitere Umsetzung bestehender Rüstungskontrollvereinbarungen und vertrauensbildende Massnahmen sowie durch die baldige Aufnahme von Verhandlungen zur Herstellung eines regionales Gleichgewichts in und um das ehemalige Jugoslawien gefestigt. Wir haben auf unserem Treffen den Fortschritt bei der Durchführung dieser Aktivitäten erörtert und vereinbart, diese fortzusetzen. Ihre vollständige Umsetzung wird Bosnien und Herzegowina in die Lage versetzen, den ihm angemessenen Platz in der euro-atlantischen Gemeinschaft zu finden.
  6. Auf ihrem Treffen in Luxemburg brachten die Aussenminister die Erwartung bezüglich freier und fairer Wahlen in Montenegro zum Ausdruck. Wir konnten heute die Ergebnisse dieser Wahlen begrüssen. Unsere Regierungen treten weiterhin fest für die Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Reformen ein, die die demokratisch gewählte Führung von Montenegro verfolgt.
  7. Wir begrüssten, dass Polen, die Tschechische Republik und Ungarn seit Unterzeichnung der Beitrittsprotokolle im Dezember letzten Jahres verstärkt in die Aktivitäten des Bündnisses einbezogen wurden. Weitere Fortschritte sind bei der Vorbereitung der drei eingeladenen Staaten auf ihre künftigen Verantwortlichkeiten und militärischen Aufgaben erzielt worden. So wurden insbesondere anspruchsvolle, jedoch realisierbare Streitkräftezielvorgaben innerhalb des NATO-Verteidigungsplanungssystems mit Erfolg entwickelt, um die drei Beitrittskandidaten bei der nationalen Planung zur weiteren Vorbereitung ihrer Streitkräfte auf die Mitgliedschaft im Bündnis realistisch und wirksam zu unterstützen. Diese Streitkräftezielvorgaben behandeln prioritäre militärische Erfordernisse des Bündnisses, die die Leistungsfähigkeit einer erweiterten Allianz sicherstellen sollen. Wir bekräftigten ferner die Bedeutung der Nutzung von PfP-Mitteln und -Mechanismen bei der Vorbereitung der drei Beitrittskandidaten auf ihre Mitgliedschaft durch kollektive, aber auch bilaterale Anstrengungen der Bündnispartner. Wir nahmen einen Fortschrittsbericht über den Ausbau der individuellen Partnerschaftsprogramme der Beitrittskandidaten zur Kenntnis.
  8. Wir haben einen Bericht über den mittelfristigen Ressourcenplan des Bündnisses zur Kenntnis genommen, der eine Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Beitritts der drei eingeladenen Staaten enthält. Der Bericht bestätigt unsere bereits vorgenommene Einschätzung, dass die Kosten, die dem Bündnis durch den Beitritt der drei eingeladenen Staaten entstehen werden, zu bewältigen sein und die erforderlichen Mittel zur Bestreitung dieser Kosten in Übereinstimmung mit unseren vereinbarten Verfahren zur Verfügung gestellt werden, die vorsehen, dass jeder Bündnispartner einen angemessenen Anteil trägt.
  9. Als Verteidigungsminister bekräftigen wir erneut, dass die Tür zur NATO-Mitgliedschaft nach Artikel 10 des Nordatlantikvertrags und gemäss Ziffer 8 der Erklärung von Madrid weiter offenbleibt. Wir erörterten einen Bericht über die bisher stattgefundenen intensivierten Dialoge und werden den Prozess weiterhin verfolgen.
  10. Wir nahmen einen umfassenden Bericht über die seit unserem letzten Treffen erzielten neuen Fortschritte auf dem Gebiet der internen Anpassung des Bündnisses entgegen. Die Sicherstellung seiner militärischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der kollektiven Verteidigung und neuer Aufgaben in einem sich wandelnden Sicherheitsumfeld, die Wahrung der transatlantischen Bindung und die Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) im Bündnis sind die drei Zielsetzungen, die diesen Prozess weiterhin bestimmen.
  11. Wesentlicher Fortschritt wurde von den NATO-Militärbehörden bei der Planung für den Übergang zu der im vergangenen Jahr vereinbarten neuen Kommandostruktur erzielt. Der detaillierte Implementierungsplan wird festlegen, wie die neue Kommandostruktur umgesetzt wird, um die volle operationelle Fähigkeit so bald wie möglich herzustellen. Wir haben dem Militärausschuss Weisung erteilt, diese Arbeiten voranzubringen, so dass sie auf der kommenden Ministertagung im Dezember geprüft und gebilligt werden können, mit dem Ziel, die notwendigen Vorbereitungen für einen einzigen, unwiderruflichen Beschluss des Rates abzuschliessen, mit dem die Anforderungen für die Aktivierung aller Hauptquartiere der neuen militärischen Kommandostruktur der NATO gleichzeitig gebilligt werden und der spätestens auf dem Gipfeltreffen im Washington gefasst werden soll. Die neue Kommandostruktur wird insgesamt funktional, militärisch effizient und kostenwirksam sein.
  12. Die Bündnispartner begrüssten die Entscheidung Spaniens, mit der die Integration in die neue militärische Struktur des Bündnisses gebilligt wird und alle erforderlichen diesbezüglichen Schritte im Einvernehmen mit den NATO-Militärbehörden eingeleitet werden. Spanien wird von Anfang an am Übergang zur neuen militärischen Struktur beteiligt sein, um die vollständige Integration reibungslos durchführen zu können. Spanien hat ebenfalls die volle Teilnahme am internationalen Militärhaushalt und am NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm beschlossen und ist jetzt gleichberechtigt mit den anderen Bündnispartnern am Verteidigungsplanungsprozess der NATO beteiligt.
  13. Wir begrüssen die neuen Fortschritte bei der Implementierung des CJTF-Konzepts, insbesondere den erfolgreichen Abschluss der zweiten CJTF-Erprobung im März dieses Jahres. Wir sehen den nächsten Schritten im Rahmen dieses Implementierungsprozesses mit Interesse entgegen, die u.a. auf den Ergebnissen der ersten beiden und aller weiteren Erprobungen aufbauen und zu gegebener Zeit auch die Erprobungen und Übungen für WEU-geführte Operationen unter Einsatz von NATO-CJTF-Hauptquartieren sowie Erfahrungen in Bosnien und Herzegowina nutzen. Die CJTF-Implementierung, Schlüsselfaktor der Anpassung des Bündnisses, wird nach ihrem Abschluss die operationelle Flexibilität der Allianz erheblich erhöhen. Die in die neue Kommandostruktur zu integrierenden CJTF-Vorkehrungen werden unsere Fähigkeit zur Führung multinationaler und teilstreitkraftübergreifender Verbände, die kurzfristig zusammengestellt und verlegt werden und ein breites Spektrum militärischer Operationen durchführen können, weiterhin stärken. Sie werden darüber hinaus die mögliche Einbeziehung von Staaten ausserhalb des Bündnisses in NATO-geführte Operationen erleichtern und mit der Möglichkeit WEU-geführter CJTF-Operationen einen wesentlichen Beitrag zur praktischen Verwirklichung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität im Bündnis (ESVI) leisten.
  14. Wir begrüssten den Fortschritt bei der weiteren Entwicklung praktischer Vorkehrungen zur Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) in der NATO auf der Grundlage des Prinzips trennbarer, jedoch nicht getrennter Fähigkeiten. Wir haben die in enger Zusammenarbeit mit der WEU unternommenen weiteren Schritte auf folgenden Gebieten zur Kenntnis genommen:
    • Entwicklung von Vorkehrungen zur Freigabe, Beobachtung und Rückgabe bzw. Rückruf von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten im Rahmen einer WEU-geführten, NATO-unterstützten Operation, mit derzeitigem Schwerpunkt auf einem Rahmen für eine NATO-WEU-Vereinbarung;
    • Entwicklung klarer, kompatibler gemeinsamer Konsultationsvorkehrungen im Rahmen möglicher WEU-geführter Operationen unter Einsatz von NATO-Mitteln und -Fähigkeiten; die bisherigen Arbeiten bieten gute Voraussetzungen für die Durchführung von Erprobungen und gegebenenfalls als Bezugsrahmen für eine Operation;
    • Einbeziehung der WEU in den Verteidigungsplanungsprozess der NATO, erstmals im laufenden Verteidigungplanungszyklus, einschliesslich praktischer Vorkehrungen für die Einbeziehung von WEU-Staaten mit Beobachterstatus, die nicht Mitglied der NATO sind, in Streitkräfteplanungsaktivitäten;
    • Vorbereitungen für einen workshop und ein Seminar, mit dem Ziel einer gemeinsamen NATO-WEU-Krisenmanagement-Übung im Jahr 2000;
    • weitere Berücksichtigung von Forderungen für WEU-geführte Operationen im Rahmen der militärischen Planungen und Übungen der Allianz auf der Grundlage typischer Profile für WEU-Aufgaben.

    Wir erteilen dem Ständigen Rat Weisung sicherzustellen, dass die wesentlichen Elemente der Arbeit zur Umsetzung der Beschlüsse von Berlin und Brüssel in der Frage der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) gemäss dem uns vorgelegten Bericht zur internen Anpassung bis zum Gipfeltreffen in Washington verwirklicht sind.

  15. Wir begrüssten die Zusage des WEU-Ministerrats in Rhodos am 11. und 12. Mai hinsichtlich der Fortsetzung der Bemühungen zur Verstärkung der institutionellen und praktischen Zusammenarbeit mit dem Bündnis auf allen Ebenen, insbesondere zwischen den militärischen Stäben, und in diesem Zusammenhang auch die Gespräche zwischen dem WEU-Rat und dem Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik (SACLANT) und dem Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (DSACEUR).
  16. Wir erörterten wesentliche Aspekte der Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung des Strategischen Konzepts der NATO, wie von unseren Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen im Juli 1997 in Madrid in Auftrag gegeben. Wir bekräftigen die grosse Bedeutung, die wir dieser gut fortschreitenden Arbeit beimessen, und sehen einem weiteren Bericht auf unserem Treffen im Dezember und der Billigung der Ergebnisse durch unsere Staats- und Regierungschefs auf dem nächsten Gipfeltreffen mit Interesse entgegen.
  17. Wir haben mit Interesse einen Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung des Grundlagendokuments des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der vertieften Partnerschaft für den Frieden entgegengenommen. Der EAPR hat sich im vergangenen Jahr als übergreifender Rahmen für eine erweiterte politische Dimension der Partnerschaft und praktische Zusammenarbeit in der Partnerschaft für den Frieden (PfP) dynamisch entwickelt. Er diente darüber hinaus als Forum für politische Konsultation zu SFOR und zum Kosovo.
  18. Die Entscheidungen zur Einrichtung von PfP-Stabselementen auf strategischer und regionaler Ebene der militärischen Kommandostruktur der NATO und im Internationalen Militärstab werden jetzt umgesetzt; ein Bericht zur Möglichkeit der Einrichtung dieser Elemente auf subregionaler Ebene wird uns im nächsten Jahr vorgelegt. Als Teil der Weiterentwicklung des Planungs- und Überprüfungsprozesses (PARP) sind überarbeitete Verfahren zur Einführung von ministeriellen Richtlinien und Partnerschaftszielen für interessierte Partnerstaaten vereinbart worden. Internationale militärische Dienstposten für Partner in der Partnerschaftskoordinierungszelle sind nun besetzt worden, die beiden ersten Partnerschaftsprojekte, die das NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm unterstützt, wurden inzwischen eingeleitet. Die Arbeiten mit Partnern zur Schaffung eines politisch-militärischen Rahmens für NATO-geführte PfP-Operationen schreiten fort. Ein Bericht über verstärkte praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des internationalen Katastrophenschutzes, an der alle EAPR-Staaten beteiligt waren, wurde gebilligt.
  19. Die Bemühungen zur weiteren Vertiefung der Kooperation, einschliesslich der Vorschläge zu verstärkter regionaler Zusammenarbeit im PfP-Rahmen, sowie bilaterale und multinationale Aktivitäten, u.a. die Einrichtung von Ausbildungszentren und die Aufstellung multinationaler Verbände zur Förderung der Beteiligung an internationalen friedensunterstützenden Operationen, konkretisieren die vertiefte und operationellere Partnerschaft und ihre neuen Möglichkeiten zur Einbeziehung von Partnern in die militärische Zusammenarbeit. Wir unterstützen voll und ganz das Ziel, die Partner stärker an der Entscheidungsfindung für Aktivitäten zu beteiligen, an denen sie mitwirken und zu denen sie beitragen. Auf dem morgigen EAPR-Treffen werden wir den Fortschritt bei der Umsetzung der vertieften PfP und Möglichkeiten weiterer praktischer Zusammenarbeit im EAPR-Rahmen erörtern.
  20. Auf dem morgigen Treffen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rats auf der Ebene der Verteidigungsminister werden wir den weiteren Fortschritt zur Vertiefung der neuen Sicherheitspartnerschaft zwischen der NATO und der Russischen Föderation erörtern. Die Umsetzung der NATO-Russland-Grundakte wurde auf der Grundlage des substantiellen Arbeitsprogramms für 1998 mit Erfolg fortgeführt (u.a. Arbeiten zu friedenserhaltenden Operationen, Abrüstung und Rüstungskontrolle, Anstrengungen gegen Proliferation, Verteidigungspolitik und Strategie und Nuklearfragen). Im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rats fanden wichtige Konsultationen zu SFOR und zum Kosovo statt. Zusammenarbeit im militärischen Bereich ist entscheidend für die Schaffung von Transparenz und Vertrauen zwischen der NATO und Russland. Aus diesem Grund begrüssten wir das zweite CHOD-Treffen im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen Rats und betonten, wie wichtig es ist, militärische Verbindungsstäbe auf der Basis der Gegenseitigkeit auf verschiedenen Ebenen der militärischen Struktur der NATO und Russlands einzurichten; mit Nachdruck unterstützen wir die Bestrebungen, ein militärisches Verbindungsbüro der NATO in Moskau bald und möglichst bis Ende dieses Jahres zu eröffnen. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, als Verteidigungsminister dazu beizutragen, dass das Spektrum der Kooperationsaktivitäten mit Russland voll genutzt und dort, wo diese Aktivitäten bereits vereinbart wurden, erweitert und vertieft wird, mit besonderen Schwerpunkt auf der praktischen militärischen Zusammenarbeit in der Partnerschaft für den Frieden.
  21. Wir sehen dem morgigen ersten Treffen der NATO-Ukraine-Kommission auf Verteidigungsministerebene erwartungsvoll entgegen. Die Umsetzung der Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der NATO und der Ukraine kommt gut voran. Wir brachten erneut unsere Unterstützung für die weitere Entwicklung der politisch-militärischen Aspekte der Charta auf der Grundlage des Arbeitsplans 1998 zum Ausdruck und werden die in der NATO-Ukraine-Charta getroffenen Vereinbarungen für Konsultationen über Sicherheitsfragen, die von gemeinsamen Interessse sind, nutzen. Die Ausweitung und Stärkung der praktischen militärischen Zusammenarbeit im PfP-Rahmen und die künftige Arbeit der neu eingesetzten gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Verteidigungsreform tragen wesentlich zur Unterstützung des fortdauernden Reformprozesses der Ukraine durch die NATO bei, der auf der bisherigen praktischen militärischen Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine, einschliesslich des ukrainischen Beitrags zu IFOR und SFOR, aufbaut.
  22. Wir bekräftigen die Bedeutung des vertieften Mittelmeerdialogs der Allianz, der ein wichtiges Element unseres gesamten kooperativen Sicherheitsverständnisses darstellt und die Arbeit anderer internationaler Gremien unterstützt und ergänzt; wir erklären erneut, dass die Sicherheit in und für ganz Europa mit Stabilität und Sicherheit im Mittelmeerraum eng verbunden ist. Wir haben einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung des ersten Arbeitsprogramms im Rahmen des Mittelmeerdialogs entgegengenommen. Wir begrüssten die Aufnahme einer grösseren Zahl militärischer Aktivitäten in das Arbeitsprogramm, das zu weiterer Vertrauensbildung und Kooperation in der Region beitragen wird; wir begrüssten ebenso die Entscheidung, NATO-Kontaktbotschaften in Ländern, die am Mittelmeerdialog teilnehmen, zu benennen.
  23. Wir unterstützen die Bestrebungen der OSZE, ein Charta-Dokument über Europäische Sicherheit zu entwickeln. Das Bündnis ist bereit, die Zusammenarbeit mit der OSZE weiter zu entwickeln und die jeweiligen Stärken jeder Institution sowie eine nicht-hierarchische, sich gegenseitig verstärkende Kooperation zwischen ihnen zu nutzen.
  24. Wir wiederholen die von den Aussenministern in Luxemburg erklärte Verurteilung des Terrorismus in jeder Form und bekräftigen die Entschlossenheit unserer Regierungen, dieses Übel zu bekämpfen. Wir sind der Auffassung, dass enge internationale Zusammenarbeit ein entscheidendes Mittel zur Ausmerzung dieses Übels ist.
  25. Trotz des insgesamt verbesserten Sicherheitsumfelds gibt die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-)Waffen und deren Trägermittel dem Bündnis weiterhin Anlass zur Sorge. Hauptziel des Bündnisses und seiner Mitglieder ist es, Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. Wir stellen jedoch ebenfalls fest, dass Proliferation trotz dieser präventiven Bemühungen weiterhin auftreten und eine direkte militärische Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte der Bündnispartner darstellen kann. Der Einsatz oder die Bedrohung durch den Einsatz insbesondere chemischer oder biologischer Waffen könnte ein Kennzeichen künftiger Operationen der Bündnisstreitkräfte werden. Wir treten deshalb weiterhin für die kontinuierliche Verbesserung des Verteidigungsdispositivs der NATO gegen ABC-Waffen ein und werden sicherstellen, dass die militärische Reaktion des Bündnisses in unserer Strategie und Planung vollständig berücksichtigt wird, um die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Allianz das gesamte Spektrum ihrer Aufgaben trotz der Präsenz, der Bedrohung durch oder bei Einsatz von ABC-Waffen durchführen kann.
  26. Wir nahmen einen Bericht entgegen, der eine Bestandsaufnahme der umfassenden Leistungen vornimmt, die seit dem Brüsseler Gipfeltreffen 1994 in bezug auf das Gesamtspektrum der politischen und militärischen Reaktionen des Bündnisses gegenüber den mit ABC-Waffen verbundenen Risiken realisiert worden sind, um das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses zu verbessern; wir billigten die Empfehlungen des Berichts zur Berücksichtigung der Bereiche, in denen weitere Arbeit erforderlich ist. Wir sind insbesondere übereingekommen, uns um ein besseres Verständnis der Intentionen und Doktrin von Proliferanten zu bemühen; ferner die Detektion biologischer Kampfstoffe sowie den Schutz und die Dekontamination in bezug auf diese Kampfstoffe und sonstige Unterstützungsfähigkeiten für verlegbare Kräfte zu verbessern und Mittel und Wege zu prüfen, wie den Auswirkungen von Terrorakten und Angriffen mit chemischen und biologischen Waffen begegnet werden kann. Wir haben auf die Wichtigkeit von Konsultationen mit Partnern zu proliferationsbezogenen Verteidigungsfragen hingewiesen. Wir haben ebenfalls die vorrangige Bedeutung der Anpassung von Einsatzdoktrin und Plänen, von Ausbildung und Übungen des Bündnisses unterstrichen, um die insbesondere mit chemischen und biologischen Waffen verbundenen Risiken stärker zu berücksichtigen.
  27. Angesichts der jüngsten Nuklearversuche Indiens und Pakistans, die das Bündnis verurteilte, fordern wir alle Länder, die dies noch nicht getan haben, mit Nachdruck auf, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen beizutreten und diese Verträge uneingeschränkt zu implementieren. Wir unterstützen den baldigen Abschluss eines verifizierbaren Vertrags mit weltweiter Geltung über das Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Waffenzwecke und andere Sprengkörper. Wir sind entschlossen, bis Ende dieses Jahres Fortschritte bei der Verhandlung von geeigneten Massnahmen, einschliesslich möglicher Verifikationsmassnahmen, und Vorschlagsentwürfen zu erzielen, um das Übereinkommen über das Verbot von Biologischen Waffen und Toxinwaffen zu stärken, und unterstreichen erneut die Bedeutung weltweiter Geltung und uneingeschränkter Implementierung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen.
  28. Wir bekräftigen erneut das Bekenntnis der Allianz zum KSE-Vertrag als Eckpfeiler der Sicherheit in Europa. Die Allianz tritt dafür ein, dass die Integrität des Vertragswerks mit seiner laufenden Anpassung gewahrt bleibt und seine Wirksamkeit bei der Schaffung von Vertrauen und Sicherheit in ganz Europa verbessert wird. Während dieses Anpassungsprozesses müssen die uneingeschränkte Implementierung und die Erfüllung der Bestimmungen des jetzigen Vertrages sichergestellt sein. Wir werden weiterhin alle Vertragsstaaten auffordern, ihre Bemühungen mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses des Anpassungsprozesses auf der Grundlage der Zielvorgaben des Dokuments über "Umfang und Parameter" sowie des Beschlusses über "Grundelemente" zu intensivieren. Dazu haben die Bündnispartner in Wien bereits mehrere Vorschläge, zuletzt auch zur Substanz des Flankenregimes und seiner Integration in die Struktur des angepassten Vertrags, unterbreitet.

    Wir appellieren darüber hinaus an Russland, die Ukraine und Weissrussland, den Vertrag über den Offenen Himmel zu ratifizieren.

  29. Wir unterstreichen die Notwendigkeit des Inkrafttretens des START-II-Vertrags, der die strategischen Nuklearkräfte Russlands und der Vereinigten Staaten reduzieren wird und eine Voraussetzung für weitere Reduzierungen im Rahmen des vorgesehenen START-III-Vertrags darstellt. Wir fordern die Russische Föderation deshalb auf, den START-II-Vertrag möglichst bald zu ratifizieren. Wir fordern Russland weiter auf, die von Präsident Jelzin 1992 erklärten Zusagen bezüglich einer substantiellen Reduzierung der taktischen Nuklearwaffen zu erfüllen.
  30. Wir sehen einem Bericht über die laufenden Arbeiten der NATO-Militärbehörden, der die Auswirkungen des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und deren Vernichtung für die NATO bewertet, mit Interesse entgegen.
  31. Wir nahmen einen umfassenden Jahresbericht der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (CNAD) der NATO entgegen. Wir stellten insbesondere fest, dass die Direktoren kurz-, mittel- und langfristige Lösungen hinsichtlich der notwendigen Bodenüberwachungsfähigkeit des Bündnisses untersuchen und sehen dem Ergebnis dieser Untersuchungen im nächsten Jahr mit Interesse entgegen. Wir haben die Bedeutung der laufenden Arbeiten in der neuen Forschungs- und Technologie-Organisation der NATO zur Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Aktivitäten des Bündnisses in den Bereichen Verteidigungsforschung und Technologie unterstrichen. Wir begrüssten die Zustimmung der CNAD zu einem Programmplan für eine NATO-Fähigkeit zur Abwehr taktischer ballistischer Flugkörper in verschiedenen Höhenbereichen, der mit der Vorbereitung für eine Realisierbarkeitsphase in den Jahren 1998-2000 beginnt. Wir haben auch die Initiativen der CNAD im PfP-Bereich mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, einschliesslich der Initiierung kleinerer Rüstungskooperationsprojekte mit Partnern und eines Sondierungsdialogs mit der Russischen Föderation und der Ukraine über rüstungsbezogene Fragen. Schliesslich haben wir den Fortschritt der Direktoren bezüglich der Studie zur Frage der künftigen Ausrichtung der Rüstungsaktivitäten der NATO festgestellt und sehen dem Ergebnis dieser Arbeiten auf unserem nächsten Treffen mit Interesse entgegen.
  32. Die gemeinsam finanzierten militärischen Programme tragen weiterhin massgeblich zur militärischen Leistungsfähigkeit des Bündnisses bei und sind praktischer Beweis für Zusammenarbeit und Geschlossenheit der Bündnispartner. Sie spielen darüber hinaus eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der drei Beitrittskandidaten auf die Mitgliedschaft. Wir nehmen mit Zufriedenheit die Schritte zur Kenntnis, um die Transparenz des Haushaltsverfahrens zu erhöhen und dem Rat einen umfassenderen und strategischeren Überblick über gemeinsam finanzierte Ausgaben des Bündnisses zu ermöglichen.
  33. Mit Blick auf den 50. Jahrestag des Bündnisses werden wir auch weiterhin für die Stärkung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum arbeiten und uns dabei auf die Solidarität und die Geschlossenheit der neuen NATO stützen, die unser Eintreten für die Kernfunktion der kollektiven Verteidigung und die unersetzliche transatlantische Bindung, für die Entwicklung kooperativer Sicherheitspartnerschaften mit anderen euro-atlantischen Staaten, die Schaffung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) in der NATO und die Leistungsfähigkeit des Bündnisses zur Durchführung des gesamten Spektrums seiner Aufgaben zum Ausdruck bringt.